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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • vonschmelingV vonschmeling

    Die Regelung Fälligkeitsvorschub gilt bei FTI nur bis Abreisen bis einschl. 15.6.2020.
    Ich würde dir raten proaktiv um einen Aufschub zu ersuchen.

    Vive la FranceV Offline
    Vive la FranceV Offline
    Vive la France
    schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
    #1261

    @ vs

    wo und wie?

    Danke

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1262

      Beim Reisebüro per Email.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Beim Reisebüro per Email.

        Vive la FranceV Offline
        Vive la FranceV Offline
        Vive la France
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1263

        Danke 😊

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Vive la FranceV Offline
          Vive la FranceV Offline
          Vive la France
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #1264

          So.... habe ich gemacht und hier ist die Antwort:

          Liebe Frau ......

          Ich habe gerade für Sie bei FTI nachgehört.
          HerrxxxxEditiert, keine KlarnamenXXX aus der Buchhaltung sagt die Restzahlung wird am 28.05 automatisch abgebucht.
          Dies kann leider nicht gestoppt werden.

          Wir hoffen allerdings alle das bis dahin klar ist ob die Reise seitens FTI abgesagt wird.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheck
            Admin Experte Fuerteventura
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1265

            Bitte auch an Dich, Vive la France: Klarnamen werden nicht gepostet... Danke

            Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

              Bitte auch an Dich, Vive la France: Klarnamen werden nicht gepostet... Danke

              Vive la FranceV Offline
              Vive la FranceV Offline
              Vive la France
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1266

              Hiiiiii sorry😰

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • altlöwin63A Offline
                altlöwin63A Offline
                altlöwin63
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1267

                Heute ist der 22.Mai und die "Abbuchung erfolgt automatisch am 28.Mai und kann nicht gestoppt werden".
                Da liegen 6 Tage dazwischen😄, das ist doch lächerlich. Man will halt nicht. So schauts aus !
                --
                Wenn ich am Freitag eine Reise buche habe ich am Montag die Rechnung mit dem Anzahlungsbetrag im Briefkasten. Da geht das dann aber schon😊.

                "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                (Zitat Horst Seehofer-2015)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Die Regelung Fälligkeitsvorschub gilt bei FTI nur bis Abreisen bis einschl. 15.6.2020.
                  Ich würde dir raten proaktiv um einen Aufschub zu ersuchen.

                  MichaElsaM Offline
                  MichaElsaM Offline
                  MichaElsa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1268

                  @vonschmeling sagte:

                  Die Regelung Fälligkeitsvorschub gilt bei FTI nur bis Abreisen bis einschl. 15.6.2020.
                  Ich würde dir raten proaktiv um einen Aufschub zu ersuchen.

                  Meines Wissens zieht FTI für Reisen bis einschließlich 20.6.2020 das Geld nicht ein.

                  https://confluence.rtrtg.de/pages/viewpage.action?pageId=34607132#expand-FTIGroup (Meldung vom 14.5.2020)

                  Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • MichaElsaM MichaElsa

                    @vonschmeling sagte:

                    Die Regelung Fälligkeitsvorschub gilt bei FTI nur bis Abreisen bis einschl. 15.6.2020.
                    Ich würde dir raten proaktiv um einen Aufschub zu ersuchen.

                    Meines Wissens zieht FTI für Reisen bis einschließlich 20.6.2020 das Geld nicht ein.

                    https://confluence.rtrtg.de/pages/viewpage.action?pageId=34607132#expand-FTIGroup (Meldung vom 14.5.2020)

                    Vive la FranceV Offline
                    Vive la FranceV Offline
                    Vive la France
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1269

                    @MichaElsa

                    Danke aber meiner Reise startet am 27.06.

                    Gibt es einen Frist für der RV um eine Reise abzusagen oder können Sie mir 2 Tagen vor meine Reise mitteilen, es wird nicht!?

                    Nadine

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1270

                      @Vive la France
                      In der gegenwärtigen Situation gibt es leider keine Fristen, die irgendwelche Ansprüche entfalten.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Vive la FranceV Offline
                        Vive la FranceV Offline
                        Vive la France
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1271

                        Hallo vs,

                        so ich habe gestern einen email an der RB mit der Bitte um Weiterleitung an der RV, es ist ein wenig zusammengebastelt (mein Mann war in die Uni, außerdem habe ich schon angedeutet dass ich über mein Deutsche grammatische Fehler stehe🤪)

                        hier im Auszug:

                        Ich möchte Sie bitten, ganz offiziell FTI mitzuteilen dass ich um Zahlungsaufschub bitte.

