JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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Auf meine Mail, dass wir die Reise nicht antreten werden und auf der Kündigung bestehen, habe ich folgende Antwort von JT erhalten:
vielen Dank für Ihre Email.
Wir bitten Sie uns die Stornogebühr in Höhe von 75 % zu bestätigen.Wie dreist ist das denn? JT Touristik verlangt 75% Stornogebühren für eine Reise, die erst am 17.11.2017 beginnen sollte! Laut AGB wären zum heutigen Tag nur Stornokosten von 65% (ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %) fällig, mal ganz abgesehen davon, dass JT bei den anderen hier im Forum nur 30% verlangt hat.
Habe JT zurückgeschrieben, dass ich keinerlei Stornogebühren bestätigen werde und dass ich auf der Kündigung (nachrangig Rücktritt bzw. Stornierung) zum 06.10.2017 bestehe. Schließlich ist es nicht mein Verschulden, dass JT uns so spät erst kontaktiert hat.
War das okay so?
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Ich habe auch auf Grund der Vorkommnisse am 11.10.17 meine Reise im Feb 18 außerordentlich gekündigt. Anfänglich kamen auch nur die Standardmails von JT, wir arbeiten mit unserem Expertenteam bla, bla bla. Ich habe dann mitgeteilt, dass wir die Reise auf kein Fall antreten werden und der Vertrag meinerseits gekündigt ist. Auch habe ich mit Fristsetzung um einen gültigen SS gebeten.
Ich habe weder eine Bestätigung über die Vertragsaufhebung bekommen, oder Infos über eventuelle Stornierungsgebühren.
Gestern bekam ich dann die folgende Mail von Jt.Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamIch habe JT dann mitgeteilt, dass das so für mich nicht hinnehmbar ist und ich gezwungen bin mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.
Dann bekam ich auf mein erneutes Schreiben eine völlig andere Antwort.vielen Dank für Ihre Email.
Wir bitten vielmals um Verständnis dass wir nach wie vor keine Auskünfte zur Durchführung sowie Stornierungsmöglichkeiten der Reisen ab 01.01.2018. Wir werden Sie informieren sobald wir mehr Informationen vorliegen haben. Wir werden Sie aktiv informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Anfragen zu Ihrer Reise bis dahin nicht beantworten werden.
Vielen Dank im Voraus.
Die schreiben mal so und mal so. Was soll ich davon halten???
Auf Fragen zu meiner Reise wollen die nun auch nicht mehr Antworten, was ist das bloß für ein schlechter Kundenservice.
Ich stehe zur Zeit mit einigen Reisenden in Kontakt, die trotz aller Versprechen von JT, alle Reisen seien bis Jahresende abgesichert, vorm Hotel nochmal zur Kasse gebeten wurden.Schauen wir mal wie es sich weiter entwickelt.
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Es drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass in diesem Reiseunternehmen immer noch chaotische Zustände herrschen und dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Jedenfalls ist keine klare Linie zu erkennen, wie in ähnlich gearteten Fällen mit Kundenanliegen umgegangen wird, ja, es wird sogar mit offenkundig falschen Informationen um sich geworfen... Habe anfangs darauf gehofft, mit der Lösung des IV würde sich alles bessern, aber wohl zu früh gefreut. Vielleicht kommt irgendwann noch der Tag, an dem sie alles auf die Reihe bekommen

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Bisher konnte man die Auslagen wenigstens beim Versicherer geltend machen.
Soweit hat offenbar noch keiner Auskunft erhalten, wie sich das ab dem 1.11. gestalten würde. Zwar ist es nicht wahrscheinlich, aber wenn doch nützt einem die ganze hübsche "zahlen Sie erst nach der Rückkehr" Nummer nix ...
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Wir sollten vielleicht mal die Bildzeitung informieren ,da gibt es BILD HILFT, denn die Medien sollten auch wissen , wie wir hier alle behandelt werden. Was meint Ihr?
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Ich habe auch auf Grund der Vorkommnisse am 11.10.17 meine Reise im Feb 18 außerordentlich gekündigt. Anfänglich kamen auch nur die Standardmails von JT, wir arbeiten mit unserem Expertenteam bla, bla bla. Ich habe dann mitgeteilt, dass wir die Reise auf kein Fall antreten werden und der Vertrag meinerseits gekündigt ist. Auch habe ich mit Fristsetzung um einen gültigen SS gebeten.
Ich habe weder eine Bestätigung über die Vertragsaufhebung bekommen, oder Infos über eventuelle Stornierungsgebühren.
