Wie mit Schlichtungsvorschlag umgehen?
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Good on you!

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@burton- sagte:
Wie meinen?
So wie geschrieben !
SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.
Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere ....
Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?@jlechtenboehmer sagte:
So wie geschrieben !
SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.Nein.
Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere ....

Ja.
Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?
Nein. Den Titel kannst du immer noch erwirken, wenn die Forderung trotz Inkasso oder Mahnbescheid nicht bezahlt wird. Der betrifft einzig und allein die Vollstreckbarkeit und nicht die Geltendmachung - nur mal so generell.
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@jlechtenboehmer sagte:
So wie geschrieben !
SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.Nein.
Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere ....

Ja.
Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?
Nein. Den Titel kannst du immer noch erwirken, wenn die Forderung trotz Inkasso oder Mahnbescheid nicht bezahlt wird. Der betrifft einzig und allein die Vollstreckbarkeit und nicht die Geltendmachung - nur mal so generell.
Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt, dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können. Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt, dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können. Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.
@jlechtenboehmer sagte:
Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt,dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können.
Nein, das hat die Frau vs gar nicht erkennen müssen, lieber jott!
Ich vermute allerdings, du podcastest inzwischen in der Sendung mit der Maus, und da kann der jott uns dann doch sicher ganz toll erklären, warum wir schon längst eine Forderung wirksam gestellt haben und keineswegs ein Inkasso beitreiben werden sondern ein Inkasso mit der Beitreibung beauftragen?
Der jott hat gaaanz viel nachgedacht bevor er was sagte, aber er hat halt auch nicht so überall den Durchblick. Das ist nicht schlimm, der jott wird damit bestimmt klarkommen ...Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.
Das würde er zum Beispiel nicht sagen, wenn er so einigermaßen den Durchblick hätte ... tztztztzzzz ...
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@jlechtenboehmer
Zunächst einmal besteht eine Forderung immer, wenn Ware oder Leistung in irgendeiner Form bestellt oder geliefert wurde.
Es obliegt zwar dem Besteller oder Empfänger, die Forderung in ihrer Form oder wenigstens ihrer Höhe zu bestreiten - den Forderungsvorgang selbst kann er evtl. aber erst vor Gericht wirksam aufhalten.plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
Ob das strategisch ratsam ist steht auf einem anderen Blatt - die Möglichkeit immerhin steht ihm offen.Du solltest demnach deine Wahrnehmung hinsichtlich der Methoden vielleicht mal einem Update unterziehen?! Nix für ungut ...

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@jlechtenboehmer
Zunächst einmal besteht eine Forderung immer, wenn Ware oder Leistung in irgendeiner Form bestellt oder geliefert wurde.
Es obliegt zwar dem Besteller oder Empfänger, die Forderung in ihrer Form oder wenigstens ihrer Höhe zu bestreiten - den Forderungsvorgang selbst kann er evtl. aber erst vor Gericht wirksam aufhalten.plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
Ob das strategisch ratsam ist steht auf einem anderen Blatt - die Möglichkeit immerhin steht ihm offen.Du solltest demnach deine Wahrnehmung hinsichtlich der Methoden vielleicht mal einem Update unterziehen?! Nix für ungut ...

@vonschmeling sagte:
plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
Noch mal :
Ich kann bislang nichts von einer FORDERUNG erkennen - es war lediglich die Rede von einem Vorschlag.
Und dieser VORSCHLAG wurde abgelehnt ; darauf hin sollte ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt ! -
Falsch, plz64 hat eine Kompensation gefordert und dieser Forderung wurde widersprochen. Das ist nicht als "freundlicher Vorschlag" misszuverstehen.
Die Bezifferung des Anspruchs hat er vielmehr der Bewertung durch die SÖP zunächst anheimgestellt. Diese hat eine solche vorgenommen, leider ist die Condor dem Angebot jedoch nicht gefolgt und widerspricht dem Anspruch insgesamt (mit mutmaßlich der Begründung außergewöhlicher Ereignisses fern der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens).
Denselben Anspruch wird plz64 jetzt mittels eines Beitreibungsdienstleisters durchzusetzen versuchen und über Erfolg oder Misserfolg seiner Mission hier Bericht erstatten. -
Und wo genau soll jetzt das Problem sein?!
Wenn ich der Meinung bin, ich hätte eine Forderung gegen jemanden, kann ich ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs beauftragen...
@burton- sagte:
Und wo genau soll jetzt das Problem sein?!
Wenn ich der Meinung bin, ich hätte eine Forderung gegen jemanden, kann ich ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs beauftragen...
Genau darin liegt das Verständnisproblem des jlechtenboehmer, burton_ ...
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Aufrichtiges Sorry ... natürlich lautet der korrekte Nick pzl64 und nicht plz64 wie von mir irrtümlich bezeichnet.

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@vonschmeling: Kein Problem.

So, die von Fairplane beauftragte Anwaltskanzlei hat den Auftrag schonmal angenommen, jetzt heisst es abwarten, vielleicht gibts ein Weihnachtsgeschenk...
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Na das ist zunächst ja schon mal eine positive Entwicklung; man sollte allerdings abwarten, ob die Entscheidung nach Prüfung des Sachverhalts noch Bestand behält ...

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@vonschmeling sagte:
plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
Noch mal :
Ich kann bislang nichts von einer FORDERUNG erkennen - es war lediglich die Rede von einem Vorschlag.
Und dieser VORSCHLAG wurde abgelehnt ; darauf hin sollte ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt !@jlechtenboehmer sagte:
Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt !
Am Sachverhalt braucht sich auch gar nichts zu ändern; nur du bist fundamental auf dem Holzweg, und es wäre an der Zeit das zu bekennen.
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Kurze Rückmeldung zu meinem Fall, er wurde beendet, das schreibt mir Fairplane:
In obiger Angelegenheit haben wir Ihnen leider zur Geltendmachung Ihres Anspruchs mitzuteilen, dass die belangte Fluglinie Insolvenz angemeldet hat und Ihr Anspruch daher aktuell nicht durchsetzbar ist.
Allfällige Ansprüche wären im Insolvenzverfahren der Airline anzumelden; widrigenfalls diese nicht geltend gemacht werden können. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage: <https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl>.
Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall Ihren Anspruch nicht im Insolvenzverfahren anmelden werden und das Mandat hiermit beenden.
Wir bedauern diese Mitteilung und bedanken uns für Ihren Auftrag und das in uns gesetztes Vertrauen, Ihre obigen Ansprüche auf Ausgleichzahlung überprüfen zu können und stehen Ihnen für allfällige weitere Rechtsberatung und Vertretung stets zur Verfügung und zeichnen