FTI Teil II
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@KLaK4ever
Mir sind die Vertragsbedingungen bekannt - ich staune allerdings über deine Auslegung!?
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Die Begründung würde ich anhand der Begründung der Absage seitens FTI festmachen, ich bezweifle stark, daß der wirtschaftliche Aspekt zur Begründung ausreichend ist.
Unabhängig von der zeitlichen Relevanz, kurzfristig scheidet aus, würde ich auf Durchführung klagen.Da das zeitlich nicht funktioniert, da bin ich mir sicher, einen späteren Vergleich anstreben.
Ob das jedoch bei der vorliegenden Reise sich lohnt, da zweifle ich allerdings auch....
Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.
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vonschmeling, weshalb?
In deinem vorletzten Beitrag hast du es doch selber hervorragend beschrieben!
Eine "maßgebliche" Erschwernis zur Vertragserbringung dürfte zum Absagezeitpunkt nicht begründbar sein, es wurde hingegen gar keine erbracht, ebensowenig wurden vorgeschriebene Alternativangebote unterbreitet.
"das ist halt momentan so" , wie von dir eingangs argumentiert, reicht halt in vorliegendem Falle nicht und ist in seiner Ausführung eh schon auf sehr schwammigem Fundament gebaut.
Danke, daß zumindest du hier nachgebessert hast, vielleicht macht das ja auch noch der VA oder der Vermittler treibt diese Information bei, was m.E. durchaus zu seinen Obliegenheiten gehört.
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Die Begründung würde ich anhand der Begründung der Absage seitens FTI festmachen, ich bezweifle stark, daß der wirtschaftliche Aspekt zur Begründung ausreichend ist.
Unabhängig von der zeitlichen Relevanz, kurzfristig scheidet aus, würde ich auf Durchführung klagen.Da das zeitlich nicht funktioniert, da bin ich mir sicher, einen späteren Vergleich anstreben.
Ob das jedoch bei der vorliegenden Reise sich lohnt, da zweifle ich allerdings auch....
Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.
@shippysly sagte:
...
Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.Ein roter Faden, der mich an hiesiger Stelle nicht wirklich wundert - nur die Verve, mit der er von manchen Forenmietgliedern weitergesponnen wird

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@shippysly
Wer stellt denn auf "arme gebeutelte Veranstalter" ab?
Ich für meinen Teil habe lediglich den Verzicht auf Alternativen hergeleitet mit einer geringen Aussicht auf ein Gelingen.
Selbstverständlich kann "nicht durchführbar" begründet werden mit der Absage der Leistungsträger - jedenfalls zunächst.
Weder das BGB noch die regelmäßige Rechtsprechung gibt Hinweise auf einen Anspruch auf Durchführung zu jedem Preis, weshalb vermutlich deine ansonsten sehr wahrscheinliche Hoffnung auf einen Vergleich vergeblich wäre.
Die typische Klage eines Pauschalreisekunden findet nach der Reise statt und dreht sich mehrheitlich um Minderungen.
Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt - da muss ich auf die Schwarmintelligenz der Foris setzen.Was aus meiner Sicht dem municipalx ad hoc anzuraten wäre ist die umgehende Kontaktaufnahme mit dem Reisebüro zur Klärung seines Sachverhalts.
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@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de. (Nach noch späteren Terminen habe ich nicht geschaut.)
Zwar gibt es für die o. g. Monate Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für diese Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.) -
@ahotep sagte:
den Gutschein gibts ja nur nach durchgeführter Reise ausgezahlt.....
Lese nochmal den Beitrag von vonschmeling!Richtig.
Aber der Gutschein war zur Buchung zeitlich begrenzt,
das Datum liegt in der Vergangenheit. Fällt also
dieser Gutschein einfach WEG, oder kann ich den
Code bei einer weiteren Buchung über HC nutzen ?Dazu gab und gibt es seitens HC keine Info,
verfällt er, also einfach so ?Und, nur der Ordnung halber für alle, die raten sich mit
HC (als der Reisevermittler) in tel. Verbindung zu setzen,
das funktioniert nur für Abreisen innerhalb der nächsten
14 Tage.Und jetzt ?
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@Kourion
Ich hab im Erklärbärkostüm Rotz und Wasser geschwitzt - sie bleiben dabei:
Sofern irgendwo im Orbit die gegenständlichen Flüge und Zimmer angeboten werden verliert der Veranstalter seine Rechtfertigung zur Absage, und führt man mangels Mitwirkung eben mittels einer Klage den Ausgleich herbei. -
@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de. (Nach noch späteren Terminen habe ich nicht geschaut.)
