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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

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  • ulca2U Offline
    ulca2U Offline
    ulca2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1521

    @vonschmeling
    Das mit dem Durcheinanderbringen sehe ich auch so. Also morgen früh rufe ich nochmal im Hotel an. Wie ist es eigentlich wenn ich noch krank werde und noch stornieren muss. Das würde doch gehen oder ist das durch die Insolvenz nicht möglich, dass ich dann eine Stornierungsbestätigung bekomme?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1522

      Das wäre dann über deine Reiserücktrittsversicherung zu regeln - die du hoffentlich hast?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • ahmetd80A ahmetd80

        Guten Morgen Leute,
        Bei uns geht es am 29.10.-3.11. Nach Alanya, Transfer ist wohl noch aktiv, Hotel Unterkunft wurde storniert von dem zuständigen Dienst vor Ort. Wie erfahre ich denn ob die Flüge aktiv sind? An wen kann ich mich da wenden, Pegasus direkt ? 🤔

        ahmetd80A Offline
        ahmetd80A Offline
        ahmetd80
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1523

        Guten Morgen Leute,

        Wollte mal berichten dass bei uns alles super geklappt hat, beim Check-in gab es überhaupt keine Probleme, oder Fragen.
        Wünsche allen hoffentlich einen schönen Urlaub.

        @ahmetd80 sagte:

        Guten Morgen Leute,
        Bei uns geht es am 29.10.-3.11. Nach Alanya, Transfer ist wohl noch aktiv, Hotel Unterkunft wurde storniert von dem zuständigen Dienst vor Ort. Wie erfahre ich denn ob die Flüge aktiv sind? An wen kann ich mich da wenden, Pegasus direkt ? 🤔

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        • kleinek11K Offline
          kleinek11K Offline
          kleinek11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1524

          Hier mal ein interessanter Threat, wo sich der Prof. Führicht nun auch zu konkreten Fragen äussert und auch einen Anwalt extra für JT
          betroffene zur Verfügung stellt:

          https://reiserechtfuehrich.com/2017/10/06/jt-pleite-was-der-kunde-ueber-seine-insolvenzsicherung-wissen-muss/

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • tulpe490T Offline
            tulpe490T Offline
            tulpe490
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1525

            Hallo ulca2....und? hast du dein Hotel angerufen? hoffe Du hast gute Nachricht...ich würde JT auch nicht anrufen sondern auf Deine Emails anfragen...so hast Du immer was schriftlich.Bleibe ganz nett und ich hatte das Gefühl das man dann auch schnell reagiert.....

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kleinek11K Offline
              kleinek11K Offline
              kleinek11
              schrieb am zuletzt editiert von kleinek11
              #1526

              Habe grade mal nach etlichen Mails an das Hotel eine Rückmeldung von dort bekommen:

              Sie haben zwar eine Buchung vorliegen, aber durch die Insolvenz des Veranstalters müssen sie erstmal in dem Fall nachsehen, ob überhaupt bezahlt wurde oder das Zimmer daraufhin schon storniert worden ist.

              Habe dort nur mal interesssehalber angefragt, weil ich ja meine Buchung schon seit 05.10. ausserordentlich gekündigt habe und wissen will, wie damit bisher JT verfahren ist.
              Seitdem habe ich auch JT schon mitgeteilt, dass neu gebucht wurde und ich diese Reise keinesfalls antrete.
              Sollte mir nun das Hotel mitteilen, dass die Buchung und Zahlung aktiv ist, wie verhalte ich mich dann - auch ggü. dem Hotel?
              Soll ich diese informieren?
              Sollte mir mitgeteilt werden ,dass keine Zahlung erfolgt ist und das Zimmer daher vom Hotel storniert wurde, habe ich wieder für den Anwalt einen weiteren Beweis, nämlich dass das Hotel bei Reiseantritt noch keine Zahlung erhalten hätte, oder?
              Oder müsste ich dann erst "nachforschen" , wieso weshalb warum die Stornierung und Nicht-Zahlung von wem veranlasst wurde?
              Könnte sein, dass das Hotel selbst Stornierung mangels Zahlung vorgenommen hat oder dass JT zumindest so auf meine Info des Nichtantritts der Reise reagiert hat, um für sie weitere Kosten abzuwenden?????

