JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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auch ich habe mit meinem Anwalt telefoniert. Sagt ,habe alles richtig gemacht- Fristsetzung für SS bis 3.10. (eineWoche) dann außerordentliche Kündigung,Antwort von JT das was alle bekommen haben. Habe eine neue Reise gebucht, gleiche Zeit ,gleiches Hotel. Sitze das jetzt aus! Habe lauter Lügen von JT übermittelt bekommen . zB. Am 25.8. - Sie ekommen ihren SS am 30.8. übermittelt !!!! Oder am 27 9.- Siebekommen diese Woche noch ihren SS! Ich werde wenn nötig Klagen,denn ich sehe nicht ein einzuknicken, es kann nicht sein das jt mit dieser Masche durchkommt.
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Wer mag, kann sich gern meiner Beschwerde über JT beim Verbraucherschutz anschließen. Je mehr Beschwerden dort eingehen, umso besser und umso früher werden sie vermittelnd tätig.
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@Pwehmann54
Falls du noch nichts bezahlt hast musst du nicht klagen, das macht dann schon der Gläubiger ... -
Von Schmeling Das ist mir klar, nur wenn Forderungen kommen, im ADAC Schutzbrief Plus ist Reiserecht inclusive.
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Es reicht, die Forderungen nicht zu bedienen. Klagen müssen dann die, die an deine Kohle kommen wollen.

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@vonschmeling
also sind Sie der Meinung, dass JT Touristik definitiv an ihren Forderungen festhalten wird und notfalls sogar die Stornogebühren einklagen wird?!Für mich ist es halt schwierig nachzuvollziehen, dass mein Anwalt sagt, dass wir mit der außerordentlichen Kündigung im Recht sind und die Anwälte von JT Touristik genau das Gegenteil sagen. Und ich habe sogar mit 3 unabhängig Anwälten gesprochen und alle haben das gleich gesagt, die Kündigung ist rechtens und man soll es aussitzen. Ich will das eigentlich nur noch vom Tisch haben und mein neu gebuchten Urlaub genießen.
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@Jandy
Das werden die Betroffenen erst nach ein paar Monaten wissen, ob JT bzw. der IV alle Register zieht. Meine persönliche Meinung dazu ist die:
Es werden erst einmal alle „milderen“ Mittel ausgeschöpft.
Über Mahnung und evtl. Mahnbescheid vom Gericht bevor geklagt wird. Vor jedem Schritt wirden die Erfolgsaussichten geprüft. Und deren Anwalt wird (wahrscheinlich) eine andere Meinung als deine Vertreten. Je höher diese Einschätzungen sind desto eher versuchen Sie diese Druckschraube anzuziehen. Es werden immer welche einknicken und zahlen, weil sie Angst vor weiteren druck haben. Wenn der Majnbescheid nicht zieht wird überlegt, ob es weitergeht. (Kennst du noch die Abmahnmysterie um das Downloaden aus dem Internet?)
Und ob die dann klagen oder nicht? Das kann keiner hier Voraussagen. Auch wie der Prozess dann ausgehen wird... eine 100%ig richtige Voraussage zum Ablauf gibt es nicht.
Nur eins: Die Verjährung dauert drei Jahre zum Jahresende im Jahr der Fälligkeit. Nur ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Also bis zum 31.12.2020 könnte theoretisch noch ein Mahnbescheid beantragt werden, wenn die Zahlung 2017 fällig wäre. Damit spielen viele Unternehmen. Und nie vergessen unverzüglich auf einen Mahnbescheid zu reagieren sonst wird nach Fristablauf auch ohne Berechtigung eine berechtigte Forderung. -
Ich war gestern beim Anwalt. Die Quintessenz aus dem Gespräch:
1. Ohne gültigen Sicherungsschein dürfen keine Gelder per Lastschrift eingezogen werden (bei mir ist das passiert, den Restbetrag konnte ich noch zurückbuchen)
2. Aktuelle Regelung, erst nach der Beendigung der Reise zu zahlen hätte den Sicherungsschein ersetzt, bring aber nichts wenn die Hotelbuchung durch die Agentur vor Ort storniert wurde und kurz vor der Reise durch JT nicht wieder reaktiviert werden kann (hier ist mein Fall, Hotel storniert und noch keine neue Buchung bestätigt).
3. Reise soll am 04.11. beginnen, wir warten bis zum 02.11. und dann wird der Vertrag aus den oben genannten Gründen gekündigt. Frist für die einwandfreie und abgesicherte Reisedurchführung habe ich Anfang Oktober gestellt.
4. Ob ich mein Anzahlung zurückbekomme hängt noch in den Sternen (nur wenn wir uns auf die unrechtmäßige Abbuchung beziehen und die Sache auch gerichtlich verfolgen).
5. Die beste Methode zu Zeit ist: nicht agieren sondern reagieren und abwarten und wenn der Zeit kommt........ -
@Jandy711
Nein, der Meinung bin ich nicht. Ich schrieb nur, sie müssen klagen, wenn sie die Bezahlung erlangen wollen. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie es 1. tun bzw. 2. Erfolg damit haben.
Denn
@BrakerJunge
Natürlich wird aus einer unberechtigten keine "berechtigte" Forderung, nur weil man einem Mahnbescheid nicht widerspricht. Lediglich wird der Klageweg eben sehr wahrscheinlich. Letzten Endes entscheidet dann der Richter über die Berechtigung des Anspruches.@Jandy711
Im Grunde beruht jede Streitigkeit auf unterschiedlichen Ansichten, das ist auch hier nicht anders.
