Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
  6. JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
1.9k Beiträge 255 Kommentatoren 383.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • RallyemausR Offline
    RallyemausR Offline
    Rallyemaus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1441

    @Mozamba: Frage doch bei JT nach dem Buchungscode der Airline. Die haben sie mir mit der (neuen) Rechnung geschickt und ich konnte online einchecken. Meine Flüge sind am 16./23.11.2017.

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Pwehmann54P Offline
      Pwehmann54P Offline
      Pwehmann54
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1442

      auch ich habe mit meinem Anwalt telefoniert. Sagt ,habe alles richtig gemacht- Fristsetzung für SS bis 3.10. (eineWoche) dann außerordentliche Kündigung,Antwort von JT das was alle bekommen haben. Habe eine neue Reise gebucht, gleiche Zeit ,gleiches Hotel. Sitze das jetzt aus! Habe lauter Lügen von JT übermittelt bekommen . zB. Am 25.8. - Sie ekommen ihren SS am 30.8. übermittelt !!!! Oder am 27 9.- Siebekommen diese Woche noch ihren SS! Ich werde wenn nötig Klagen,denn ich sehe nicht ein einzuknicken, es kann nicht sein das jt mit dieser Masche durchkommt.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • peter_passauP Offline
        peter_passauP Offline
        peter_passau
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1443

        Wer mag, kann sich gern meiner Beschwerde über JT beim Verbraucherschutz anschließen. Je mehr Beschwerden dort eingehen, umso besser und umso früher werden sie vermittelnd tätig.

        Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
        (Abraham Lincoln)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1444

          @Pwehmann54
          Falls du noch nichts bezahlt hast musst du nicht klagen, das macht dann schon der Gläubiger ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Pwehmann54P Offline
            Pwehmann54P Offline
            Pwehmann54
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1445

            Von Schmeling Das ist mir klar, nur wenn Forderungen kommen, im ADAC Schutzbrief Plus ist Reiserecht inclusive.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1446

              Es reicht, die Forderungen nicht zu bedienen. Klagen müssen dann die, die an deine Kohle kommen wollen. 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Jandy711J Offline
                Jandy711J Offline
                Jandy711
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1447

                @vonschmeling
                also sind Sie der Meinung, dass JT Touristik definitiv an ihren Forderungen festhalten wird und notfalls sogar die Stornogebühren einklagen wird?!

                Für mich ist es halt schwierig nachzuvollziehen, dass mein Anwalt sagt, dass wir mit der außerordentlichen Kündigung im Recht sind und die Anwälte von JT Touristik genau das Gegenteil sagen. Und ich habe sogar mit 3 unabhängig Anwälten gesprochen und alle haben das gleich gesagt, die Kündigung ist rechtens und man soll es aussitzen. Ich will das eigentlich nur noch vom Tisch haben und mein neu gebuchten Urlaub genießen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • BrakerJungeB Offline
                  BrakerJungeB Offline
                  BrakerJunge
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1448

                  @Jandy
                  Das werden die Betroffenen erst nach ein paar Monaten wissen, ob JT bzw. der IV alle Register zieht. Meine persönliche Meinung dazu ist die:
                  Es werden erst einmal alle „milderen“ Mittel ausgeschöpft.
                  Über Mahnung und evtl. Mahnbescheid vom Gericht bevor geklagt wird. Vor jedem Schritt wirden die Erfolgsaussichten geprüft. Und deren Anwalt wird (wahrscheinlich) eine andere Meinung als deine Vertreten. Je höher diese Einschätzungen sind desto eher versuchen Sie diese Druckschraube anzuziehen. Es werden immer welche einknicken und zahlen, weil sie Angst vor weiteren druck haben. Wenn der Majnbescheid nicht zieht wird überlegt, ob es weitergeht. (Kennst du noch die Abmahnmysterie um das Downloaden aus dem Internet?)
                  Und ob die dann klagen oder nicht? Das kann keiner hier Voraussagen. Auch wie der Prozess dann ausgehen wird... eine 100%ig richtige Voraussage zum Ablauf gibt es nicht.
                  Nur eins: Die Verjährung dauert drei Jahre zum Jahresende im Jahr der Fälligkeit. Nur ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Also bis zum 31.12.2020 könnte theoretisch noch ein Mahnbescheid beantragt werden, wenn die Zahlung 2017 fällig wäre. Damit spielen viele Unternehmen. Und nie vergessen unverzüglich auf einen Mahnbescheid zu reagieren sonst wird nach Fristablauf auch ohne Berechtigung eine berechtigte Forderung.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • MozambaM Offline
                    MozambaM Offline
                    Mozamba
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1449

