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MeinKapitän / Glückskäfer Reisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • BeckimaB Beckima

    Laut Bedingungen, darf die Reise bis 30 Tage vor Beginn storniert werden und nicht ein paar Tage davor. Das größte Problem neben dem ganzen Ärger und der geplatzten Reise ist jedoch das bereits gezahlte Geld. Das zurückzubekommen ist, wenn überhaupt, nur über einen Anwalt möglich. Wir haben im Januar 2017 eine Reise für September 2017 gebucht und komplett bezahlt, kurz vor Erreichen der 4 Wochen wurde sie vom Reiseveranstalter storniert. Seit Oktober kämpft ein Anwalt um unser Geld (4000 €), bisher ohne Erfolg....

    RG1977R Offline
    RG1977R Offline
    RG1977
    schrieb am zuletzt editiert von
    #781

    @beckima sagte:

    Seit Oktober kämpft ein Anwalt um unser Geld (4000 €), bisher ohne Erfolg....

    Wie kann das sein? Da müsste es doch inzwischen zumindest einen vollstreckbaren Titel geben, oder?

    Am Geschäft in der Badensche Str. gibt es jetzt auch einen entsprechenden Aushang, dass "Bemühungen zur kurzfristigen Aufstockung der Fremdkapitalfinanzierung ergebnislos verliefen..." und Insolvenzantrag gestellt wurde. Offenbar sind die Mitarbeiter in den nächsten Tagen auch telefonisch erreichbar (können aber nichts machen...).

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #782

      @Beckima
      Selbst der beste Anwalt wird nicht erfolgreich in Nichts vollstrecken können, man kann sich den demnach auch sparen.
      Ich empfehle den Betroffenen mit dem Kundengeldversicherer Kontakt aufzunehmen und die Forderungen dort anzumelden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • vonschmelingV vonschmeling

        @petrus19 sagte:

        Wie ist jetzt eigentlich, ich brauch doch jetzt meine Restzahlung nicht leisten, oder? Kann mir jemand darüber Auskunft geben? Anzahlung ist erfolgt, Sicherungsschein, trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erhalten.

        Wie gesagt - allein die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund, demnach sind Restzahlungen unverändert geschuldet. Andernfalls kann der Veranstalter (bzw. der Insolvenzverwalter) seinerseits kündigen und Stornogebühren verlangen.
        Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass alle Reisen abgesagt werden. Erst wenn das sichergestellt ist wird die Restzahlung hinfällig.

        RG1977R Offline
        RG1977R Offline
        RG1977
        schrieb am zuletzt editiert von
        #783

        @vonschmeling sagte:

        Wie gesagt - allein die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund, demnach sind Restzahlungen unverändert geschuldet. Andernfalls kann der Veranstalter (bzw. der Insolvenzverwalter) seinerseits kündigen und Stornogebühren verlangen.
        Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass alle Reisen abgesagt werden. Erst wenn das sichergestellt ist wird die Restzahlung hinfällig.

        Also an MK sollte man jedenfalls nicht mehr zahlen... Allenfalls an den vorläufigen Insolvenzverwalter, wie es auch in der Bekanntmachung steht.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #784

          Richtig. Soweit bleiben die Restzahlungen zwar geschuldet, nur ist der Gläubiger ab sofort Herr Thiemann.
          Werden die Reisen zügig abgesagt entfällt der Anspruch auf die Restzahlung.
          Bitte den Wortlaut der Bekanntmachungen sehr genau lesen und sich unbedingt daran halten!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Spatz43S Spatz43

            Ja,das war für uns auch eine tolle Überraschung. Wie von Euch beschrieben, erging es uns ebenso. Die Anzahlung und Restzahlung wurden unter Androhung des Nichtzustandekommens der Reise überpünktlich eingefordert. Eine Information zur Reise selbst gab es aber nicht. Da diese Situation mehrere Reisen betrifft ist doch zu vermuten, dass MK sich mit den gezahlten Beträgen erst mal vor einer Insolvenz retten wollte. Für mich jedenfalls riecht das nach einem geplanten Betrug. Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.

