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Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @AK630
    Das ist keine Aussage aus meiner subjektiven Sicht sondern eine Übermittlung der Fakten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    AK630A 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      @AK630
      Das ist keine Aussage aus meiner subjektiven Sicht sondern eine Übermittlung der Fakten ...

      AK630A Offline
      AK630A Offline
      AK630
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @vonschmeling sagte:

      @AK630
      Das ist keine Aussage aus meiner subjektiven Sicht sondern eine Übermittlung der Fakten ...

      Ok. Aber vor allem ohne mich anzugreifen und zu beleidigen.
      Und das ist gut.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Na gut, dann spezifiziere ich gern auch nochmal.

        Du hattest einen knapp 6h späteren Abflug, weil Dein Reisebüro Dir falsche Daten übermittelt und Du sie selber nicht noch einmal verifiziert hast. Ärgerlich ja, aber was Du jetzt daraus zu machen versuchst ist eher beschämend. Du möchtest jetzt von einem Dritten eine Kompensation, der seine Leistung tadellos erbracht hat, diese steht Dir schlicht nicht zu und mit ein wenig sebstständigem Denken sollte da auch jeder drauf kommen, der in der Lage ist, entsprechende Verordnungen zu googlen und auch die ihm tatsächlich zustehenden Leistungen.

        Bleibt für mich nur ein Fazit, irgendwoher muß die Verblendung kommen und bei der Häufung ähnlicher Anliegen in der letzten Zeit liegt der Schluß nahe, daß eine komplett pervertierte Erwartungshaltung erzeugt wurde, die Geradeausdenkende selbst als Farce entlarven könnten. Aber nein, der Dollar in den Augen oder das Handy vor der Nase verklären jegliche realistische Sicht, ergo, irgendetwas muß die vernünftige Betrachtungsweise stören, die ich grundsätzlich erstmal jedem vertragsmündigen Bürger zutraue. Aber nun ist sie nicht mehr vorhanden, heißt für mich, ein Verblödungsprozess muß stattgefunden haben.

        Du kannst Dir gerne den Schuh der persönlichen Beleidigung überstülpen, leider bist Du aber wahrlich kein Einzelfall und diese krankhaft übertriebene Kompensationsgier geht mir gewaltig auf die Nüsse, wird sie doch im Endeffekt auf dem Rücken aller Konsumenten ausgetragen.

        Aber wie ich schon in meinem ersten Satz sagte, versuche es einfach, jede Rechtsabteilung verdient ab und an ein wenig Aufheiterung!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AK630A Offline
          AK630A Offline
          AK630
          schrieb am zuletzt editiert von AK630
          #24

          @doc3366
          ich bin deiner Ansicht nach verblödet, weil ich mich in einem Forum nach meinen Rechten erkundigen wollte und du kannst nicht von 10.30h bis 18.15h rechnen.
          "Blöd" war nur, dass ich an dieses Forum geraten bin.
          Sorry an die wenigen User die noch ohne Beleidigungen oder Unterstellungen jeder Art antworten können.

          Leider wurde mein "ellenlanger OT" in einem meiner vorherigen Beiträge gelöscht, da hätten hier einige was lernen können. Und ganz ohne Beleidigung.

          Ein Schelm war da an Zensur denkt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Jau sorry, ich habe die Zeiten nicht nochmal nachgeschaut, denn sie spielen in Betrachtung der geforderten Kompensation durch die Airline keine Rolle und bleiben, egal ob knapp 6 oder 8h, ein Ärgernis, welches Dir höchstens der Veranstalter/das Reisebüro kompensieren muß. Die 400€ bleiben hingegen ein Wunschtraum und da wären wir beim Punkt Blödheit. Ich halte Dich nicht für blöd, habe ich auch nie behauptet und kannst Du immer noch nachlesen. Aber in puncto realistischer Betrachtungsweise Deiner „Entschädigung“ für etwas weltfremd und da ich Dir ja schon zugestanden habe, in der Lage zu sein, die entsprechenden Leistungen eruiert zu haben, muß Deine Sicht der Dinge irgendetwas verklären. Mein Tipp, Verblendung —> Verblödung durch Werbung.

