Olympus Airways(OLY)
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Ich bezweifle sogar, dass "gerichtlicher Nachdruck" etwas bewirkt ...
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Ich bezweifle sogar, dass "gerichtlicher Nachdruck" etwas bewirkt ...
@vonschmeling sagte:
Ich bezweifle sogar, dass "gerichtlicher Nachdruck" etwas bewirkt ...
Aufgrund vorher eintretende Insolvenz?
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Nein, eher aufgrund der Verflechtung mit dem Charterer ICC und möglicher Zurückweisung des Verschuldens seitens OLY.
Für etliche Verlegungen / Streichungen fehlt bisher jeder Hinweis auf die Ursache - es kann demnach nicht vorausgesetzt werden, dass jeweils technische Probleme (=nicht exkulpierend) der Auslöser waren. -
@vonschmeling
Klar , vieles ist schöner - z. B. die aktuelle Gesetzeslage :
651 k BGB verlangen von Abhilfe -ist offensichtlich nicht erfolgt.
651 l BGB kündigen des Vertrages nach angemessener Frist - hab ich auch nichts von gelesen.
651 n Schadenersatz entfällt ja nun wohl , da der Mangel von einem Dritten verursacht wurde. -
Nein, eher aufgrund der Verflechtung mit dem Charterer ICC und möglicher Zurückweisung des Verschuldens seitens OLY.
Für etliche Verlegungen / Streichungen fehlt bisher jeder Hinweis auf die Ursache - es kann demnach nicht vorausgesetzt werden, dass jeweils technische Probleme (=nicht exkulpierend) der Auslöser waren.@vonschmeling sagte:
Nein, eher aufgrund der Verflechtung mit dem Charterer ICC und möglicher Zurückweisung des Verschuldens seitens OLY.
Für etliche Verlegungen / Streichungen fehlt bisher jeder Hinweis auf die Ursache - es kann demnach nicht vorausgesetzt werden, dass jeweils technische Probleme (=nicht exkulpierend) der Auslöser waren.Die Gefahr, dass sich Olympus auf außergewöhnliche Umstände berufen kann besteht. Allerdings legt der EuGH dieses Merkmal derart restriktiv aus, dass die Wahrscheinlichkeit, Olympus könnte sich exkulpieren, relativ gering sein dürfte.
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Du irrst, die Abhilfe kann ggf. eigenmächtig und ohne weitere Umschweife erfolgen, z.B. wenn der Reisende andernfalls seine Reisepläne ganz aufgeben müsste bzw. mit einer Abhilfe erkennbar nicht gerechnet werden kann.
Hier geht´s ja nicht um ein verstopftes Klo oder Mäuse im Schrank ...
Übrigens wenden Gerichte die Bestimmungen des BGB auf die jeweils zu treffende Entscheidung an und sprechen Recht innerhalb der rahmentlichen Vorgaben. Wozu sonst bräuchte man sie noch?
Hier zu deiner Information ein Urteil des BGH in ähnlicher Sache.
Natürlich sind gewisse vertragliche Bestimmungen ggf. zu prüfen, hier kann ja nicht jedes Detail ausgebreitet werden. -
@vonschmeling
Klar , vieles ist schöner - z. B. die aktuelle Gesetzeslage :
651 k BGB verlangen von Abhilfe -ist offensichtlich nicht erfolgt.
651 l BGB kündigen des Vertrages nach angemessener Frist - hab ich auch nichts von gelesen.
651 n Schadenersatz entfällt ja nun wohl , da der Mangel von einem Dritten verursacht wurde.@jlechtenboehmer sagte:
@vonschmeling
Klar , vieles ist schöner - z. B. die aktuelle Gesetzeslage :
651 k BGB verlangen von Abhilfe -ist offensichtlich nicht erfolgt.
651 l BGB kündigen des Vertrages nach angemessener Frist - hab ich auch nichts von gelesen.
651 n Schadenersatz entfällt ja nun wohl , da der Mangel von einem Dritten verursacht wurde.Was ist mit den Ausnahmen zum Abhilfeverlangen?
Wieso kündigen, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen möchte?
Liegt den wirklich ein "Dritter" vor? -
Er kann selbstverständlich den Veranstalter auf die Kosten in Anspruch nehmen, wär ja noch schöner ...
