Eurowings
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Vorsorglich:
Allein schon der Berichterstattung der Presse lässt sich entnehmen, dass Entschädigungsleistungen gemäß VO(EG)261/2004 nicht in Betracht kommen dürften.
Offenbar wurden erkennbare Anstrengungen zur Abwendung von großen Verspätungen / Beeinträchtigungen unternommen, die einem Anspruch entgegenstehen.
Höchst wahrscheinlich wird sich Eurowings zu Recht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nämlich nur dann, wenn das LVU noch nicht einmal den Versuch unternimmt die Fluggäste anderweitig zu befördern ( 2020 LG Frankfurt a.Main Urteil gegen Ryanair Az. 2-24 O 117/18). Das dürfte im vorliegenden Fall widerlegt werden.Falls man eine Ablehnung dennoch nicht tolerieren mag, kann man zunächst kostenneutral die SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr mit dem Sachverhalt befassen.
@vonschmeling sagte:
Vorsorglich:
Offenbar wurden erkennbare Anstrengungen zur Abwendung von großen Verspätungen / Beeinträchtigungen unternommen, die einem Anspruch entgegenstehen.
Höchst wahrscheinlich wird sich Eurowings zu Recht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nämlich nur dann, wenn das LVU noch nicht einmal den Versuch unternimmt die Fluggäste anderweitig zu befördern ( 2020 LG Frankfurt a.Main Urteil gegen Ryanair Az. 2-24 O 117/18). Das dürfte im vorliegenden Fall widerlegt werden.Der EUGH sieht das zumindest laut einem aktuellen Urteil jedoch ein wenig anders
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Fluglotsen Streik ist dann aber nach wie vor ein “außergewöhnlicher Umstand” im Sinne der VO.?
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Soweit ja, und auch in Sachen Kabinenpersonal im Streik ist noch nicht das letzte Wort gesprochen - auch wenn es den Anschein erweckt!
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Wer spricht denn das letzte Wort ?
Beim Kabinenpersinal hat der EUGH doch bereits gesprochen.www.zeit.de/amp/news/2021-10/06/eugh-fluggaeste-haben-anspruch-auf-entschaedigung-beistreik
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Hattest du schon verlinkt ...
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Es ist erneut ein Urteil inter partes, zwar sehr weitreichend, aber man hat beispielsweise die Möglichkeit den entsprechenden Passus der VO(EG)261/2004 anzugreifen, und solche Absichten sind bereits bekundet worden.
Für den Kläger (ein Fluggast) besteht Rechtssicherheit, das bedeutet aber nicht, dass fortan jeglicher Streik des Personals als gewöhnlich im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit der LFU zu gelten hat. -
Sehe etwas anders- und zudem ist die Diskussion nicht uninteressant: Wir greifen schon ein, wenn wir der Meinung sind--genug!
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@Silvia L.
Da es sich zumindest in 2 der hier diskutierten Rechtssachen um Entscheidungen zu Eurowings Fällen ging sehe ich da schon Relevanz zum Titel des Thread. Zudem bezog sich mein Beitrag auf das jüngste Streikgeschehen in NRW - auch Eurowings.
Natürlich entfalten diese Urteile Wirkung weit über die jeweils betroffenen LFU hinaus auf den gesamten europäischen Markt, weshalb ich dem üblichen Verbraucherfreudentaumel darüber auch eher skeptisch gegenüber stehe.
Zu Recht tragen die EU Unternehmen vor, dass sie nach und nach durch die stringente Auslegung der VO im weltweiten Markt benachteiligt werden.
Ferner ging es dem Grunde nach primär um eine "Pünktlichkeitserziehung".
Dieses Ziel ist vollkommen in Vergessenheit geraten (und kann so auch gar nicht erreicht werden!) unter der inzwischen volkssportlichen Disziplin des Forderns seitens der Verbraucher.
