MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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Laut Bedingungen, darf die Reise bis 30 Tage vor Beginn storniert werden und nicht ein paar Tage davor. Das größte Problem neben dem ganzen Ärger und der geplatzten Reise ist jedoch das bereits gezahlte Geld. Das zurückzubekommen ist, wenn überhaupt, nur über einen Anwalt möglich. Wir haben im Januar 2017 eine Reise für September 2017 gebucht und komplett bezahlt, kurz vor Erreichen der 4 Wochen wurde sie vom Reiseveranstalter storniert. Seit Oktober kämpft ein Anwalt um unser Geld (4000 €), bisher ohne Erfolg....
@beckima sagte:
Seit Oktober kämpft ein Anwalt um unser Geld (4000 €), bisher ohne Erfolg....
Wie kann das sein? Da müsste es doch inzwischen zumindest einen vollstreckbaren Titel geben, oder?
Am Geschäft in der Badensche Str. gibt es jetzt auch einen entsprechenden Aushang, dass "Bemühungen zur kurzfristigen Aufstockung der Fremdkapitalfinanzierung ergebnislos verliefen..." und Insolvenzantrag gestellt wurde. Offenbar sind die Mitarbeiter in den nächsten Tagen auch telefonisch erreichbar (können aber nichts machen...).
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@Beckima
Selbst der beste Anwalt wird nicht erfolgreich in Nichts vollstrecken können, man kann sich den demnach auch sparen.
Ich empfehle den Betroffenen mit dem Kundengeldversicherer Kontakt aufzunehmen und die Forderungen dort anzumelden. -
@petrus19 sagte:
Wie ist jetzt eigentlich, ich brauch doch jetzt meine Restzahlung nicht leisten, oder? Kann mir jemand darüber Auskunft geben? Anzahlung ist erfolgt, Sicherungsschein, trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erhalten.
Wie gesagt - allein die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund, demnach sind Restzahlungen unverändert geschuldet. Andernfalls kann der Veranstalter (bzw. der Insolvenzverwalter) seinerseits kündigen und Stornogebühren verlangen.
Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass alle Reisen abgesagt werden. Erst wenn das sichergestellt ist wird die Restzahlung hinfällig.@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - allein die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund, demnach sind Restzahlungen unverändert geschuldet. Andernfalls kann der Veranstalter (bzw. der Insolvenzverwalter) seinerseits kündigen und Stornogebühren verlangen.
Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass alle Reisen abgesagt werden. Erst wenn das sichergestellt ist wird die Restzahlung hinfällig.Also an MK sollte man jedenfalls nicht mehr zahlen... Allenfalls an den vorläufigen Insolvenzverwalter, wie es auch in der Bekanntmachung steht.
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Richtig. Soweit bleiben die Restzahlungen zwar geschuldet, nur ist der Gläubiger ab sofort Herr Thiemann.
Werden die Reisen zügig abgesagt entfällt der Anspruch auf die Restzahlung.
Bitte den Wortlaut der Bekanntmachungen sehr genau lesen und sich unbedingt daran halten! -
Ja,das war für uns auch eine tolle Überraschung. Wie von Euch beschrieben, erging es uns ebenso. Die Anzahlung und Restzahlung wurden unter Androhung des Nichtzustandekommens der Reise überpünktlich eingefordert. Eine Information zur Reise selbst gab es aber nicht. Da diese Situation mehrere Reisen betrifft ist doch zu vermuten, dass MK sich mit den gezahlten Beträgen erst mal vor einer Insolvenz retten wollte. Für mich jedenfalls riecht das nach einem geplanten Betrug. Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.
@spatz43 sagte:
Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.
Bei allen Verständnis dafür, dass die Geschädigten jetzt am liebsten um sich treten würden und der Geschäftsleitung des Miskäfers gerne ordentlich einen verpassen würden: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Sie würde auch finanziell nichts mehr bringen, da das Unternehmen jetzt insolvent ist. Bestenfalls können Geschädigte (d.h. alle, die eine Forderung haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist) ihre Forderungen nach Eröffnung der InsO im Verfahren anmelden und auf eine (wenn überhaupt) homöopathische Quote hoffen.
Und auch zum Thema Strafanzeige: Ja, wenn's der eigenen Satisfaktion dient. Aber auch die bringt kein Geld (mehr). Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird er die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um ggfls. noch Masse bei den Verantwortlichen sichern zu können. Schnellschüsse bringen da jetzt nichts (mehr). Es ist ja gerade Sinn des Insoverfahrens, dass sich einzelne Gläubiger durch Schnelligkeit keinen Vorteil mehr verschaffen können, sondern alles erst einmal in einen Topf kommt und am Ende quotal verteilt wird.
Für die Geschädigten ist jetzt eher Trauerbewältigung angesagt.