Gestern bekam ich dann die folgende Mail von Jt.Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamIch habe JT dann mitgeteilt, dass das so für mich nicht hinnehmbar ist und ich gezwungen bin mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.
Dann bekam ich auf mein erneutes Schreiben eine völlig andere Antwort.vielen Dank für Ihre Email.
Wir bitten vielmals um Verständnis dass wir nach wie vor keine Auskünfte zur Durchführung sowie Stornierungsmöglichkeiten der Reisen ab 01.01.2018. Wir werden Sie informieren sobald wir mehr Informationen vorliegen haben. Wir werden Sie aktiv informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Anfragen zu Ihrer Reise bis dahin nicht beantworten werden.
Vielen Dank im Voraus.
Die schreiben mal so und mal so. Was soll ich davon halten???
Auf Fragen zu meiner Reise wollen die nun auch nicht mehr Antworten, was ist das bloß für ein schlechter Kundenservice.
Ich stehe zur Zeit mit einigen Reisenden in Kontakt, die trotz aller Versprechen von JT, alle Reisen seien bis Jahresende abgesichert, vorm Hotel nochmal zur Kasse gebeten wurden.Schauen wir mal wie es sich weiter entwickelt.
Hi hab auch gerade diese Antwort bekommen... Ihre Reise ist aktiv ... Blabla... Keine Stornomöglichkeit... Ist aber nicht schlimm, erinnert mich ein bisschen an die Insolvenz von teldafax (Stromanbieter) vor einigen Jahren , da wollten sie von allen noch die jährlichen Vorrauszahlungen eintreiben, obwohl sie gar nicht mehr geliefert hatten... Vertraglich völlig ok, rechtlich nicht zu halten, aber es gab trotzdem welche die es bezahlt hatten. Als IV ist man verpflichtet alles rechtlich Mögliche zu versuchen, moralisch ist man aber mehr so das Schmuddelkind (-;
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@Pwehmann54: Prinzipiell finde ich die Idee mit BILD HILFT gut und wär dabei, wenn das jemand anleiert. Bin nur nicht ganz sicher, ob es den Aufwand lohnt.
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Offengestanden halte ich die Idee für unsinnig, zumal Interesse seitens der BLÖD äußerst unwahrscheinlich ist.
Informieren sollte man sich selbst, falls man die Reise anzutreten beabsichtigt und bereits Zahlungen geleistet hat:
Was geschieht, wenn ich vor Ort doch mit Nachforderungen konfrontiert werde um mein Hotelzimmer beziehen zu können?
Wie sind solche Auslagen ggf. wiederzuerlangen?
Dem messe ich viel mehr Bedeutung bei als irgendeiner Headline in nem Schmierenblättchen ...
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Hier mal ein Positivbeitrag. Wir haben im Juni 2 Wochen Florida vom 21.12.2017 bis 4.1.2018 pauschal gebucht. Letztendlich wurde von JT alles einwandfrei abgewickelt. Ursprüngliche Fälligkeit des Reisepreises 6.11.17, kein Sicherungsschein. So lange der Preis nicht fällig ist, sehe ich darin auch kein Problem. Vor zwei Tagen neue Rechnung erhalten mit Fälligkeit 4.1.18. Das einzige Restrisiko, dass wir vor Ort das Hotel zu einem höheren Preis zahlen müssen, habe ich durch Nachfrage im Hotel geklärt. Ergebnis: Hotel ist reserviert und bereits bezahlt. Der Flug ist ebenfalls reserviert und bezahlt. Läuft also alles.
Die Kommunikation mit JT hat keinen Anlass zu Beschwerden gegeben. Und die Reise ist definitiv unschlagbar günstig. -
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@Pwehmann54 / @peter_passau: Danke für den Tipp mit dem
ADAC. Ich habe dort auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung, bei der die Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung inbegriffen ist. War mir auch nicht bewusst – habe dort den Schadenfall gemeldet und eine Deckungszusage / Schadennummer erhalten.Letzten Mittwoch habe ich nun auch eine neue Rechnung von JT mit Rechnung über den Reisepreis und Vermerk „BEREITS ERHALTENE ZAHLUNG“ (Gesamtpreis der Reise).
Daraufhin erneut JT kontaktiert und um Korrektur der Rechnung gebeten, da ich ja außerordentlich gekündigt hätte.
Am Freitag dann erneute Rechnung erhalten, mit 30 % Stornokosten (entspricht dem %-Satz lt. AGB beim Tag des ersten Kontaktes mit JT wegen Kündigung. (Am letzten Freitag wären es 75 % gewesen.) In der Rechnung ist der Reisepreis als bereits erhalten vermerkt und die 70 % würden mir auf mein Konto überwiesen. In der Email, die diese Rechnung beinhaltet, steht aber, dass ich auf die Gläubigerliste gesetzt wurde und mir das Geld vom Insolvenzverwalter einfordern müsste.
