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Horror Urlaub auf Thassos, was bekomm ich zurück ????

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Thorben-HendrikT Offline
    Thorben-HendrikT Offline
    Thorben-Hendrik
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Klar, dann verdient er noch mehr.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

    [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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    • Urlauber61U Offline
      Urlauber61U Offline
      Urlauber61
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      "ck0804" wrote:
      Wie schon in meinem früheren Beitrag Horror Urlaub auf Thassos beschrieben hatten wir ja eine Reise mit erheblichen Mängeln wie Überbuchung, Ersatzunterkunft etc. im August hinter uns gebracht. Ich möchte nun noch kurz berichten wie das ganze jetzt geendet hat. Wir haben eine Zahlung vom Veranstalter über 260 € erhalten und unser Anwalt hat jetzt nochmal 100 € rausgeholt. Bei einem Reisepreis für 3 Personen von insges. 2700 € und Anwaltskosten von 117€ waren wir doch sehr enttäuscht. Von einer Klage rät unser Anwalt ab.
      Was haltet ihr davon. siehe auch meine Hotelbewertung "Ilio Mare Beach, Thassos Viel versprochen wenig gehalten"

      Also kurz gesagt, die 260 Euro hat euch der Veranstalter freiwillig angeboten, die sind also nicht durch Einschalten eines Anwaltes gezahlt worden. Und was von den 100 Euro zu halten ist, die der Anwalt noch zusätzlich rausgeholt hat, bei Anwaltskosten von 117 Euro, ist ja wohl klar, nämlich 17 Euro Verlust.
      😆 😆 😆 😆 😆 😆

      Solltest du nicht wissen, wohin mit deinem Geld, dann rate ich dringend zur Klage!! Dein Anwalt wird dir dankbar sein.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ck0804C Offline
        ck0804C Offline
        ck0804
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Wie schon gesagt auf Schaden Freude kann ich gut verzichten. Wenn wir nun klagen würden, wäre alles durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt. Die Frage ist nur ob sich das ganze lohnt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Nochmal, wenn man solche Beiträge einstellt, muß man nicht nur mit positiven, sondern eben auch mit kritischen Antworten (wo bitte ist da Schadenfreude?) rechnen.

          Du hast Deine Story hier eingestellt und Antworten erhalten - wo ist Dein Problem?

          Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast (und die den Fall übernimmt (was u.U. noch gar nicht wirklich sicher ist - sie "muß" nämlich nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen)) und Du der Meinung bist, Du müßtest das tun, dann tue es doch.

          Wofür brauchst Du unseren "Segen"?

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ck0804C Offline
            ck0804C Offline
            ck0804
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Jetzt mal langsam ja. Also ich brauche keinen Segen, von niemandem ich dachte nur und vielleicht klärst du mich auf wenn ich da falsch liege, in einem Forum wie diesem kann ich Rat und Hilfe erwarten von Personen die auch solche Erlebnisse hatten. Und sich vor Lachen kringelnde smilys in der vorletzten Antwort würde ich schon als Schadenfreude bewerten. Ob ich nun klage oder nicht ist meine Sache, es geht nur darum Erfahrungen mit anderen zu teilen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ingrid 57I Offline
              ingrid 57I Offline
              ingrid 57
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Hallo, ck!

              Ja, so ist das, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu
              sorgen! Leider!
              Aber auf Deinen Thread zurückzukommen:
              uns ist vor Jahren ein ähnlich verpatzter Urlaub in der Dom.Rep.
              passiert. 6 Std. Flugverspätung, überbuchtes Hotel, 3 x Zimmer-
              wechsel, Beschwerde beim Essen und Trinken (AI) und noch einiges
              mehr. Wir haben damals (1999) nach dreimaliger!!!!!! Beschwerde
              beim Reisebüro 1.500 Schilling/pro Person bekommen, bei einem
              Gesamtpreis von 16.OOO S/p.P. Wir haben diese insgesamt 3.000 S
              genommen und sind jahrelang nicht mehr mit diesem Veranstalter, der damals der größte für die Karibik war, in Urlaub gefahren.
              Einen Anwalt einzuschalten, wäre m.E. vielleicht zielführend, aber
              nicht lohnenswert.

              Viel Glück!

              MfG
              Ingrid

              Reisen ist Leben,
              wie umgekehrt
              das Leben eine Reise ist.

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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                ck0804,

                lies Dir doch diesen thread nochmal durch und sogar Du wirst feststellen, das Du hier durchaus "sachdienliche Hinweise" bekommen hast.

                Ja, es ist Deine Sache ob Du klagst oder nicht - nur solange Du es hier öffentlich machst, mußt Du auch "Bewertungen" Deines Vorgehens und Kommentare dazu hinnehmen und akzeptieren müssen...eine klare logische Abfolge!

