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Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?

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  • HABERLINGH 1
    HABERLINGH 1
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
    #2461

    ..und welche Forderungen sollte der TO stellen, diese wurden doch von der KK kompensiert.
    Er kann ja nicht eine Forderung an zwei verschiedene Stellen stellen, noch dazu wenn er über eine schon schadlos gehalten wurde.
    Ich hoffe du verstehst was ich meine😉

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2462

      Natürlich muss er gegenüber dem Schuldner die Forderung anmelden, es geht nun ja wahrlich nicht um Überkompensation ...
      Ist hier allerdings ziemlich off topic im Detail, lass uns das Thema bitte verlagern.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Wülfi71W Offline
        Wülfi71W Offline
        Wülfi71
        schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
        #2463

        Anmelden kann er, was er will, anerkennen wird der Insoverwalter einen über Kreditkarte erstatteten Flugpreis aber nicht, da dieser:

        • entweder aus der von Germania gegenüber der acquirer Bank gestellten Sicherheit, bzw. den Sicherheitseinbehalten erstattet wurde und somit keine Forderung gegen Germania mehr besteht oder
        • die acquirer bank den Schaden übernommen hat und daher selbst die Forderung anmelden wird.

        Falls es noch sonstige Forderungen geben sollte, z.B. aus Fluggastrechten, können die natürlich angemeldet werden - mit vermutlich eher geringen Aussichten auf eine Quote...

        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2464

          Er muss natürlich erklären, dass der Betrag vom KK ausgebenden Unternehmen erstattet wurde, jedoch dürfte die Erstattung unter Vorbehalt erfolgt sein.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BeHappy77B Offline
            BeHappy77B Offline
            BeHappy77
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2465

            Okay, Danke für eure Antworten!
            Ich war nur unsicher, weil ich dachte nicht dass Visa irgendwann sagt wir hätten die Forderung anmelden müssen und da wir es nicht gemacht haben fordern sie das Geld zurück...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Kalabrese 3K Offline
              Kalabrese 3K Offline
              Kalabrese 3
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2466

              Jetzt wo Germania die Stornobestätigungen versendet hat,machen auch die restlichen Banken bei Antrag ein Cashback. Problem gibt es ,wenn man die Flüge über einen Vermittler ( z.B. Opodo, Check 24) gekauft hat. Daher mein dringender Rat,lieber ein paar Euro mehr bezahlen und die Flüge direkt buchen. Das erspart einem ne Menge Kopfschmerzen.

              andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Kalabrese 3K Kalabrese 3

                Jetzt wo Germania die Stornobestätigungen versendet hat,machen auch die restlichen Banken bei Antrag ein Cashback. Problem gibt es ,wenn man die Flüge über einen Vermittler ( z.B. Opodo, Check 24) gekauft hat. Daher mein dringender Rat,lieber ein paar Euro mehr bezahlen und die Flüge direkt buchen. Das erspart einem ne Menge Kopfschmerzen.

                andi2601A Offline
                andi2601A Offline
                andi2601
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2467

                Wir haben unser geld für die flüge zurück bekommen. Bezahlt mit visa. Die xxl plätze(je30euro) haben wir auch zurück bekommen. Lediglich die anderen 2 sitzplatzreservierungen (je 15 Euro)werden nicht erstattet, da es ein zu geringer Betrag ist. Erst ab 25euro muss das Kredit unternehmen erstatten.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • webstr65W Offline
                  webstr65W Offline
                  webstr65
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2468

                  Heute haben auch wir das komplette Geld per Chargeback zurück erhalten. Inklusive 6x15€ für Sitzplatzreservierungen.
                  Lief über Mastercard.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • StärzchenS Offline
                    StärzchenS Offline
                    Stärzchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2469

                    So nun ein Update von uns. Abflug wäre am 08.06 von Nürnberg nach Rhodos gewesen. Heute das Angebot zur kostenlosen Umbuchung. Abflug Hannover mit Zwischenlandung Athen. Das werden wir nicht machen. Wir fahren knapp über 5 Stunden an den Flughafen. Anderer Flug in unserer Nähe mit Aufzahlung gibt es leider keinen. Somit haben wir den Auftrag zur kostenlosen Stornierung gegeben. RV alltours-x

                    BuckeyeB 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • KakapoK Offline
                      KakapoK Offline
                      Kakapo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2470

                      von mir einmal eine positive Wortmeldung zu " Nie wieder Schauinsland " !