Zwar gibt es für die o. g. Monate Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für diese Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)@kourion sagte:
@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de.
Zwar gibt es Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für die o. g. Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)Stimmt. Jetzt /heute. Die Buchung erfolgte Ende Dezember 2019 über die HC-Seite beim Veranstalter FTI.
FTI verkauft aber auch Reisen ANDERER Veranstalter. Die schriftliche Reisebestätigung
stammte aber von XFTI. Wo und wie DIE ihre Reisen "packen", entzieht sich meiner
Kenntnis. Muß mich auch nicht interessieren, oder ? Ich habe und hatte NUR mit
HC und FTI zu tun, und es besteht ein Vertrag. -
@municipalx
Ja, der Gutschein verfällt jetzt einfach - bei einer erneuten Buchung erhältst du allerdings wieder einen.
Versuche die Kontaktaufnahme mit HC über "mein HC" oder per Email.
Übrigens ist das kein Rat sondern die vertragliche Konsequenz - HC ist für deine Belange hinsichtlich der Buchung zuständig. -
@shippysly
Wer stellt denn auf "arme gebeutelte Veranstalter" ab?
Ich für meinen Teil habe lediglich den Verzicht auf Alternativen hergeleitet mit einer geringen Aussicht auf ein Gelingen.
Selbstverständlich kann "nicht durchführbar" begründet werden mit der Absage der Leistungsträger - jedenfalls zunächst.
Weder das BGB noch die regelmäßige Rechtsprechung gibt Hinweise auf einen Anspruch auf Durchführung zu jedem Preis, weshalb vermutlich deine ansonsten sehr wahrscheinliche Hoffnung auf einen Vergleich vergeblich wäre.
Die typische Klage eines Pauschalreisekunden findet nach der Reise statt und dreht sich mehrheitlich um Minderungen.
Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt - da muss ich auf die Schwarmintelligenz der Foris setzen.Was aus meiner Sicht dem municipalx ad hoc anzuraten wäre ist die umgehende Kontaktaufnahme mit dem Reisebüro zur Klärung seines Sachverhalts.
xxx restlos überflüssiges Zitat entfernt - bitte benutze den button Antworten! xxx
xxx Beitrag auf Zimmerlautstärke editiert xxx@vonschmeling
"Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt..."Googeln hilft.
Zur Kontaktaufnahme: Das Reisebüro/der Reisevermittler heißt HolidayCheck, und ist (zumindest telefonisch) nur
bei bei Abreise innerhalb der nächsten 14 Tage zu erreichen. -
Kourion,
magst Du noch ausführen, was das in besagter Causa deiner Meinung nach auszusagen hat?
xxx editiert! Bitte beachte die Forenregeln! xxx
Daß FTI das Angebot nicht aufrechterhalten mag, ist des Pudels Kern, allein fehlt die Begründung oder gesetzlich vorgeschriebene Alternativvorschläge, sollten dann mal nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden.Muni..., "das ist halt momentan so..."

Ehrlich gesagt fällt mir da auch nicht viel Gehaltvolles zu ein, außer es vielleicht mal über social media Präsenzen oder die Buchungshotline zu versuchen. Vielleicht kann Admin Günter ja mal den kleinen Dienstweg beschreiten, hat er erfolgreich schon desöfteren getan und wurde dann zumindest zeitnah Kontakt hergestellt, auch mit einer durchaus guten Erfolgsquote, zumindest demzufolge, wie es sich dann im Forum darstellte.
Viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden!
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@kourion sagte:
@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de.
Zwar gibt es Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für die o. g. Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)Stimmt. Jetzt /heute. Die Buchung erfolgte Ende Dezember 2019 über die HC-Seite beim Veranstalter FTI.
