Schauinsland Teil II
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Wie stellt sich die Sache dar, habe einen Gutschein vom Reiseveranstalter erhalten, mit einem Jahr Gültigkeit erhalten und der Veranstalter geht pleite. Ist der Gutschein zu 100 % separat abgesichert und bekomme ich dann mein Geld aus der Konkursmasse zu 100%. Oder ist alles weg.
Alles rein hypothetisch
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Wie stellt sich die Sache dar, habe einen Gutschein vom Reiseveranstalter erhalten, mit einem Jahr Gültigkeit erhalten und der Veranstalter geht pleite. Ist der Gutschein zu 100 % separat abgesichert und bekomme ich dann mein Geld aus der Konkursmasse zu 100%. Oder ist alles weg.
Alles rein hypothetisch
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Wir duzen uns hier, Travel1990 - kannst du in den Forenregeln nachlesen ...

Streitige Einigung besagt, dass ein Gericht über die Causa urteilt, weil sich die Parteien auf der vorgerichtlichen Ebene nicht einigen konnten.
Variante a:
Der Veranstalter gibt klein bei und geht weiterm Ungemach aus dem Weg
Variante b:
Der Veranstalter stellt sich weiterhin quer und die Sache geht vor Gericht - daraus erwarte ich keinen (finanziellen!) Vorteil.Ein Gesetzt kann per se nicht "rückwirkend" sein, da es hier aber um die Rechtsprechung in einer vollkommen neuen Dimension geht ist es es schließlich sinnvoll, dass alle betroffenen Verträge etc. darin erfasst werden.
Ein gute Beispiel ist die jüngste Anpassung der VO(EG)261/ 04 (Fluggastrechte), die alle Kompensationsforderungen im Rahmen der Covid 19 Krise ausschließt - auch rückwirkend.
Ferner wirst du vermutlich auf eine gerichtliche Entscheidung recht lang warten müssen - gehst also zusätzliche Risiken ein.Anwälte sind soweit noch nicht ermächtigt zur Inanspruchnahme von Soforthilfen; falls du Gutes tun willst bevollmächtige einen!

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@girly8952222
Rein hypothetisch ...
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Sollte der Gutschein als Ersatz rechtlich sanktioniert werden (das ist er noch nicht!!) muss er - wie deine Reise zuvor auch! - im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Andernfalls würde den Entwurf niemals die Zustimmung der Gremien erhalten.Natürlich bekämst du den Wert dann nicht aus der Konkursmasse sondern von der Insolvenzversicherung ausbezahlt - was den Blick auf eine weitere rechtliche Baustelle innerhalb des BGB richtet.
(Gott sei Dank bin ich kein Politiker!!!) -
Bin mir noch nicht ganz schlüssig.
Bereits bei Kommunikation mit schauinsland habe ich die Rechtsposition verdeutlicht und auch durchblicken lassen das ein Volljurist schreibt. - was leider keinerlei Wirkung gezeigt hat.Da wird der zusatz unten mit,, rechtsanwalt,, wohl auch wenig bringen.
Gerichtlich so wie du schreibst...Mahnbescheid wird wohl auch wenig Wirkung zeigen....
Verzwickte Lage
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@vonschmelding
Danke für die klare Auskunft.
wieder rein hypothetisch, würde die Insolvenzversicherung nur % (Wie bei der Cook Pleite) zahlen, wäre auch der Gutschein betroffen,
und ich bekäme mein Geld nur anteilig zurück oder?
Habs so verstanden. -
@vonschmelding
Danke für die klare Auskunft.
wieder rein hypothetisch, würde die Insolvenzversicherung nur % (Wie bei der Cook Pleite) zahlen, wäre auch der Gutschein betroffen,
und ich bekäme mein Geld nur anteilig zurück oder?
Habs so verstanden.@girly895222
Wie geschrieben - Baustellen über Baustellen.
Die Regelung der maximalen Haftungsgrenze ist soweit unbearbeitet ... insofern wäre auch ein rein hypothetisch insolvenzgesicherter Gutschein von der Unterdeckung betroffen. -
@Travel1990
Wie ich schon schrieb, die Wirkung auch eines anwaltlichen Schreibens bleibt unvorhersehbar.
Ein Mahnbescheid würde immerhin überschaubare Kosten verursachen - ich möchte dich keinesfalls abbringen von der Maßnahme, mute dieser aber auch keine besondere Auswirkung zu.
Immerhin ist deine Reise - wenn ich mich recht erinnere? - vom Veranstalter abgesagt worden und befindet der sich in rechtlicher Hinsicht unstreitig im Verzug. Demnach kannst du quasi ohne ernormes Kostenrisiko etliche "Knöpfchen drücken" um eine Erstattung zu erwirken. -
Heute sieht die Lage schon wieder anders aus
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Heute sieht die Lage schon wieder anders aus
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Hinsichtlich der Tatsache, dass eine Ausnahmeregelung für wegen Covid 19 abgesagter Reisen nur noch auf die Zustimmung der EU Kommission wartet und damit die Gutscheine rechtmäßig sind.
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Hinsichtlich der Tatsache, dass eine Ausnahmeregelung für wegen Covid 19 abgesagter Reisen nur noch auf die Zustimmung der EU Kommission wartet und damit die Gutscheine rechtmäßig sind.
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Dann musst du vermutlich klagen. Viel Erfolg!
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Du musst dich bis auf weiteres auch nicht auf die Gutscheine einlassen. Dieses Gesetzt wird selbst mit der Zustimmung durch die EU (die die Rechtmäßigkeit ja nicht pfrüft) nicht rechtskräftig werden. Da stehen schon genug Verbraucherschützer in den Startlöchern, dies zu verhnindern.
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Warten wir´s ab ...

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Für mich ist das durch mit SIR , ich lasse mich mit dem Gutschein nicht abspeissen .
Frage ist nur ob der Gutschein rückwirkend oder ab XXXXX gültig sein soll.
Für uns ist klar das wir nur noch am Airport buchen . Wenn überhaupt .
Michi
@michiii66 sagte:
Für mich ist das durch mit SIR , ich lasse mich mit dem Gutschein nicht abspeissen .
Frage ist nur ob der Gutschein rückwirkend oder ab XXXXX gültig sein soll.
Für uns ist klar das wir nur noch am Airport buchen . Wenn überhaupt .
Michi
Am Airport bucht man wie in einem ganz normalen Reisebüro auch

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Dann musst du vermutlich klagen. Viel Erfolg!
@vonschmeling sagte:
Dann musst du vermutlich klagen. Viel Erfolg!
Ich habe Rechtschutz und schon Zusage ........
und die bekommt man bestimmt nicht wenn es aussichtslos ist !!!!!Michi
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@michiii66 sagte:
Für mich ist das durch mit SIR , ich lasse mich mit dem Gutschein nicht abspeissen .
Frage ist nur ob der Gutschein rückwirkend oder ab XXXXX gültig sein soll.
Für uns ist klar das wir nur noch am Airport buchen . Wenn überhaupt .
Michi
Am Airport bucht man wie in einem ganz normalen Reisebüro auch

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Es ist aber ein Reisebüro