            Oder erkläre bitte doch nur mal kurz, wie Du darauf kommst, die Airline hätte Dich für irgendetwas zu entschädigen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AK630A AK630

              Hallo,
              wir haben für Ende September eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Die geplante Abflugzeit war 10.30h. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen, dort teilte man uns mit, dass der einzige Flug nach Kreta um 18.15 startet. Auf diesem Flug waren wir auch gebucht und den haben wir genommen.
              Ich habe direkt beim Reisebüro angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass sie von einer Flugverschiebung nichts wissen.
              Dann habe ich bei der Fluggesellschaft angerufen und die sagten, dass der Flug schon vor Monaten auf abends verlegt wurde. Das Reisebüro hätte uns darüber informieren müssen.

              Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.
              Heute erreicht mich ein Schreiben vom Reisebüro, in dem mir 5 % des Tagesreisepreises gutschreiben wird und die Sache für sie damit erledigt ist. In diesem Schreiben geben Sie zu, dass Sie (das Reisebüro) es versäumt haben, mich über die Flugzeitenänderung zu informieren.
              Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

              Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

              Viele Grüße

              HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @ak630 sagte:

              Hallo,
              Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

              Ja wären sie, wenn nicht das Reisebüro den Fehler gemacht hätte.
              Schon allein bei dieser Frage muss ich auf meine Forensignatur hinweisen.
              Da die Flugplanänderung mehr als 14 Tage vor den gebuchten Flügen dem Reisebüro bekanntgegeben wurde, hast du keine Ansprüche.

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Leider steht kein "Verbrauchergesetz" für die Not des t.o. ein, abgesehen von einer Minderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und jede weitere Stunde der Verspätung. Nun handelt es sich aber nicht um eine Verspätung, weshalb sich das Versäumnis des t.o. zur eigenmächtigen Information verringernd auf den Anspruch auswirkt. Das Angebot des RB dürfte dem Rahmen nach durchaus als ausreichend betrachtet werden.
                Ob freundlich oder unfreundlich: Ein Anspruch gegen das LVU etwa auf der Grundlage der VO(EG)261/04 besteht schlichterdings nicht.
                @Krokusss
                Du nutzt es immerhin noch, das pöse Forum - und sei es nur um deinen elenden Frust hineinzureihern ... :neckbeard:

                KrokusssK Offline
                KrokusssK Offline
                Krokusss
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                #27

                @vonschmeling sagte:

                @Krokusss
                Du nutzt es immerhin noch, das pöse Forum - und sei es nur um deinen elenden Frust hineinzureihern ... :neckbeard:

                Ja, ich nutze das Forum immer noch. Leider merkst du offensichtlich selbst nicht mehr, wie deine überhebliche Art ankommt und dass es wegen dir und deiner gleichen hier immer weniger "normale" User gibt.

                xx Gem. Forenregeln editiert! xx

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von Malini
                  #28
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @AK630
                    Korrekt, du hattest dich nach deinen maximalen Ansprüchen wegen einer versäumten Benachrichtigung über eine Reisezeitenänderung erkundigt. Liest du dir deine Eingansfrage aber noch einmal durch wirst du feststellen, dass sie nicht besonders reflektiert erscheint.
                    Weshalb solltest du Ansprüche auf Kompensation gegen die Fluggesellschaft haben, die ein völlig planmäßiges Operating abgeliefert hat?
                    Wenn du ein wenig Forum liest stößt du häufig auf den Vorwurf von Geldschneiderei und Gewinnmaximierung, der Veranstaltern und Airlines entgegengehalten wird. Da dreht sich der Spieß eben um, z.B. bei einer grotesken Erwartung von Kompensationen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • katjaworldK Offline
                      katjaworldK Offline
                      katjaworld
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #30

