Olympus Airways(OLY)
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@haisert
Bleib positiv - ich glaube nicht, dass eure Flitterwochen nicht zu ermöglichen sind.
Bedenke einfach die viel kurzfristiger betroffenen Urlauber und deren "Abarbeitung" - das wird schon noch! -
@vonschmeling sagte:
Nein, eher aufgrund der Verflechtung mit dem Charterer ICC und möglicher Zurückweisung des Verschuldens seitens OLY.
Für etliche Verlegungen / Streichungen fehlt bisher jeder Hinweis auf die Ursache - es kann demnach nicht vorausgesetzt werden, dass jeweils technische Probleme (=nicht exkulpierend) der Auslöser waren.Die Gefahr, dass sich Olympus auf außergewöhnliche Umstände berufen kann besteht. Allerdings legt der EuGH dieses Merkmal derart restriktiv aus, dass die Wahrscheinlichkeit, Olympus könnte sich exkulpieren, relativ gering sein dürfte.
@law sagte:
Die Gefahr, dass sich Olympus auf außergewöhnliche Umstände berufen kann besteht. Allerdings legt der EuGH dieses Merkmal derart restriktiv aus, dass die Wahrscheinlichkeit, Olympus könnte sich exkulpieren, relativ gering sein dürfte.
Nochmal:
Mir geht´s keineswegs um die Berufung auf außergewöhnliche Umstände sondern um ein Bestreiten der Verantwortung für die Ab- Umlaufplanung - inklusive der Auswirkungen auf die gesamte Flugplanung! - seitens des ausführenden Luftverkehrsunternehmens. -
@law sagte:
Die Gefahr, dass sich Olympus auf außergewöhnliche Umstände berufen kann besteht. Allerdings legt der EuGH dieses Merkmal derart restriktiv aus, dass die Wahrscheinlichkeit, Olympus könnte sich exkulpieren, relativ gering sein dürfte.
Nochmal:
Mir geht´s keineswegs um die Berufung auf außergewöhnliche Umstände sondern um ein Bestreiten der Verantwortung für die Ab- Umlaufplanung - inklusive der Auswirkungen auf die gesamte Flugplanung! - seitens des ausführenden Luftverkehrsunternehmens. -
Die durchführenden nicht, die ausführenden hingegen schon - bei entsprechenden Voraussetzungen.
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Die durchführenden nicht, die ausführenden hingegen schon - bei entsprechenden Voraussetzungen.
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@vonschmeling
Ich bin da ganz bei dir mir der Vermutung, dass Involatus Olympus auch mal am Boden gelassen hat. Schließlich hatten die Vollcharter auf alle Maschinen. Leider wurde nicht so gebucht. Die Maschinen waren nicht ausgelastet..... Als ich in Fuerte rumwartete stand da aber eine Maschine rum, das Handling sagte: Es fehlt ein Ersatzteil... Deshalb eine Nacht im Hotel "gewonnen". Am nächsten Tag .... immer noch kaputt ... müsse nach Las Palmas zum Techniker, der das Werkzeug hätte. Ansatt das gleich morgens zu machen, wartete man bis abends um einen regulären Flug von Las Palmas durchführen zu können und dann nochmals nach Fuerte zurückzukommen, um 2 Flüge aufzunehmen. So war wenigstens der Umlauf LPA gemacht. .... Das Handling präsentierte tagsüber Mails von (ich meine) Involatus mit der Pax-Anzahl und schwupps waren dann aus drei Flügen einer.... Leider durfte man die Mails aber nicht fotografieren... Als ich diesen Mist gesehen habe, habe ich mir tuifly gegönnt. Mein RV Aldiana hat mir die Kosten dafür erstattet.
In der Presse verurteilt Involatus ja Olympus, dass sie noch Schulden bei ihnen hätten.... Ich denke eher, die Flüge haben wegen Minderauslastung nicht stattgefunden, da Involatus abgesagt hat, und deshalb rückt Olympus auch nicht das Geld rauss... -
@law sagte:
Die da wären?
Beispiel:
Condor beauftragt Avion Express mit der Durchführung eines Fluges. Dieser wird gestrichen oder verkehrt mit erheblicher Verspätung - die Beschwerde ist an Condor zu richten, die das Ticket verkauft hat und damit "ausführende Fluggesellschaft" bleibt.
Ergänzung:
Der EuGH hat entschieden, dass diejenige Fluggesellschaft als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen ist, die die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen. Denn eine solche Entscheidung zu treffen bedeute, dass diese Fluggesellschaft die Verantwortung für die Durchführung des Fluges, einschließlich insbesondere seiner etwaigen Annullierung oder einer etwaigen großen Verspätung bei seiner Ankunft, übernimmt.
