Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
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SJO
San Jose
TERMINAL: M
GATE: 16
->
1h 1m
680km / 419mi
(Direct: 539km, +20%)
PTY
Panama City
TERMINAL: 2
GATE: 112
13 Dec 14:04 CST
13 Dec 13:55
20:04 UTC
9min late
13 Dec 16:05 EST
13 Dec 16:20
21:05 UTC
14min early -
SJO
San Jose
TERMINAL: M
GATE: 16
->
1h 1m
680km / 419mi
(Direct: 539km, +20%)
PTY
Panama City
TERMINAL: 2
GATE: 112
13 Dec 14:04 CST
13 Dec 13:55
20:04 UTC
9min late
13 Dec 16:05 EST
13 Dec 16:20
21:05 UTC
14min earlyDanke für Deine schnelle Antwort "vonschmeling"!
Hattest Du das richtige Jahr 2022 berücksichtigt?
Konnte es nicht herauslesen ...
(Ich frag nur sicherheitshalber noch einmal nach)
lg. Klaus
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geh bitte auf antworten, nicht auf zitieren @ Klaus
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@Klaus
Ja, das sind die Daten 12/13/22.
@HABERLING
Ich darf
! Hab aber auch nix käuflich erworben. -
@Klaus
Ja, das sind die Daten 12/13/22.
@HABERLING
Ich darf
! Hab aber auch nix käuflich erworben.Danke vonschmelling. Du hast mir sehr geholfen!
lg. Klaus@HABERLING
"Hallo, dir sollte eigentlich klar sein, das jemand der diese Daten käuflich erworben hat diese nicht in einem Forum öffentlich machen darf!"Was ist das eigentlich für ein Benehmen/ Schreibstil?
Solche Menschen muss man einfach "in's Leere laufen lassen" dh. ignorieren.
(Diese "Oberlehrer" gibt es ja bedauerlicher Weise in jedem Forum) -
@ Klaus
Den Seitenhieb Richtung HABERLING kannst du Dir bitte schenken. Er ist hier ein sehr geschätzter User. -
Das darf vs auch nur, weil sie ein Abkommen mit Costa Rica und Panama hat. Deshalb auch die Extragroßen Flaggen in ihrem Post...

. -
@ Klaus
Den Seitenhieb Richtung HABERLING kannst du Dir bitte schenken. Er ist hier ein sehr geschätzter User.Gut,mag sein. Wirkt auf einen Aussenstehenden so.
Konnte ja nicht wissen, dass es nur ein Spaß von ihm war.

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Ein Spaß vermutlich nicht. man muss bei der Nutzung der von dir in deinem Eingangspost genannten Portale schon beachten was man für AGB vereinbart. Ein bezahltes Abo kann durchaus nur für die eigene Verwendung begrenzt sein und eine Weitergabe in einem so hoch frequentierten Forum wie diesem hier ausgeschlossen. Der Hinweis war also durchaus berechtigt.
Bisweilen findet sich im Schwarm allerdings eben auch eine andere Lösung, die einem dann weiterhilft. Das ist mehr oder weniger der Sinn und Zweck dieser community! -
Hallo,
unser Flug von Frankfurt a.M. (FRA) nach Punta Cana hatte Verspätung.
Für die Geltendmachung meiner Ansprüche bei Condor bräuchte ich die genaue Ankunftszeit. Kann mir jemand sagen, wie ich an diese Daten komme?
Bei flightstats.com habe ich die Daten nicht gefunden.
Es handelt sich um die Flugnummer DE2008 vom 19.12.2025 . Fluggesellschaft Condor.
Danke -
Ankunft 23:37 UTC, Verspätung 182 min
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Ankunft 23:37 UTC, Verspätung 182 min
Hallo "vonschmeling"!!
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ist diese Info verbindlich? Condor bietet uns nämlich nur 300EUR Entschädigung an. Aber wie es aussieht, waren es ja mehr als 3 Stunden (ganz knapp)..
kann ich die Daten auch selbst irgendwo abrufen? Ich bräuchte nämlich ein Screenshot davon, um meine rechte bei Condor durchsetzen zu können.
Danke im Voraus und LG -
Das sieht doch gut aus, danke!! Laut Condor-Hotline steht mir nur eine Entschädigung i.H. von 300EUR zu, da der Zeitpunkt der Landung zugrunde gelegt wird. Hier wären wir dann bei unter 3 Stunden Verspätung. Die Ankunft am Gate wären aber 3 Std. 6 Minuten.
Hat jemand Erfahrung damit, welche Zeit für die Berechnung der Entschädigung relevant ist ( also Landung oder Ankunft am Gate)?
Der Unterschied wären dann nämlich 300 Euro mehr pro Person . Danke. -
Das sagt sich immer so leicht mit dem Öffnen der Türen, muss aber dann wasserdicht belegt werden. In der Spruchpraxis wird überwiegend die sogenannte AIBT (Actual In Block Time) zugrunde gelegt. Das sind die zuletzt erfassten Daten im Flugprotokoll und damit unstreitig. Die AIBT manifestiert eben die von HABERLING und auch mir angegebene Verspätung.
Ich nehmen an Condor macht hier ein Vergleichsangebot, da es ja wirklich sehr knapp hergeht. Unter 3h gibt es nämlich gar nichts!
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Wichtig ist auch: Die Strafzahlung wegen Verspätung trifft nur dann zu, wenn die Verspätung in die Verantwortlichkeit der fluggesellschaft fällt. Wenn aber Warnstreik, schlechtes wetter oder so Verspätungsgründe sind, dann ist das nichts, wofür in diesem Falle Condor etwas kann-es gäbe dann nichts.
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Nur fast korrekt: Ein Streik kann durchaus auch der Sphäre des LFU zugerechnet werden, hierzu gibt es diverse Entscheidungen. Ich nehme jedoch ohnehin an, dass keiner der beiden Gründe im vorliegenden Fall ursächlich war.
Im Übrigen handelt es sich nicht um eine Strafzahlung, sondern um eine Kompensation immaterieller Schäden.