Jüngstes Beispiel ist nun der Streik - ein verfassungsgemäßes Instrument für Arbeitnehmer! - dessen Folgen eben leider nicht beherrschbar sind für ein Unternehmen. Genauso wenig wie Vogelschlag, Beschädigungen durch das Anbringen der Fluggasttreppe, technische Probleme aller Art etc.pp. Der angeblich so vorbildlich EU gepamperte Verbraucher ist schließlich bei genauem Hinsehen der Gelackmeierte, weil sich die zunehmende Geschmeidigkeit der Entschädigungsabwicklung natürlich auf die Ticketpreise auswirkt.
Last not least wird den Unternehmen dadurch quasi aufgezwungen, zur Vermeidung von tariflichen Auseinandersetzungen quasi jede noch so absurde Forderung durchzuwinken, was ja wiederum negativ auf die Verbraucherpreise durchschlägt.
Ist das Verbraucher freundlich? Ich bezweifle es! -
nicht nur Ticketpreise, letztendlich werden hier doch alle Airlines bestraft, die im Tarif bleiben und Arbeitnehmerrechte wahren. Denkt der EUGH in seiner maßlosen Selbstüberschätzung eigentlich überhaupt mal darüber nach, was er mit seiner Verbraucherbeduseltheit anrichtet?
Wie vs richtig schrieb, ging es der Legislative bei der Fluggastverordnung darum, Flugstreichungen, -zusammenlegungen und -verspätungen aus rein wirtschaftlichen Gründen zu unterbinden. Was die EUGH Richter daraus gemacht haben, hat mit dem Willen der Legislative, die einen fairen Ausgleich zwischen Unternehmen und Verbraucher im Auge hat, nichts mehr zu tun, m.E. bricht der EUGH hier in steter Folge das Prinzip der Gewaltenteilung. In der Wüste haben sicher die Sektkorken geknallt, bei Qatar wird bestimmt nicht gestreikt

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Achtung: Zwangsgebühr bei online check in!
Seit gestern versuche ich für meinen Flug nach Kos, gebucht über Pauschalreise byebye online einzuchecken. Ich habe keinen Sitzplatz reserviert. Es ist NICHT möglich sich online einzuchecken ohne den Schritt über die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung mit einer Wuchergebühr von 14€ für den Standardsitzplatz zu gehen. In der Visualisierung wird zunächst 0 Euro angezeigt im nächsten Schritt erscheinen wie von Geisterhand die 14 Euro. Dieser Schritt läßt sich nicht umgehen. Von der Servicehotline, die übrigens nach einem kurzem Auswahlmenü sehr schnell erreichbar war, bekam ich den Hinweis daß dieses auf "technischen Problemen" beruhe, ich sollte mehrmals versuchen, ansonsten einen screenshot machen und am Flughafen vorweisen um die 5 Euro Eincheckgebühr nicht zahlen zu müssen. Ich bin auf einige Bewertungen gestoßen..diese "technischen Probleme" gibt es wohl seit 2018;-)
Für mich steht absolut fest daß das Ganze System hat um die Passagiere zu einer kostenpflichtigen Sitzplatzreservierung beim online check in zu "motivieren." Bisher hatte ich mit Eurowings fast nur gute Erfahrungen..aber das ist eine Schublade..so tief kann sich ein Mensch gar nicht bücken.
Auch wird in einigen Bewertungen erwähnt daß dennoch auf die 5 € Eincheckgebühr bestanden wird..ansonsten Nichtbeförderung. Für mich steht fest daß ich mir dieses auf keinen Fall gefallen lassen werde... -
Es handelt sich um ein immer mal wieder auftretendes Problem, deiner "Überzeugung" folge ich daher nicht.
Ziemlich unangebracht, solche Taschspielertricks zu unterstellen - meine Meinung. -
Ich bin mir nicht sicher, ob die Regelungen zum Aufgabegepäck neu sind. Neben dem max Gewicht je nach Tarif ist (nun) ein max Maß von 158 cm in der Summe (Breite+Höhe+Tiefe) vorgegeben.
Gibt es dazu schon Erfahrungen? Wird bei Gepäckaufgabe jetzt nicht nur gewogen, sondern auch vermessen? Denn danach müßte ich bei einem zu großen Koffer, aber mit zulässigem Gewicht eine Gebühr als Sperrgepäck zahlen.