Das ausführliche Urteil kannst du hier nachlesen. -
@Iris64
Imho ist die Gretchenfrage: Ist hier nicht Involatus (mit der Entscheidungsgewalt über alle operativen Vorgänge) nicht eben gerade als "ausführendes LVU" zu betrachten und damit in Anspruch zu nehmen auf Entschädigungsforderungen gem. VO(EG)261/04, denn das Chartern ist vertraglich gesehen ja nichts anderes als ein wet lease zwischen zwei LVU.
Zumindest gegenüber dem Fluggast würde mir diese Betrachtungsweise als naheliegend erscheinen, den müssen ja die im Innenverhältnis geltenden Vereinbarungen nicht interessieren.
Tatsache ist: OLY hat dem Partner Involatus den Vertrag knall auf Fall vor die Füße geworfen und den Verein ganz gewaltig im Regen stehen lassen damit. Vorsichtig formuliert ist das sehr außergewöhnlich - es wird demnach schwerwiegende Erwägungsgründe dafür gegeben haben.
An Spekulationen möchte ich mich beteiligen, aber es besteht durchaus Klärungsbedarf dahingehend, ob Involatus denn überhaupt das Recht hat, ohne weitere Umschweife Kompensationsforderungen abzuweisen. -
Die durchführenden nicht, die ausführenden hingegen schon - bei entsprechenden Voraussetzungen.
@law
Mir fällt gerade auf, dass du mit "Die da wären?" womöglich die "entsprechenden Voraussetzungen" gemeint haben könntest?
Diese wäre ja sattsam bekannt - nämlich die beliebten außergewöhnlichen Umstände (Krieg, Streik, Pläster ...).
Wie ich schon an Iris64 gerichtet schrieb: Die Gretchenfrage ist nicht welche Umstände sondern wessen Verantwortlichkeit, bzw. wer muss sich denn überhaupt exkulpieren?
Die Olympus ist ja lediglich ausführendes Organ des Brokers Involatus und verkauft nicht etwa selbst Tickets an Fluggäste (sofern ich korrekt interpretiere, was Involatus hier ganz zu Anfang des Thread mitteilt).
Daher ist m.E. Involatus analog zu einem "ausführenden Operator" zu betrachten aus fluggastrechtlicher Sicht.
Beispielsweise wurde auch schon ein Veranstalter zur Zahlung der Kompensation gem. VO(EG)261/04 verurteilt, weil er den Fluggast nolens volens auf ein abweichendes Operating gebucht hatte und dieser sein Endziel dadurch erst erheblich verspätet erreichte - wenngleich die durchführende Fluggesellschaft tadellos und planmäßig operierte und damit nicht in Anspruch zu nehmen war.
Involatus hat Beschwerdeführern indes flockig mitgeteilt, sie seien für die betreffenden Sachverhalte nicht zuständig sondern solle man sich an Olympus wenden.
Die fliegen inzwischen längst unter anderer Flagge und werden höchstwahrscheinlich die Post mit den Forderungen umgehend in die Schnellablage A-Z entsorgen ...
Aber viellicht findet sich ja wieder ein Kreativer und beschlagnahmt mittels Vollstreckungsbescheid kurzerhand einen der OLY Bomber um den Belangen seines Mandanten Nachdruck zu verleihen?
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Ich verstehe die Überlegungen, aber ist Involatus überhaupt ein Luftfahrtunternehmen? Könnten sie also überhaupt nach der Fluggastrechte-Verordnung in Anspruch genommen werden?
Im Gegensatz zum Sachverhalt aus dem C‑532/17-Urteil flog Olympus auch unter eigener Kennung (bisher) und zumindest in meinen Buchungsunterlagen fehlt jeglicher Hinweis, dass ein anderes Luftfahrtunternehmen o.Ä. den Flug durchführt oder verantwortet.
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Ich habe das schon mit der ausreichenden Differenzierung betrachtet, law - hier geht´s um die Inhalte und nicht um die lable.
Es geht darum wer die operativen Entscheidungen trifft und damit verantwortlich zu machen ist für deren Folgen. Ob es etscheidend ist wie das Ding dann heißt müssen ggf. Gerichte entscheiden.
Vereinfacht ausgedrückt: Bestimmt Involatus, dass noch ein bisschen zwischen LPA und FUE hin und her geshuttled wird bis der Bomber dann endlich voll ist kann dafür doch nicht das die Anweisungen durchführende LVU verantwortlich gemacht werden?
Vision: Involatus stellt fest, dass ex Nürnberg nur 50 Plätze verkauft wurden und bestimmt es müsse via München geflogen werden um noch Fluggäste aufzunehmen. In München stehen dann leider aber auch nur 20 auf der Liste - also streicht Involatus den Flug.