                      @AK630, du wolltest dich mit deiner Frage nicht nach deinen Rechten erkundigen, sondern einfach nur recht haben? Oder wie erklärst du dir, dass du ausgerechnet den Usern Tribut zollst, die auf deine Frage bezogen mit Nettigkeiten ums Eck kommen, aber zum Thema aufgrund fehlender Sachkenntnis nichts beitragen können? Natürlich bleibt es dir unbenommen, dich in einem anderen Forum zum Tanztee zu verabreden, wo man sich gegenseitig beweihräuchert und das fälschlicherweise schlecht übersetzte Verbraucher-ABC jodelt. Natürlich tut die Wahrheit manchmal weh, aber es zeugt von einer gewissen Größe, wenn man schon seinen eigenen Thread eröffnet, um sich nach seinen Rechten zu erkundigen, sich auch und insbesondere auf die Beiträge einzulassen, die sachlich und fachlich fundiert sind, auch wenn sie dein verklärtes Weltbild von 400 € Kompensationsanspruch erschüttern.  Auch ich sehe in deinem Fall keine andere Handhabe als die, die von @vonschmeling bereits hinlänglich für dich häppchengerecht aufbereitet wurde. Wo übrigens einiges an Arbeit drinsteckt, was hier leider nur zu gern übersehen wird und stattdessen der Metakommunikation nicht mächtig in regelmäßigen Abständen hinter dem Schleier der Weltfriedenbeschwörung subtanzlos ausgeteilt wird.

                      XXXGem Forenregeln editiertXX

                      altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • meer_fanM Offline
                        meer_fanM Offline
                        meer_fan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Es gibt allerdings schon eine Informationspflicht des Reisebüros.....wie man hier lesen kann...

                        Die TE hatte allerdings "das Glück" das ihr Flug nicht vorverlegt wurde....

                        Leitsatz:

                        2. Unmittelbar aus § 666 BGB folgt, dass dann, wenn der Geschäftsbesorger Kenntnis von einer wesentlichen Änderung der Umstände hat, zumal von einer Änderung, die die Durchführung der Reise an sich gefährden kann, eine Pflicht zur unaufgeforderten Benachrichtigung des Kunden besteht.

                        Entscheidungsgründe:

                        34. Die Klage ist im tenorierten Umfang begründet. Den Klägern steht – allerdings nur als Mitgläubigern, nicht hingegen als Gesamtgläubigern – gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß §§ 675, 666, 280 Abs. 1 BGB zu. Die Beklagte hat durch die unterlassene Information über die Vorverlegung des Fluges eine Pflicht aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verletzt (I.). Den Klägern ist hieraus ein Schaden in Höhe von Euro 1.070.– entstanden (II.). Den Klägern fällt jedoch ein Mitverschulden zur Last, wodurch sich ihr Anspruch auf Euro 772,40 reduziert (III.). Weiter steht den Klägern ein Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von Euro 120,67 zu (IV.).

                        54. Das Verschulden der Kläger wiegt zudem geringer als dasjenige der Beklagten, welche eine ihr vertraglich auferlegte Informationspflicht verletzte. Nach Abwägung aller Umstände hält es das Gericht für angemessen, die Kläger mit einer Mitverschuldensquote von 30 Prozent zu belasten.

                        Das Mitverschulden wurde hier mit 30% angesetzt......@AK630 du kannst dir nun ausrechnen/überlegen ob die 5% bezogen auf deinen, zum Glück eher geringen Schaden , angemessen sind.

                        Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • katjaworldK katjaworld

                          @AK630, du wolltest dich mit deiner Frage nicht nach deinen Rechten erkundigen, sondern einfach nur recht haben? Oder wie erklärst du dir, dass du ausgerechnet den Usern Tribut zollst, die auf deine Frage bezogen mit Nettigkeiten ums Eck kommen, aber zum Thema aufgrund fehlender Sachkenntnis nichts beitragen können? Natürlich bleibt es dir unbenommen, dich in einem anderen Forum zum Tanztee zu verabreden, wo man sich gegenseitig beweihräuchert und das fälschlicherweise schlecht übersetzte Verbraucher-ABC jodelt. Natürlich tut die Wahrheit manchmal weh, aber es zeugt von einer gewissen Größe, wenn man schon seinen eigenen Thread eröffnet, um sich nach seinen Rechten zu erkundigen, sich auch und insbesondere auf die Beiträge einzulassen, die sachlich und fachlich fundiert sind, auch wenn sie dein verklärtes Weltbild von 400 € Kompensationsanspruch erschüttern.  Auch ich sehe in deinem Fall keine andere Handhabe als die, die von @vonschmeling bereits hinlänglich für dich häppchengerecht aufbereitet wurde. Wo übrigens einiges an Arbeit drinsteckt, was hier leider nur zu gern übersehen wird und stattdessen der Metakommunikation nicht mächtig in regelmäßigen Abständen hinter dem Schleier der Weltfriedenbeschwörung subtanzlos ausgeteilt wird.

