Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
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Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.
PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter. -
Nochmal: Maßgeblich ist die AIBT, und das ist der Zeitpunkt, der in HABERLINGS und meinem Beitrag angegeben wird.
Oder anders formuliert: Das ist die Zeit, die du auf dem Beschwerdeformular angeben musst. -
Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.
PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter.@docdentdoc sagte:
Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
WIe kommst du denn darauf?
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Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.
PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter.@docdentdoc sagte:
Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.
Ich schließe mich BIenekind an. Zu dieser Aussage wäre eine Quelle wünschenswert. -
Noch gilt für diesen Fall die VO(EG)261/2004 und nichts anderes. Eine Entschädigung unter 3h ist nicht zu gewähren.
Es gibt verschiedene Vorschläge zur Neufassung. Bei allen ist jedoch vorgesehen, den Anspruch auf Long Haul erst ab einer größeren Verspätung (z.B. 4h) eintreten zu lassen. -
Inzwischen hat mir Condor geantwortet. Laut Condor ist die Fluggesellschaft nach EU-Verordnung 261/2004 bei Flügen über 3500km mit einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 aber weniger als 4 Stunden berechtigt, die Entschädigung um 50% zu kürzen.
Man bietet mir daher nur 300 Euro an.
Hat jemand Erfahrung damit? Sollte ich die 300Euro annehmen oder besteht die Chance auf die 600Euro?
Und wenn ja, mit welcher Begründung beim Widerspruch meinerseits.
Danke im Voraus . -
Nimm das an.
"... mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 4 h → 300 Euro.27.01.2025"