Die bisher wiedergegebenen Einschätzungen von Anwälten sind ja recht homogen. Man darf also durchaus bezweifeln, dass die Ablehnung der Kündigungen bzw. die Forderung von Kompensationen gem. Stornokostenstaffelung einer gerichtlichen Prüfung Stand halten wird.
Etliche Betroffene werden sich - wie hier schon beschrieben - ihre Ruhe "erkaufen", beispielsweise indem sie Stornokosten bezahlen und zähneknirschend aufgeben. Für mich wäre das keine Option, das ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe schon erlebt, dass in 52 Urteilen von ein und demselben Landgericht in identischen Fällen ein Anspruch verneint wurde, das 53. jedoch zu Gunsten des Klägers ausfiel und auch eine Berufung keinen Erfolg hatte.
Dies nur als Beispiel, dass du auch 52 Anwälte fragen kannst ohne zu wissen, ob der 53. den Sachstand nicht ganz anders beurteilen würde.
Und die Fälle der Betroffenen hier sind in vielen Details noch dazu höchst verschieden. -
Inzwischen löscht JT auf Facebook jegliche schlechten negativen Kommentare/Erfahrungen und lässt nur noch Post drin stehen, wo die Leute über die gelungene Reise berichten. Hab es ja am eigenen Leib gemerkt: VOn mir wurde alles gelöscht und zu meinen Fragen, warum manche kündigungen "erlaubt" wurde bzw. Storno=0, haben sie mich nun gesperrt.
Echt Wahnsinn, diese Masche....... -
@vonschmeling
aua. Die Aussage ist doch nicht in Ordnung von dir. Die Forderung wird, wenn nicht widersprochen wird, legalisiert. Egal, ob sie berechtigt ist oder nicht! Deshalb muss hier gehandelt werden sonst gibt es einen rechtskräftigen „Titel“ der 30 Jahre gilt. -
@BrakerJunge
Nein, das Gericht erlässt dann einen Vollstreckungsbescheid, gegen den man wiederum Einspruch einlegen kann (§ 700 ZPO).
Insofern ist die Aussage, mangelnder Widerspruch führe zu einer "Berechtigung" zumindest ungenau. -
@Mozamba
Ich sehe den Schwachpunkt darin, die Kündigung allein auf die Aussage des Hotels (von wann?) zu stützen, die örtliche Agentur habe dein Zimmer storniert.
Mein Rat, sich von JT schriftlich geben zu lassen, wer für evtl. Auslagen vor Ort aufkommen muss, betrifft vor allem die einigermaßen schlechten Aussichten, im Falle einer Kündigung deine Anzahlung wiederzuerlangen. -
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Ich hatte eine reise vom 06.10 bis zum 14.10. die natürlich anuliert wurde. Wie bekomme ich jetzt mein Geld von der Generali Versicherung zurück ? Hat jemand schon von euch, den es auch getroffen hat Geld zurück bekommen ? Muss ich mir ein Anwalt nehmen ?
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@Pwehmann54: Danke für den Tipp mit der Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, die in der Plus-Mitgliedschaft des ADAC inbegriffen ist. Mir war das gar nicht bewusst, aber ich werde als ADAC-Plus-Mitglied dankbar darauf zurückgreifen, falls es notwendig sein sollte. Wahrscheinlich fassen die unsere Fälle sowieso zusammen, da es sich um eine Gruppenversicherung handelt.
Jetzt lehne ich mich nach Versenden eines erneuten stoischen Schreibens an JT, in dem ich auf meiner Kündigung bestehe und bei Bedarf nachrangig für Rücktritt bzw. Kündigung begehre, erst mal entspannt zurück und harre der Dinge, die da kommen werden ( oder auch nicht ;-)).
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@Guanako92
Wer hat die Reise annulliert / gekündigt?
War es der Veranstalter findest hier klicken im vorletzten Abschnitt die erforderlichen Unterlagen zur Schadenseinreichung aufgelistet. -
Habe heute auf Grund meiner außerordentlichen Kündigung am 6.10. ,vorher Frist gesetzt, eine Rechnung über 30Prozent Stornokosten 600,00€ bekommen, soll ich bis 6.11. bezahlen !
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@Pwehmann54: Danke für den Tipp mit der Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, die in der Plus-Mitgliedschaft des ADAC inbegriffen ist. Mir war das gar nicht bewusst, aber ich werde als ADAC-Plus-Mitglied dankbar darauf zurückgreifen, falls es notwendig sein sollte. Wahrscheinlich fassen die unsere Fälle sowieso zusammen, da es sich um eine Gruppenversicherung handelt.
Jetzt lehne ich mich nach Versenden eines erneuten stoischen Schreibens an JT, in dem ich auf meiner Kündigung bestehe und bei Bedarf nachrangig für Rücktritt bzw. Kündigung begehre, erst mal entspannt zurück und harre der Dinge, die da kommen werden ( oder auch nicht ;-)).
Peter Passau, mein telefonisches Gespräch war mit dem ADAC Vertragsanwalt. Ich werde die 30Prozent Storno nicht bezahlen, JT knickt ja schon ein meine Reise wäre am 18.11. gewesen und wenn die Recht hätten mit ihren Aussagen hätten sie von mir 85Prozent fördern können, die 30 Prozent kann ich immernoch bezahlen wenn der Richter gegen uns entscheidet! ( Das mit dem ADAC habe ich auch nicht wirklich gewusst.