                          XXXGem Forenregeln editiertXX

                          altlöwin63A Offline
                          altlöwin63A Offline
                          altlöwin63
                          schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                          #32

                          @katjaworld sagte:

                          @AK630, du wolltest dich mit deiner Frage nicht nach deinen Rechten erkundigen, sondern einfach nur recht haben? Oder wie erklärst du dir, dass du ausgerechnet den Usern Tribut zollst, die auf deine Frage bezogen mit Nettigkeiten ums Eck kommen, aber zum Thema aufgrund fehlender Sachkenntnis nichts beitragen können

                          ******
                          Sag mal katja magst dich nicht mal zusammenreissen ?
                          Einfach auf andere User losgehen die nicht die Sachlage, die ja eindeutig ist, zu kritisieren sondern die "Freundlichkeit" die man dem Fragesteller entgegenbrachte.
                          Und nix anderes wurde geschrieben !

                          Zitat und Antwort korrekt getrennt!

                          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                          (Zitat Horst Seehofer-2015)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • katjaworldK Offline
                            katjaworldK Offline
                            katjaworld
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Du sagst es: "...nix anderes wurde geschrieben!" Da eröffnet jemand einen Thread, weil er in einem rechtlichen Zusammenhang eine Frage hat. Es wird ihm hinlänglich auf sachlich sehr gutem Niveau geantwortet, was (und ich möchte daran erinnern, dass wir uns im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" befinden und die Gesetzmäßigkeiten nicht immer bzw. in den seltensten Fällen aufgestaut emotional daherkommen, die Beiträge mancher User schon) auch gleich die User auf den Plan ruft, die denken, dass man lediglich mit dem Austausch von Nettigkeiten und der übersteigerten Analyse von vermeintlichem Konfliktpotential bei persönlich fehlender Sachkenntnis zu einer für den TE befriedigenden Informationslage kommt. Wenn der TE durchaus kein weiteres Interesse an der tatsächlichen Sachlage hat (die nun mal manchmal eben nicht zur persönlichen Zufriedenheit reicht) und sich emotional den Usern verbunden fühlt, die eben "nix anderes geschrieben" und somit auch nicht zum Thema beigetragen haben, dann sei es so. Dann tut es mir leid für die User, die sich die Mühe machen, hier etwas Konstruktives beizutragen.

                            Ich habe @AK630 konkrete Fragen gestellt (zu erkennen an den Fragezeichen), die dazu anregen sollen zu reflektieren, mit welcher Erwartungshaltung dieser Thread eröffnet wurde. Dafür muss ich mich nicht zusammenreißen. Es ist meine Natur und mein Beruf, Denkprozesse anzuregen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, um die eigene Konfliktlösefähigkeit zu optimieren. Und ja, ich halte sehr viel davon, dass @AK630 als TE zum konstruktiven Gelingen dieses Threads beiträgt und den Mut hat, sich den Fragen der anderen User zu stellen, statt sich hier in irgendeiner Form (ob gewollt oder ungewollt ist mir nicht bekannt) vertreten zu lassen.

                            @meer_fan, dass das Reisebüro eine Informationspflicht hat, bestreitet wohl niemand. Aber auch dieses Gerichtsurteil, wenn auch die Rechtslage noch prekärer war, zeigt eindeutig, dass @AK630 irrt, wenn er davon ausgeht, dass in seinem Fall auch nur ansatzweise dem LVU ein Verschulden anzulasten ist, welches kompensiert werden müsste.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #34

                              Ich warne ja immer davor, irgendwelche Entscheidungen heranzuziehen ohne wenigstens eine gewisse Sachkunde vorweisen zu können.
                              Das gilt auch für den - sicher rechtschaffen gedachten! - Hinweis von meer_fan bezüglich der Sachstandsvergleiche.
                              Die Ausgangslage war nicht nur prekärer, sie resultierte auch vollkommen andere Auswirkungen.
                              Demnach wäre AK630 gewiss nicht glaubwürdiger mit einer Forderung basierend auf einem Urteil mit ganz und gar anderen Entscheidungsmerkmalen.
                              Der t.o. begehrt zudem 100% seiner entstandenen Auslagen und nicht etwa eine Quote von 70% ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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