JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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@vonschmeling sagte:
Du schilderst deinen sehr spezifischen Fall, Stefan Gl.; was dir angeblich "klar war" steht für etliche andere Betroffene noch infrage und ist auch nicht pauschal vorherzusehen.
das ist nicht nur mir klar sondern auch jedem Anwalt der Die Rechtslage verstanden hat. Mann sieht doch hier leider das man als kleiner privat Mann hier nicht weiter kommt. Leider darf ich die Schreiben hier nicht öffentlich machen, daraus kann mann ganz gut herauslesen das JT die Rechtslage versucht durch hinhalten zu umgehen. Was ja indirekt auch für JT wenn die Reise dann klappt etwas gutes für die Zukunft ist. Die wissen genau das sie im Streitfall verlieren würden. Ich kann jedem betroffenen nur Raten sich einen Anwalt zu nehmen. Die Infos die hier so geschrieben werden damit kann man leider wenig anfangen.
@Stefan-Gl. sagte:
das ist nicht nur mir klar sondern auch jedem Anwalt der Die Rechtslage verstanden hat.
Eben. Was ist also neu?
Mann sieht doch hier leider das man als kleiner privat Mann hier nicht weiter kommt.
Aha. Woran genau sieht man das?
Leider darf ich die Schreiben hier nicht öffentlich machen, daraus kann mann ganz gut herauslesen das JT die Rechtslage versucht durch hinhalten zu umgehen.
Wozu? Das wurde hier doch schon sehr krititsch besprochen?
Die wissen genau, dass sie im Streitfall verlieren würden.
Nein! Und du weißt es insbesondere gar nicht und auch sonst niemand!
(kleine grammatische Korrektur am Original durch mich)Ich kann jedem betroffenen nur Raten sich einen Anwalt zu nehmen. Die Infos die hier so geschrieben werden damit kann man leider wenig anfangen.
Du kannst nichts damit anfangen ... dein Problem.
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@Stefan-Gl. sagte:
das ist nicht nur mir klar sondern auch jedem Anwalt der Die Rechtslage verstanden hat.
Eben. Was ist also neu?
Mann sieht doch hier leider das man als kleiner privat Mann hier nicht weiter kommt.
Aha. Woran genau sieht man das?
Leider darf ich die Schreiben hier nicht öffentlich machen, daraus kann mann ganz gut herauslesen das JT die Rechtslage versucht durch hinhalten zu umgehen.
Wozu? Das wurde hier doch schon sehr krititsch besprochen?
Die wissen genau, dass sie im Streitfall verlieren würden.
Nein! Und du weißt es insbesondere gar nicht und auch sonst niemand!
(kleine grammatische Korrektur am Original durch mich)Ich kann jedem betroffenen nur Raten sich einen Anwalt zu nehmen. Die Infos die hier so geschrieben werden damit kann man leider wenig anfangen.
Du kannst nichts damit anfangen ... dein Problem.
was helfen denn hier §, Gesetztes Texte ? nix damit sind die betroffenen weder im Urlaub noch haben sie Ihr Geld zurück. Du hast immer gut reden bist leider nicht betroffen. Wie man auch den letzten Beiträgen hier raus lesen kann, haben die wenigsten eine Kostenlose Stornierung trotz Kündigung ect. bzw. wurde eine Kündigung akzeptiert, noch ihr Geld zurück. Und was haben da deine Klugen Ratschläge gebracht. Dafür gibt es Leute die dafür bezahlt werden und die Unterhalten sich in einer Anderen Sprache , Nennt mann Anwalt. dazu gehörst du leider nicht.
Dies ist ein Forum da kann jeder seine Meinung Teilen , nur wenn mann nicht betroffen ist dann sollte man sich aus dem Thema raushalten
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Eine Menge! ... offenbar jedoch leider jenseits deines intellekutellen Horizontes ...
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beleidigen kannst du jemanden anderes
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dto.
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@Stefan Gl.: Ich verstehe deine plötzliche Aggressivität nicht. Freue dich doch einfach darüber, dass die Sache für dich so glimpflich ausgegangen ist, statt hier im Forum herumzugiften.
Ich für meinen Teil wäre froh, wenn jeder beim Thema bleiben würde und hier bald wieder etwas Konstruktives zu lesen sein wird.
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sorry, habe ich nicht etwas positives geschrieben ?
ich wurde nicht beleidigend , sondern habe nur meine persönliche Meinung gesagt. aber @vonschmeling weiß alles besser, bzw. muss jeden Kommentar noch 17 mal kommentieren. Er hat weder Aktuelle Akteneinsicht , noch kennt er das Aktuelle Verfahren. Das ich hier keine Anwaltsschreiben reinkopiere sollte wohl jedem klar sein.