                        Ich möchte noch warten ob die Reise nicht doch noch durchgeführt werden kann und erklärt daher auch keinen Rücktritt vom Reisevertrag und bitte nur um eine Möglichkeit die Restzahlung hinauszuzögern.

                        Ich erhebe hiermit ausdrücklich eine Unsicherheitseinrede (Paragraph 321 BGB), da ich befürchten muss, dass FTI der Leistung nicht erbringen kann.

                        Nach der aktuelle Stand der Lage wird der Hotel erst am 1. Juli 2020 aufmachen, Beginn meine Reise ist aber der 27.6.2020.

                        Bitte senden Sie mir eine Bestätigung.

                        ist es so okay?

                        zusätzlich habe ich der CC Unternehmen mit dem ich die Reise bezahle angerufen, der Sachverhalt erklärt und sie meinten es gäbe 2 Möglichkeiten die erste, mein CC Limit ist zu niedrig und der Zahlung wird nicht akzeptiert (fällt aus) die zweite, ich lasse meine Karte für ein Paar Tagen sperren, habe ich gemacht. Es kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.

                        Was meinst Du (ihr) okay so?

                        ich hoffe bald zu wissen ob der Hotel aufmacht, weil ich will verreisen, ich will nur nicht 14/15 k bei FTI haben falls es doch nicht wird.

                        Schöne Wochenende

                        Nadine

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • OliverQ121171O Offline
                          OliverQ121171O Offline
                          OliverQ121171
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1272

                          @Nadine: ich vermute VS wird sich sicherlich auch bald nochmals hierzu äußern. Allerdings hat Sie gestern im anderen Thread zum Thema KK-Sperrung etwas sehr aufschlußreiches geschrieben. Du sperst Deine KK, womit der RV nicht abbuchen kann, dies obschon Du bei Vertragsabschluss diese Zahlmöglichkeit gewählt hast. Somit verhälst Du Dich hier, zumindest meiner Meinung nach, nicht korrekt. Dies kann und wird vermutlich zur Folge haben, dass Du zumindest eine Mahnung erhälst, oder im worst case auch eine Kündigung des RV. Dies hätte dann den Umkehrschluss, dass Deine Reise storniert wird weil Du Dich nicht vertragskonform verhalten hast. Somit Anzahlung futsch !
                          Wie gesagt, so meine Vermutung, aber VS wird dies bestimmt nochmals besser erläutern. Trotzdem einen schönen Samstag !

                          wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Vive la FranceV Offline
                            Vive la FranceV Offline
                            Vive la France
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1273

                            @ Oliver,

                            ja mit der CC Sperrung bin ich ein wenig unsicher, dies war ein Rat mein RB damit FTI nicht so früh abbuchen kann. Ich warte auf Frau von Schmelling 😎 Rat, der Sperrung kann ich jederzeit rückgängig machen.

                            Ich wünsche ich hätte woanders gebucht wo der Restzahlung nach hinten verschoben worden ist.

                            Die auch eine schöne (verregnete) Samstag

                            Nadine

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • heike-2110H Offline
                              heike-2110H Offline
                              heike-2110
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1274

                              @ Vive la France

                              Wir wollten unsere KK auch sperren lassen, aber mir wurde bei der Bank gesagt, dass der RV trotzdem das Geld abbuchen kann, weil er schon mit der ersten Zahlung die Erlaubnis dazu hatte, das Geld anzufordern. Also darf er die zweite Zahlung auch kassieren, egal, ob du die KK sperren lässt, sie als verloren meldest oder was auch immer. Das gleiche wurde mir noch von einer Bekannten bestätigt, die auch die KK sperren lassen wollte, allerdings bei einer anderen Bank.

                              Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • heike-2110H heike-2110

                                @ Vive la France

                                Wir wollten unsere KK auch sperren lassen, aber mir wurde bei der Bank gesagt, dass der RV trotzdem das Geld abbuchen kann, weil er schon mit der ersten Zahlung die Erlaubnis dazu hatte, das Geld anzufordern. Also darf er die zweite Zahlung auch kassieren, egal, ob du die KK sperren lässt, sie als verloren meldest oder was auch immer. Das gleiche wurde mir noch von einer Bekannten bestätigt, die auch die KK sperren lassen wollte, allerdings bei einer anderen Bank.

