Erfahrungen Fly2Sky
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@miniellert sagte:
Guten Morgen,
auch eine aktuelle Erfahrung meines Angehörigen zum Thema.
Gebucht BH Air hin Samstag 06 Uhr los
in den Unterlagen von FTI stand dann fly2sky
3 Wochen vorher Mitteilung dass sich der Flug auf Freitag vorzieht um 19 h
( gut Theater mit der Arbeit aber was solls) der Umbuchung zugestimmt denn sonst wäre der Urlaub weggewesen
gestern am Flugplatz 4 Std Verspätung und Onur Air wie bei allen hier, auch bei Ankunft dann statt 23 h ( und Mitternacht am Hotel) gegen 04 h und natürlich nach Sonnenaufgang erst am Hotel...Ich lese schon heraus dass es keine Rückzahlung geben wird weil die alles ignorieren auch wenn wie bei uns der Hinflug betroffen ist aus der EU andererseits frage ich mich warum fti bewusst solche Konstruktionen anbietet und somit den Reisenden quasi die Rechte nimmt die sie eigentlich hätten. Wäre die Umbuchung nicht gewesen hätte in dem Fall ja ein Tag gefehlt
LG
ich fliege mit meiner Freundin am 5.07 (19Uhr) Freitag von Schönefeld nach Marsa Alam
ich hoffe mal nicht, dass sie den Flug dann auf denn 6.07 (7:30Uhr) Samstag, zusammenlegen
was anderes wird es meiner Meinung nach nicht sein. Schauen, dass die Maschine ausgelastet ist.
Die Reisen am 5.07 waren günstiger wie die am 6.07, also n halber Tag mehr und dennoch günstiger
️ Da ich lieber abends als morgends fliege, war das für mich doppelt interessant. Jetzt bin ich mal gespannt, was Onur draus basteln wird
und werde beobachten ob wirklich beide Flüge stattfinden werden.
Ich fand es recht amüsant deinen Erfahrungspost zu lesen, da ich mir bei unserer Buchung schon sowas gedacht habe.
So nach dem Motto: 2 Flüge so kurz hintereinander? Wenn die da mal nicht einen draus machen werden ...
Bitte nicht falsch verstehen, ich bedauere deine Erfahrung und kann deine Stimmung sehr gut nachvollziehen!
Wer als Unternehmen so eng Flugpläne taktet ... nun ja ... da stellen sich mir ganz andere Fragen, welche ich hier mal lieber nicht äußere! Sagen wir mal so, an Zufall glaube ich bestimmt nicht.@baci21 sagte:
ich fliege mit meiner Freundin am 5.07 (19Uhr) Freitag von Schönefeld nach Marsa Alam
ich hoffe mal nicht, dass sie den Flug dann auf denn 6.07 (7:30Uhr) Samstag, zusammenlegeSo ist es ja bei uns geschildert passiert, zusammengelegt aber schon einige Tage vorher, und als Mittelweg ist der Freitagabendflug ja erst Samstag früh los... bzw angekommen als die Sonne aufging.
ich würde mich auch komplett raushalten und nicht behaupten dass das so angedacht war mit Zusammenlegen, auch wegen des günstigeren Preises ( war hier auch so) haben wir uns weniger Gedanken gemacht, ändern konnte man es dann eh nichtmehr, der Betroffene war froh um einen Direktflug !Mit als Laien ist es halt nicht verständlich warum fly2sky an Onur weitergibt bzw nicht gleich Onur offiziell fliegt - entweder die darf oder sie darf nicht, das dann weitervermitteln zu können hebelt doch alles aus was ein Laie an Rechtsvorstellungen hat. Wir hier mit Fragen aufschlägt ist ja in der Regel kein Jurist sondern ein Reisender der von Problemen oft betroffen ist und Hilfe sucht - in der Sache schreiben leider viel mehr mit Problemen als zufriedene Leute - aber ist das nicht im Leben überall so - man meckert eher als man lobt ?
Und es ist auch legitim zu fragen ob und welche Rechte man hat wenn man nunmal betroffen ist von Verspätungen (ob 4 Stunden oder 21)
Sollte der Rückflug morgen problemlos pünktlich zurückgehen verspreche ich feierlich das hier lobend zu erwähnen ! -
Onur darf durchführen aber nicht ausführen, die Start- und Landerechte besiitzen die Bulgaren.
In Grunde sollte man froh sein, dass endlich wieder mehr Direktflüge nach RMF angeboten werden anstatt sich immer irgendwie "ausgehebelt" zu fühlen ...
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Mal ehrlich HABERLING - glaubst du das macht es aus Sicht des Verbrauchers verständlicher, dass ein Bulgare von D nach Ä fliegen darf, ein Türke hingegen nicht?

