Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
  6. JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
1.9k Beiträge 255 Kommentatoren 383.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • peter_passauP peter_passau

    @kleinek11: Du hast doch am Freitag gemeint, dass du dir ebenfalls einen Anwalt nehmen willst. Hast du ihn schon kontaktiert und wenn ja, wie sieht er die Sache mit der fehlenden Fristsetzung?

    @vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?

    kleinek11K Offline
    kleinek11K Offline
    kleinek11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1321

    @peter_passau: Hab erst am Mittwoch den Termin.
    Aber ich sammel grad die kostenlosen Stornobestätigungen div. Meldungen hier ein für den Anwalt. Wird ihn sicherlich interessieren;o))

    Da mir aber JT dauernd antwortet, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil ein fehlender Sicherungsschein nicht massgeblich ist und nicht zwingend erforderlich, kann es wohl kaum plötzlich doch sein, dass es bei den anderen auf einmal ein Grund ist, dass die Kündigung akzeptiert wird wegen fehlendem und angemahnten Sicherungsschein.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • peter_passauP Offline
      peter_passauP Offline
      peter_passau
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1322

      @kleinek11: Das stimmt. Falls sie tatsächlich zwischen denen mit und ohne Frist unterscheiden, warum weisen sie dich dann nicht explizit darauf hin, sondern labern irgendwas Allgemeines vom Sicherungsschein? Sie könnten dir ja sagen, dass deine Kündigung nicht akzeptiert wird, weil du keine Frist gesetzt hast.
      Hältst du uns auf dem Laufenden über den weiteren Verlauf deiner Recherche und den Anwaltstermin? Wäre lieb 🙂

      Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
      (Abraham Lincoln)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • peter_passauP Offline
        peter_passauP Offline
        peter_passau
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1323

        Die zweierlei Maße, mit denen JT hier misst, machen mich nachdenklich...
        Vielleicht ermöglicht JT den Kunden, bei denen sich das Hotel verständnisvoll zeigt und keine Forderungen an den Reiseveranstalter stellt, die kostenlose Stornierung während die anderen (vorerst) in die Röhre schauen? Klingt seltsam, aber wer weiß? Wir können ja nicht mitverfolgen, was hinter den Kulissen passiert...

        Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
        (Abraham Lincoln)

        kleinek11K 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • peter_passauP peter_passau

          Die zweierlei Maße, mit denen JT hier misst, machen mich nachdenklich...
          Vielleicht ermöglicht JT den Kunden, bei denen sich das Hotel verständnisvoll zeigt und keine Forderungen an den Reiseveranstalter stellt, die kostenlose Stornierung während die anderen (vorerst) in die Röhre schauen? Klingt seltsam, aber wer weiß? Wir können ja nicht mitverfolgen, was hinter den Kulissen passiert...

          kleinek11K Offline
          kleinek11K Offline
          kleinek11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1324

          @peter_passau: Dazu müssten wir wohl alle, die wir nach dem 01.11. reisen, mal die Hotels anschreiben, was mit unserer Buchung dort ist?????

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • peter_passauP Offline
            peter_passauP Offline
            peter_passau
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1325

            Das habe ich vorher getan und warte gespannt auf deren Antwort.

            Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
            (Abraham Lincoln)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • kleinek11K Offline
              kleinek11K Offline
              kleinek11
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1326

              Wird immer besser:
              JT hat meine Beispiele von heutigen kostenfreien STornierungsbestätigungen , die sie aufgrund Kündigungen ausgesprochen haben, einfach in Facebook gelöscht und mich für Kommentare gesperrt!
              Haben nun wohl doch wohlweisslich "Schiss" dass rauskommt, dass sie nicht einheitlich verfahren?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • peter_passauP Offline
                peter_passauP Offline
                peter_passau
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1327

                Darüber könnte man sich echt amüsieren, wenn's nicht in Wahrheit traurig wäre...
                Ominös erscheint dieses Verhalten jedoch schon.

                Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                (Abraham Lincoln)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • peter_passauP peter_passau

                  @kleinek11: Du hast doch am Freitag gemeint, dass du dir ebenfalls einen Anwalt nehmen willst. Hast du ihn schon kontaktiert und wenn ja, wie sieht er die Sache mit der fehlenden Fristsetzung?