                    Ich war gestern beim Anwalt. Die Quintessenz aus dem Gespräch:

                    1.     Ohne gültigen Sicherungsschein dürfen keine Gelder per Lastschrift eingezogen werden (bei mir ist das passiert, den Restbetrag konnte ich noch  zurückbuchen)
                    2.     Aktuelle Regelung, erst nach der Beendigung der Reise zu zahlen hätte den Sicherungsschein ersetzt, bring aber nichts wenn die Hotelbuchung durch die Agentur vor Ort storniert wurde und kurz vor der Reise durch JT nicht wieder reaktiviert werden kann (hier ist mein Fall, Hotel storniert und noch keine neue Buchung bestätigt).
                    3.     Reise soll am 04.11. beginnen, wir warten bis zum 02.11. und dann wird der Vertrag aus den oben genannten Gründen gekündigt. Frist für die einwandfreie und abgesicherte Reisedurchführung habe ich Anfang Oktober gestellt.
                    4.     Ob ich mein Anzahlung zurückbekomme hängt noch in den Sternen (nur wenn wir uns auf die unrechtmäßige Abbuchung beziehen und die Sache auch gerichtlich verfolgen).
                    5.     Die beste Methode zu Zeit ist: nicht agieren sondern reagieren und abwarten und wenn der Zeit kommt........

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #1450

                      @Jandy711
                      Nein, der Meinung bin ich nicht. Ich schrieb nur, sie müssen klagen, wenn sie die Bezahlung erlangen wollen. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie es 1. tun bzw. 2. Erfolg damit haben.
                      Denn
                      @BrakerJunge
                      Natürlich wird aus einer unberechtigten keine "berechtigte" Forderung, nur weil man einem Mahnbescheid nicht widerspricht. Lediglich wird der Klageweg eben sehr wahrscheinlich. Letzten Endes entscheidet dann der Richter über die Berechtigung des Anspruches.

                      @Jandy711
                      Im Grunde beruht jede Streitigkeit auf unterschiedlichen Ansichten, das ist auch hier nicht anders.
                      Die bisher wiedergegebenen Einschätzungen von Anwälten sind ja recht homogen. Man darf also durchaus bezweifeln, dass die Ablehnung der Kündigungen bzw. die Forderung von Kompensationen gem. Stornokostenstaffelung einer gerichtlichen Prüfung Stand halten wird.
                      Etliche Betroffene werden sich - wie hier schon beschrieben - ihre Ruhe "erkaufen", beispielsweise indem sie Stornokosten bezahlen und zähneknirschend aufgeben. Für mich wäre das keine Option, das ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung.
                      Ich habe schon erlebt, dass in 52 Urteilen von ein und demselben Landgericht in identischen Fällen ein Anspruch verneint wurde, das 53. jedoch zu Gunsten des Klägers ausfiel und auch eine Berufung keinen Erfolg hatte.
                      Dies nur als Beispiel, dass du auch 52 Anwälte fragen kannst ohne zu wissen, ob der 53. den Sachstand nicht ganz anders beurteilen würde.
                      Und die Fälle der Betroffenen hier sind in vielen Details noch dazu höchst verschieden.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • kleinek11K Offline
                        kleinek11K Offline
                        kleinek11
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1451

                        Inzwischen löscht JT auf Facebook jegliche schlechten negativen Kommentare/Erfahrungen und lässt nur noch Post drin stehen, wo die Leute über die gelungene Reise berichten. Hab es ja am eigenen Leib gemerkt: VOn mir wurde alles gelöscht und zu meinen Fragen, warum manche kündigungen "erlaubt" wurde bzw. Storno=0, haben sie mich nun gesperrt.
                        Echt Wahnsinn, diese Masche.......

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • BrakerJungeB Offline
                          BrakerJungeB Offline
                          BrakerJunge
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1452

                          @vonschmeling
                          aua. Die Aussage ist doch nicht in Ordnung von dir. Die Forderung wird, wenn nicht widersprochen wird, legalisiert. Egal, ob sie berechtigt ist oder nicht! Deshalb muss hier gehandelt werden sonst gibt es einen rechtskräftigen „Titel“ der 30 Jahre gilt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MozambaM Offline
                            MozambaM Offline
                            Mozamba
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1453

                            Frage an Euch:

                            Wo wären die Schwachpunkte in dem, was ich zu dem Besuch beim Anwalt geschrieben habe?