Richtig, es ist auch ein Politikum. Zudem lag in den Jahren grottiger Nachfrage nach Ägypten eben einiges an Slots auf Halde, und mit dem gegenwärtigen Konstrukt kann man die eben jetzt nutzen.
Da sowohl bei VAW als auch bei 8Q Einreden gem. VO(EG)261/04 geringe Aussicht auf Erfolg versprechen sehe ich da keine besondere "Aushebelung von Rechten". -
Da das Licht sehr wenig Wirkung auf den Sachverhalt entfaltet möchte man fast sagen "Fliegt einfach!" ...

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"Wer nicht fragt bleibt dumm"
oder wie ging das mit der Sesamstrasse ?vermelde zurück kam die Maschine überpünktlich 10 Minuten früher als erwartet.
Witzigerweise bekamen die Gäste erzählt bei Onur könne man auf der Homepage die Anspüche geltend machen da bin ich wirklich gespannt ob einer was wiederbekommt.
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Hat ja keiner bestritten, dass man Ansprüche anmelden kann ...

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Hat ja keiner bestritten, dass man Ansprüche anmelden kann ...

Nee nur die Chance sagen wir mal soll ja marginal sein, das dann den Leuten quasi als problemlos in Aussicht zu stellen ist witzig.
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Gestern mit VAW4611 von RMF nach Leipzig. Maschine kam mit Verspätung aus Leipzig, die man auch schon aus Antalya mitbrachte. Problemloser Flug .
Letzten Dienstag gabs Wasser und Kaffee umsonst und diesmal gg. Bezahlung, dazu aber auch ein Snackangebot. Gibt wohl kein genaues Schema dafür.
Für extra Sitzplätze war ich leider wieder zu spät. -
Nee nur die Chance sagen wir mal soll ja marginal sein, das dann den Leuten quasi als problemlos in Aussicht zu stellen ist witzig.
@miniellert sagte:
Nee nur die Chance sagen wir mal soll ja marginal sein, das dann den Leuten quasi als problemlos in Aussicht zu stellen ist witzig.
Woher weißt du, dass das gemacht wurde?
Ohne Witz, wenn die da irgendeinen Groundservice fragen was soll der antworten???
Erinnert mich an den Spot "Ich habe gehört, Sie arbeiten an der Börse?" ...
Jedenfalls war da sicher kein verantwortlicher Mitarbeiter von Onur rumgestanden, der den Betroffenen frohen Mutes Geschichten aus 1001 Nacht aufgetischt hat.
Man muss nun wahrlich nicht alles der Airline zuschustern, irgendwann is aumma gutt. -
@miniellert sagte:
Nee nur die Chance sagen wir mal soll ja marginal sein, das dann den Leuten quasi als problemlos in Aussicht zu stellen ist witzig.
Woher weißt du, dass das gemacht wurde?
Ohne Witz, wenn die da irgendeinen Groundservice fragen was soll der antworten???
Erinnert mich an den Spot "Ich habe gehört, Sie arbeiten an der Börse?" ...
Jedenfalls war da sicher kein verantwortlicher Mitarbeiter von Onur rumgestanden, der den Betroffenen frohen Mutes Geschichten aus 1001 Nacht aufgetischt hat.
Man muss nun wahrlich nicht alles der Airline zuschustern, irgendwann is aumma gutt.Woher weißt du, dass das gemacht wurde?
Weil ich eine der Betroffenen näher kenne - aber wenn wäre es taktisch klug den Unmut in Zaum zu halten die die wohl alle hatten
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@miniellert
Der springende Punkt ist:
Sie kann niemanden gefragt haben der auch nur ein Mindestmaß an Kompetenz hatte für eine seriöse Auskunft!
Erinnert mich an den Bericht über einen go-around, bei dem die Sicherheitskontrolle zum Anlass befragt wurde.
Du wirst nicht bestreiten wollen, dass es erheblichen Einfluss auf die Qualität der Antwort hat wen man fragt. Ich nehme daher an, dass der Befragte (m/w/d) einfach eine Floskel aus dem täglichen Deeskalationsalmanach für Fluggäste rausgehauen hat - und damit noch nicht einmal so ganz falsch lag.
Dein Beitrag sagt aber zwischen den Zeilen nichts anderes als "Naja, die beduppen halt vergnügt weiter", derweil hat die Aussage keinerlei Relevanz aus Sicht des Operators und braucht ihm demnach auch nicht unterstellt zu werden, er mache "Witze auf Kosten der Fluggäste".Warum ich mich überhaupt dazu äußere ist meine wachsende Missbilligung diverser sehr dicht getakteter eher banaler Reporte, die aber immer schön Stimmung machen gegen das gegenständliche LVU.
Bevor man gleich Thors Hammer auspackt sollte man jedenfalls gelegentlich reflektieren, inwiefern ein ohnehin schon weiland miesgemachtes Unternehmen mit einem Ereignis zusammenzubringen ist, also z.B. ob ein kompetenter Mitarbeiter eine Aussage macht oder ein zufällig erreichbarer aus dem Fundus der outgesourcten ... ist das zuviel verlangt?
Oder einfach fragen "Ist da was dran?" oder "Können die das wissen?"Mir widerstrebt diese unglaublich negative Dynamik, die solche Attitüden der "live ticker" häufig entfalten.
Man muss echt nicht jeden Flohpups gleich im Thread hinterlassen, einfach mal nachdenken inwieweit das eher wuschig macht als zu helfen.
Über die pünktlichen take-offs wird hier ja auch nicht in epischer Breite reüssiert!? -
Mein Flug VAW4611 von RMF nach LEJ wurde für den 02.07 auf 16:30 Abflug Ankunft 21:20 verlegt. So weit so gut. Airport LEJ führt den Flug noch nach den alten Zeiten, RMF zeigt den Flug gar nicht an. Ich vermute ich kann entspannt bleiben oder lande ich in Wladiwostok und muss mit nem Hundeschlitten zurück?