"Bei Über- und Sperrgepäck handelt es sich außerdem um Gepäckstücke, die größer als 158 cm in der Summe (B x H x T) sind und bzw. oder mehr als 23 kg wiegen."
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Ganz "neu" ist das nicht und so nach und nach geben alle LFU einen maximalen Umfang für das Aufgabegepäck an.
Tatsächlich müssen dann größere Koffer als Sperrgepäck aufgegeben werden. -
Ganz "neu" ist das nicht und so nach und nach geben alle LFU einen maximalen Umfang für das Aufgabegepäck an.
Tatsächlich müssen dann größere Koffer als Sperrgepäck aufgegeben werden.@Armin
Ich lache mich hier gerade hier kringelig über den Spruch :mit einer Wuchergebühr von 14€ für den Standardsitzplatz zu gehen
Schau Dich mal bei anderen Fluggesellschaften um was die Sitzplatzreservierung kostet.
Und vergiss dabei nicht , dass es sich sich um einen Low Cost Carrier handelt . Getreu dem Motto : you get what you pay for.Ansonsten viel Erfolg bei der Bemühung Dir das nicht gefallen zu lassen....
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@Armin
Ich lache mich hier gerade hier kringelig über den Spruch :mit einer Wuchergebühr von 14€ für den Standardsitzplatz zu gehen
Schau Dich mal bei anderen Fluggesellschaften um was die Sitzplatzreservierung kostet.
Und vergiss dabei nicht , dass es sich sich um einen Low Cost Carrier handelt . Getreu dem Motto : you get what you pay for.Ansonsten viel Erfolg bei der Bemühung Dir das nicht gefallen zu lassen....
Gibt es dazu schon Erfahrungen? Wird bei Gepäckaufgabe jetzt nicht nur gewogen, sondern auch vermessen?
Das ist schon seit einigen Jahren , je nach Fluggesellschaft , üblich.
Wir haben einen Koffer, der diese Masse sprengt und setzen den schon seit mehreren Jahren auf bestimmten Strecken nicht mehr ein. -
Ja, Kastenwagen ... manchmal fragt man sich wirklich, ob so nach und nach die Kultur der angemessenen Wortwahl ganz und gar verschwindet?!
Dazu dann noch die Unterstellung, man bediene sich bestimmter Tricks und Finten, um ja dem Pax nochmal 14 Tacken aus der Tasche zu ziehen - aber wenn´s passt mit den ach so smart geschossenen Tickedeals hausieren.
Irgendwie mega
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Großes Lob an Eurowings - aufgrund von exorbitanten Staus betrug unsere Fahrzeit zum Flughafen HH nicht 2 Stunden sondern fünf Stunden.
Sah mich schon den Flieger von außen zuwinken.
Wir zum Check-in gerast, der Dame hektisch unsere Situation geschildert(Einchecken für den Flug endete in drei Minuten). Sie hat uns sofort zum leeren Priority Check-in geführt und wir haben den Flieger noch bekommen.
Tippitoppi
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Ihr habt Recht, die Angabe eines maximalen Umfangs für das Aufgabegepäck scheint es bereits seit Jahren zu geben. Habe dazu mehrere urmelalte Diskussionen gefunden. Scheinbar habe ich es all die Jahre überlesen. Allerdings hat es vor Corona bei meinen ca. 30 Flügen jährlich mit EW nie Probleme gegeben und diesen Koffer habe ich seit 2014/2015. Ich habe auch nie beobachten können, dass da mit einem Maßband rumgemessen wird

Ich lasse es jetzt nächste Woche mal drauf ankommen und zahl ggfls den Zuschlag fürs Sperrgepäck.
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Erfahrene CIA´s brauchen kein Maßband, Tanji - die verfügen über ein treffliches Augenmaß!

Zudem verschärft die Lage seit der Pandemie auch die Bestrebungen zur Schaffung und orthodoxen Umsetzung von Regeln, die ggf. umsatzbringend sein können.
Du bist dir der Risiken ja bewusst, somit ist deine geplante Herangehensweise sicher nicht verkehrt.
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