                            Danke.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #1454

                              @BrakerJunge
                              Nein, das Gericht erlässt dann einen Vollstreckungsbescheid, gegen den man wiederum Einspruch einlegen kann (§ 700 ZPO).
                              Insofern ist die Aussage, mangelnder Widerspruch führe zu einer "Berechtigung" zumindest ungenau.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1455

                                @Mozamba
                                Ich sehe den Schwachpunkt darin, die Kündigung allein auf die Aussage des Hotels (von wann?) zu stützen, die örtliche Agentur habe dein Zimmer storniert.
                                Mein Rat, sich von JT schriftlich geben zu lassen, wer für evtl. Auslagen vor Ort aufkommen muss, betrifft vor allem die einigermaßen schlechten Aussichten, im Falle einer Kündigung deine Anzahlung wiederzuerlangen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Guanako92G Offline
                                  Guanako92G Offline
                                  Guanako92
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1456

                                  Kann mir jemand weiterhelfen ?

                                  Ich hatte eine reise vom 06.10 bis zum 14.10. die natürlich anuliert wurde. Wie bekomme ich jetzt mein Geld von der Generali Versicherung zurück ? Hat jemand schon von euch, den es auch getroffen hat Geld zurück bekommen ? Muss ich mir ein Anwalt nehmen ?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • peter_passauP Offline
                                    peter_passauP Offline
                                    peter_passau
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1457

                                    @Pwehmann54: Danke für den Tipp mit der Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, die in der Plus-Mitgliedschaft des ADAC inbegriffen ist. Mir war das gar nicht bewusst, aber ich werde als ADAC-Plus-Mitglied dankbar darauf zurückgreifen, falls es notwendig sein sollte. Wahrscheinlich fassen die unsere Fälle sowieso zusammen, da es sich um eine Gruppenversicherung handelt.

                                    Jetzt lehne ich mich nach Versenden eines erneuten stoischen Schreibens an JT, in dem ich auf meiner Kündigung bestehe und bei Bedarf nachrangig für Rücktritt bzw. Kündigung begehre, erst mal entspannt zurück und harre der Dinge, die da kommen werden ( oder auch nicht ;-)).

                                    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                                    (Abraham Lincoln)

                                    Pwehmann54P 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1458

                                      @Guanako92
                                      Wer hat die Reise annulliert / gekündigt?
                                      War es der Veranstalter findest hier klicken im vorletzten Abschnitt die erforderlichen Unterlagen zur Schadenseinreichung aufgelistet.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Pwehmann54P Offline
                                        Pwehmann54P Offline
                                        Pwehmann54
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1459

                                        Habe heute auf Grund meiner außerordentlichen Kündigung am 6.10. ,vorher Frist gesetzt, eine Rechnung über 30Prozent Stornokosten 600,00€ bekommen, soll ich bis 6.11. bezahlen !

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • peter_passauP peter_passau

                                          @Pwehmann54: Danke für den Tipp mit der Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, die in der Plus-Mitgliedschaft des ADAC inbegriffen ist. Mir war das gar nicht bewusst, aber ich werde als ADAC-Plus-Mitglied dankbar darauf zurückgreifen, falls es notwendig sein sollte. Wahrscheinlich fassen die unsere Fälle sowieso zusammen, da es sich um eine Gruppenversicherung handelt.

                                          Jetzt lehne ich mich nach Versenden eines erneuten stoischen Schreibens an JT, in dem ich auf meiner Kündigung bestehe und bei Bedarf nachrangig für Rücktritt bzw. Kündigung begehre, erst mal entspannt zurück und harre der Dinge, die da kommen werden ( oder auch nicht ;-)).

                                          Pwehmann54P Offline
                                          Pwehmann54P Offline
                                          Pwehmann54
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1460

                                          Peter Passau, mein telefonisches Gespräch war mit dem ADAC Vertragsanwalt. Ich werde die 30Prozent Storno nicht bezahlen, JT knickt ja schon ein meine Reise wäre am 18.11. gewesen und wenn die Recht hätten mit ihren Aussagen hätten sie von mir 85Prozent fördern können, die 30 Prozent kann ich immernoch bezahlen wenn der Richter gegen uns entscheidet! ( Das mit dem ADAC habe ich auch nicht wirklich gewusst.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 71
                                          • 72
                                          • 73
                                          • 74
                                          • 75
                                          • 92
                                          • 93
                                          • 73 von 93
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag