JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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@Cinimini1
Soviel Edelmut steckt vermutlich nicht dahinter ...
Hier wurde auch schon wiederholt darauf hingewiesen, dass die Urlauber, die eine Anzahlung geleistet oder gar schon den vollen Reisepreis bezahlt haben, mit einem Verzicht vermutlich ihr Geld zum Fenster hinaus werfen.@kleinek11
Vermutlich in etwa so, wie Herr Professor Führich nehme ich an. Hatte ich oben mal zitiert.
Genau so sollten auch die Betroffenen argumentieren, die keinen Rechtsbeistand bevollmächtigt haben. -
@Cinimini1
Soviel Edelmut steckt vermutlich nicht dahinter ...
Hier wurde auch schon wiederholt darauf hingewiesen, dass die Urlauber, die eine Anzahlung geleistet oder gar schon den vollen Reisepreis bezahlt haben, mit einem Verzicht vermutlich ihr Geld zum Fenster hinaus werfen.@kleinek11
Vermutlich in etwa so, wie Herr Professor Führich nehme ich an. Hatte ich oben mal zitiert.
Genau so sollten auch die Betroffenen argumentieren, die keinen Rechtsbeistand bevollmächtigt haben. -
Also bei mir scheinen Flug und Hotel bezhalt zu sein. Hotel antwortete mir grad auf meine Mail von vor Wochen.
Tja, hab ja nun schon lange ne neue Reise gebucht (gleich nach Kündigung) und auch bei Kündigung am 06.10. mitgeteilt, dass ich deswegen diese Reise nicht antrete. Storniert hat JT die Buchung im Hotel bis heute noch nicht.
Und da das Hotel (und sicher auch der Flug) bereits bezahlt wurden von JT, wird JT so lange sie können an der Reise festhalten......
Und eben genau da, wo sie bisher keine grossartigen Kosten hatten, die Kündigungen annehmen...... -
Da JT die Reisen dynamisch "baut" sind die Flüge i.d.R. bereits bezahlt. Das markiert den größten Batzen vom Verlust bei einem Rücktritt, dennoch haben sie sich ja auch bei peter_passau mit seiner Nur-Hotel Buchung lange gewehrt.
Ich kann kein System erkennen, weshalb bestimmte Kündigungen angenommen werden und andere nicht, bedaure ... -
PeterPassau, Danke für die netten Worte, ich habe eine Pauschalreise, habe aber gestern in meiner Wut eine etwas DEUTLICHERE MAIL an JT verschickt, mit den Lügen die sie mir vom ersten Tag meiner Buchung aufgetischt haben, hab sie informiert das ich alle EMails ausgedruckt habe , meinem Rechtsanwalt übergebe und das es den Richter bestimmt auch sehr interessiert, seit dem habe ich nichts mehr gehört,meine Stornorechnung war am 6.11. fällig gewesen ..........
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Hier mal die Rechtsauskunft vom ADAC zu meinem Fall:
Sehr geehrter Herr L,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach § 651 k Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Reisende einen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Verschaffung eines unmittelbaren Anspruchs gegen den Kundengeldabsicherer (Bank oder Versicherung). Hierbei handelt es sich um eine Nebenpflicht des Veranstalters aus dem Reisevertrag
Der Veranstalter hat die Sicherung dem Reisenden durch Übergabe einer vom Absicherer ausgestellten Bestätigung nachzuweisen, die den Vorgaben von BGB-Info-V 9 mit Anlage 9 entspricht.
Der bisherige Kundengeld-Absicherer des Veranstalters JT Touristik war die Generali Versicherungs AG. Diese haben den Vertrag jedoch zum 31. Oktober 2017 gekündigt.
Kunden, die Reisen bis Abreisedatum 31. Oktober 2017 gebucht haben oder gegenwärtig mit Pauschalreisen der JT Touristik unterwegs sind, sind somit noch über den Sicherungsschein der Generali abgesichert.
Bei Reisen die ab dem 01. November 2017 angetreten werden, verfügen die Reisenden nicht über einen gültigen Sicherungsschein.
Wurde dem Reisenden wie in Ihrem Fall gar kein Sicherungsschein ausgehändigt, so darf er nach § 651 k Abs. 4 Satz 1 BGB die (An-) Zahlung des Reisepreises verweigern. JT-Touristik reagiert hierauf, indem der Fälligkeitszeitpunkt (offenbar bislang nur für Reisen die bis zum 31.12.2017 angetreten werden) auf das Ende der Reise verschoben wird.
Fraglich und bislang höchstgerichtlich nicht geklärt ist, ob dem Reisenden in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zusteht. Denn durch den Sicherungsschein werden der bereits gezahlte Reisepreis sowie die notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückreise abgesichert. Wurden diese Zahlungen jedoch noch gar nicht geleistet, so besteht auch kein Risiko für den Reisenden diese Kosten bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters nicht erstattet zu bekommen.
Andererseits kann vertreten werden, dass dennoch eine Nebenpflichtverletzung gegeben ist, wogegen dem Reisenden ein effizientes Mittel zur Verfügung gestellt sein muss, diesem Zustand abzuhelfen. So berechtigt nach Ansicht des AG Leipzig vom 10.10.2006 (Az. 103 C 1080/06) die Nichtaushändigung des Sicherungsscheins den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt.
Ob sich das in Ihrem Fall zuständige Gericht dieser Entscheidung anschließen wird, vermögen wir nicht abschließend zu beurteilen.
Bitte beachten Sie, dass allein mit dem Argument der finanziellen Unsicherheit aufgrund der Insolvenz von JT-Reisen ein Rücktrittsrecht nicht in Betracht kommt, wenn der Reiseveranstalter bzw. der Insolvenzverwalter erklärt, dass die Reise vertragsgemäß durchgeführt wird. Dieses Argument haben Sie zwar in Ihrer ADAC-Anfrage, jedoch gemäß den beigefügten Unterlagen offenbar nicht gegenüber dem Reiseveranstalter angeführt.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen, in dieser Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Dabei haben Sie - bei Vorliegen einer entsprechenden Kostendeckungszusage - freie Anwaltswahl. Sie können sich jedoch auch an einen frei praktizierenden ADAC Vertragsanwalt wenden.
Die Namen und Anschriften der in Ihrer Nähe tätigen ADAC Vertragsanwälte können Sie auch auf unserer Internetseite www.adac.de unter der Rubrik Info, Test & Rat / Rechtsberatung finden oder unter der allgemeinen Servicenummer 0 800 5 10 11 12 (kostenlos) erfragen.
Als ADAC-Mitglied können Sie - unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung - ein Beratungsgespräch bei einem frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwalt in Ihrer Nähe führen. Für dieses Beratungsgespräch - nach Maßgabe des beiliegenden Merkblattes - entstehen Ihnen keine Kosten.
Da Ihr Fall sicher auch für andere interessant ist noch eine Frage: Dürfen wir Ihre Kontaktdaten an Journalisten weitergeben?
Wir werden immer wieder gefragt, ob wir Fälle haben, die für einen Bericht (bei Stern TV, WISO o.ä.) geeignet sind. Wenn ja, dann geben Sie uns doch bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind und bestätigen Sie uns, dass wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (auch Ihre E-Mailadresse) an anfragende Journalisten weitergeben dürfen. Wir können Ihnen leider noch nicht zusagen, dass sich tatsächlich ein Journalist bei Ihnen melden wird. Sollten Sie aber kontaktiert werden, so können Sie natürlich immer noch entscheiden, ob Sie bei einem Beitrag mitwirken wollen oder nicht. Einen positiven Nebeneffekt sollte man nicht vergessen: Viele Gegner lenken ganz plötzlich ein, wenn das Kamerateam vor der Tür steht!
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen GrüßenEditiert! xx Juristische Zentrale - Verbraucherrecht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Tel.: 089/7676-6359, Fax: 089/7676-2599
mailto:ellen.stamer@adac.de
http://www.adac.de -
PS: Ich habe das Hotel angemailt. Dort wurde die Buchung bestätigt und auch gesagt das es momentan keine Probleme mit JT gibt. Nun haben wir uns entschlossen, die Reise anzutreten. JT hat jetzt plötzlich auch alle Reisedokumente geschickt. Max. kann es uns passieren, das wir halt am 28.12. nicht mitgenommen werden von Fly Niki....
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Zur Meinung des ADAC habe ich 2 Anmerkungen:
- Es mag zwar richtig sein, dass man kein Kostenrisiko dahingehend hat, weil man eh noch nicht bezahlt hat. Was aber, wenn man vom Hotel keine Zahlungsbestätigung hat, vor Ort dennoch zahlen muss und das dann meist viel höhere Preise als der Pauschalpreis über JT gewesen wäre? Ist das im Sinne einer nicht nötigen Absicherung gemeint? Denke eher nicht, denn dann steht man mit seinen Mehrkosten auf einmal da. Hätte man von dem deutlich höheren Preis gewusst, hätte man doch die Reise gar nicht gebucht/angetreten, wenn man sich davon dann nix mehr wiederholen kann? Z. b. wären bei unserem Hotel die Preise vor Ort teuer als die gesamte Pauschalreise überhaupt nur kosten sollte......(wobei ich ja gestern nun erfahren habe, dass das Hotel noch gebucht ist bezahlt ist,was mir ja nix nutzt,da neue Reise längst gebucht)
- Dass das Argumrnt der finanziellen und überhaupt Reise- Unsicherheit nicht als alleinige Begründung zur Kündigung zählen mag, wenn der Veranstalter /Verwalter erklärt, die Reise wird durchgeführt, mag sein. Aber zu unserem Zeitpunkt der Kündigung ( 06.10. z.B.) gab es eben keinerlei Aussage dazu vom Veranstalter und Verwalter, dass die Reisen bis Ende 2017 sicher sind und durchgeführt werden. Diese Aussage kam erst später und wird ja wohl kaum als rückwirkend gelten können????
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Schön, nun liefert also auch noch die Rechtsberatung vom ADAC eine hübsche Zusammenfassung genau dessen, was hier auf sportlichen 161 Seiten beigetragen wurde - da sollte doch langsam eine gewisse Zuversicht aufkommen?
@kleinek11
Ich will nicht abwiegeln, aber du bist auch nicht versichert falls dir der Himmel auf den Kopf fällt.
Will sagen: Dass ein Hotel einen Gast mit JT Voucher nur mit nochmaliger Bezahlung des Zimmers zur rack-rate aufnimmt, ist zumindest sehr sehr unwahrscheinlich.
Dagegen steht für die Reiseantritte vom 1.11. bis 31.12. (*) das Risiko, im Falle des Bestreitens der Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung (weg. mangelner Absicherung) vor Gericht schließlich doch zu unterliegen und nicht nur die kompletten Stornokosten aufgebürdet zu erhalten.
Und nein, zum Zeitpunkt deiner Kündigung gab es keinerlei Sicherheit. Diese Situation ist maßgeblich für die Bewertung durch ein Gericht.
@JL1976
* ... daher halte ich eure Entscheidung die Reise anzutreten für gescheit. -
Hallo zusammen,
ich habe eine Pauschalreise ganz seriös im Reisebüro gebucht (Abreise im Jan. 2018). Als guter (oder dummer) Kunde habe ich den gesamten Reisepreis vor der eigentlichen Fälligkeit und der Insolvenz gezahlt. Jetzt kam es wie es kommen musste und die Reise wurde abgesagt.