                      Verstehe das gar nicht, denn wir reisen am 13. Mai wieder einmal über den o.g. Anbieter nach Ägypten und haben letzte Woche vom hiesigen RB Bescheid bekommen, dass der geplante Flug (mit Germania nach Hurghada) jetzt geändert nicht von Rostock-Laage, sondern von Hamburg mit der Condor stattfindet.
                      Für uns kein Problem, da beide Flughäfen von uns aus gut erreichbar sind. Selbst die neuen Flugzeiten sind annehmbar moderat geblieben !
                      Kann natürlich ein Einzelfall oder Zufall sein, ich wollte auch nur einmal eine Lanze für den Reiseanbieter SCHAUINSLAND brechen.
                      Wer weiß, vielleicht mache auch ich irgendwann einmal eine schlechte Erfahrung...…

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • StärzchenS Stärzchen

                        So nun ein Update von uns. Abflug wäre am 08.06 von Nürnberg nach Rhodos gewesen. Heute das Angebot zur kostenlosen Umbuchung. Abflug Hannover mit Zwischenlandung Athen. Das werden wir nicht machen. Wir fahren knapp über 5 Stunden an den Flughafen. Anderer Flug in unserer Nähe mit Aufzahlung gibt es leider keinen. Somit haben wir den Auftrag zur kostenlosen Stornierung gegeben. RV alltours-x

                        BuckeyeB Offline
                        BuckeyeB Offline
                        Buckeye
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2471

                        Hallo,

                        jetzt hat es uns schon wieder erwischt.
                        Wir sollten am Samstag von Zürich mit GM nach Hurghada fliegen.
                        Gerade bekomme ich per E-Mail neue Reiseunterlagen. Gebucht war der Flug GM 3506 um 8:55 Uhr.
                        Jetzt geht es erst um 22:10 Uhr mit Flug GM 3526 los. Ankunft einen Tag später um 2:30 Uhr.
                        Wir haben bei ITS Indi gebucht.
                        Wir möchten die Reise so nicht antreten. Haben wir die Möglichkeit kostenlos zu stonieren?
                        Vielen Dank für Eure Hilfe!
                        Claudia

                        KakapoK 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • BuckeyeB Buckeye

                          Hallo,

                          jetzt hat es uns schon wieder erwischt.
                          Wir sollten am Samstag von Zürich mit GM nach Hurghada fliegen.
                          Gerade bekomme ich per E-Mail neue Reiseunterlagen. Gebucht war der Flug GM 3506 um 8:55 Uhr.
                          Jetzt geht es erst um 22:10 Uhr mit Flug GM 3526 los. Ankunft einen Tag später um 2:30 Uhr.
                          Wir haben bei ITS Indi gebucht.
                          Wir möchten die Reise so nicht antreten. Haben wir die Möglichkeit kostenlos zu stonieren?
                          Vielen Dank für Eure Hilfe!
                          Claudia

                          KakapoK Offline
                          KakapoK Offline
                          Kakapo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2472

                          Hallo Buckeye,

                          hier geht es wohl primär um die Frage, ob eine Flug­verlegung zumut­bar ist.

                          Darüber urteilten Richter in Deutschland in der Vergangenheit z.B. so:

                          Ankunfts­tag und Rück­reisetag sind nicht Urlaub, sondern für An- und Abreise da – auch wenn jemand schon für den ersten Tag einen Mietwagen oder anderes gebucht hat.

                          Startet der Hinflug erst um 16.50 Uhr statt um 6.25 Uhr, ist das in Ordnung, so urteilte zumindest das Amts­gericht Hannover (Az. 555 C 10563/02).

                          Wie jedoch die Schweiz das Reiserecht auslegt...……?   Versuch macht kluch (g) !!!