                  @vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?

                  vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1328

                  @peter_passau sagte:

                  @vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?

                  Nein, denn das war nicht meine sinngemäße Aussage. Ich bin allerdings der Ansicht, dass nach Zahlungsverlangen eine Fristsetzung eine Formalität ist, die im speziellen Falle keine Begründung zur Annahme oder Ablehnung des Begehrens darstellt.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  peter_passauP 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    @peter_passau sagte:

                    @vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?

                    Nein, denn das war nicht meine sinngemäße Aussage. Ich bin allerdings der Ansicht, dass nach Zahlungsverlangen eine Fristsetzung eine Formalität ist, die im speziellen Falle keine Begründung zur Annahme oder Ablehnung des Begehrens darstellt.

                    peter_passauP Offline
                    peter_passauP Offline
                    peter_passau
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1329

                    @vonschmeling: Ich steh grad auf der Leitung. Was genau meinst du mit "nach Zahlungsverlangen"?

                    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                    (Abraham Lincoln)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1330

                      @peter_passau
                      Ich meine, dass JT von niemandem eine Zahlung verlangen durfte, ohne einen gültigen Sicherungsschein herausgegeben zu haben.
                      Natürlich ist es i.d.R. besser, eine Frist zu setzen. Man kann allerdings argumentieren, dass es sich hier um eine vertragliche Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Vertragsgeber nicht besonders aufmerksam gemacht werden muss in Form einer Aufforderung zur Nachbesserung.
                      Ist ja kein tropfender Wasserhahn oder ne defekte Klimaanlage ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Misscherie83M Misscherie83

                        @peter_passau
                        Ich habe eine Kündigung aufgesetzt das ich um Übersendung des Sicherungsscheines bitte innerhalb von 10 Tagen...sollte das nicht geschehen werde ich außerordentlich kündigen da kein gültiger Reisevertrag zustande kam.
                        Nach Ablauf der Frist dann eine Kündigung rausgeschickt.
                        Hatte dann direkt neu gebucht.
                        Bei uns ging es um 11.000 Euro da die Reise für 6 Personen gebucht worden ist.
                        JT schickte mir irgendwann eine E-Mail das ein kostenfreies Storno nicht möglich wäre,darauf schickte ich eine E-Mail das ich nicht storniert habe sondern gekündigt und daraufhin kam nach 2 Tagen die Bestätigung des kostenlosen Stornos.

                        schwankeS Offline
                        schwankeS Offline
                        schwanke
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1331

                        @Misscherie83 sagte:

                        @peter_passau
                        Ich habe eine Kündigung aufgesetzt das ich um Übersendung des Sicherungsscheines bitte innerhalb von 10 Tagen...sollte das nicht geschehen werde ich außerordentlich kündigen da kein gültiger Reisevertrag zustande kam.
                        Nach Ablauf der Frist dann eine Kündigung rausgeschickt.
                        Hatte dann direkt neu gebucht.
                        Bei uns ging es um 11.000 Euro da die Reise für 6 Personen gebucht worden ist.
                        JT schickte mir irgendwann eine E-Mail das ein kostenfreies Storno nicht möglich wäre,darauf schickte ich eine E-Mail das ich nicht storniert habe sondern gekündigt und daraufhin kam nach 2 Tagen die Bestätigung des kostenlosen Stornos.

                        Genauso war es bei mir auch...🤗

                        Jetzt hoffe ich ich nur auf meine Anzahlung!!!
                        Dazu können Sie zur Zeit nichts sagen, wollen sich in den nächsten Tagen melden!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • schwankeS Offline
                          schwankeS Offline
                          schwanke
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1332

                          @peter_passau

                          ich habe in meiner Kündigung auch KEINE Frist gesetzt und sie würde trotzdem akzeptiert

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • peter_passauP Offline
                            peter_passauP Offline
                            peter_passau
                            schrieb am zuletzt editiert von peter_passau
                            #1333

                            @schwanke: Herzlichen Dank für diese Info! Als ich sie gelesen habe, haben die Schweißperlen aufgehört, mir übers Gesicht zu tropfen 🙂
                            Hattest du eine Pauschalreise oder eine Hotelbuchung? Air Berlin war nicht dabei, oder?