Und dafür soll OLY dann Entschädigungen latzen? Erscheint mir grotesk ... -
Das mag vielleicht etwas irritierend wirken. Aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung, dessen Erwägungsgründen und dem damit verfolgten Fluggastschutz halte ich es für unwahrscheinlich, dass Olympus sich ggü. den Ansprüchen der Fluggäste generell verwahren kann. Die Regressansprüche von Olympus ggü. Involatus sind dann eine andere (nicht mehr unsere) Baustelle.
In den nächsten Monaten werden wir wohl erfahren, wie die Gerichte die Angelegenheit sehen.
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Na klar werden die ersten Instanzen OLY verdonnern, und das ist irritierend, falls die nur gemacht haben was der Dicke angeordnet hat.
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@Vs.
ich halte deutsche Gerichte für unabhängig, so dass sie sich Ihre eigene Meinung kompetent bilden können und werden.
Kritik an noch nicht gefällte Urteile zu üben ist voll daneben. -
@Türkeifliegende
da muss ich Ausnahmsweise vonschmeling recht geben. Denn vor Gericht geht es nicht vordergründig darum sich eine Meinung zu bilden sondern sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten. Und das Gesetz sagt nun mal : die Airline ist verantwortlich. Deshalb wird vermutlich ein Richter auch als Teil der Exekutive anders urteilen müssen als es ihm sein gesunder Menschenverstand sagt. Womöglich auch einfach nur mit dem Hintergedanken daran das eine Berufung dann in letztmöglicher Instanz genau das richtige Urteil sprechen wird
Fakt ist, und da werden mir wohl alle recht geben - eine schnelle Nummer wird das nicht. -
@jilechtenboehmer,
Falls Du es übersehen haben solltest, ich habe die Kritik an ein noch nicht gefälltes , und somit nicht vorhandenes, Urteil bemängelt.
Vs. hat vorrausgesetzt, dass Gerichte so urteilen, ist sie Hellseherin? Richtig wäres es ersteinmal ein Urteil abzuwarten, oder liege ich da falsch? -
Beides ist richtig. Einerseits ist ein Urteil abzuwarten, andererseits ist es aber anhand der eindeutigen Gesetzeslage ziemlich exakt vorauszusehen.
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@ijechtenboehmer,
gestatte mir ein eine letzte Bemerkung. Wenn die Gesetzeslage so eindeutig ist, dass die Richter so urteilen werden wie Vs. es vorraussieht, was gibt es dann zu bemängeln, ausser das die zugrunde liegenden Gesetze zu kritisieren sind?
Man kann es drehen oder wenden wie man will, erst ein Urteil, dann meckern. -
Ganz einfach : Gesetze gehen im Idealfall zunächst von allen erdenklichen Möglichkeiten aus . Und die waren in der Vergangenheit darauf beschränkt das eine Airline r die Flugabwicklung verantwortlich ist. Dies ist aber durch Involatus außer Kraft gesetzt. Sicher gab es soetwas vorher auch schon - nur meines Wissens eben nicht in einer Dimension das sich Gerichte damit beschäftigen mussten. Die Legislative hat eben vorher an eine solche Möglichkeit nicht gedacht ....
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@Türkeifliegende
Worum geht´s dir eigentlich?
Ich habe weder eine noch nicht getroffene Entscheidung "kritisiert" noch "gemeckert".
Thema ist hier die Kompensation immaterieller Schäden durch Verspätung und Annullierung von Flügen mit der Fluggesellschaft Olympus.
Was dich veranlasst von der Unabhängigkeit deutscher Gerichte und "eindeutiger Gesetzeslagen" zu fabulieren weißt vermutlich auch nur du selbst.
Im Falle Involatus/Olympus trat letztere lediglich als Erfüllungsgehilfe auf, alle Tickets wurden von Involatus angeboten und erworben. Gem. VO(EG)261/04 ist das Luftverkehrsunternehmen für solche Schäden in Anspruch zu nehmen. Die Frage wird sein, wie sich das gegenständliche (OLY) diesen Forderungen gegenüberstellt. Aller Wahrscheinlichkeit wird es sie zumindest in einigen Fällen verweigern und sich darauf berufen, es habe die Änderungen des Routings / der Flugzeiten auf Anweisung seines Mieters vorgenommen. Ob zu Recht oder nicht wird schließlich ein Gericht entscheiden.
Es dürfte demnach durchaus im Interesse der Betroffenen liegen, die Verantwortlichkeit seitens Involatus zu beurteilen.Soweit ich das sehe hast du dich einmal mehr in ein böhmisches Dorf gewagt allein um gegen einen missliebigen User zu moppern. Vermutlich werden deine Animositäten hier jedoch insbesondere die Betroffenen von Flugausfällen oder gar der gesamten Urlaubsreise herzlich wenig interessieren ...