                          BuckeyeB 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KakapoK Kakapo

                            Hallo Buckeye,

                            hier geht es wohl primär um die Frage, ob eine Flug­verlegung zumut­bar ist.

                            Darüber urteilten Richter in Deutschland in der Vergangenheit z.B. so:

                            Ankunfts­tag und Rück­reisetag sind nicht Urlaub, sondern für An- und Abreise da – auch wenn jemand schon für den ersten Tag einen Mietwagen oder anderes gebucht hat.

                            Startet der Hinflug erst um 16.50 Uhr statt um 6.25 Uhr, ist das in Ordnung, so urteilte zumindest das Amts­gericht Hannover (Az. 555 C 10563/02).

                            Wie jedoch die Schweiz das Reiserecht auslegt...……?   Versuch macht kluch (g) !!!

                            BuckeyeB Offline
                            BuckeyeB Offline
                            Buckeye
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2473

                            Danke für Deine Antwort!
                            Habe gerade mit Its gesprochen. Wir können kostenlos stonieren!
                            LG Claudia

                            tobby76T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • BuckeyeB Buckeye

                              Danke für Deine Antwort!
                              Habe gerade mit Its gesprochen. Wir können kostenlos stonieren!
                              LG Claudia

                              tobby76T Offline
                              tobby76T Offline
                              tobby76
                              schrieb am zuletzt editiert von tobby76
                              #2474

                              Hallo Claudia,

                              konntest du direkt mit ITS sprechen? Da wir ebenfalls betroffen sind und auf einen Flug um 2:50 Uhr umgebucht worden sind. Diesen können und wollen wir nicht wahrnehmen, da wir zwei Kinder (7 Jahre und 9 Monate) haben. Ursprünglich wäre unser Flug um 15.15 Uhr gegangen. Wir haben uns bewusst bei der Buchung für diese Flugzeit entschieden, wobei wir wussten, dass diese sich ändern kann. Aber eben nicht in diesem Ausmaß.
                              Leider zeigt sich bei ITS niemand kompromissbereit. Sie vertreten den Standpunkt, dass es sich um eine zumutbare Flugänderung handelt und lassen uns nicht vom Vertrag zurücktreten.

                              Gruß
                              Tobias

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2475

                                Vielleicht solltest du schriftlich auf die gängige Rechtsauffassung aufmerksam machen, nach der bei einer Verlegung der Reisezeit (insbesondere in die Nacht und ausdrücklich für Reisende mit Kindern) Betroffenen auf dem Klagewege die Kosten eines alternativen Fluges regelmäßig zugebilligt wird.
                                Such doch einfach mal einen Flug zu einer vernünftigen Zeit raus, ermittle dessen Kosten und erkundige dich freundlich, ob ITS diese Handhabung deines Problems lieber wäre ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • tobby76T Offline
                                  tobby76T Offline
                                  tobby76
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2476

                                  Hallo vonschmeling,

                                  habe es bis jetzt mithilfe von HolidayCheck versucht. Haben ihnen unterschiedliche Flüge gezeigt. ITS zeigt sich aber null Komma null einsichtig. Andere ähnliche Flüge sind nur gegen Aufpreis möglich. Sie argumentieren damit, dass es eine zumutbare Verschiebung ist, da sich nur die Flugzeit, nicht aber der Flughafen ändert.
                                  HC hat auch Urteile, die vergleichbar mit unserem Fall sind, an ITS weitergeleitet, die ich extra raus gesucht habe. Das interessiert sie aber leider nicht.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2477