Übrigens hat der Laden im letzten Jahr wohl noch die Auszeichnung „Outstanding Increase“ erhalten (Quelle)
Wie das Wachstum zu Stande kam, dürfte jetzt wohl auch klar sein... -
@spatz43 sagte:
Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.
Bei allen Verständnis dafür, dass die Geschädigten jetzt am liebsten um sich treten würden und der Geschäftsleitung des Miskäfers gerne ordentlich einen verpassen würden: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Sie würde auch finanziell nichts mehr bringen, da das Unternehmen jetzt insolvent ist. Bestenfalls können Geschädigte (d.h. alle, die eine Forderung haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist) ihre Forderungen nach Eröffnung der InsO im Verfahren anmelden und auf eine (wenn überhaupt) homöopathische Quote hoffen.
Und auch zum Thema Strafanzeige: Ja, wenn's der eigenen Satisfaktion dient. Aber auch die bringt kein Geld (mehr). Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird er die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um ggfls. noch Masse bei den Verantwortlichen sichern zu können. Schnellschüsse bringen da jetzt nichts (mehr). Es ist ja gerade Sinn des Insoverfahrens, dass sich einzelne Gläubiger durch Schnelligkeit keinen Vorteil mehr verschaffen können, sondern alles erst einmal in einen Topf kommt und am Ende quotal verteilt wird.
Für die Geschädigten ist jetzt eher Trauerbewältigung angesagt.
Übrigens hat der Laden im letzten Jahr wohl noch die Auszeichnung „Outstanding Increase“ erhalten (Quelle)
Wie das Wachstum zu Stande kam, dürfte jetzt wohl auch klar sein... -
Hoffen wir mal, dass am Ende des Versicherungsjahres am 31.10.2018 die 110 Mio Euro ausreichen, um alle Fälle (auch von anderen Veranstaltern) vom 1.11.2017 bis 31.10.2018, für die R+V einstehen muss, zu 100% befriedigen zu können. Sonst gibt es nur anteilig Geld.
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Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.
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Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.
@vonschmeling sagte:
Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.
Zu dem Problem befragt, hat sich die Dame am Telefon unter Hinweis darauf, sie sei ja nicht die Schadensabteilung, dahingehend geäußert, sie könne sich vorstellen, dass bei Vorlage aller sonstigen Unterlagen auch diejenigen entschädigt werden könnten, die keinen oder einen gefälschten SiSch haben.
Daran glaube ich persönlich allerdings nicht, wenn es hart auf hart geht.
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War aber schon so, wobei eine tatsächliche Fälschung eines Sicherungsscheins schon gewisse Rückschlüsse zuließe ...
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Sehr geehrter Herr Tiehmann, für Sie finde ich es sehr schade, dass Sie für dieses Reisebüro eintreten müssen, aber, das ist ja Ihre Bestellung. Ich weiss nicht, ob Sie sich annähernd vorstellen können, welches Leid dieses Unternehmen unzähligen Menschen zugefügt hat. In finanzieller Hinsicht und vergangener Lebensfreude im wohlverdienten Jahresurlaub. Ich hoffe, alles wird zur Zufriedenheit der Geschädigten erfüllt. Für alle Mitarbeiter von Mein Kapitän, warum haben Sie sich so runtergerissen, gelogen, mitbetrogen, ältere Menschen verlacht und verarscht ? Tut mir echt leid......... An den momentanen Geschäftsführer : schämen Sie sich in Grund Boden. Ich wünsche Ihnen kein Bein mehr am Boden. So geht man mit Menschen nicht um
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Vielleicht etwas weniger Theatralik?
Bei allem aufzubringenden Verständnis für die Geschädigten, solche Beiträge bringen hier nicht weiter. -
Ich bitte trotzdem innständig es nicht zu löschen. Denke, ich spreche vielen aus der seele, und vllt. liesst Hr. Tiemann oder andere von mein Kapitän mit. Vielen Dank, lieber Admin
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Tealthrakik, ( falsch geschrieben, sorry ), es geht hier um bittere realität
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Vielen Dank für die umfassenden Antworten. Da meine Zahlung erst in vier Wochen ist, hoffe ich mal, dass bis dahin die Reise abgesagt wurde. Da ich keinen Sicherungsschein habe, würde es mir sehr widerstreben, selbst an den Insolvenzverwalter zu überweisen. Dadurch das kein Sicherungsschein vorhanden ist, ist eh schon meine Anzahlung futsch.
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laut AGB: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Rufnummer: 0611 533-5859
Fax: 0611533-11661
aber nix überhudln, lasst ihnen ein paar Tage Zeit!@petrus19: aber wenn kein gültiger Sicherungsschein vorliegt, muß aber doch keine Zahlung geleistet werden? Zumindest habe ich hier im Forum diese Aussage immer wieder gelesen.
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wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!
@haberling sagte:
wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!
Kannst du bitte eine Quelle für diese Aussage nennen?!