            Wülfi71W Offline
            Wülfi71W Offline
            Wülfi71
            schrieb am zuletzt editiert von
            #785

            @spatz43 sagte:

            Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.

            Bei allen Verständnis dafür, dass die Geschädigten jetzt am liebsten um sich treten würden und der Geschäftsleitung des Miskäfers gerne ordentlich einen verpassen würden: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Sie würde auch finanziell nichts mehr bringen, da das Unternehmen jetzt insolvent ist. Bestenfalls können Geschädigte (d.h. alle, die eine Forderung haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist) ihre Forderungen nach Eröffnung der InsO im Verfahren anmelden und auf eine (wenn überhaupt) homöopathische Quote hoffen.

            Und auch zum Thema Strafanzeige: Ja, wenn's der eigenen Satisfaktion dient. Aber auch die bringt kein Geld (mehr). Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird er die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um ggfls. noch Masse bei den Verantwortlichen sichern zu können. Schnellschüsse bringen da jetzt nichts (mehr). Es ist ja gerade Sinn des Insoverfahrens, dass sich einzelne Gläubiger durch Schnelligkeit keinen Vorteil mehr verschaffen können, sondern alles erst einmal in einen Topf kommt und am Ende quotal verteilt wird.

            Für die Geschädigten ist jetzt eher Trauerbewältigung angesagt.

            Übrigens hat der Laden im letzten Jahr wohl noch die Auszeichnung „Outstanding Increase“ erhalten (Quelle)
            Wie das Wachstum zu Stande kam, dürfte jetzt wohl auch klar sein...

            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

            olli304O 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Wülfi71W Wülfi71

              @spatz43 sagte:

              Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.

              Bei allen Verständnis dafür, dass die Geschädigten jetzt am liebsten um sich treten würden und der Geschäftsleitung des Miskäfers gerne ordentlich einen verpassen würden: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Sie würde auch finanziell nichts mehr bringen, da das Unternehmen jetzt insolvent ist. Bestenfalls können Geschädigte (d.h. alle, die eine Forderung haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist) ihre Forderungen nach Eröffnung der InsO im Verfahren anmelden und auf eine (wenn überhaupt) homöopathische Quote hoffen.

              Und auch zum Thema Strafanzeige: Ja, wenn's der eigenen Satisfaktion dient. Aber auch die bringt kein Geld (mehr). Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird er die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um ggfls. noch Masse bei den Verantwortlichen sichern zu können. Schnellschüsse bringen da jetzt nichts (mehr). Es ist ja gerade Sinn des Insoverfahrens, dass sich einzelne Gläubiger durch Schnelligkeit keinen Vorteil mehr verschaffen können, sondern alles erst einmal in einen Topf kommt und am Ende quotal verteilt wird.

              Für die Geschädigten ist jetzt eher Trauerbewältigung angesagt.

              Übrigens hat der Laden im letzten Jahr wohl noch die Auszeichnung „Outstanding Increase“ erhalten (Quelle)
              Wie das Wachstum zu Stande kam, dürfte jetzt wohl auch klar sein...

              olli304O Offline
              olli304O Offline
              olli304
              schrieb am zuletzt editiert von
              #786

              Wow....als Inhaber eines gültigen Sicherungsscheins keimt Hoffnung auf.

              Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
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              • olli304O olli304

                Wow....als Inhaber eines gültigen Sicherungsscheins keimt Hoffnung auf.

                Tom273T Offline
                Tom273T Offline
                Tom273
                schrieb am zuletzt editiert von
                #787

                Hoffen wir mal, dass am Ende des Versicherungsjahres am 31.10.2018 die 110 Mio Euro ausreichen, um alle Fälle (auch von anderen Veranstaltern) vom 1.11.2017 bis 31.10.2018, für die R+V einstehen muss, zu 100% befriedigen zu können. Sonst gibt es nur anteilig Geld.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #788

                  Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.

                    Tom273T Offline
                    Tom273T Offline
                    Tom273
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #789

                    @vonschmeling sagte:

                    Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.