FTI verkauft aber auch Reisen ANDERER Veranstalter. Die schriftliche Reisebestätigung
stammte aber von XFTI. Wo und wie DIE ihre Reisen "packen", entzieht sich meiner
Kenntnis. Muß mich auch nicht interessieren, oder ? Ich habe und hatte NUR mit
HC und FTI zu tun, und es besteht ein Vertrag.@municipalx sagte:
Die schriftliche Reisebestätigung stammte aber von XFTI. Wo und wie DIE ihre Reisen "packen", entzieht sich meiner
Kenntnis. Muß mich auch nicht interessieren, oder ?Keine Ahnung wie du das zu handhaben gedenkst - XFTI ist aber dein Vertragspartner und alle Vereinbarungen hast du mit ihm getroffen ...
Ich habe und hatte NUR mit HC und FTI zu tun, und es besteht ein Vertrag.
Ja, ein Vertrag besteht mit HC und XFTI ... somit kannst du Umbuchung direkt vergessen.
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gehe über den privaten Bereich oben rechts in dein meinHolidaychek - Buchungen und sende eine Nachricht.
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@Kourion
Ich hab im Erklärbärkostüm Rotz und Wasser geschwitzt - sie bleiben dabei:
Sofern irgendwo im Orbit die gegenständlichen Flüge und Zimmer angeboten werden verliert der Veranstalter seine Rechtfertigung zur Absage, und führt man mangels Mitwirkung eben mittels einer Klage den Ausgleich herbei.@vonschmeling sagte:
@Kourion
Ich hab im Erklärbärkostüm Rotz und Wasser geschwitzt - sie bleiben dabei:
Sofern irgendwo im Orbit die gegenständlichen Flüge und Zimmer angeboten werden verliert der Veranstalter seine Rechtfertigung zur Absage, und führt man mangels Mitwirkung eben mittels einer Klage den Ausgleich herbei.Auch nochmal mir das Erklärbärkostüm überwerfend, wo ist die Erklärung für die hauseigenen Streichungen der Kontingente?
Wie du selbst vorher perfekt ausführtest, sind diese maßgeblich für eine mögliche Nachvollziehbarkeit des Vertragsrücktrittes durch den VA. Wirtschaftliche Gründe alleine seinerseits dürften kaum ausreichen.
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Kourion,
magst Du noch ausführen, was das in besagter Causa deiner Meinung nach auszusagen hat?
xxx editiert! Bitte beachte die Forenregeln! xxx
Daß FTI das Angebot nicht aufrechterhalten mag, ist des Pudels Kern, allein fehlt die Begründung oder gesetzlich vorgeschriebene Alternativvorschläge, sollten dann mal nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden.Muni..., "das ist halt momentan so..."

Ehrlich gesagt fällt mir da auch nicht viel Gehaltvolles zu ein, außer es vielleicht mal über social media Präsenzen oder die Buchungshotline zu versuchen. Vielleicht kann Admin Günter ja mal den kleinen Dienstweg beschreiten, hat er erfolgreich schon desöfteren getan und wurde dann zumindest zeitnah Kontakt hergestellt, auch mit einer durchaus guten Erfolgsquote, zumindest demzufolge, wie es sich dann im Forum darstellte.
Viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden!
@klak4ever sagte:
Kourion,
magst Du noch ausführen, was das in besagter Causa deiner Meinung nach auszusagen hat?
Deine wiederholten Suchen für alles Mögliche in allen Ehren, gibt bestimmt Fleißpünktchen (Verve)auf der HC-internen Topchecker - A - Liste, nur mir erschließt sich der Zusammenhang nicht.
Muni..., "das ist halt momentan so..."

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Was soll denn das bitte?
Die Signatur erinnert mich an eine andere die da lautete: Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien, lieber Khao Lak Liebhaber. -
Kourion,
magst Du noch ausführen, was das in besagter Causa deiner Meinung nach auszusagen hat?
xxx editiert! Bitte beachte die Forenregeln! xxx
Daß FTI das Angebot nicht aufrechterhalten mag, ist des Pudels Kern, allein fehlt die Begründung oder gesetzlich vorgeschriebene Alternativvorschläge, sollten dann mal nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden.Muni..., "das ist halt momentan so..."

Ehrlich gesagt fällt mir da auch nicht viel Gehaltvolles zu ein, außer es vielleicht mal über social media Präsenzen oder die Buchungshotline zu versuchen. Vielleicht kann Admin Günter ja mal den kleinen Dienstweg beschreiten, hat er erfolgreich schon desöfteren getan und wurde dann zumindest zeitnah Kontakt hergestellt, auch mit einer durchaus guten Erfolgsquote, zumindest demzufolge, wie es sich dann im Forum darstellte.
Viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden!
@KLAk4ever
Ach, die wiederholten Suchen mache ich aus rein persönlichem Interesse.
Was die Erklärungen angeht, die hat vonschmeling ja nun schon zur Genüge geliefert.
Aber kannst ja mal Ahoteps Rat folgen. -
@municipalx sagte:
Die schriftliche Reisebestätigung stammte aber von XFTI. Wo und wie DIE ihre Reisen "packen", entzieht sich meiner
Kenntnis. Muß mich auch nicht interessieren, oder ?Keine Ahnung wie du das zu handhaben gedenkst - XFTI ist aber dein Vertragspartner und alle Vereinbarungen hast du mit ihm getroffen ...
Ich habe und hatte NUR mit HC und FTI zu tun, und es besteht ein Vertrag.
Ja, ein Vertrag besteht mit HC und XFTI ... somit kannst du Umbuchung direkt vergessen.
@vonschmeling sagte:
Keine Ahnung wie du das zu handhaben gedenkst - XFTI ist aber dein Vertragspartner und alle Vereinbarungen hast du mit ihm getroffen ...
Ja, ein Vertrag besteht mit HC und XFTI ... somit kannst du Umbuchung direkt vergessen.Ach, wegen X-FTI ? Ich WILL nicht umbuchen. Und X-FTI kann den Vertrag einfach so stornieren ? WO, bitte, steht das in den AGB ?
In den meiner Buchungsbestätigung beigefügten AGBs nicht. Lediglich, das ICH keine Recht auf eine gewünschte
Umbuchung habe, steht dort. -
@municipalx
Ich kann mich gerne noch elwunneunzigmal wiederholen - is nix Neues! - die AGB sind kein Gesetz und sicherlich storniert XFTI die Reise nicht "einfach so", sie müssen begründen.
Tun sie es nicht wäre das tatsächlich ein Ansatzpunkt für eine Klage auf Schadenersatz. -
@vonschmeling sagte:
@Kourion
Ich hab im Erklärbärkostüm Rotz und Wasser geschwitzt - sie bleiben dabei:
Sofern irgendwo im Orbit die gegenständlichen Flüge und Zimmer angeboten werden verliert der Veranstalter seine Rechtfertigung zur Absage, und führt man mangels Mitwirkung eben mittels einer Klage den Ausgleich herbei.Auch nochmal mir das Erklärbärkostüm überwerfend, wo ist die Erklärung für die hauseigenen Streichungen der Kontingente?
Wie du selbst vorher perfekt ausführtest, sind diese maßgeblich für eine mögliche Nachvollziehbarkeit des Vertragsrücktrittes durch den VA. Wirtschaftliche Gründe alleine seinerseits dürften kaum ausreichen.
@klak4ever sagte:
Auch nochmal mir das Erklärbärkostüm überwerfend, wo ist die Erklärung für die hauseigenen Streichungen der Kontingente?
Wie du selbst vorher perfekt ausführtest, sind diese maßgeblich für eine mögliche Nachvollziehbarkeit des Vertragsrücktrittes durch den VA. Wirtschaftliche Gründe alleine seinerseits dürften kaum ausreichen.
Auch keine Preiserhöhung/oder Preisfehler
xxx editiert xxxEin zur Anfechtung berechtigender Irrtum wäre bspw., wenn jemand einen Preis von EUR 500,- angeben will, aber sich vertippt, indem er eine Null vergißt und nur EUR 50,- angibt, oder ein Komma beim Eintippen falsch setzt (128,49 statt 1284,90) oder einen Zahlendreher aus Vershen eintippt (1284,- stat 2184,-).
Sogen. 'Eingabefehler' scheinen meist nur aufgrund falscher interner Berechnungen zu Stande zu kommen. Dann haben wir einen sogen. 'internen Kalkulationsirrtum´auf Seiten des Reiseveranstalters, der nicht zur Anfechtung berechtigt.
xxx editiert xxx
Belassen wir den Diskurs für heute, ich habe sowohl FTI als auch HC per Email kontaktiert,
sollte es hier (über den kleinen, internen Dienstweg "Günter" ) die Möglichkeit geben,
HC zur kurzfristigen Kontaktaufnahme mit mir zu bewegen, danke ich schon jetzt
dafür.Guts Nächtle....