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1527

                Nachdem du keinen Vertrag mit dem Hotel hast brauchst du im Hinblick auf diese Buchung gar nichts zu machen, kleinek11.
                Und nein, du hast keinen "weiteren Beweis", mal abgesehen davon, dass du keinen brauchst. Der Zahlungsverkehr ist zwischen der Incoming Agentur und dem Hotel geregelt. Da jetzt ein Aufhebens drum zu machen bringt tatsächlich nur Durcheinander.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                kleinek11K 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Nachdem du keinen Vertrag mit dem Hotel hast brauchst du im Hinblick auf diese Buchung gar nichts zu machen, kleinek11.
                  Und nein, du hast keinen "weiteren Beweis", mal abgesehen davon, dass du keinen brauchst. Der Zahlungsverkehr ist zwischen der Incoming Agentur und dem Hotel geregelt. Da jetzt ein Aufhebens drum zu machen bringt tatsächlich nur Durcheinander.

                  kleinek11K Offline
                  kleinek11K Offline
                  kleinek11
                  schrieb am zuletzt editiert von kleinek11
                  #1528

                  @vonschmeling: ok, aber wichtig ist für mich zu wissen, ob das Hotel momentan noch reserviert und bezahlt ist oder nicht.
                  Denn sollte dem so sein, hiesse das, dass JT bis heute noch nicht tätig geworden ist, meine Buchung zu stornieren und weitere Kosten abzuwenden, obwohl sie ja seit 05.10. von meinem Nichtantritt wissen.
                  Das wird nachher wichtig , falls es um die tatsächlichen Kosten im Gerichtsstreit gehen sollte, die JT hatte und somit keine Massnahmen ergriffen hat, diese Kosten rechtzeitig nach Bekannwerden zu drosseln.

                  SokratesS vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • kleinek11K kleinek11

                    @vonschmeling: ok, aber wichtig ist für mich zu wissen, ob das Hotel momentan noch reserviert und bezahlt ist oder nicht.
                    Denn sollte dem so sein, hiesse das, dass JT bis heute noch nicht tätig geworden ist, meine Buchung zu stornieren und weitere Kosten abzuwenden, obwohl sie ja seit 05.10. von meinem Nichtantritt wissen.
                    Das wird nachher wichtig , falls es um die tatsächlichen Kosten im Gerichtsstreit gehen sollte, die JT hatte und somit keine Massnahmen ergriffen hat, diese Kosten rechtzeitig nach Bekannwerden zu drosseln.

                    SokratesS Offline
                    SokratesS Offline
                    Sokrates
                    Experte Istanbul
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1529

                    @kleinek11

                    Du hast doch den Blog von Prof. Führich selbst verlinkt! Lies Dir den letzten Beitrag des Professors und des Rechtsanwaltes durch, die sind beide der gleichen Meinung, die @vonschmeling seit geraumer Zeit hier mantramäßig wiederholen muss!

                    LG

                    Sokrates

                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Miezekatz55M Offline
                      Miezekatz55M Offline
                      Miezekatz55
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1530

                      Hallo aus Korfu!
                      Einmal kurz ein Lichtblick für alle besorgten Urlauber. Hier hat alles super / vorbildlich geklappt. MtsGlobe hat ja die Organisation vor Ort übernommen. Es stand aber noch Jt/mts am Flughafen. Alles nett, alles super. Als wäre nichts gewesen. Viele Grüße!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Rappi660R Offline
                        Rappi660R Offline
                        Rappi660
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1531

                        So liebe Leser des Forums, Ich habe heute nach unzähligen Mails, von JT die Kündigungsbestätigung / Rücktritt meines Reisevertrags bekommen. Ich habe JT heute angerufen und wollte nochmal nachfragen wie der Sachverhalt in meinem Fall ist. Die Telefontante sagte mir, dass zur Zeit keine klaren Aussagen getroffen werden können. Sie sagte mir, dass heute ein Meeting stattfindet wo einige Fälle besprochen werden. Ich sollte mich später nochmal melden, dann wüsste sie mehr. Das habe ich dann auch getan und glücklicherweise die Bestätigung meiner außerordentlichen Kündigung bekommen. Also lasst euch nix erzählen,weiter kämpfen bis zum bitteren Ende. Wer nicht kämpft hat verloren. Ich möchte mich noch bei den Fachleuten hier im Forum bedanken. Die Beiträge von einigen Mitgliedern waren sehr hilfreich für mich. Allen anderen wünsche ich noch viel Erfolg.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • kleinek11K kleinek11