                    Zu dem Problem befragt, hat sich die Dame am Telefon unter Hinweis darauf, sie sei ja nicht die Schadensabteilung, dahingehend geäußert, sie könne sich vorstellen, dass bei Vorlage aller sonstigen Unterlagen auch diejenigen entschädigt werden könnten, die keinen oder einen gefälschten SiSch haben.

                    Daran glaube ich persönlich allerdings nicht, wenn es hart auf hart geht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #790

                      War aber schon so, wobei eine tatsächliche Fälschung eines Sicherungsscheins schon gewisse Rückschlüsse zuließe ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      GeHeWoG 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • U&S KuesterU Offline
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                        U&S Kuester
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #791

                        Sehr geehrter Herr Tiehmann, für Sie finde ich es sehr schade, dass Sie für dieses Reisebüro eintreten müssen, aber, das ist ja Ihre Bestellung. Ich weiss nicht, ob Sie sich annähernd vorstellen können, welches Leid dieses Unternehmen unzähligen Menschen zugefügt hat. In finanzieller Hinsicht und vergangener Lebensfreude im wohlverdienten Jahresurlaub. Ich hoffe, alles wird zur Zufriedenheit der Geschädigten erfüllt. Für alle Mitarbeiter von Mein Kapitän, warum haben Sie sich so runtergerissen, gelogen, mitbetrogen, ältere Menschen verlacht und verarscht ? Tut mir echt leid......... An den momentanen Geschäftsführer : schämen Sie sich in Grund Boden. Ich wünsche Ihnen kein Bein mehr am Boden. So geht man mit Menschen nicht um

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Ahotep2A Offline
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                          Ahotep2
                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #792

                          Vielleicht etwas weniger Theatralik?
                          Bei allem aufzubringenden Verständnis für die Geschädigten, solche Beiträge bringen hier nicht weiter.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • U&S KuesterU Offline
                            U&S KuesterU Offline
                            U&S Kuester
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #793

                            Ich bitte trotzdem innständig es nicht zu löschen. Denke, ich spreche vielen aus der seele, und vllt. liesst Hr. Tiemann oder andere von mein Kapitän mit. Vielen Dank, lieber Admin

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • U&S KuesterU Offline
                              U&S KuesterU Offline
                              U&S Kuester
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #794

                              Tealthrakik, ( falsch geschrieben, sorry ), es geht hier um bittere realität

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • petrus19P Offline
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                                petrus19
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #795

                                Vielen Dank für die umfassenden Antworten. Da meine Zahlung erst in vier Wochen ist, hoffe ich mal, dass bis dahin die Reise abgesagt wurde. Da ich keinen Sicherungsschein habe, würde es mir sehr widerstreben, selbst an den Insolvenzverwalter zu überweisen. Dadurch das kein Sicherungsschein vorhanden ist, ist eh schon meine Anzahlung futsch.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                  #796

                                  wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  Tom273T Bertl53B 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #797

                                    Kann mir dann jemand einen Hinweis geben, an welche Versicherung ich mich wenden muss?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                      #798

                                      laut AGB: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
                                      Rufnummer: 0611 533-5859
                                      Fax: 0611533-11661
                                      aber nix überhudln, lasst ihnen ein paar Tage Zeit!

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      Sylvia1901S HABERLINGH 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • HABERLINGH HABERLING

                                        laut AGB: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
                                        Rufnummer: 0611 533-5859
                                        Fax: 0611533-11661
                                        aber nix überhudln, lasst ihnen ein paar Tage Zeit!

                                        Sylvia1901S Offline
                                        Sylvia1901S Offline
                                        Sylvia1901
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #799

                                        @petrus19: aber wenn kein gültiger Sicherungsschein vorliegt, muß aber doch keine Zahlung geleistet werden? Zumindest habe ich hier im Forum diese Aussage immer wieder gelesen.

                                        petrus19P 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH HABERLING

                                          wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!

                                          Tom273T Offline
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                                          #800

                                          @haberling sagte:

                                          wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!

                                          Kannst du bitte eine Quelle für diese Aussage nennen?!

                                          HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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