                            Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                            (Abraham Lincoln)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • schwankeS Offline
                              schwankeS Offline
                              schwanke
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1334

                              @peter_passau

                              War eine Pauschalreise (Abu Dhabi) nicht mit Air Berlin...

                              kleinek11K 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • schwankeS schwanke

                                @peter_passau

                                War eine Pauschalreise (Abu Dhabi) nicht mit Air Berlin...

                                kleinek11K Offline
                                kleinek11K Offline
                                kleinek11
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1335

                                @schwanke:Könntest du mal deinen Kündigungstext (ggf.persönliches schwärzen)und die Antwort von JT dazu Posten?
                                sammle das für meinen Anwalt......

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • schwankeS schwanke

                                  @peter_passau

                                  War eine Pauschalreise (Abu Dhabi) nicht mit Air Berlin...

                                  kleinek11K Offline
                                  kleinek11K Offline
                                  kleinek11
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1336

                                  @schwanke:
                                  hast du vorher auch das übliche Blabla wie Kündigung ist nicht möglich ...von JT erhalten?

                                  tigrachen81T 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • kleinek11K kleinek11

                                    @schwanke:
                                    hast du vorher auch das übliche Blabla wie Kündigung ist nicht möglich ...von JT erhalten?

                                    tigrachen81T Offline
                                    tigrachen81T Offline
                                    tigrachen81
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1337

                                    Hier mal eine allgemeine Information bezüglich des außerordentlichen Kündigungsrechts:

                                    http://www.recht-finanzen.de/contents/1202-reisevertrag-recht-auf-kuendigung

                                    Vielleicht hilft es Euch weiter. Hier steht auch drin, dass man erst eine Frist zur Abhilfe setzen muss.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • schwankeS Offline
                                      schwankeS Offline
                                      schwanke
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1338

                                      @kleinek11

                                      ja, ich habe die übliche Standard-Mail bekommen, dass eine Stornierung zur Zeit nicht moeglich ist...
                                      ich hatte dann eine Mail zurueckgeschickt, dass sie offensichtlich meinen Brief nicht gelesen hatten, da ich nicht storniert sondern gekündigt habe....
                                      Danach kam das Schreiben das meine Reise zu 0,00 Euro storniert wurde

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • BaurnbarbaraB Offline
                                        BaurnbarbaraB Offline
                                        Baurnbarbara
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1339

                                        Nah was sagt man dazu? Hab heut 2 Stunden vorher noch mal auf eine Standartmail geantwortet, dass ich auf die Kündigung bestehen, da keine Sicherheit gegeben ist!
                                        Man beachte: Erhalt der Reiseunterlagen nach Zahlungseingang- Zahlungsziel auf der Rechnung ist unser ursprüngliches Rückreisedatum!

                                        Sehr geehrte Frau Heiss,

                                        wir bedanken uns nochmals für Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestätigen gerne Ihre Reise.

                                        Nach erfolgter Bezahlung des Gesamtreisepreises senden wir Ihnen die Reiseunterlagen umgehend zu.
                                        Gerne bieten wir Ihnen auch die Bezahlung der Reise per Sofortüberweisung Online-Banking an. Dazu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

                                        1. Gehen Sie auf https://www.sofort.com/paycode/9bedb57224
                                        2. Klicken Sie auf »Zahlung durchführen«, um den Zahlvorgang zu starten

                                        Sofortüberweisung.de entspricht als TÜV-geprüftes Zahlungssystem den hohen Sicherheitsstandards des Online-Bankings und verfügt über TÜV-geprüften Datenschutz.

                                        Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen, die je nach Reiseland variieren können.
                                        Unter www.jt.de/einreisebestimmungen<http://www.jt.de/einreisebestimmungen> finden Sie weitere Informationen.
                                        Sie brauchen ein Visum und benötigen Hilfe bei der Antragstellung?
                                        Unser Partner Visumpoint kann Ihnen schnell und zuverlässig bei der Besorgung der notwendigen Einreise-Dokumente behilflich sein, sogar noch kurzfristig vor der Anreise. Kunden von JT Touristik erhalten hier 15 % Rabatt auf alle Service-Leistungen. Nutzen Sie hierfür einfach nachfolgenden Link: www.jt.visumpoint.de

                                        Gerne steht Ihnen unser Service Center für weitere Informationen zu Ihrer Reise zur Verfügung. Sie erreichen uns innerhalb unserer Geschäftszeiten telefonisch unter +49.(0)30.8877870 oder per E-Mail unter service@jt.de.