                          @vonschmeling: ok, aber wichtig ist für mich zu wissen, ob das Hotel momentan noch reserviert und bezahlt ist oder nicht.
                          Denn sollte dem so sein, hiesse das, dass JT bis heute noch nicht tätig geworden ist, meine Buchung zu stornieren und weitere Kosten abzuwenden, obwohl sie ja seit 05.10. von meinem Nichtantritt wissen.
                          Das wird nachher wichtig , falls es um die tatsächlichen Kosten im Gerichtsstreit gehen sollte, die JT hatte und somit keine Massnahmen ergriffen hat, diese Kosten rechtzeitig nach Bekannwerden zu drosseln.

                          vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1532

                          @kleinek11 sagte:

                          @vonschmeling: ok, aber wichtig ist für mich zu wissen, ob das Hotel momentan noch reserviert und bezahlt ist oder nicht.

                          Das mag für dich wichtig sein, in der Sache kommt dem keinerlei Bedeutung zu.

                          Denn sollte dem so sein, hiesse das, dass JT bis heute noch nicht tätig geworden ist, meine Buchung zu stornieren und weitere Kosten abzuwenden, obwohl sie ja seit 05.10. von meinem Nichtantritt wissen.

                          Natürlich haben sie dein Zimmer noch nicht storniert, sie warten ja auf deine Einwilligung zum kostenpflichtigen Verzicht.

                          Das wird nachher wichtig , falls es um die tatsächlichen Kosten im Gerichtsstreit gehen sollte, die JT hatte und somit keine Massnahmen ergriffen hat, diese Kosten rechtzeitig nach Bekannwerden zu drosseln.

                          Nein, wird es nicht. Preislich spielt das keine Rolle, zudem gehst du von dem unwahrscheinlichen Fall aus, bei einer gerichtlichen Klärung zu unterliegen. Übrigens könnte das Hotel sogar die Auskunft verweigern, da kein direktes Vertragsverhältnis mit dir besteht.
                          Fazit: Derlei Nachforschungen sind absolut entbehrlich, sofern man die Reise ohnehin nicht anzutreten gedenkt.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • peter_passauP Offline
                            peter_passauP Offline
                            peter_passau
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1533

                            Noch kurz eine Frage zur außerordentlichen Kündigung: Im Artikel des Prof. Führich ist immer die Rede davon, dass man ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §314 BGB hat. Ich selbst habe mich in der Begründung meiner Kündigung allerdings nicht auf den §314 bezogen, sondern auf den §651k BGB.
                            Ich gehe mal davon aus, dass es egal ist, welchen der beiden Paragraphen man angeführt hat, solange Umstände vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Oder täusche ich mich da, kommt es doch auf den richtigen erwähnten Paragraphen an??

                            Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                            (Abraham Lincoln)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #1534

                              Ja, ist es. Du bist Kunde und kein Anwalt, der Herr Dr. Thiemann wird schon wissen worauf du dich beziehst ...😉
                              Und schau dir die Formulierung von Prof. Führich nochmal genau an.
                              Hier nochmal der Link zum § 314 BGB für alle, die sich ebenfalls fragen warum auch dieser anzuwenden ist.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #1535

                                @peter_passau
                                Da ich dir leider keine persönliche Nachricht schreiben kann:
                                Du hast dir keine formalen Fehlgriffe vorzuwerfen, wegen derer dein Begehren scheitern könnte.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Stefan Gl.S Offline
                                  Stefan Gl.S Offline
                                  Stefan Gl.
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1536

                                  Sehr geehrter Kunde,

                                  hiermit sagen wir die Reise ab, aufgrund dessen, dass das Hotel nicht rückbestätigt werden kann.

                                  Sofern Sie über einen Sicherungsschein bis 31.12.2017 verfügen, können Sie den Betrag der Gutschrift bei der ERV geltend machen. Legen Sie dort die Gutschrift, Ihren Sicherungsschein und die Reiseunterlagen vor.