                                Vive la FranceV Offline
                                Vive la FranceV Offline
                                Vive la France
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1275

                                Hallo Heike,

                                dass ich das Geld FTI immer noch schulde selbst wenn mein CC gesperrt ist, steht außer Frage. Mein CC Unternehmen würde aber niemals 11.000€ bezahlen wenn mein Karte gesperrt ist.

                                Vielleicht ist es bei dir und deine Freunde anders und ihr habt die CC von eure Bank, wo Geld auf der Konto ist, solche Karten habe ich auch, in dem Fall aber habe ich mein Miles and More Master Card (Bank im Hintergrund ist die DKB, da habe ich aber kein Konto) benutzt weil Ich Versicherungen enthalten habe , etc... aber da ist kein Geld dahinter, es wird monatlich von mein Bankkonto abgebucht.

                                schöne Wochenende

                                Nadine

                                immer schön die Abstände halten,

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Boba14B Offline
                                  Boba14B Offline
                                  Boba14
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1276

                                  Hallo,
                                  danke für eure bisherigen Antworten. Da Alltours alle Flugreisen bis zum 25.06. abgesagt habe, hoffe ich, dass andere Veranstalter nachziehen.
                                  Ich habe noch ein paar Frage zu XFTI. Bis wann und in welcher Form müsste die Stornierung eingereicht werden? Zu wem? HC oder XFTI?
                                  Also reicht es wenn bei uns Abflug der 24.06.2020 und ich bis zum 30. Tag vor Abreisebeginn (bin mir nicht sicher ob das dann der 24.05 oder 25.05. ist) per Email storniere?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Marco_GerhardtM Offline
                                    Marco_GerhardtM Offline
                                    Marco_Gerhardt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1277

                                    Na, wenn dein Abflug am 24.06. ist sollte die Stornierung maximal am 24.05. erfolgen. Da der 24.05. aber auf einen Sonntag fällt, hättest du heute am 23.05. Stornieren müssen. Das ganze natürlich Schriftlich per Einschreiben, weil das Datum des Poststempel zählt.
                                    Du kannst es aber auch per Mail versuchen, ob dies bei einer Kündigung anerkannt wird, liegt im Ermessen des Vertragspartners.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1278

                                      @Boba14
                                      Wenn du über HC Reisebüro gebucht hast ist das dein Kontakt.
                                      Da bei Stornierungen immer nur Werktage (mit unterschiedlicher Würdigung) genannt werden mach es lieber früher (ändert ja nix am Forderungsbetrag) als zu spät.

                                      @Vive la France
                                      Dann ist jetzt in der Tat der Zeitpunkt erreicht um einer Zahlung zu widersprechen mit Argumentation der Unsicherheitseinrede gem. § 321BGB.
                                      Vermutlich beeindruckt das die Betroffenen nicht, aber du sicherst dir damit einen Anspruch im Falle einer streitigen Einigung.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @Boba14
                                        Wenn du über HC Reisebüro gebucht hast ist das dein Kontakt.
                                        Da bei Stornierungen immer nur Werktage (mit unterschiedlicher Würdigung) genannt werden mach es lieber früher (ändert ja nix am Forderungsbetrag) als zu spät.

                                        @Vive la France
                                        Dann ist jetzt in der Tat der Zeitpunkt erreicht um einer Zahlung zu widersprechen mit Argumentation der Unsicherheitseinrede gem. § 321BGB.
                                        Vermutlich beeindruckt das die Betroffenen nicht, aber du sicherst dir damit einen Anspruch im Falle einer streitigen Einigung.

                                        Vive la FranceV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1279

                                        @ vschmeling
                                        Danke für den Antwort ich habe offiziell um Zahlungsaufschub gebeten. (Siehe meine Posting davor)
                                        In Punkto CC sperren um den Zahlung zu blockieren, meine ich verstanden zu haben dass es keine gute Idee ist, soll ich meine CC am Montag entsperren lassen? Ich weiß dass es sofort problemlos gemacht wird.
                                        dir ein schönen stressfreien Sonntag

                                        nadine

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1280

                                          Hallo Nadine mach das mal😊

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                          Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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