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Doch jetzt ist es in Leipzig geändert. Der Hinflug geht nicht mehr gg. halb 10 ,sondern um 11 Uhr und die Ankunftszeit von VAW 4611 ist 21.20 Uhr.
RMF zeigt den Flug sowieso nicht an.So hier mal ein paar Informationen zu meinem Flug VAW 4611 von RMF nach LEJ am 02.07.2019:
am 25.06 habe ich die Flugzeitänderung für den 02.07 erhalten von 14:40 Uhr auf 16:30 Uhr. Nach Ankunft an dem Flughafen Marsa Alam wurde uns mitgeteilt, dass die Maschine 2 Stunden Verspätung hätte. Tatsächlich abgeflogen sind wir 19:15 Uhr, Ankunft 23:40 Uhr statt 21:20 Uhr. Es gab keinerlei Verpflegung von Seiten der Fluggesellschaft for free. Weder am Flughafen noch im Flieger. Natürlich gingen sofort die Informationen umher, dass man ja Entschädigung bis zu 600 € erhalten würde. Ich sehe das anders, da ja die tatsächliche Verspätung "nur" 2 Stunden 20 Minuten betrug. Allerdings hätte ja die Verpflegung angeboten werden müssen. Oder liege ich mit meinen Einschätzungen total danaben? Oder bin ich sogar im vollkommen falschen Thread? -
Ja, ein Anspruch auf Verpflegungsleistung besteht, aber wo du nicht bist Herr Jesus Christ ...
Was willst du da geltend machen und bei wem willst du abprallen?
Zum Anspruch gem. VO(EG) 261 fehlt schon mal der Bezug zur EU, da weder der Startflughafen noch die Airline die notwendigen Eigenschaften erfüllt. -
Ja, ein Anspruch auf Verpflegungsleistung besteht, aber wo du nicht bist Herr Jesus Christ ...
Was willst du da geltend machen und bei wem willst du abprallen?
Zum Anspruch gem. VO(EG) 261 fehlt schon mal der Bezug zur EU, da weder der Startflughafen noch die Airline die notwendigen Eigenschaften erfüllt.OT:
Mit der Verpflegung nehmen es die Airlines eh nicht so ernst, mein Gatte hatte Montag mit Ryanair auch über 2 Std Verspätung und bekam null und nichts..(Abflug und Landung in EU) Er hat es überlebt....