Erfahrungen Fly2Sky
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@jaykayham
Ist mir alles bekannt.
Im Übrigen verwechselst auch du das aus- und durchführende LVU - ausführend war in dem Fall FLY2SKY durchführend Onur.
Daher ist dein Hinweis korrekt, dass im Sinne der VO(EG)261/04 FLY2SKY in Anspruch zu nehmen wäre, nur existierte zum Zeitpunkt der Operatings noch nicht einmal eine funktionierende Website und auch keine eigene Flotte (die besteht seit DEC19 aus 1 A320!).
Inzwischen ist das Websiteprob beseitigt (https://www.fly2sky.aero/), und es gibt eine Stelle für die passenger rights (feedback@fly2sky.aero).Inweiweit eine Einrede dort dann zum Erfolg führt steht in den Sternen, ggf. kann man sich aber auch hier Hilfe suchen.