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Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

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  • docdentdocD Offline
    docdentdocD Offline
    docdentdoc
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1021

    Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
    Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.
    PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter.

    BienekindB KourionK 2 Antworten Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #1022

      Nochmal: Maßgeblich ist die AIBT, und das ist der Zeitpunkt, der in HABERLINGS und meinem Beitrag angegeben wird.
      Oder anders formuliert: Das ist die Zeit, die du auf dem Beschwerdeformular angeben musst.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • docdentdocD docdentdoc

        Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
        Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.
        PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter.

        BienekindB Offline
        BienekindB Offline
        Bienekind
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1023

        @docdentdoc sagte:

        Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.

        WIe kommst du denn darauf?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • docdentdocD docdentdoc

          Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
          Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.
          PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter.

          KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #1024

          @docdentdoc sagte:

          Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.

          ❓ Ich schließe mich BIenekind an. Zu dieser Aussage wäre eine Quelle wünschenswert.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #1025

            Noch gilt für diesen Fall die VO(EG)261/2004 und nichts anderes. Eine Entschädigung unter 3h ist nicht zu gewähren.
            Es gibt verschiedene Vorschläge zur Neufassung. Bei allen ist jedoch vorgesehen, den Anspruch auf Long Haul erst ab einer größeren Verspätung (z.B. 4h) eintreten zu lassen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • docdentdocD Offline
              docdentdocD Offline
              docdentdoc
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1026

              Inzwischen hat mir Condor geantwortet. Laut Condor ist die Fluggesellschaft nach EU-Verordnung 261/2004 bei Flügen über 3500km mit einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 aber weniger als 4 Stunden berechtigt, die Entschädigung um 50% zu kürzen.
              Man bietet mir daher nur 300 Euro an.
              Hat jemand Erfahrung damit? Sollte ich die 300Euro annehmen oder besteht die Chance auf die 600Euro?
              Und wenn ja, mit welcher Begründung beim Widerspruch meinerseits.
              Danke im Voraus .

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1027

                Nimm das an.
                "... mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 4 h  → 300 Euro.27.01.2025"

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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