Ich habe den kompletten Reisepreis ja per Lastschriftrückbuchung bereits seit Anfang Oktober wieder auf meinem Konto – und da kommt jetzt wohl TeleCash ins traurige Spiel.
War nun heute auch beim Anwalt und habe den ganzen Sachverhalt geschildert. Sinngemäß meinte er, dass wir nun zuerst mal die Forderung der Anwaltskanzlei Wolf Thorwart abwehren müssten. Diese stellen ja aktuell Ansprüche an mich – nicht JT. Wenn dann dies positiv oder negativ (gerichtlich oder außergerichtlich) entschieden ist, können wir uns weiter um JT kümmern (sofern ich eine Forderung der Anwaltskanzlei/TeleCash) bedienen musste.
Bei JT wären dann diese Kosten bzw. die Stornogebühr strittig.
Bisher habe ich ja mein Geld zurück
und bin froh, dass sich nun mein Anwalt darum kümmert. 
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... soviel wie gloobi wussten wir hier dann allerdings deutlich früher ...

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@dumpfbacke17
Das ist schon alles ganz richtig, was du da gesagt bekommen hast - abwehren kann man die Forderung aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid (falls denn ein solcher ergeht!?*)Nun hast du jedoch die Zusage des Veranstalters, die Reise erst nach der Rückkehr bezahlen zu müssen, weshalb ein Sicherungsschein (als vertragliche Nebenpflicht
) nicht notwendig sei; demnach ist die Forderung der Kanzlei Thorwart schon in der Sache nicht berechtigt, bzw. war es die Lastschrift der Telecash erst gar nicht, weshalb auch kein weiteres Mahnverfahren auszulösen war.Hingegen beabsichtigt JT nun ihrerseits, dich unbeachtlich keiner offenen Forderungen auf die Gläubigerliste zu setzen und rät, du mögest 70% der Reisekosten beim IV geltend machen?
Das scheint da ja überaus strukturiert zuzugehen ...
Übrigens schreibt gloobi Zahlungsabwicklung sei an Telecash abgetreten, also doch ein Factoring.
Okay, um dein Anliegen kümmert sich nun der Anwalt; ich bin trotzdem so ausführlich, weil es möglicherweise Betroffene ohne Rechtschutz gibt, die auch wissen sollten wie man sich wohlverhält.
Unbeachtlich all dieser Nebenaspekte sollte an einer Anfechtung des Vertrages durch einseitige Kündigung vor dem 18.10. festgehalten werden.(*Ich hatte bisher die Hoffnung, das Thorwart-Dilemma ließe sich durch die interne Kommunikation der Beteiligten abwenden, allerdings schwindet die so allmählich ...)
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@dumpfbacke17
Das ist schon alles ganz richtig, was du da gesagt bekommen hast - abwehren kann man die Forderung aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid (falls denn ein solcher ergeht!?*)Nun hast du jedoch die Zusage des Veranstalters, die Reise erst nach der Rückkehr bezahlen zu müssen, weshalb ein Sicherungsschein (als vertragliche Nebenpflicht
) nicht notwendig sei; demnach ist die Forderung der Kanzlei Thorwart schon in der Sache nicht berechtigt, bzw. war es die Lastschrift der Telecash erst gar nicht, weshalb auch kein weiteres Mahnverfahren auszulösen war.Hingegen beabsichtigt JT nun ihrerseits, dich unbeachtlich keiner offenen Forderungen auf die Gläubigerliste zu setzen und rät, du mögest 70% der Reisekosten beim IV geltend machen?
Das scheint da ja überaus strukturiert zuzugehen ...
Übrigens schreibt gloobi Zahlungsabwicklung sei an Telecash abgetreten, also doch ein Factoring.
Okay, um dein Anliegen kümmert sich nun der Anwalt; ich bin trotzdem so ausführlich, weil es möglicherweise Betroffene ohne Rechtschutz gibt, die auch wissen sollten wie man sich wohlverhält.
Unbeachtlich all dieser Nebenaspekte sollte an einer Anfechtung des Vertrages durch einseitige Kündigung vor dem 18.10. festgehalten werden.(*Ich hatte bisher die Hoffnung, das Thorwart-Dilemma ließe sich durch die interne Kommunikation der Beteiligten abwenden, allerdings schwindet die so allmählich ...)