Es soll Leute geben die glauben alles was hier geschrieben wird und gehen damit Hausieren was in meinen Augen der Falsche weg ist. Recht haben und Recht bekommen ist leider in Deutschland etwas schwierig. Dafür gibt es Leute die die Sprache verstehen als wir hier, die Leute nennen sich Anwalt und das ist leider keiner von hier.
und ja ich bin auch Froh das ich so "Günstig" aus der Sache raus gekommen bin das könnten aber auch die meisten hier sein/werden wenn sie sich nicht immer auf die Beiträge hier verlassen würden.
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Hallo!
@vonschmelingIch bin Dir noch eine Antwort schuldig: die Anzahlungsbetrag ist 430€.
Jt konnte mein Hotel nicht zurückbuchen. Mir wurde eine alternative angeboten die bei weitesten das was ich gebucht habe nicht entsprach. Dieses Angebot habe ich nicht angenommen. Ich habe es telefonisch mitgeteilt. Die Dame hatte mir darauf hin schriftlich die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung angeboten. Weil ich immer noch ein wenig Hoffnung hatte habe ich meinem Anwalt gebeten mit dem Kündigung bis morgen zu warten. Jetzt ist jedoch die Sache klar geworden: es gibt für mich keine weitere Möglichkeit die Reise so anzutreten wie ich sie gebucht habe. Schade um meine Anzahlung! Morgen muss der Anwalt entscheiden ob er die Reise kündigt oder Storniert.
Ich weiß nicht was es besser wäre, oder in dem Fall kommt auf es das gleiche heraus? -
Leider kommt es hinsichtlich der Wiedererlangung deiner Anzahlung auf dasselbe hinaus.
Wenn die Alternative 430€ weniger wert war wirst du mit dem Verzicht vermutlich leben können / müssen womöglich.
Prüfe die im Rahmen der Reisebestätigung erhaltenen Unterlagen:
Zusagen zur Kundengeldabsicherung könnten auch auf das Kalenderjahr lauten und wäre demnach die Generali in Anspruch zu nehmen für die Erstattung deiner Anzahlung (nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren). -
sorry, habe ich nicht etwas positives geschrieben ?
ich wurde nicht beleidigend , sondern habe nur meine persönliche Meinung gesagt. aber @vonschmeling weiß alles besser, bzw. muss jeden Kommentar noch 17 mal kommentieren. Er hat weder Aktuelle Akteneinsicht , noch kennt er das Aktuelle Verfahren. Das ich hier keine Anwaltsschreiben reinkopiere sollte wohl jedem klar sein.
Es soll Leute geben die glauben alles was hier geschrieben wird und gehen damit Hausieren was in meinen Augen der Falsche weg ist. Recht haben und Recht bekommen ist leider in Deutschland etwas schwierig. Dafür gibt es Leute die die Sprache verstehen als wir hier, die Leute nennen sich Anwalt und das ist leider keiner von hier.
und ja ich bin auch Froh das ich so "Günstig" aus der Sache raus gekommen bin das könnten aber auch die meisten hier sein/werden wenn sie sich nicht immer auf die Beiträge hier verlassen würden.
@Stefan-Gl. sagte:
sorry, habe ich nicht etwas positives geschrieben ?
Nein, du hast leider eine Menge unfassbar dämlichen Unsinns geschrieben, und ich halte deine Anmaßung in der aktuell für manche sehr kritischen Situation für eine gewaltige Unverschämtheit!
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Danke für den Tipp, konnte leider nichts finden. Schade!
Für mich bist Du ein Held in diesem Forum. Das was Du hier leistest ist einfach vorbildlich. Mir hat es sehr geholfen. Ich habe hier keinen Wunder gesucht. Jedoch das, was ich hier gesucht habe, habe ich in Deinen Beiträgen gefunden. Deutsch ist wahrlich nicht meine Stärke und das ich hier den Mut gefaßt habe etwas zu geschrieben (dankt Dir) grenzt schon mit einem Wunder.Danke schön!
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@Mozamba
Dein Lob freut mich aufrichtig, und ich bin dir ganz herzlich dankbar für dieses außergewöhnliche Bekenntnis.
Was du jetzt nicht finden konntest wirst du unter fachlicher Anleitung sicherlich nachholen können - vertraue deinem Rechtsbeistand. -
@ Stefan Gl.
Mit 8 Interpunktionsfehlern, 13 eigenwilligen Interpretationen zur Groß- und Kleinschreibung und mindestens 2 ziemlich derben grammatikalischen Fehltritten solltest Du in Deinem letzten Beitrag vielleicht einfach dem Sachverstand derer vertrauen, die es auch in juristischer Hinsicht gut mit Dir meinen und die im Forum eine unendliche Geduld und viel Herzblut investieren, um zu helfen und zu beraten. Think quiet! -
@ Stefan GL.
Sie haben doch auch mit Gesetzestexten S.98 um sich geschmissen und Sie sind doch sicherlich kein Anwalt des Reiserechts. Oder?? Ihnen sollte auch klar sein, dass das Forum keine Rechtsberatung ist und der eine oder andere sein Wissen gerne mit anderen hier teilt. Ich bin mit den hier veröffentlichen Aussagen und ein wenig Nachdruck, wunderbar mit Erfolg, auch ohne anwaltliche Hilfe aus dem Schlamassel kostenlos raus gekommen. Dazu muss man natürlich, Gesetze lesen, verstehen und dann handeln.
Auch finde ich, dass man anderen Menschen mit dem nötigen Respekt entgegen treten muss. Das erwarten Sie doch auch!! Also Stefan GL. , einfach mal darüber nachdenken. -
@Rappi660: Wie bist du vorgegangen? Hast du JT immer wieder genervt und darum gebeten, dir eine kostenlose Kündigungsbestätigung zu senden? Welche Argumente hast du verwendet (falls du die verraten möchtest)? Hast du mit vorheriger Fristsetzung oder ohne gekündigt?
Seit meiner Antwort an JT, dass ich keine Stornogebühren bestätigen werde und notfalls vor Gericht das Ganze klären lasse, herrscht Schweigen im Walde und sie schicken mir gar keine Mails mehr... Hätte nur (wenn irgendwie möglich) auch gern so eine Kündigungsbestätigung, damit ich das Ganze mal abhaken kann

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Also auch auf meine inzwischen glaub ich recht "fachmännischen" Schreiben ging JT bisher null ein. Immer nur sture Haltung und Angebot einer kostenpflichtigen Stornierung. Glaub, da wird einfach nach "Nasenfaktor" entschieden und glaub auch, die wägen ab, was für sie an Kosten billiger wäre , auf Buchung bestehen oder kostenlos Kündigen lassen..... dabei hab ich ja auch noch nicht mal was angezahlt.
Aber egal: Heut geht das Anwaltsschreiben raus, wiederholt im Grunde alles das genau wieder, was ich auch schon alles denen schrieb.
Schaun mer mal, ob sich dann was (anderes) tut......Und auch ich danke vonschmeling und vielen anderen hier für den sehr konstruktiven Austausch, das nimmt einen dennoch gut "an der Hand" ,gibt viele hilfreiche Tips für die Vorgehensweise und beruhigt einen dennoch etwas, einfach auch weil man weiss, man steht damit nicht alleine da und das Recht steht "eigentlich" auf unserer Seite........
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@peter_passau und alle die es lesen wollen.
So, ich gebe hier nun meinen Schriftverkehr mit JT bekannt. Wehe es lacht einer....
Wie schon gestern von mir geschrieben, gab es ein Meeting bei JT wo betroffene Fälle über kostenlose Stornos besprochen wurden. Von dem Meeting habe ich von einer Telefontante nach einem Anruf von mir erfahren. Die hat sich meiner angenommen und sich um alles gekümmert und konnte mir schon am Tel. die Bestätigung geben. Am Abend hatte ich dann die Bestätigung per Mail erhalten.
In solchen Fällen muss man einfach genug Ausdauer haben und ein gutes Forum was einem weiter hilft.
Event noch wichtig, unsere Reise sollte im Feb.2018 mit KLM nach Bali gehen und war nicht ganz billig. Angezahlt hatten wir zum Glück nicht.Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2017 11:41
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW:
Guten Tag,
Auf Grund der Insolvenz und einem fehlenden Sicherungsschein möchte ich vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten.
Sowie ich Rechtslage kenne, kann ich kostenlos bei einem fehlenden Sicherungsschein von der Reise zurücktreten.
Durch den fehlenden Sicherungsschein ist der Reisevertrag für mich hiermit unwirksam und kostenlos gekündigt.Ich bitte um eine sofortige Bestätigung über die Vertragsaufhebung / Kündigung.
MfG Thomas XXXXXDatum: 2017-10-10T17:15:56+0200
Von: "Service (JT Touristik)" service@jt.de
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
Ein Rücktritt von der Reise ist Zurzeit nicht möglich. Bezüglich Stornierungsmöglichkeiten sind wir derzeit in Klärung.
Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.11.2017
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße, Kind regards
Ihr JT Touristik Team
KundenserviceGesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 12:02
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW:xxxxx
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Leider ist diese nicht zufriedenstellend für mich!! Ich habe um die Aufhebung des Vertrages wegen nicht Einhaltung des §651k BGB und ihren eigenen AGB´s 2.2. gebeten. Ich bin der Meinung, dass Sie einen Rechtsverstoß und einen eigenverschuldeten Fehler begangen haben.Warum sind Sie dann nicht so fair, den Vertrag aufzuheben?? Ich werde bestimmt keine Reise von Ihnen antreten. Da Sie von sich aus zu keiner Einsicht bereit sind, bin ich gezwungen, notfalls mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten. Ich denke mal, dass das nicht in unserem beiderseitigen Interesse ist. Ein schriftlicher Rücktritt/Aufhebung des Reisevertrags geht Ihnen per Post zu.
MfG Thomas XXXXXXDatum: 2017-10-21T12:21:02+0200
Von: "Service (JT Touristik)" service@jt.de
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass wir aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab01.01.2018 arbeiten.
Die Durchführung der Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017 ist uns bereits gelungen.
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Ein kostenfreier Rücktritt ist aktuell nicht möglich.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamVon: Thomas
Gesendet: Samstag, 21. Oktober 2017 21:39
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW: xxxxx
Guten Tag,
ich nehme Ihr Anschreiben zur Kenntnis und bitte um sofortige Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins innerhalb einer Woche bis spätestens 27.10.2017
MfG ThomasBetreff: AW: xxxxxx
Datum: 2017-10-27T13:17:59+0200
Von: "Service (JT Touristik)" service@jt.de
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamVon: Thomas
Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2017 14:06
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW: xxxxxxGuten Tag,
ich hatte auch nicht um einen Sicherungsschein ab 01.11.2017 gebeten. Ich habe mehrmals um einen gültigen Sicherungsschein für 02.2018 seit meiner Buchung vom 03.07.2017 gebeten. Da Sie mir bis zur Insolvenz keinen gültigen Sicherungsschein zukommen lassen haben, ist für mich am 03.07.2017 kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen. Da ich nach mehrmaliger Aufforderung weder eine aussagekräftige Antwort noch einen gültigen Sicherungsschein bekommen habe, bleibt meine außerordentliche Kündigung/Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Grund vom 11.10.17 meiner Reise xxxxx bestehen. Ich kann Ihren Aussagen leider kein Vertrauen mehr schenken und werde meine Reise auf keinen Fall antreten. Auch brauchen Sie mir nicht die JT Standardmails zukommen lassen, wo nach Ihrer Meinung eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist. Wenn Sie dennoch anderer Meinung sind, bin ich gezwungen mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.
MfG Thomas02.11.2017
Stornierungsrechnung des Reiseveranstalters für Ihre Indonesien: Bali-ReiseIhre Buchungsnummer lautet xxxx Sehr geehrter Herr Thomas,wie von Ihnen gewünscht, haben wir Ihre Reise Indonesien: Bali storniert.
Im Anhang erhalten Sie die Stornierungsrechnung mit 0,00 Euro Ihres Reiseveranstalters JT Touristik.
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Hallo Stefan GL...Wenn Du alles so viel besser wusstest....warum warst Du denn dann hier im Forum....ich denk ..auch Du hast hiervon provitiert ..sonst hättest du dich nicht ständig geäußert. Ich bin für das Forum und Vonschmeling und vielen anderen DANKBAR auch wenn jeder selbst entscheiden musste was für Ihn richtig ist....ICH hätte vieles nicht gewusst ......DANKE EUCH und in der Hoffnung das am 11.11 alles klappt mit meiner Reise.....
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Rappi660 beabsichtigte erst 2018 die Reise anzutreten, für diesen Zeitraum gibt es noch überhaupt keine gesicherten Erkenntnisse. Das könnte demnach ein Kriterium sein, welches zur Annahme der Kündigung führte.
Interessant allemal für die Foris, die ebenfalls erst für das nächste Jahr gebucht haben (z.B. BrakerJunge -wenn ich mich richtig entsinne), weniger für die Betroffenen, die noch in 2017 verreisen wollten.
Aus dem Schriftverkehr ergibt sich ansonsten allenfalls die Fristsetzung, und nach wie vor bin ich nicht der Ansicht, dass diese ausschlaggebend ist für ein Votum für oder gegen die Akzeptanz der Anfechtung.@Mozamba
Hast du deine Reise in einem stationären Reisebüro oder online gebucht?
So oder so muss der Vermittler irgendeine Unterlage hinischtlich der Kundengeldabsicherung erhalten / weitergegeben haben, die er seinerseits vor der Forderung / Annahme von Zahlungen zu prüfen hat. Insoweit obliegt dem Vermittler ein Teil der Verantwortung und ist er andernfalls in die Pflicht zu nehmen. -
Nachtrag:
Auf Grund der Insolvenz alleine besteht kein Kündigungsanspruch, hatte ich glaub ich aber auch schon wiederholt geschrieben.
Erneuter Hinweis auch nur, weil Rappi660 sein erstes Schreiben an JT damit beginnt ...