FTI Teil II
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@abu- sagte:
Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Nein.
Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.
Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht!@abuj: Zudem besteht jetzt offiziell die Reisewarnung vom AA bis zum 14.06. - Also wird dir der Reiseveranstalter stornieren und das kostenlos!
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Ich vermute mal das sich der RV Anfang nächster Woche meldet und alle Reisen bis 14.6 absagt oder mindestens den Zeitraum der Restzahlung ja weiter ausweitet (der ist ja bis 31.5 jetzt).
Weil meine 2te Zahlung am 5.5 fällig ist und falls der Rv aber nix neues meldet, kann (sollte!) Ich ihm eine Mail schreiben das ich die 2te Zahlung nicht tätige weil es aussieht das der Vertrag nicht ausgeführt werden kann wegen der Reisewarnung bis 14.6 ( reise ist am 4.6 bis 9.6).
Würde das rechtlich okey sein?
MfG
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Hallo vonschmeling,
deine Aussage von grade iritiert mich ein wenig, vielleicht verstehe ich dich ja auch nur falsch.
Ich wäre am 02.06. nach Lanzarote geflogen. XFTI als Pauschalreise, im Reisebüro gebucht.
Dieses habe ich angeschrieben, da ja jetzt auch die restzahlung fällig gewesen wäre, und gefragt ob FTI sich jetzt meldet oder ob ich aufgrund der Aussage des AA kostenlos stornieren kann.
Die Aussage war die FTI Homepage wird sicher heute aktualisiert und da steht dann wie ich weiter vorzugehen habe.Was ist denn jetzt Tatsache?
Die Reise findet nicht statt und FTI tritt an mich ran?
Oder ich muss tätig zu werden um nicht die Reise antreten zu müssen.Danke im voraus für deine Mühe
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@VS
Hallo,
die selbe Aussage wie @fabima habe ich auch von meinem Reisebüro bekommen.
Wie soll man sich nun verhalten?Danke!
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@VS
Hallo,
die selbe Aussage wie @fabima habe ich auch von meinem Reisebüro bekommen.
Wie soll man sich nun verhalten?Danke!
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@ Bienekind
Das keine Restzahlung mehr getätigt werden muss ist klar.Es geht aber darum laut der Aussage von@VS das der Ansprechpartner das Reisebüro ist,wo man gebucht hatte.Nur wenn direkt bei Fti gebucht wurde ist der RV der direkte Ansprechpartner.Laut meinem RB soll ab den 2.Mai ein Link vohanden sein,wo man die Rückzahlung beantragen kann.Was ist aber mit der Stornierung und von wem bekomme ich diese(RB oder RV)? -
Normalerweise solltet ihr vom RV eine Stornierungsbestätigung bekommen .
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Wenn ihr über ein Reisebüro gebucht habt ist dies euer Ansprechpartner, der Veranstalter kann euch keine Auskunft geben zu über das Reisebüro getätigten Buchungen.
Hingegen kann der RV ggf. direkt an euch herantreten mit der Kündigung der Reise.
Wenn da also auf der Homepage bereits steht, dass euer Reisetermin von einer Absage betroffen ist, müsst ihr gar nichts tun - nur abwarten bis die Stornierungsbestätigung eintrifft.
Den Hinweis mit der Buchungsstelle habe ich vorsorglich gegeben, weil hier auch schon Foris fröhlich ausriefen:
"Ruft jede Stunde einmal beim Veranstalter an!"
und das ist schlichterdings Mumpitz!Ferner ist die Reisewarnung nicht gleich ein Reiseverbot.
Wegen der Risiken wird zwar kein Veranstalter eine Reise unter solchen Bedingungen durchführen, allerdings ist es witzlos, irgendwas an ihn zu schreiben und sich auf die Reisewarnung des AA zu berufen.Und ja, selbstverständlich kann nur der Reiseveranstalter den Storno wirksam bestätigen, ob nun auf dem Weg über das Reisebüro oder direkt.
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Ich vermute mal das sich der RV Anfang nächster Woche meldet und alle Reisen bis 14.6 absagt oder mindestens den Zeitraum der Restzahlung ja weiter ausweitet (der ist ja bis 31.5 jetzt).
Weil meine 2te Zahlung am 5.5 fällig ist und falls der Rv aber nix neues meldet, kann (sollte!) Ich ihm eine Mail schreiben das ich die 2te Zahlung nicht tätige weil es aussieht das der Vertrag nicht ausgeführt werden kann wegen der Reisewarnung bis 14.6 ( reise ist am 4.6 bis 9.6).
Würde das rechtlich okey sein?
MfG
@nickgeer sagte:
Weil meine 2te Zahlung am 5.5 fällig ist und falls der Rv aber nix neues meldet, kann (sollte!) Ich ihm eine Mail schreiben das ich die 2te Zahlung nicht tätige weil es aussieht das der Vertrag nicht ausgeführt werden kann wegen der Reisewarnung bis 14.6 ( reise ist am 4.6 bis 9.6).
Hierauf bezog sich mein Hinweis - nickgeer kann (sollte!) im dargestellten Szenario nicht dem RV eine Mail schicken sondern demjenigen, der seine Buchung durchgeführt hat.
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Ich konnte soeben über den angegebenen Link meine Rückerstattung des Reisepreises bei FTI beantragen . Die Bestätigungsmail ging sofort danach ein .
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Ich konnte soeben über den angegebenen Link meine Rückerstattung des Reisepreises bei FTI beantragen . Die Bestätigungsmail ging sofort danach ein .
Ich soeben auch.
Die Bearbeitung wird wohl dauern und soll sukzessive je nach Eingang des Antrages abgearbeitet werden.xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
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Aktuell kommt man gar nicht rein beim
Link anfordern: https://www.fti-group.com/de/rueckerstattung
Geduld ist gefragt -
Aktuell kommt man gar nicht rein beim
Link anfordern: https://www.fti-group.com/de/rueckerstattung
Geduld ist gefragt -
Das hatte ich gestern auch vermutet und probierte es einfach mal schon früher aus . Ich bin froh , dass ich das Thema für mich abschließen kann . Außer warten kann man jetzt wirklich nichts mehr tun . Viel Glück allen anderen !
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Hallo zusammen,
bei der Rückerstattung von FTI muss man 3 mal eine Buchungsnummer angeben: Buchungs-Nr. lt. Buchungsbestätigung/Rechnung.
Ich habe nur eine Buchungsnummer. Auch werde ich aus der Beschreibung "*" nicht schlau. Kann mir bitte jemand verraten was genau dort eingetragen werden muss? Vielen Dank.
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Die Buchungsnr . ist 7 stellig und steht auf der Rechnung . Was genau weißt du nicht ? Ich fand’s ganz einfach . Man musste die Gutscheinnummer , Bankverbindung , Nachnamen eintragen . Mehr fällt mir gar nicht mehr ein .