                                  Sofern Sie nicht über einen Sicherungsschein verfügen, müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass eine Auszahlung aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann.
                                  Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann anzumelden.
                                  Wir haben Sie in der Gläubigerliste erfasst. Sie erhalten nach Eröffnung des Verfahrens unaufgefordert eine Information.

                                  --
                                  Herzliche Grüße

                                  Ihr JT Touristik-Team

                                  das hätten sie auch schon viel eher machen können. Reisepreis hatte ich schon komplett zurückgebucht. Kosten hatte ich jetzt nur 35 $ für Sitzplatzreservierungen. Hoffe das es bei allen anderen auch so ausgeht.

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Stefan Gl.S Stefan Gl.

                                    Sehr geehrter Kunde,

                                    hiermit sagen wir die Reise ab, aufgrund dessen, dass das Hotel nicht rückbestätigt werden kann.

                                    Sofern Sie über einen Sicherungsschein bis 31.12.2017 verfügen, können Sie den Betrag der Gutschrift bei der ERV geltend machen. Legen Sie dort die Gutschrift, Ihren Sicherungsschein und die Reiseunterlagen vor.

                                    Sofern Sie nicht über einen Sicherungsschein verfügen, müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass eine Auszahlung aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann.
                                    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann anzumelden.
                                    Wir haben Sie in der Gläubigerliste erfasst. Sie erhalten nach Eröffnung des Verfahrens unaufgefordert eine Information.

                                    --
                                    Herzliche Grüße

                                    Ihr JT Touristik-Team

                                    das hätten sie auch schon viel eher machen können. Reisepreis hatte ich schon komplett zurückgebucht. Kosten hatte ich jetzt nur 35 $ für Sitzplatzreservierungen. Hoffe das es bei allen anderen auch so ausgeht.

                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1537

                                    @Stefan-Gl. sagte:

                                    Sofern Sie über einen Sicherungsschein bis 31.12.2017 verfügen, können Sie den Betrag der Gutschrift bei der ERV geltend machen. Legen Sie dort die Gutschrift, Ihren Sicherungsschein und die Reiseunterlagen vor.

                                    Das gilt gleichermaßen für die Dokumente, mittels derer von der Generali eine Gültigkeitsdauer "innerhalb des Kalenderjahres" angegeben ist.
                                    Also wer die Absage einer bereits teilweise oder ganz bezahlten Reise erhält unbedingt nochmal nachsehen, was genau dort angegeben ist!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                      #1538

                                      ne Frechheit fand ich nur das es nicht mal 24 Stunden vor Abreise passiert ist , was mir allerdings schon klar war , deshalb hatte ich vorab eine andere Reise gebucht. Mann sollte sich auch bewusst sein das JT wenn das gebuchte Hotel nicht mehr zu Verfügung steht/keine Reisen von JT annimmt Sie dir eine alternative anbieten müssen, dies können /dürfen sie aber nicht. und somit war klar das es zu einer kostenlosen Stornierung kommen muss

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #1539

                                        Du schilderst deinen sehr spezifischen Fall, Stefan Gl.; was dir angeblich "klar war" steht für etliche andere Betroffene noch infrage und ist auch nicht pauschal vorherzusehen.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        Stefan Gl.S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Du schilderst deinen sehr spezifischen Fall, Stefan Gl.; was dir angeblich "klar war" steht für etliche andere Betroffene noch infrage und ist auch nicht pauschal vorherzusehen.

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                                          #1540

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Du schilderst deinen sehr spezifischen Fall, Stefan Gl.; was dir angeblich "klar war" steht für etliche andere Betroffene noch infrage und ist auch nicht pauschal vorherzusehen.

                                          das ist nicht nur mir klar sondern auch jedem Anwalt der Die Rechtslage verstanden hat. Mann sieht doch hier leider das man als kleiner privat Mann hier nicht weiter kommt. Leider darf ich die Schreiben hier nicht öffentlich machen, daraus kann mann ganz gut herauslesen das JT die Rechtslage versucht durch hinhalten zu umgehen. Was ja indirekt auch für JT wenn die Reise dann klappt etwas gutes für die Zukunft ist. Die wissen genau das sie im Streitfall verlieren würden. Ich kann jedem betroffenen nur Raten sich einen Anwalt zu nehmen. Die Infos die hier so geschrieben werden damit kann man leider wenig anfangen.

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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