Wie erkennt ihr Schnäppchen ?
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Malini hat jedoch ganz klarer Angaben gemacht und eine eindeutige Frage gestellt. Deswegen ist mir schleierhaft, warum du hier so rumwürmelst anstatt xxx,85€ einschl. 19% ges. MwSt. zu sagen. Oder sag doch gleich, du weißt es nicht. Ist doch auch kein Genickschuss.
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Sorry, jlichtenboehmer - aber wo steckt eigentlich dein Problem? Malini hatte die Zimmerkategorie zuvor sehr präzise beschrieben und nur noch angefügt, dass außer dem Frühstück keine weitere Leistung angeboten worden war.
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Ooooh ... na ja, doppelt hält besser!

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Ooooh ... na ja, doppelt hält besser!

@ vonschmeling
kann es sein das du etwas durcheinander bringst ?
Ich bezweifle nicht, dass du häufiger ÜF als AI buchst, das tue ich auch.
Es geht bei Malini und mir um das Thema Preis - Leistungsverhältnis.
Und ich behaupte, dass die Aussage „Übernachtung und Frühstück“ keine Leistungsbeschreibung ist , an der ein Preis-Leistungsverhältnis festgemacht werden kann ! Zu einer Leistungsbeschreibung gehören M.E. Lage und Ausstattung des Hotels, des Zimmers, Frühstücksleistungen, Wellnesseinrichungen , Serviceleistungen undundund..... So, jetzt verstanden ? -
Ein Beispiel von mir:
2 ÜF für 2 P. im HotelVictoria in Freiburg Ende November - gebucht über Foxtours bei HC = 198 €. Hätte ich direkt übers Hotel gebucht wären 298 € fällig gewesen ohne Frühstück. Es wären auch fürs Frühstück noch 15 € p.P. pro Tag dazu gekommen. Also war diese Buchung über Foxtours ein Schnäppchen für mich
- Nein, wir haben auch keine Besenkammer bekommen, sondern ein ganz normales Standard-DZ.
Ein weiteres Schnäppchen war für mich die Anreise per ICE für 19,90 € pro Strecke p.P.
LG
reiselilly -
Ich noch nicht. Übernachtung und Frühstück in ein und demselben Hotel bleibt doch Übernachtung und Frühstück, egal wer das worüber bucht, wenn keine Sondervereinbarung wie Sektfrühstück, Sparzimmer, Hintern abwischen o.a. getroffen sind.
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@ rumsstein