                                    Etwas in der Art hatte ich mir gedacht, daher auch der Hinweis auf die eigenmächtige Buchung eines alternativen Fluges mit der Ankündigung ITS für die Kosten in Anspruch zu nehmen.
                                    Von direkten Verweisen auf Urteile rate ich Nichtfachleuten gewöhnlich ab. Es handelt sich weit überwiegend um inter partes getroffene Entscheidungen, die selbstverständlich nicht bindend sind. Wenn du hingegen ankündigst Fakten zu schaffen und die Kosten ggf. per Mahnbescheid geltend zu machen wandelt sich vielleicht die Gesinnung.
                                    Ganz eindeutig ist eine Verlegung eines legs deiner Flüge auf 2 Uhr eine ganz elementare Störung der Nachtruhe und insbesondere in Begleitung von Kindern daher unzumutbar.
                                    Falls du eine Rechtschutzversicherung hast bitte um deren Unterstützung.
                                    Oft genügt schon ein einziges Schreiben eines bevollmächtigten Anwalts um die Dinge in die gewünschte Richtung zu lenken.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • BuckeyeB Offline
                                      BuckeyeB Offline
                                      Buckeye
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2478

                                      Hallo tobby76,

                                      die Flugzeitänderung haben wir 48 Stunden vor Abflug bekommen. Wir fliegen jetzt 13 Stunden später.
                                      Ich habe selber bei ITS angerufen. Man hat mir sofort eine kostenlose Stonierung angeboten oder 100€
                                      Entschädigung für die einen Tag spätere Anreise.
                                      Mit meinem Reisebüro haben wir versucht von anderen Flughäfen Flüge zu bekommen. So kurzfristig war leider
                                      nichts mehr zu bekommen.
                                      Ich habe auch mit Germania Flug telefoniert. Eigentlich waren für Samstag zwei Maschinen nach Hurghada geplant. Da beide Maschinen total überbucht waren, hat man jetzt noch eine dritte Maschine dazu gebucht. Dies hat mir der freundliche Mitarbeiter von Germania gesagt. Unsere eigentlich gebuchte Maschine GM3506 geht jetzt um 11:10 Uhr. Wir wurden auf Flug GM 3526 um 22:10 umgebucht.
                                      Um 20:50 Uhr geht auch noch ein Flieger von GM 6160 nach Hurghada. Warum man uns auf die späte Maschine umgebucht hat,konnte uns niemand sagen. Gebucht hatten wir Anfang Mai 2018. Dynamisch gebucht bei ITS-Indi.
                                      Wir wollten stonieren, haben uns jetzt aber anders entschieden. Mein Mann und Sohn möchten unbedingt in den Tauchurlaub.
                                      Wir konnten unser Hotel am Flughafen kostenlos stonieren und fahren jetzt morgen Nachmittag los. Unser Reisebüro hat uns noch einen bezahlbaren Parkplatz am Flughafen besorgt.
                                      Eine Frage an die Experten hier hätte ich dann noch. Bei meinen vielen Telefonaten mit meinem Reisebüro wurde das EU-Fluggastrecht angesprochen. Findet das hier bei einer kurzfristigen Verschiebung des Fluges um 13 Stunden Anwendung? Oder sind wir mit den 100€ von Its gut bedient?
                                      Jetzt freuen wir uns auf unseren Urlaub!
                                      Liebe Grüße und DANKE für Eure tolle Hilfe!
                                      Claudia

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #2479

                                        Du kannst mit Berufung auf die VO(EG)261/04 eine Kompensation in Abhängigkeit von der Flugstrecke fordern.
                                        Diese beträgt bei Flügen bis 1500km Entfernung 250, bis 3500km 400 und darüber 600€.
                                        Maßgeblich ist die Entfernung nach Großkreisberechnung. Von ZRH nach HRG wären es 3147km, also 400€ pro Ticket.
                                        Die Entschädigung ist beim durchführend LVU zu fordern, das Angebot von ITS betrifft nur den verkürzten Hotelaufenthalt.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #2480

                                          Dynamisch gebucht bei ITS-Indi.

                                          Vielleicht liegt es auch daran.

                                          Wir hatten auch mal dynamisch gebucht. Da wurden auch unsere Flugzeiten nicht nur einmal geändert.
                                          Es gab sogar noch unsere eigentlichen Flüge (laut Flugnummer).
                                          Da wurden die An- und Ab-reisedaten verschoben. Was macht man da als AN wenn man nur 2 Wochen gebucht hat?
                                          Das ist schon Jahre her und es war keine Pleite der Airline.

                                          Dynamisch= einmal und nie wieder.

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