                Zu den, Deiner Meinung nach, schadenfrohen Äußerungen:

                Über die "Rechnung" die da aufgemacht wurde, kann ich auch nur schmunzeln 😉

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  "ingrid 57" wrote:
                  uns ist vor Jahren ein ähnlich verpatzter Urlaub in der Dom.Rep.
                  passiert. 6 Std. Flugverspätung, überbuchtes Hotel, 3 x Zimmer-
                  wechsel, Beschwerde beim Essen und Trinken (AI) und noch einiges
                  mehr. Wir haben damals (1999) nach dreimaliger!!!!!! Beschwerde
                  beim Reisebüro 1.500 Schilling/pro Person bekommen, bei einem
                  Gesamtpreis von 16.OOO S/p.P. Wir haben diese insgesamt 3.000 S
                  genommen und sind jahrelang nicht mehr mit diesem Veranstalter, der damals der größte für die Karibik war, in Urlaub gefahren.
                  Ingrid

                  Hmmmm, das sind immerhin 18,75%...so wenig ist das gar nicht, wenn man mal bedenkt, das Reklamationen bzgl. der Verpflegungsleistungen meist erfolglos bleiben.
                  Das "noch einges mehr" müßte man jetzt genauer definiert bekommen, und auch die Umstände, die zum Zimmerwechsel und der Flugverspätung geführt haben um den "Fall" ernsthaft bewerten zu können.

                  Du schreibst, ihr seid danach "jahrelang" nicht mit diesem Veranstalter verreist - und dann?

                  ...habt ihr wieder über ihn gebucht?

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • Miss-JanetM Offline
                    Miss-JanetM Offline
                    Miss-Janet
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Wir haben 1999 mit Jahn-Reisen unsere Hochzeits-Reise gemacht, die auch der totale Horrorurlaub war ... Als wir zurückgekehrt sind (wobei wir uns natürlich vor Ort schon bei der "Reiseleitung" beschwert haben), haben wir mehrere Beschwerdebriefe verfaßt und und und ... Jahn-Reise hat sich auf nichts eingelassen ... Wir haben dann einen Anwalt eingeschaltet und haben letzendlich bei einem Reisepreis von damal fast 4000,- DM, 350 DM zurück erstattet bekommen, als "Vergleich" - wir hätten zwar noch klagen können, aber unser Anwalt hat abgeraten, weil sowieso nicht viel mehr rausgekommen wäre .... Ob ihr also klagt oder nicht, müßt ihr selber wissen ... wenn wird es zeitlich sicher sehr langfristig!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ingrid 57I Offline
                      ingrid 57I Offline
                      ingrid 57
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @Holginho

                      Ja, Jahre später. Und zwar eine Reise nach Ägypten, und da waren
                      wir sehr zufrieden mit ihm.
                      Und, ich habe auch nicht behauptet, dass wir mit diesen 18,75%
                      unzufrieden waren, sondern, ich habe darauf hingewiesen, dass wir
                      diese nach dreimaliger Reklamation (500 S - 1000 S - 1500 S)
                      bekommen haben.

                      MfG
                      Ingrid

                      Reisen ist Leben,
                      wie umgekehrt
                      das Leben eine Reise ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ck0804C Offline
                        ck0804C Offline
                        ck0804
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • emdeboE Offline
                          emdeboE Offline
                          emdebo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Da solltest Du mal in das Kleingedruckte bei Deiner Versicherung schauen
                          oder Dich vorab beraten lassen.

                          Als Boomerang kann es Dir passieren, daß Deine Versicherung die Kosten übernimmt und die Versicherung anschließend nach Inanspruchnahme gekündigt wird. Mit einer gekündigten Versicherung ist es dann schwierig, einen neuen Vertrag abzuschließen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Thorben-HendrikT Offline
                            Thorben-HendrikT Offline
                            Thorben-Hendrik
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            "ck0804" wrote:
                            Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?

                            Nur wenn Euer Erscheinend zwingend erforderlich ist, ob dies der Fall ist entscheidet allein der Richter, wenn der das Ersacheinen anordnet, dann "dürft" Ihr kommen und es wird bezahlt, sonst nicht, dann ist es Euer Privatvergnügen ob Ihr kommt oder nicht.....

                            [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                            [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Puma KatzeP Offline
                              Puma KatzeP Offline
                              Puma Katze
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              @ck8004
                              Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?

                              Warum fragst Du deine Rechtschutzversicherung nicht direkt?
                              @ Thorben

                              Nur wenn Euer Erscheinend zwingend erforderlich ist, ob dies der Fall ist entscheidet allein der Richter, wenn der das Ersacheinen anordnet, dann "dürft" Ihr kommen und es wird bezahlt, sonst nicht, dann ist es Euer Privatvergnügen ob Ihr kommt oder nicht.....

                              Du kennst dich aber sehr gut aus 😄 😄

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ck0804C Offline
                                ck0804C Offline
                                ck0804
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Danke

                                1 Antwort Letzte Antwort
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