@vonschmeling: Ich habe in den letzten beiden Rechnungen keine Zusage des Veranstalters erhalten, "die Reise erst nach der Rückkehr bezahlen zu müssen". Das war in dem vorherigen Mails irgendwie in den Standard-Rückmails von JT so als Hinweis enthalten.
JT fordert zur Zeit ja nichts von mir - möchte mir sogar 70 % des Reisepreises zurück zahlen - nur TeleCash fordert über deren Anwaltsbüro wegen meiner Rücklastschrift etwas von mir
Ich vermute, dass JT von Telecash die Lastschrift vergütet bekommen hat (ist somit eventuell in der Insolvenzmasse) und nun TeleCash wegen meiner (und eventuell vieler anderer) Rücklastschriften auf den Rücklastschriften sitzen bleibt. Die Vergütung an JT müssten sie (TeleCash) über den Insolvenzverwalter zurückfordern - bei uns sehen sie eventuell bessere Chancen. Möchte nicht wissen, wie viele auf das Schreiben der Forderung der Kanzlei Thorwart (incl. deren Gebühren) bereits gezahlt haben.
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@dumpf.backe17
Deine Situation ist mir ebenso völlig klar, wie die Attitüde der TeleCash / der Kanzlei Thorwart.
Die Dunkelziffer panischer Entrichter hab ich vom Fleck weg moniert ... -
Da ich weder von der Generali Versicherung, noch von der Europäischen Reiseversicherung, oder von der Reisegarant eine Bestätigung für die Zusage einer Rückforderungsmöglichkeit für eventuelle zusätzliche Ausgaben für ein Hotel während unserer bereits vollbezahlten Portugalreise vom 7.11. bis 28.11. bekommen kann, weiß ich keine Möglichkeit mehr wie ich mich noch absichern kann, dass JT Touristik das Hotel bezahlt und ich nicht doppelt zahlen muss.
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Was ist passiert, ulca2 - haben alle nicht geantwortet und wie hast du Gewissheit zu erlangen versucht?
Leider sind deine Alternativen recht bescheiden, du solltest daher mit großem Nachdruck Auskunft begehren. -
Ich bin auch eine derjenigen, die JT Touristik gebucht haben und gestern, nach bestätigtem Flug nach Dubai geflogen ist! Natürlich mit mulmigem Gefühl! Am Ausgang in Dubai war dann ein freundlicher Fahrer mit einem JT Schild, der uns zu unserem Hotel gebracht hat! Auch hier lief alles reibungslos!!!! Und morgen nein inzwischen heute früh sind wir zu einem Begrüßungstreffen von JT eingeladen! Also ich würde sagen, es läuft !!!!!
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Was ist passiert, ulca2 - haben alle nicht geantwortet und wie hast du Gewissheit zu erlangen versucht?
Leider sind deine Alternativen recht bescheiden, du solltest daher mit großem Nachdruck Auskunft begehren.Mehrere Mails habe ich an die Versicherungen gesandt und zusätzlich mit denen telefoniert, weil die Mailantworten keine Ergebnisse brachten. Alle meinen, dass sie nicht zuständig sind für die Reisen ab 1.11. ohne Sicherungsschein. Mittlerweile habe ich auch von JT Touristik die Auskunft bekommen, dass ich, falls ich in Portugal noch mal für die Unterkunft bezahlen muss, keinen Anspruch auf Erstattung durch eine der Versicherung habe, sondern mir die Ausgaben quittieren lassen soll und mich damit auf die Gläubigerliste setzen lassen kann. Es wurde mir auch gesagt, dass ich frühestens 3 Tage vor Abflug, möglicherweise durch einen Anruf im Hotel erfahren könnte, ob für mich tatsächlich reserviert wurde. Ob auch bezahlt wurde, würde man wohl erst später erfahren. Bin ich eigentlich die Einzige, die eine Reise ohne Sicherungsschein nach dem 1.11. bereits voll bezahlt hatte? Findet man im Netz noch irgendwo Leute denen es auch so geht?
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Danke für das feedback, ulca2 - das beraubt dann auch mich aller verbliebenen Zuversicht auf ein kundenorietiertes Konzept!?
Bedauerlich ... aber in der gegenwärtigen Ausgangslage musst du wagen um wenigstens nicht gänzlich abzuschmieren ...
burton_ hatte es ja schon vorhergesagt: Ob der IV die Gelder zu Recht oder nicht zurückhält - du bist gearscht. Also ist reisen mit Risiko in deinem Fall die minimalistischste Variante hinsichtlich der Schadensbegrenzung.
Sicherlich betrifft das (100% gelatzt ohne Absicherung) auch noch andere - aber scheinbar nicht besonders viele Forennutzer.