Ca. drei Wochen vor der Absage habe ich JT auf den fehlenden Sicherungsschein hingewiesen und die Rückerstattung des Reisepreises verlangt. Das Geld habe ich natürlich nicht bekommen aber ich wurde mit der Stornorechnung auf die Gläubigerliste gesetzt und werde dann ca. 3-5% des Betrags zurückbekommen.
Daher frage ich mich, ist das so in Ordnung von JT und hätte das Reisebüro, das mir die Mail mit der Rechnung zugesendet hat, mich auf den fehlenden Sicherungsschein hinweisen müssen ?schöne Grüße
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Ja, ch80 - das hätte es tatsächlich pflichtgemäß tun müssen. Ohne gültige Insolvenzabsicherung darf weder der Veranstalter noch der Vermittler Zahlungen entgegennehmen.
Jedenfalls wird das in Deutschland so gehandhabt. Falls das "ch" in deinem Nick für Wohnort Schweiz steht, können abweichende Regelungen gelten. -
Hi,
obwohl ich das Glück mit der kostenlosen Stornierung hatte und keinen Cent angezählt habe zittere ich mit allen mit. Beim lesen vom Beitrag von CH80 musste ich an nachfolgenden Fundstück im Internet denken:
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Unternehmen/Sicherungsschein.html
da steht was im zweiten Absatz von "Können Vermittler abgemahnt werden. Mein Gedanke ist jetzt: Muss auch hier der Reisevermittler = Reisebüro für die nicht Überprüfung eines nicht vorhandenen Sicherungsschein haften?
es ging da zwar um ein niederländisches Reisebüro und einem deutschen Urlauber?
ist meine Meinung als Laie im Urlaubsrecht.
@vonschmeling
was sagst du dazu? -
Unter dem Aspekt, dass das Reisebüro die Zahlung nicht selbst angenommen hat würde ich davon ausgehen, dass keine Abmahnung erteilt werden kann.
Möglich wäre, dass §§ 280 I BGB anzuwenden wäre, wodurch dem Kunden gegenüber das Reisebüro eine Schadenersatzpflicht hätte. -
Nein, tut es nicht, ch80 ...

Vielleicht ist immerhin dieser einleuchtend formulierte Hinweis des DTV nicht ganz uninteressant für dich:"Gültigkeitsprüfung durch den Reisevermittler
...
Der Reisevermittler, der Zahlungen des Reisenden annimmt, hat den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen (§ 651 k, Abs.3. S. 4 BGB).Bestehen Zweifel an einer gültigen Insolvenzversicherung ist eine direkte Nachfrage bei dem Versicherer, der auf dem Sicherungsschein angegeben ist, zu empfehlen. ...
Unterlässt der Reisevermittler diese Überprüfung, haftet er dem Reisenden auf Schadenersatz (§ 651K Abs. 3 S.4 BGB ). Darüber hinaus liegt nach § 147b GewO eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. "
Leider hat sehr wahrscheinlich dein seriöses Reisebüro die Forderung nur weitergeleitet und war selbst nicht zum Inkasso befugt.
Die Befreiung von einer Haftung bei derartigen Konstellationen darf durchaus kritisch betrachtet werden ...
M.M.n. steht sie im Widerspruch zum Prinzip von Treu und Glauben im Sinne des Verbrauchers, weil Zahlungsbegehren unkritisch und ohne angemessene Prüfung der sachlichen Rechtmäßigkeit einfach weitergereicht werden.
Ich würde mir mehr Anregung zum verantwortungsvollen Handeln in solchen Dingen wünschen.Ich bezweifle, dass eine Inanspruchnahme des Vermittlers in deinem Fall erfolgreich durchgesetzt werden kann.
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Für alle, die bis 31.12.17 reisen:
Komme gerade vom Urlaub (9.-14.11.17 Portugal) zurück. Mit Flug und Hotel hat alles bestens geklappt! Keine weiteren Zahlungsforderungen vom Hotel.
Sogar das Wetter war super
Wünsche allen anderen noch alles Gute!