Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht
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"Madinat-Coraya" wrote:
Hoppla,da wird mal wieder viel vermischt. Reisebüros, wenn sie denn nicht eigene Reisen anbieten, z.B. mit eigener Reiseleitung ect., sind keine Veranstalter, sondern ausschließlich Vermittler. Ob diese nun auf der gleichen Rechnung einen Flug und ein Hotel aufgeführt haben, spielt dabei keine Rolle. Zum Veranstalter werden sie erst dann, wenn diese einen Flug einkaufen, dazu ein Hotel kaufen, eventuell noch einer der Mitarbeiter als Reiseleiter dabei ist, ein Ausflugsprogramm dazu integriert wird, und das ganze dann als "Reise nach Venedig - Nur 480 EUR" verkauft wird. Nur dann kann man das Reisebüro als Veranstalter für alle Teilleistungen in Regress nehmen, welche einzelne "Lieferanten" verbockt" haben.
Im Ursprungsfall ging es ja um einen Fehler bei der Einbuchung. Ich denke auch, dass es hier schwer sein wird, dem Reisebüro das Verschulden nachzuweisen, insbesondere, wenn eine vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung vorliegt.
Typischer Fall von dumm gelaufen. Chiara würde sich freuen, wenn dies als I-Net-Buchung gelaufen währe, aber man sieht, auch bei Buchungen im Reisebüro sollte man sich auf die "gut ausgeblideten Fachkräfte" nicht zusehr verlassen und prüfen, "wenn man sich ewig bindet"
Danke,
Dem stimme ich nur noch zu

Gruß
exo -
"emdebo" wrote:
"Eine Pauschalreise liegt nach dem verbindlichen Urteil des höchsten Gerichts der EU auch dann vor, wenn eine Reise auf Wunsch und nach den Vorgaben des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebündelt wird."Vorsicht, vorsicht, das zitierte Urteil wurde über einen Fall in Portugal gesprochen, in dem die Reisebüros eine andere Rechtsstellung haben.
Ich habe das komplette Urteil gelesen und auch Rechtsmeinungen aus der deutschen Anwaltschaft, die hier der Meinung sind, dass dieses Urteil so in dieser Form auf Deutschland keine Auswirkungen haben wird.
Mit diesem Urteil würde man in Deutschland aus der derzeitigen Sicht keinen Erfolg haben...
Gruß
Peter -
Bei der Wertung der Rechtssituation ist meines Erachtens auch folgendes zu berücksichtigen: Wie steht es mit der Sorgfaltpflicht des Reisebüros? Ist ein Reisebüro nicht verpflichtet, die Reisebestätigung des Veranstalters auf Stimmigkeit zu überprüfen, bevor sie dem Reisegast zur Unterschrift vorgelegt wird? Kann sich ein Reisebüro einfach darauf zurückziehen, zu sagen, Unterschrift ist Unterschrift, nach uns die Sintflut!
Was ist das für ein Geschäftsgebaren, den Kunden in solch einer Situation im Regen stehen zu lassen!!
Meines Erachtens ist das Reisebüro mit in der Verantwortung.
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"salvamor41" wrote:
Bei der Wertung der Rechtssituation ist meines Erachtens auch folgendes zu berücksichtigen: Wie steht es mit der Sorgfaltpflicht des Reisebüros? Ist ein Reisebüro nicht verpflichtet, die Reisebestätigung des Veranstalters auf Stimmigkeit zu überprüfen, bevor sie dem Reisegast zur Unterschrift vorgelegt wird? Kann sich ein Reisebüro einfach darauf zurückziehen, zu sagen, Unterschrift ist Unterschrift, nach uns die Sintflut!Was ist das für ein Geschäftsgebaren, den Kunden in solch einer Situation im Regen stehen zu lassen!!
Meines Erachtens ist das Reisebüro mit in der Verantwortung.
- Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Sachen.
- Muss man die mangelde Sorgfalt erst nachweisen.
- Wenn es zu teuer wird, verzichtet man lieber auf den Kunden und lässt diesen im Regen stehen.
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"Sina1" wrote:
Vom Veranstalter wird nur das bestätigt, was das Reisebüro eingebucht hat. Welcher Buchungswunsch der Kunde nun im Reisebüro geäußert hat, läßt sich für Außenstehende nicht nachvollziehen.Ja, klar! Aber das Reisebüro hat nicht das eingebucht, was der Kunde wollte, das steht doch wohl außer Zweifel.
Ich muß mich als Kunde doch darauf verlassen können, daß das Reisebüro meinen verbal geäußerten Reisewunsch richtig in ein Formular einträgt. Ich würde es als sehr unanständig ansehen, wenn das Reisebüro sich in diesem Falle "vornehm" zurückhält und die Schuld dem Kunden zuschiebt.
Solche Fälle tragen dazu bei, daß Kunden sagen: was soll ich überhaupt noch im Reisebüro? Von meinen Zielgebieten haben sie keine Ahnung, und wenn irgendwelche Probleme auftreten, die sie auch noch selber zu verantworten haben, ziehen sie sich hinter juristische Paragraphen zurück. Dann kann ich doch gleich im Internet buchen.
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Wir wissen es nicht. Vielleicht hat der Kunde sich auch versprochen? Oder das Reisebüro hat von zwei fast namensgleichen Hotels die Preise genannt und es wurde sich für das günstigere entschieden? Möglich ist alles. Was ich dabei nicht verstehe, ist die Tatsache, daß auf vielen Buchungsbestätigungen auch die Adresse des Hotels steht. Spätestens da hätte es doch auf beiden Seiten "klingeln" müssen.
Letztendlich hat der Kunde den Vermittlungsauftrag für das "falsche" Hotel unterschrieben und kann bezüglich einer Umbuchung zu vergünstigten Konditionen nur auf Kulanz hoffen.
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"Sina1" wrote:
Oder das Reisebüro hat von zwei fast namensgleichen Hotels die Preise genannt und es wurde sich für das günstigere entschieden?Alles Spekulation, aber genau in diesem Fall hätte das Reisebüro dem Kunden den Unterschied ( Y = Youth Hostel) aufzeigen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht danach gefragt worden wäre!
LG
Sokrates
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"emdebo" wrote:
"...Kann dies aus der maßgeblichen Sicht des Kunden dahingehend gewertet werden, dass das Reisebüro sich die ursprünglich fremde Pauschalreise zu eigen macht und diese unter Hinzufügung einer weiteren Einzelleistung organisatorisch zu einer neuen Pauschalreise verbindet, so wird das Reisebüro – neben dem das ursprünglich vorgefertigte Leistungspaket schuldenden Touristikunternehmen – selbst zum Reiseveranstalter..."das alles steht aber im Zusammenhang mit einer zusammen gestückelten Reise, die das (portugiesische) Reisebüro im eigenen Namen angeboten hat.
Also: man nehme Hotel, Transfer und Flug von drei verschiedenen Veranstaltern - durchaus aus Katalogen - und schreibe eine Buchungsbestätigung. Ist aber genau in dieser Bestätigung NICHT klar erkennbar, wer denn nun der Veranstalter der einzelnen Leistungen ist, DANN könnte das Reisebüro als Veranstalter im Sinne des EuGH Urteils erscheinen.
...aus der maßgeblichen Sicht des Kundens... das ist der springende Punkt!
"Ich, Reisebüro A, vermittle folgende Leistungen:....
Veranstalter dieser Leistung ist...
2. Leistung: Ich, Reisebüro A, vermittle folgende Leistungen:
Veranstalter dieser Leistung ist...--> dann ist man nicht und nimmer und nach keinem Urteil und nach keiner Urteilsverkündung Veranstalter im Sinne der Pauschalreiserichtlinie der EU!!!!!!!!!!
Im gegenständlichen Urteil hat aber das Reisebüro ein Hotel und einen Flug zwar ganz normal aus Katalogen gebucht, hat aber in seiner Buchungsbestätigung gegenüber seinem Kunden NICHT erwähnt, wer denn die beiden Leistungen erbringt.
Es kam zu einer Reklamation und das Reisebüro gab nun bekannt, dass es das Hotel vom Club... gekauft hätte und dieser für die Reklamation gerade zu stehen hätte.
Mitnichten meinte da der EuGH - der Kunde wusste ja gar nicht, dass er Einzelleistungen gekauft hätte.
Darin liegt also der große Unterschied: einzeln aufgelistete Leistungen mit einzeln unmissverständlich aufgeführten Veranstaltern auf einer Buchungsbestätigung auf der unmissverständlich steht, dass das Reisebüro diese Leistungen nur vermittelt und nachweislich ausgehändigte Reisebedingungen beider eingekaufter Reiseveranstalter und das Reisebüro ist und bleibt VERMITTLER!!!
Ich möchte daher wieder daran erinnern, dass Kurzurteile und Teilauszüge aus Urteilsbegründungen sehr oft zu falschen Schlüssen für Laien führen könnte. Man muss immer den kompletten "Akt" kennen, deren einzelne Begriffe laut EU-Pauschalreiserichtlinien sowie deren Erläuterung in lokal umgesetzen Bestimmungen (§ 651 usw.) kennen, um sagen zu können, ob dieses Urteil auch für Deutschland, Österreich, Italien usw. von Bedeutung sein könnte!
Gruß
Peter -
"pete1979" wrote:
...nach durchsicht der unterlagen hab ich festgestellt, dass das reisebüro das falsche hotel gebucht hat.Der klassische Fall für: hier im Forum niemals klärbar, weil...
... wir nicht beim Buchungsgespräch dabei waren: was wurde zum Hotel gesagt? aufgrund welcher Unterlagen wurde es ausgewählt?
... warum fiel dem Buchenden erst bei Erhalt der Unterlagen der Fehler auf?
... hätte der Buchende nicht aufgrund des offensichtlich großen Preisunterschieds hier nachfragen müssen?Was aber, wenn...
... der Mitarbeiter vom Reisebüro den falschen EDV-Code eingegeben hat
... der Mitarbeiter gar nicht wusste oder wissen kann, dass es im selben Gebiet zwei Hotels gleichem Namens gibt
... der Mitarbeiter der Meinung wäre, dass das Hotel ja im Stadtgebiet läge
... es gar keine Unterscheidungen wie Y-Youth Hostel am Bildschirm oder im Katalog gabund und und
Fakt bleibt, dass ein Erwachsener für seine Unterschrift "gerade stehen muss" - ausgenommen er kann eindeutig beweisen, dass ihm in betrügerischer Absicht ein anderes Produkt verkauft wurde.
Also, schwierig aus der Ferne Wahrheit und Trug auseinander zu klauben...
Gruß
Peter -
Es ist hier kein Thema Pro/Contra Reisebüro /Internet, vielmehr ist es ein Fall von fehlender Eigenverantwortung, gepaart mit Schuldzuweisungen an den Gegenpart, unter Ausklammerung der Eigenen.
Was ist passiert; ein Hotel mit gleichem oder sehr,sehr ähnlichem Namen wurde im verwechselt.
So ein Fehler passiert jedem, dem Kunde, als auch dem Mitarbeiter eines Reisebüros, denn man ist ja nicht Gott, sondern nur 'König' . Es ist auch fraglich, daraus wieder einen Pro Internet Fall zu konstruieren, da der Endverbraucher den Fehler ja auch nicht entdeckt hat, folglich hätte er ihn auch bei einer Buchung per Internet nicht entdeckt.
Zurück zum Fall, dieses Hotel gleichen Namens unterschied sich nur durch den Zusatz Y, nehmen wir an, dass ein Youth Hotel i.d.R. günstiger ist, als ein 'normales' und nehmen wir weiter an, dass der Mitarbeiter eine in der Praxis gängige Suchmaschiene a'la Traveltainment einsetzte ( übrigends auch bei HC und in jedem guten Reisebüro
das ist ja auch der Grund, warum der Preis im Internet auch der gleiche ist wie im Reisebüro ;)), dann kommen wir zu dem Schluss, das das System, beide Hotels auflistete, vielleicht das Y bei Veranstalter A und das teurere bei Veranstalter B.
Der Agent diesen feinen Unterschied nicht sah ( ist in der Praxis auch nicht immer einfach) und dem Kunden das preiswertere der Beiden anbot.
Der Kunde, toll, ist ja sehr günstig, Flug und Hotel buchte, eine bzw. zwei Bestätigungen unterschrieb ( 99% lesen aber nie durch ), der feine Unterschied wurde ja schon geklärt; sich bedankte und freudenstrahlend das Reisebüro verließ.
Die Bestätigungen verschwanden in irgendeine Ecke und liegen da vermutlich immer noch.Nun sind die Reiseunterlagen eingetroffen und Au Backe, das Hotel ist nicht das richtige, das gewollte wäre jetzt auf einmal viel zu teurer (ist ja auch nicht Malle) und nein, in ein Youth Hotel geh ich nicht.
Das Reisebüro sucht verzweifelt eine Alternative, welche dem Herrn Pete aber nicht recht ist, da zu teurer.
Stattdessen wird versucht das Reisebüro zu nötigen, den Preis zu drücken, oder ich stornier und fordere mein Geld zurück, kann ja nx dafür, wenn die zu blöd sind.
Wirklich ?
Nun sind wir beim Kernpunkt angekommen, WER HAT SCHULD ?Meine Meinung dazu; der Kunde zu 95% das Reisebüro zu 5%.
Begründung: Mündige Bürger - oder die,die es sein wollen- sind für Ihr Handeln allein verantwortlich, egal wo sie Ihre Reise buchten ob Internet oder Reisebüro; dem Mitarbeiter kann man nur vorwerfen, dass er nicht richtig geschaut hat, dem Kunden aber, dass er nicht richtig gelesen hat und unterschrieb.
Kein Reisevermittler ist für die Fehler seiner Kunden verantwortlich, genauso wenig wie es ein Internetportal ist,nur dass hierbei der Kunde sich an die eigene Nase fassen kann ( die wenigsten diese aber finden ) und bei einer Buchung im Reisebüro immer der Mitarbeiter verantwortlich ist.Die Begründungen von Pete lassen diese; ich betone objektive betrachtungsweise zu; selbst wenn man feststellt, dass das gebuchte Hotel nicht dem entspricht, welches man ursprünlich wollte ( nachdem man den realen Preis oder die Alternativen dazu hörte ), berechtigst dass noch lange nicht auch noch den Flug zu stornieren, den dieser war dem Wunsch und Preis entsprechend eingebucht worden.
Dieses lässt mich zu dem Entschluss kommen, dass einzig und allein der Preis im Vordergrund stand;
Zitat:
be sofort reklamiert und das hotel wurde storniert. der flug allerdings nicht, da mir ein neues hotel versprochn wurde. allerdings gab es kein hotel mehr der gleichen preiskategorie. sondern nur wesentlich teurere. also musste ich dann auch noch den flug stornieren und dies relativ kurzfristig.Und wenn der Preis nur im Vordergrund stand, hätte das gewollte Hotel auch mehr gekostet, als das Youth Hotel (liegt in der Natur der Sache). Ergo, hier war jemand, der glaubte eine Residenz zu mieten für den Preis eines Pferdestalls und sich später darüber ärgerte, dass seine Residenz auch nur ein Pferdestall war/ist. Und als er dies bemerkte, sollten Andere für diesen Fehler einstehen und dem König eine Residenz (zum Preis eines Pferdestalls) anbieten.
Dies nennt man dann klassisch; fehlende Eigenverantwortung.Nichts für Ungut
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Hallo chiara Saluta,
genau so sehe ich diesen Fall auch.
Es ist natürlich schon ärgerlich, daß das Reisebüro das nicht gleich mit der Jugendherberge gesehen hat, dann wäre diese Buchung wahrscheinlich gar nicht getätigt worden. Aber dieser supergünstige Preis ist halt nur für so ein einfaches Hotel möglich.
Mir tuts zwar für pete1979 leid, daß das vermeintliche Superschnäppchen kein normales Hotel ist. Leider sehe ich da auch keine Möglichkeit dem Reisebüro wegen dem Flug einen Strick zu drehen.
Trotzdem Kopf hoch und das nächste Mal wird halt ganz genau verglichen was gebucht wird...
LG la.paz
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"... dem Mitarbeiter ka"nn man nur vorwerfen,
dass er nicht richtig geschaut hat ..."Ja und wozu gehe ich dann bitte in's Reisebüro?
Aber vielleicht sind die seinerzeitigen Fachkräfte,
denen solche Fehler sofort in's Auge springen,
heute ja ebenso eine Rarität wie der perfekte Kunde.
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Chiara Saluta schrieb:
WER HAT SCHULD ?
*Meine Meinung dazu; **der Kunde zu 95% das Reisebüro zu 5%.*Begründung: Mündige Bürger - oder die,die es sein wollen- sind für Ihr Handeln allein verantwortlich, egal wo sie Ihre Reise buchten ob Internet oder Reisebüro; dem Mitarbeiter kann man nur vorwerfen, dass er nicht richtig geschaut hat, dem Kunden aber, dass er nicht richtig gelesen hat und unterschrieb.
Kein Reisevermittler ist für die Fehler seiner Kunden verantwortlich, genauso wenig wie es ein Internetportal ist,nur dass hierbei der Kunde sich an die eigene Nase fassen kann ( die wenigsten diese aber finden ) und bei einer Buchung im Reisebüro immer der Mitarbeiter verantwortlich ist.95:5 % - etwas ungleich gewichtet, nicht wahr? Selbstverständlich zu ungunsten des Kunden.
Meine Meinung: 50:50.
Oder vielmehr 20 % der Kunde, 80 % das Reisebüro.Was den HC-Usern in diversen Diskussionen immer wieder wortreich verdeutlicht wird ist, daß eigentlich nur ein Reisebüro die Kompetenz hat, Reisen zu vermitteln. Wenn das so ist, dürften solche Fehler nicht passieren.
Bürger sind für ihr Handeln verantwortlich und der Mitarbeiter des Reisebüros ist dafür verantwortlich, daß er seinen Job zuverlässig ausübt.
Wenn kein Reisebüro verantwortlich für die Fehler seiner Kunden ist, so ist auch umgekehrt der Kunde nicht verantwortlich für die Fehler des Reisebüros.
Lt. petes Schilderung hat das Reisebüro das Hotel sofort storniert und eine neues Hotel "versprochen".
pete hat seine Unterlagen 14 Tage nach Buchung bekommen.
Bei einer Buchung im Internet erhält man umgehend eine E-mail- Bestätigung, die man - in Ruhe - prüfen kann.
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@ Erika1
Es gibt offenbar eine riesige Diskrepanz zwischen dem Anspruchdenken der RBs und der Realität.
Wenn es eng wird, ein Fehler passiert, geht er mit schöner Regelmäßigkeit zu Lasten des Kunden, auch wenn das Reisebüro eine direkte Teilschuld trifft. Der Kunde hat dann nicht aufgepaßt, hätte den Reiseantrag und die Reisebestätigung sorgfältiger prüfen müssen, und man zieht sich plötzlich darauf zurück, man sei ja nur der Vermittler und gar nicht dazu verpflichtet, zu prüfen. Die Arschkarte hat offenbar dann immer der Kunde gezogen!
Und dann wundert man sich, daß immer mehr Menschen den RBs den Rücken kehren.
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"Erika1" wrote:
Chiara Saluta schrieb:WER HAT SCHULD ?
*Meine Meinung dazu; **der Kunde zu 95% das Reisebüro zu 5%.*Begründung: Mündige Bürger - oder die,die es sein wollen- sind für Ihr Handeln allein verantwortlich, egal wo sie Ihre Reise buchten ob Internet oder Reisebüro; dem Mitarbeiter kann man nur vorwerfen, dass er nicht richtig geschaut hat, dem Kunden aber, dass er nicht richtig gelesen hat und unterschrieb.
Kein Reisevermittler ist für die Fehler seiner Kunden verantwortlich, genauso wenig wie es ein Internetportal ist,nur dass hierbei der Kunde sich an die eigene Nase fassen kann ( die wenigsten diese aber finden ) und bei einer Buchung im Reisebüro immer der Mitarbeiter verantwortlich ist.95:5 % - etwas ungleich gewichtet, nicht wahr? Selbstverständlich zu ungunsten des Kunden.
Meine Meinung: 50:50.