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Die machen bestenfalls was aus dem ausgefallenen, nichts jedoch aus dem neu gebuchten Flug ....
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@goetzinho sagte:
Ja warten wir mal noch ab was Flightright aus diesem Fall macht

Diese Information hatte ich anfangs erfragen wollen. Du wirst dich wohl noch etwas gedulden müssen. Ich wäre an dem Ausgang des Prozesses interessiert!
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@law
jlechtenboehmer mutet sich manchmal etwas zuviel zu, sh. mein Beitrag von 20:45 ... -
Die machen bestenfalls was aus dem ausgefallenen, nichts jedoch aus dem neu gebuchten Flug ....
@jlechtenboehmer sagte:
Die machen bestenfalls was aus dem ausgefallenen, nichts jedoch aus dem neu gebuchten Flug ....
Beitreibungsdienstleister sind nur für die immateriellen Entschädigungsansprüche zuständig, die tatsächlich entstandenen Kosten sind bei einer Pauschalreise vom Veranstalter zu verlangen. Sagte ich doch schon ...
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Ich werde mich dann nochmal melden wenn es was neues gibt.
Warten aber jetzt schon fast ein halbes Jahr..
Vermute mal die Airline wird pleite gehen und wir sehen leider keinen Cent.
LG
@goetzinho sagte:
Vermute mal die Airline wird pleite gehen und wir sehen leider keinen Cent.
Es ist mMn im Rahmen des Möglichen, dass Olympus nicht die Chaosairline ist, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Möglicherweise war Involatus für einen Großteil der Probleme verantwortlich.
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Ich werde mich dann nochmal melden wenn es was neues gibt.
Warten aber jetzt schon fast ein halbes Jahr..
Vermute mal die Airline wird pleite gehen und wir sehen leider keinen Cent.
LG
@goetzinho sagte:
Vermute mal die Airline wird pleite gehen
Das sieht nicht so aus!
und wir sehen leider keinen Cent.
Das wiederum könnte durchaus sein - allerdings aus anderen Gründen ... !
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@goetzinho sagte:
Vermute mal die Airline wird pleite gehen
Das sieht nicht so aus!
und wir sehen leider keinen Cent.
Das wiederum könnte durchaus sein - allerdings aus anderen Gründen ... !
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@law
Richtig, bzw. ist das jedenfalls ein Aspekt. Im Bedarfsluftverkehr verfügt der Auftraggeber (= Involatus) über weitgehenden Einfluss auf die Operatings, das beauftragte LVU führt sie quasi nach seinen Vorgaben nur aus.
Offenbar gab es enorme Dissonanzen zwischen den Vertragspartner, das könnte sich hinderlich auf die Durchsetzung von Ansprüchen auswirken. -
So langsam würde ich mich mal freuen, wenn ich wüsste ob ich überhaupt noch in den Urlaub fliege.
Ich werde immer nur mit den Floskeln: RV hat nicht geantwortet oder ich bin noch nicht an der Reihe (Vorgang noch nicht angepasst).
Eigentlich haben WiR überhaupt keine Lust mehr auf die Flitterwochen.Ich gehe fest davon aus dass auf einem Montag (in 3 Wochen) keine Maschine von Hamburg nach Gran Canaria gehen wird. Man kann ja nicht einmal mehr eine Reise (Direktflug) an dem Tag buchen.
So hätte ich wenigstens reagieren können und etwas anderes suchen; falls die Kohle wieder auf unserem Konto ist.
Die ganze Sache nervt nur noch.
Danke OLY! -
@goetzinho sagte:
Welche anderen Gründe könnten es denn sein?
z.B. könnte OLY vortragen, für diverse Änderungen nicht verantwortlich gewesen zu sein und vielmehr auf Anweisung von Involatus gehandelt zu haben. Es gab zweifellos auch technische bedingte delays, Ursache und Wirkung zu entflechten ist wahrlich eine Herausforderung.
Pauschalbucher haben wenigstens über ihre vertragliche Verbindung mit dem Veransalter noch realistische Chancen auf eine Kostenübernahme, Nur-Flug Bucher werden vermutlich vom Teller fallen.Ich hab noch nie verstanden, weshalb man sich für die Buchung eines Broker Angebots für den reinen Flug entscheidet entgegen der direkt bei einer Airline ... leider finde ich all meine Zweifel hier wieder bestätigt ...