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Ich noch nicht. Übernachtung und Frühstück in ein und demselben Hotel bleibt doch Übernachtung und Frühstück, egal wer das worüber bucht, wenn keine Sondervereinbarung wie Sektfrühstück, Sparzimmer, Hintern abwischen o.a. getroffen sind.
@rumsstein sagte:
Ich noch nicht. Übernachtung und Frühstück in ein und demselben Hotel bleibt doch Übernachtung und Frühstück, egal wer das worüber bucht, wenn keine Sondervereinbarung wie Sektfrühstück, Sparzimmer, Hintern abwischen o.a. getroffen sind.
Dann lies dir meinen Beitrag von 10:04 Uhr durch, und du weißt endlich worum es geht - nämlich um was völlig anderes; darum was man für einen Preis X grundsätzlich erwarten kann, darf und sollte ! Ein Sektfrühstück bei 20 € AI jedenfalls nicht.
Wenn ein Beitrag aus dem Kontekt gerissen wird weiß am Ende nämlich niemand mehr worum es geht und alles führt zu unnötigen und irreführenden Diskussionen. -
Ich hatte den Beitrag durchaus gelesen, musste aber davon ausgehen, dass es inzwischen bei dir und Malini um etwas ganz anderes ging, aber sei's drum. Sooo wichtig ist es mir nun auch wieder nicht. Vielleicht habe ich da auch wirklich etwas falsch verstanden, dann bitte ich um Verzeihung.
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Es ging um den Vorwurf mit einer bestimmten Antwort zu provozieren, jlichtenboehmer. Diesen Vorwurf bestreite ich.
Jetzt verstanden? -
Es ging um den Vorwurf mit einer bestimmten Antwort zu provozieren, jlichtenboehmer. Diesen Vorwurf bestreite ich.
Jetzt verstanden?@vonschmeling sagte:
Es ging um den Vorwurf mit einer bestimmten Antwort zu provozieren, jlichtenboehmer. Diesen Vorwurf bestreite ich.
Jetzt verstanden?Ich schon - du offensichtlich immer noch nicht.
Und es scheint auch nicht so leicht zu sein, dir zu vermitteln ein Preis-Leistungsverhältnis nicht einerseits bis auf ( mir völlig unwichtige) Marken von Pflegeprodukten runterzubrechen, andererseits aber die Aussagen Übernachtung und Frühstück als ausschließliche Kriterien für ein Preis-Leistungsverhältnis heranzuziehen. Da das ganze schon lange OT ist , beteilige ich mich nun nicht mehr an der Diskussion. -
was genau veranlasst dich bei „Courtyard Zimmer, 5-Sterne-Hotel in top Lage“ zu glauben, dass es dort Schlafsäle gibt???
Davon abgesehen: Das Problem ist doch eben, dass du vorher nicht weißt, ob‘s Marmelade oder Lachs gibt!
Wenn du den Unterschied zwischen „Fa“ und „Le Labo“ eh nicht kennst, frage ich mich allerdings, wie du das Preis-/Leistungsverhältnis ermitteln möchtest...
PS: Mein Beispiel bezog sich nicht auf das Park Hyatt, sondern auf das Fairmont Vier Jahreszeiten in HH, wo ich letztes Jahr war...
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........ und damit sich die Kunden so richtig gut fühlen, weil sie glauben ein Schnäpchen gemacht zu haben, wird in vielen Branchen mit Mondpreisen gearbeitet. Kunde ist stolz wie Oskar, weil er 50% beim Küchenkauf erhalten hat, aber im Endeffekt war es alles andere als ein guter Deal und der Küchenverkäufer fühlt sich gut.

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Für Malini:Park Hytt Hamburg Übernachtung Doppelzimmer 2 Pers. incl. Frühstück Parkblick 189 Euro.- Und das war es uns auch wert.
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@rumsstein
Ganz recht, Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb.
Im Übrigen fühle ich mich gut, wenn der Preis für mich "stimmt" - wie das dann heißt ist mir egal.
@jlechtenboehmer
Es scheint mal wieder aussichtslos. Nichts von dem, was du in deinem letzten Beitrag konstatierst, wurde je von irgendjemandem behauptet den du hier ansprichst. Aber mir is eh wurscht, du kannst daher deine Wiederholungen gerne verzwanzigfachen - wahrer werden sie jedenfalls auch dadurch nicht! -
Für Malini:Park Hytt Hamburg Übernachtung Doppelzimmer 2 Pers. incl. Frühstück Parkblick 189 Euro.- Und das war es uns auch wert.
@Rumsstein
Es ist so :
Mondpreise sind nicht zulässig, aber nicht strafbar.
Ich habe jedes Wochenende genügend Werbung im Briefkasten wo es Minimum 50 % plus x gibt
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Ob das bei einem bekannten Hotel ein Mondpreis ist, lässt sich doch einfach nachprüfen. Und wenn der Preis für mich OK ist, dann zahle ich den gern.
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@Rumsstein
Es ist so :
Mondpreise sind nicht zulässig, aber nicht strafbar.
Ich habe jedes Wochenende genügend Werbung im Briefkasten wo es Minimum 50 % plus x gibt
@holly-man sagte:
@Rumsstein
Es ist so :
Mondpreise sind nicht zulässig, aber nicht strafbar.
Doch, natürlich kann das zivilrechtlich geahndet werden.
Die Frage ist, wie weist du nach, dass es sich um einen sog. Mondpreis handelt. Die Gegenüberstellung zum unverbindlichen Herstellerpreis entfällt bei Reisen ja, vor allen Dingen, wenn sie aus verschiedenen Einzelleistungen zusammengesetzt sind.