Oder vielmehr 20 % der Kunde, 80 % das Reisebüro.Was den HC-Usern in diversen Diskussionen immer wieder wortreich verdeutlicht wird ist, daß eigentlich nur ein Reisebüro die Kompetenz hat, Reisen zu vermitteln. Wenn das so ist, dürften solche Fehler nicht passieren.
Bürger sind für ihr Handeln verantwortlich und der Mitarbeiter des Reisebüros ist dafür verantwortlich, daß er seinen Job zuverlässig ausübt.
Wenn kein Reisebüro verantwortlich für die Fehler seiner Kunden ist, so ist auch umgekehrt der Kunde nicht verantwortlich für die Fehler des Reisebüros.
Lt. petes Schilderung hat das Reisebüro das Hotel sofort storniert und eine neues Hotel "versprochen".
pete hat seine Unterlagen 14 Tage nach Buchung bekommen.
Bei einer Buchung im Internet erhält man umgehend eine E-mail- Bestätigung, die man - in Ruhe - prüfen kann.
Im Internet bekommt man eine Email, und im Reisebüro eine Buchungsbestätigung, welche der Email gleicht. Man kann beides in ruhe prüfen.
Und eins ist ja wohl klar. Ein solcher Fehler ist die absolute Ausnahme in einem Reisebüro, hingegen im Internet kommt es sehr oft vor, das die Leute nicht das richtige Angebot buchen, welches sie ursprünglich haben wollten.
( Ich habe schon selber einige dieser Internetbuchungen entgegen genommen, wo der Kunde ausversehen doch etwas anderes gebucht hat als er eigentlich wollte und das lag bestimmt nicht an der Maske - traveltainment-) -
so, jetzt melde ich mich mal wieder zu wort.
auf meiner bestätigung die ich unterschrieben habe (ausdruck vom reisebüro, selber von denen erstellt) steht das richtige hotel. in meiner buchungsbestätitgung (vom veranstalter), die ich mit den tickets bekommen habe (per post), steht das falsche hotel. nämlich das mit dem y. also hab ich selber im internet nachgeschaut, ob es das gleiche hotel ist. das war es nämlich nicht. hätte ich nicht nachgeschaut, wäre ich nach new york geflogen und wäre dumm da gestanden, weil das was ich wollte gar kein zimmer mehr für mich hatte. und nun? unter die brücker oder wie? also hab ich reklamiert. das war nicht die leistung für die ich unterschrieben habe. dann wurde mir ein neues hotel versprochen. es gab aber keins zu diesem zeitpunkt. ausser die ganz teuren.
also musste ich irgendwann den flug stornieren, da ich sonst kein hotel gehabt hätte. was will ich nur mit dem flug?ausser meiner sicht habe ich für das hotel unterschrieben, welches ich auch wollte. das die gute frau im reisebüro, aber dann was falsches eingibt kann ich nicht riechen. ausserdem habe ich das dann sofort kontrolliert und sofort reklamiert.
wo liegt dann mein fehler?
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Danke für die Rückmeldung. Jetzt kommt Licht ins Dunkel

Für mich liegt die Schuld nach der zusätzlichen Erklärung eindeutig beim Reisebüro. Auf dem Vermittlungsauftrag stand das richtige Hotel, auf der Bestätigung vom VA das falsche...da deutet m. E. alles darauf hin, daß das Reisebüro beim Ausführen des Vermittlungsauftrages geschludert hat. Pete als Kunde hatte so gar keine Chance das "Unheil" abzuwenden, sondern mußte davon ausgehen, daß die Buchung wie von ihm unterschrieben realisiert wird.
Hast du die Sache eigentlich schon Deinem Veranstalter mitgeteilt?
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ausserdem, in amerika wird es eine buchungsanfrage erstellt und das hotel teilt dann mit, ob es frei ist. dies kann einige tage dauern.
mir wurde der komplettpreis genannt. für flug und hotel.
ich wollte ein hotel in manhatten und nicht ausserhalb von new york.
den preisunterscheid konnte ich gar nicht festellen, da die rechnung erst nach der bestätigung vom veranstalter kam (und zwar vom reisebüro). somit konnte ich den preis nicht kontrollieren.