                                        Informationen zu den Gepäckbestimmungen der für Ihre Reise gebuchten Fluggesellschaft finden Sie unter http://www.jt.de/gepaeckinformationen.

                                        Wichtige Information:
                                        Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH sind unter folgendem Link für Sie hinterlegt:
                                        http://www.jt.de/agb

                                        Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen und erholsamen Urlaub.

                                        Herzliche Grüße

                                        Ihr JT Touristik-Team

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • KerschdelK Offline
                                          KerschdelK Offline
                                          Kerschdel
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kerschdel
                                          #1340

                                          Freue mich für alle, deren Kündigung kostenlos storniert wurde, liest sich so, als ob das wohl hauptsächlich Reisen nach Dubai sind.

                                          Folgende Neuigkeit kann ich mal weitergeben (OHNE GEWÄHR, denn ich hab schon viel gehört und gelesen):

                                          Ich habe heute bei meiner RV angerufen und Bescheid gesagt, dass ich bald den Anwalt einschalten will, falls ein Mahnbescheid oder weitere Kündigungsablehnungen kommen. Er bat mir an, bei der kostenlosen Rechtsberatung von ihnen anzurufen. Also, kostet ja nichts hab ich gedacht und mal schauen was dabei rauskommt....
                                          Also ohne es jetzt (wie bereits in diesem Thread vorher) ins lächerliche zu ziehen, aber das Gelächter am anderen Ende der Leitung war wirklich groß. Folgende Aussagen bekam ich von der Rechtsanwältin zu hören (bevor Fragen kommen, ich wurde weiterverbunden zu einer Anwältin mit Reiserechterfahrung 😉 )

                                          1. Sie sagte, sobald es einen Insolvenzverwalter gibt, ist dieser der Ansprechpartner für alles und er ist auch der einzige, der irgendwelche Forderungen einfordern kann, das Anwaltsschreiben hat sie schon als "betrügerische Masche" bezeichnet und wieder darauf verwiesen, dass bei einer Insolvenz nur der IV irgendwelche Forderungen stellen darf
                                          2. Schreiben von JT oder dem Anwalt oder von jemand anderem als den IV sind nicht mehr maßgebend, sondern gehören eigentlich in die "Tonne"
                                          3. Auf meine Frage was ich tun soll, Anwalt einschalten oder Aussitzen, sagte sie: Auf jeden Fall aussitzen
                                          4. Als ich ihr gesagt habe, dass meine Flüge wohl bezahlt sind, aber das Hotel keine Buchung von mir hat, war am anderen Ende der Leitung auch eine Frohnatur zu erkennen ;-)......Sie sagte: Sie sollen zahlen, bekommen aber keine Leistung dafür?, da ich ja hier aufgepasst habe, habe ich ihr erzählt, dass Betroffene vor Ort ihr Hotel nochmal zahlen mussten und ihr Geld dann daheim von der Generali zurückfordern sollen, allerdings nur für Reisen bis zum 31.10. Danach liegt kein Sicherungsschein vor. Ihre Antwort: Also dann ist es ja eindeutig, ihre Reise wäre nicht abgesichert und ganz ehrlich, sie wissen, wie die Versicherungen sind, die Generali steht ja jetzt nicht da und schreit: Ja, fahren sie alle in den Urlaub, wir zahlen schon, sondern sie werden natürlich dann auch nur die zugesicherten Reisen (zähneknirschend) für die Reisen bis 31.10. bezahlen und wenn es ab dem 01.11. keine Zusicherung gibt, wird es schwer werden, das Geld von der Versicherung zu bekommen. Eigentlich ja logisch 😞

                                          So, ich sitze es mal weiter aus.....drück allen anderen noch die Daumen, die auch auf ihre Bestätigung warten!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 65
                                          • 66
                                          • 67
                                          • 68
                                          • 69
                                          • 92
                                          • 93
                                          • 67 von 93
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag