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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • kleinek11K kleinek11

    @peter_passau:
    glückwunsch,freut mich sehr riesig für Dich und dass wir endlich den Fall haben, dass berechtigten Kündigungen für Reisen 2017 auch stattgegeben wird.
    Ich werd deinen Text ausdrucken für meinen Anwalt, für den unwahrscheinlichen Fall,dass man bei uns weiter auf „Mega stur“ schalten sollte seitens JT.

    Ich hoff nur, dass man auch mir (und sicher noch so vielen anderen) endlich mal diese Kündigung bestätigt!
    Ich will auch endlich, dass noch vor dem Weihnachtsfest Ruhe einkehrt und ich mich auf die
    neu gebuchte Reise über die Festtage freuen kann ohne den ungewissen Balast der alten Reisebuchung an der Backe.

    vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1581

    @kleinek11 sagte:

    Ich werd deinen Text ausdrucken für meinen Anwalt ...

    Das wird kaum große Gegenliebe erzeugen, und falls doch solltest du dich fragen, wie adäquat die Wahl deines Anwalts wohl war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • BrakerJungeB Offline
      BrakerJungeB Offline
      BrakerJunge
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1582

      @kleinek11
      Reiserecht ist zwar nicht mein Thema, aber ich möchte dir zwei Gedankenanstösse geben. Im Recht muss man berücksichtigen, dass sobald eine Kleinigkeit anders ist der Ausgang bei zwei „Verfahren“ nicht der gleiche ist.
      Mund nun zum Wichtigsten: Die Aussage vom Prof. fängt an mit „Ich bin der Meinung...“! Es ist kein Gesetz oder kein höchstrichterliches Urteil. Nein, seine Meinung. Ein anderer kann eine andere Meinung dazu haben. Solange kein Bundesgerichtshofurteil vorliegt zu dem Thema wird von der Gegenseite gepokert. Einige Knicken ein, weil sie keinen Prozess führen möchten oder können (z. B. keine Rechtschutzversicherung).
      ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir trotzdem klappt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH 1
        HABERLINGH 1
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1583

        Es wurde doch von JT kommuniziert, daß Anzahlungen für Reisen nach 31.10.2017 auf ein Treuhandkonto eingehen.
        und jetzt heißt es,
        wird der bereits geleistete Betrag in der Gläubigerliste erfasst und beim Insolvenzverfahren mit berücksichtigt. 😡

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1584

          ... und selbst wenn Fälle vollkommen identisch gelagert sind, kann ein anderer anderer "Meinung" sein ... , vollkommen richtig.
          Aus guten Grund heißt auch dieses Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und nicht etwa "Frag einen Anwalt". 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1585

            @HABERLING
            burton_ hatte es schon mal angedeutet - da fließt wenigstens mittelfristig kein Geld zurück, ob zu Recht vereinnahmt oder nicht.
            Ganz üble Sache, insbesondere für die, deren Reise gekündigt wurde ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1586

              ja genau, JT und die Alternativen Wahrheiten...👎

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • burton_B Offline
                burton_B Offline
                burton_
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1587

                Wohl eher: JT und das Insolvenzrecht... 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1588

                  Wurscht, jedenfalls schaut der Reisende dessen Reise gekündigt (hat)wurde mit dem Oferohr ins Gebirge...😡

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • JL1976J Offline
                    JL1976J Offline
                    JL1976
                    schrieb am zuletzt editiert von JL1976
                    #1589

                    Was haltet ihr davon? Ich habe ausserordentlich gekündigt, wegen nicht vorhandenen Reisesicherungsschein! Reisezeit 28.12.17.-02.01.2018

                    Sehr geehrter Herr L.,
                     
                    vielen Dank für Ihre Nachricht.
                     
                    Ihre Kündigung unter Berufung auf § 314 BGB ist unwirksam. Diesseits ist kein Grund ersichtlich, der Sie berechtigen würde, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen.
                     
                    Die vereinbarten Reiseleistungen werden unsererseits erbracht. Das Fehlen eines Sicherungsscheins stellt in der jetzigen Situation nach unserer Ansicht keinen wichtigen Grund i. S. der Vorschrift dar:
                     
                    Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
                     
                    Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
                     
                    Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
                     
                    Wir haben unsere Bereitschaft zur Durchführung der Reise bereits zugesagt.
                     
                    Somit ist eine Stornierung nur laut AGB möglich.
                     
                    Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
                     
                    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
                     
                    Herzliche Grüße, Kind regards
                    Ihr JT Touristik Team

                    An: Service (JT Touristik)
                    Betreff: AW: Rechnung zu Auftragsnummer: 7987063
                     
                    Sehr geehrte Damen und Herren,
                     
                    ich mache hiermit von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, da Sie mir keinen gültigen Reisesicherungsschein erbracht haben! (§ 314 BGB).
                     
                    MfG J. L.
                     
                    -----Ursprüngliche Nachricht-----
                    Von: service@jt.de [mailto😖ervice@jt.de]
                    Gesendet: Montag, 6. November 2017 17:03

                    Betreff: Rechnung zu Auftragsnummer: 7987063
                     
                    Sehr geehrter Kunde,
                     
                    wir bedanken uns nochmals für Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestätigen gerne Ihre Reise.
                     
                    Anbei senden wir Ihnen Ihre Rechnung.
                    Der noch offene Rechnungsbetrag Ihrer Buchung bei JT Touristik wird am Rückreisedatum fällig.
                     
                    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen, die je nach Reiseland variieren können.
                    Unter www.jt.de/einreisebestimmungen finden Sie weitere Informationen.
                     
                    Gerne steht Ihnen unser Service Center für weitere Informationen zu Ihrer Reise zur Verfügung. Sie erreichen uns innerhalb unserer Geschäftszeiten telefonisch unter service@jt.de.+49.(0)30.8877870
                    Informationen zu den Gepäckbestimmungen der für Ihre Reise gebuchten Fluggesellschaft finden Sie unter http://www.jt.de/gepaeckinformationen.
                     
                    Wichtige Information:
                    Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH sind unter folgendem Link für Sie hinterlegt:
                    http://www.jt.de/agb
                     
                    Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen und erholsamen Urlaub.
                     
                    --
                    Herzliche Grüße
                     
                    Ihr JT Touristik-Team
                     
                    Geschäftszeiten:
                    Täglich von 9.00 Uhr - 20.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen)
                     
                     
                    JT Touristik GmbH / Spreetalallee 1 / 14050 Berlin / Germany T service@jt.de / www.jt.de Registergericht Amtsgericht Berlin-Charlottenburg / Registernummer HRB 117308 Umsatzsteuer-ID DE263438437 / Geschäftsführende Gesellschafterin Jasmin Taylor+49 30 88778710+49 30 8877870
                     
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                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • peter_passauP peter_passau

                      Was lange währt, wird endlich gut... 😄

                      Ich habe heute von JT eine Bestätigung über die kostenfreie Stornierung meiner Reise bekommen, die im November stattfinden hätte sollen! Ich musste dazu nicht mal einen Anwalt bemühen.

                      Kurz vor Erhalt der Stornobestätigung habe ich eine letzte Mail an JT geschrieben, deren Wortlaut ich hier gern wiedergebe:

                      Sehr geehrtes JT Touristik Team,

                      auf Ihrer Facebook-Seite habe ich gelesen, dass Sie nun Ihren Kunden die kostenlose Stornierung von Reisen ab 2018 ermöglichen.
                      Nach wie vor habe ich von Ihnen noch keine Bestätigung einer kostenlosen Stornierung meiner Reise, die ich am 6. Oktober außerordentlich gekündigt habe, erhalten.

                      Es gibt keinen rechtlich haltbaren Grund, weshalb Sie zwar Reisen anderer Kunden, die ab 01.01.2018 stattfinden sollten, kostenlos stornieren, dies aber für meine Reise ablehnen, die zwischen dem 01.11.2017 und dem 31.12.2017 stattfinden sollte und deren Reisevertrag ich aufgrund des fehlenden Sicherungsscheins gekündigt habe. Warum meine Kündigung rechtens ist, können Sie u.a. in folgendem Artikel nachlesen: https://reiserechtfuehrich.com/2017/10/06/jt-pleite-was-der-kunde-ueber-seine-insolvenzsicherung-wissen-muss/ (siehe vor allem den heutigen Kommentar von Prof. Führich, der Ihrer Auffassung klar widerspricht, ein Sicherungsschein für Reisen zwischen 01.11. und 31.12.2017 sei entbehrlich).

                      Zum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung lag Ihrerseits noch gar keine Lösung vor, wie Sie mit meiner Reise zu verfahren gedenken. Ebenso haben Sie in den allgemeinen Mails und Pressemeldungen vor dem 17.11.2017 überhaupt keine Unterscheidung getroffen zwischen Reisen ab 01.11.2017 und Reisen ab 01.01.2018. In beiden Fällen war die Situation gleich unklar. Warum behandeln Sie nun also diese Fälle unterschiedlich? Ich gehe davon aus, dass es vor Gericht schwierig für Sie sein wird, Ihr Handeln zu rechtfertigen.

                      Bitte senden Sie mir eine Bestätigung, dass Sie meine Buchung kostenlos storniert haben, bis spätestens 13.11.2017 zu.

                      Herzliche Grüße,
                      Peter_Passau

                      Ich bin nun glücklich, dass JT endlich ein Einsehen hatte und ich ruhigen Gewissens den (anderweitig gebuchten) Urlaub mit meiner Familie genießen kann, ohne noch einen Gedanken an JT verschwenden zu müssen.

                      Allen, die noch im Ungewissen sind, wünsche ich viel Erfolg! Ich drücke den Betroffenen auch die Daumen, dass ihr zumindest einen großen Teil eurer evtl. bereits getätigten Anzahlung wiederbekommt. Ich selbst stehe Gott sei Dank nicht auf der Gläubigerliste.

                      Und zu guter Letzt möchte ich nochmal ein herzliches Dankeschön an alle aussprechen, die mir hier im Forum mit Rat und Tat zur Seite gestanden und weitergeholfen haben - insbesondere vonschmeling und (da mein Fall ähnlich geartet war) kleinek11. Ohne euch stünde ich jetzt nicht da, wo ich stehe! 😄

                      Pwehmann54P Offline
                      Pwehmann54P Offline
                      Pwehmann54
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1590

                      Hallo Peter Passau, habe am gleichen Tag gekündigt, habe ihren Text verwendet und Jt hat geschrieben nur mit Stornokosten Kündigung möglich!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Pwehmann54P Offline
                        Pwehmann54P Offline
                        Pwehmann54
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1591

                        habe jt geantwortet,das ich an meiner außerordentlichen Kündigung festhalte und die Stornokosten nicht zahle(600€ Nun) drohen Sie mir mit Mahnung und Inkassounternehmen!!!!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1592

                          Wer den Anspruch erhebt bzw. durchsetzen möchte ändert an sich nichts für dich, Pwehmann54.
                          Letzten Endes wird ein Gericht feststellen müssen, ob deine Kündigung begründet war und tatsächlich ein Kompensationsanspruch seitens des Veranstalters besteht.
                          Nach wie vor wirkt die Behandlung der doch sehr vergleichbaren Anliegen auf mich ziemlich willfährig ... 😕

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1593

                            @JL1976
                            Dem SV nach hast du deine Kündigung erst nach dem 6.11. ausgesprochen und auch keine Frist gesetzt?
                            Wie begründest du diese?
                            Der Veranstalter hat die die Durchführung der Reise zugesagt, die Bezahlung fordert er erst nach der Rückreise.
                            Insofern ist eine Kundengeldabsicherung in diesem speziellen Fall nicht notwenig, da der Veranstalter erst nach mägelunbehafteter Erbringung der Reiseleistung über Kundengelder verfügen wird und damit das Risiko eines Verlustes entfernt wurde.
                            Meiner Meinung nach ist das Beharren auf einer Absicherung / dem Sicherungsschein unter den vorliegenden Bedingungen nicht ausreichend als Begründung für einen Rücktritt ohne Anspruch auf Stornogebühren.

                            Ich glaube, Prof. Führich ist anderer Ansicht, weiß aber aktuell nicht wie er seine Haltung erläutert.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Wer den Anspruch erhebt bzw. durchsetzen möchte ändert an sich nichts für dich, Pwehmann54.
                              Letzten Endes wird ein Gericht feststellen müssen, ob deine Kündigung begründet war und tatsächlich ein Kompensationsanspruch seitens des Veranstalters besteht.
                              Nach wie vor wirkt die Behandlung der doch sehr vergleichbaren Anliegen auf mich ziemlich willfährig ... 😕

                              vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1594

                              @vonschmeling sagte:
                              Korrektur:

                              Letzten Endes wird ein Gericht feststellen müssen, ob deine Kündigung ausreichend begründet war oder tatsächlich ein Kompensationsanspruch seitens des Veranstalters besteht.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

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                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #1595

                                @JL 1976

                                Führich:
                                Soweit ein Reiseveranstalter auf eine Anzahlung bzw. auch auf eine Vorauskasse verzichtet und den Reisepreis erst vor Reiseantritt oder auch erst am Reiseende verlangt, hat er gleichwohl vor Reiseantritt einen Sicherungsschein auszuhändigen. Desgleichen darf er in diesen Fällen auch nicht auf eine Absicherung nach § 651k verzichten. Eine derartige Auslegung von § 651k IV widerspricht dem Schutzgedanken des Art. 7 RiL, da nicht nur der vor Reiseantritt gezahlte Reisepreis, sondern auch die Rückreisekosten abgesichert werden müssen.
                                (Quelle: Handbuch Reiserecht Aufl. 2015)
                                Das solltest du JT mitteilen umgehend, falls sie auf ihrem Anspruch beharren.
                                Unverändert sehe ich das etwas anders, denn die Rückreisekosten (oder auch eine Nachforderung des Hotels vor Ort) werden den gesamten Reisepreis kaum überschreiten. Das bedeutet, alles was während der Reise unvorhergesehen bezahlt werden müsste, kann der Kunde bei der Entrichtung des Reisepreise nach der Rückkehr zu seinen Gunsten einbehalten.

                                Ich stimme zu, dass die Auslegung des § 651k wenigstens sportlich ist, allerdings ist Herr Dr. Thiemann ja auch nicht grad auf der Milchsupp´n daher g´schwommen ...

                                Kurzum: Während ich hinsichtlich der Kündigungen, die vor dem 18.10. ausgesprochen wurden eine gewisse Zuversicht betreffend ihres Standhaltens einer gerichtlichen Prüfung hege, sehe ich das bei späteren (beispielsweise der des Users JL 1976) etwas kritischer ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  #1596

                                  @Pwehmann54: Es tut mir sehr leid, dass deine außerordentliche Kündigung bisher von JT noch nicht akzeptiert wurde. Ich habe eigentlich gedacht, dass sie nun auch die gekündigten Reisen vor 2018 kostenlos stornieren, aber scheinbar werden immer noch nicht alle gleich behandelt. Verschiedene Gründe dafür sind denkbar: Vielleicht hatte ich einfach Glück und bin auf einen freundlichen Sachbearbeiter gestoßen (der möglicherweise für sein Entgegenkommen hinterher eine Rüge erhalten hat). Oder die Incoming Agentur bzw. das Hotel hat auf Forderungen an JT ganz oder weitgehend verzichtet, weshalb die Stornierung meiner Reise keinen großen finanziellen Verlust für JT dargestellt hat. Leider haben wir da als Außenstehende keinen Einblick.
                                  Vielleicht hilft es weiter, mal beim Hotel nachzufragen, welche Incoming Agentur für deine Reise zuständig ist. Wenn es sich nicht um MTS Globe (Spanien) handelt, könnte dies der Grund für die Ungleichbehandlung sein (aber noch lange kein Grund, deine Kündigung zurückzuweisen).

                                  Hier nochmal die wichtigsten Parameter meines Falles zum Vergleich:

                                  • Reisedatum: 17. bis 26.11.2017, Reiseziel: Lanzarote, Reiseart: Nur Hotel, zuständige Incoming Agentur: MTS Globe
                                  • Datum meiner außerordentlichen Kündigung: 06.10.2017, Frist für Sicherungsschein vorher gesetzt: nein
                                  • Stornokostenrechnung von JT erhalten: nein (habe vorher vehement abgelehnt, irgendwelche Stornogebühren zu bezahlen)

                                  Wenn bei dir vergleichbare Parameter vorliegen, gibt es meiner Ansicht nach keinen logisch erklärbaren Grund, warum deine Reise nicht auch kostenlos storniert werden sollte. Ich würde dann an deiner Stelle nochmal mit JT telefonieren und sie auf nette Weise bitten, dir klipp und klar zu erklären, WARUM sie deine Kündigung nicht akzeptieren wollen/können. Falls auf diese Frage nur eine fadenscheinige Antwort kommt (im Sinne der üblichen Standard-Blabla-Mails) oder sie versuchen, sich sonstwie rauszureden, weißt du, dass sie wahrscheinlich gar nichts in der Hand haben gegen dich. Dann würde ich trotzdem auf der kostenlosen Stornierung bestehen, nur diesmal etwas fordernder. Du kannst ruhig auch mal provokativ fragen, was du hättest tun sollen, damit deine Kündigung akzeptiert worden wäre.

                                  @kleinek11: Hat sich bei dir inzwischen etwas getan?

                                  @all: Folgende nette Meldung habe ich bei Gloobi gefunden: http://www.gloobi.de/jt-touristik-laesst-kunden-reisen-im-naechsten-jahr-kostenlos-stornieren

                                  Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                                  (Abraham Lincoln)

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                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #1597

                                    JT Touristik: Kein generelles Recht auf kostenlose Stornos für Reisen 2018 klick mich

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #1598

                                      @peter_passau
                                      Du hattest keinen Flug gebucht, wenn überhaupt ist eher hierin ein möglicher Ausschlag zu vermuten.
                                      Flüge sind von JT bereits bezahlt worden, und die Kosten dafür gehen bei einer Kündigung komplett flöten.
                                      Sich beim Hotel nach der Incoming Agentur zu erkundigen ist ein sicherlich gut gemeinter aber imho vollkommen sinnloser Ratschlag.
                                      Da jedoch Stornorechnungen auch für Anfechtungen mit Flug und ohne Fristsetzung ausgestellt wurden, scheint mir die Suche nach übergeordneten Merkmalen der Begründung als reichlich müssig ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #1599

                                        Hallo,

                                        meine fristlose Kündigung wurde auch endlich akzeptiert und ich bekam gestern die kostenlose Stornorechnung (ich hatte nichts angezahlt, Reisetermin war Januar 2018).
                                        Ich vermute, dass alle Reisen, bei denen noch nichts angezahlt wurde, jetzt kostenfrei storniert werden und bei denjenigen, die bereits angezahlt haben, versucht JT die Reisen durchzuführen, damit den Kunden kein finanzieller Verlust entsteht.

                                        Wünsche allen viel Glück und auch ich bedanke mich für all die guten Ratschläge hier im Forum!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1600

                                          @peter_passau:
                                          Mein Anwalt hat heut auf sein Schreiben die gleiche Freche Email bekommen, wie ich und Ihr alle bereits auch schon:
                                          Ein Sicherungsschein ist nicht notwendig bla bla bla......
                                          Kündigung kostenfrei nicht möglich.
                                          Bin mal gespannt, wie mein Anwalt nun reagiert. Hab ihm das gesamte Geschehen, was hier so unterschiedlich geschrieben wird, wie sich JT bei jedem anders verhält, natürlich geschildert.

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