Corendon Airlines
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Holger Isabel ...

Beim Lesen deines Beitrags fühlte ich mich allerdings sehr stark an einen verblichenen Thread erinnert - ich werde diesen klick schleunigst wieder erwecken!
Dein Bein spricht keine Wahrheit hinsichtlich seiner "Freiheit" - die Abstände unterscheiden sich nicht im Mindesten von denen der XQ Kabinen. Oder kann dein Bein ggf. die größere Freiheit exakt beziffern?
Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige - wer dann am Ende im objektiven Vergleich die Nase vorn hat wäre noch festzustellen.
Man beachtet die Winterzeit? Chapeau ... das ist sicherlich einzigartig! (
)
Definiere "humane Preise" - waren diese bei XQ inhuman und wenn ja inwiefern - einfach mal genaue Vergleichswerte angeben wär prima! -
Der Nachname im unteren Feld wird in Großbuchstaben eingegeben! Umlaute z.B. Ö wird zu OE aufgelöst
Die PNR Nummer beginnt mit großem
B und dann kommen die letzten 6 Ziffern der Fluggeber-Vorgangsnummer, diese steht auf der Rechnung unten im Leistungsteil.
Bsp 12567678 wird zu B567678
Da kommt man ohne Hilfe nicht drauf.
Ich konnte mit einem sehr freundlichen Herrn von Corendon sprechen, der es mir erklärt hat. -
@haberling
Ja, der Corendon-Kundendienst hat bestätigt, dass es sich um eine Boeing 737-800 mit 16/17 Notausgang handelt. Ich gehe also davon aus, dass es klappt.Guten Morgen!
XXX Bitte keine , es reicht ja die MeldungXXXKurze Rückmeldung: es hat gepasst, 16/17 waren Notausgänge.
Angenehmer Flug in einer sauberen Maschine mit freundlicher Crew. Über die Entertainment-Bildschirme flimmerte die ganze Zeit der Flugstatus mit Infos zu den überflogenen Städten. -
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Ganz sicher weiß die Unternehmensleitung von Corendon das - ich mutmaße geringe Nachfrage + Zusammenlegung.
Allerdings ändert die Angabe von Gründen ja nichts an der Flugstreichung, die Frage ist vielmehr worum geht es dir denn? -
Ganz sicher weiß die Unternehmensleitung von Corendon das - ich mutmaße geringe Nachfrage + Zusammenlegung.
Allerdings ändert die Angabe von Gründen ja nichts an der Flugstreichung, die Frage ist vielmehr worum geht es dir denn? -
Fazit:
Flugzeiten werden unter Vorbehalt angegeben, also ist mehr dafür zu bezahlen ziemlich unnütz.
Trotzdem entfalten sich ggf. Rechte aus Änderungen - mehr dazu findest du hier (klick!) im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". -
Leider ging mein Koffer auf dem Rückflug im September kaputt. Dies wurde am Flughafen auch am Info Stand gemeldet. Aber an der entsprechenden Reklamierungsstelle war leider niemand mehr. Bekam am Info Schalter eine Service Anschrift, an die ich mich gewendet habe...... Aber bis heute nur die Reaktion, das ich ein entsprechendes Formular benötige, was ich jedoch leider nicht habe..... Keinerlei Toleranz, oder entgegenkommen .... Wirklich sehr schade!!!
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Leider ging mein Koffer auf dem Rückflug im September kaputt. Dies wurde am Flughafen auch am Info Stand gemeldet. Aber an der entsprechenden Reklamierungsstelle war leider niemand mehr. Bekam am Info Schalter eine Service Anschrift, an die ich mich gewendet habe...... Aber bis heute nur die Reaktion, das ich ein entsprechendes Formular benötige, was ich jedoch leider nicht habe..... Keinerlei Toleranz, oder entgegenkommen .... Wirklich sehr schade!!!
Hast Du denn bei Corendon das "entsprechende Formular" angefordert? Das sollten sie Dir ja wohl schicken können. Und so ein wenig Verständnis solltest Du schon für Corendon aufbringen: Da sitzt auch nur jemand, der eine Auszahlung an Dich für das Unternehmen "rechtssicher" abwickeln muss. Die Mitarbeiter können nicht "einfach so" tolerant oder entgegenkommend sein, sondern müssen sich auch absichern – und das geschieht allem Anschein nach dadurch, dass das "entsprechende Formular" vorliegen muss.
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Hier klicken und schon mal einige elementare Hilfen finden ...
Emails an das Service Center laufen leider zumeist ins Leere, man sollte sich im vorgesehenen Bereich mit seinem Anliegen vorstellen. -
Hallo, da wir nun zum 1. Mal mit Kleinkind fliegen, wollte ich mich mal über die Gepäckbestimmungen erkundigen. Verstehe ich das richtig, dass wir für unser Kind bei einem Flug von Köln -> Bodrum und Bodrum -> Köln kostenlos ein eigenes Gepäckstück mit max. 10kg mitnehmen dürfen, es aber keinen eigenen Sitzplatz hat? Und zusätzlich dürfen wir noch einen Kinderwagen, der nicht auf die Gewichtsgrenze angerechnet wird, mitnehmen? Mich verwirrt da nämlich der 1. Satz:
"Babys (jünger als 2 Jahre) haben keine Freigepäckmenge und keinen eigenen Sitzplatz. Babys haben nur auf Flügen, die nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz fliegen oder von dort abfliegen, 10 kg Freigepäck.
1 Kinderwagen pro Kleinkind (einschließlich eines Doppelkinderwagens für Zwillinge) oder 1 Kindersitz / -wagen werden kostenlos akzeptiert und im Laderaum des Flugzeugs mitgeführt."Vielen Dank für eure Hilfe.
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@David Gabriel
Sofern dein Kind jünger als 24 Monate ist hat es keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz, aus den genannten Destinationen aber einen Anspruch auf eine Aufgabegepäckmenge von 10kg zuzüglich Kinderwagen.
Wenn du einen Platz beanspruchen willst kannst du den buchen. Ansonsten müsst ihr das Baby auf den Schoß nehmen. -
Vielen Dank für deine (mal wieder) sehr hilfreiche Antwort!
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Guten Morgen,
ich habe mich heute - gute 6 Monate vor Flug - bei Corendon eingeloggt, um Sitzplätze zu reservieren. Ich habe eine Pauschalreise bei Schauinsland gebucht und konnte mich wie folgt einloggen:
Buchungsnr. von SIL: 51234567
Eingabe bei Corendon: E1234567
-> also die 1. Ziffer durch E ersetzen.
Nachname in Großbuchstaben.Damit war Sitzplatz und Gepäckbuchung einwandfrei möglich, auch 6 Monate (!) vor Reisebeginn.
Somit war ich jetzt die Erste, die überhaupt Plätze reserviert hat - so viel freie Auswahl hatte ich echt noch nie …

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Das ist so oder umgekehrt ein alt bekanntes oft probates Mittel, HABERLING.
Trotzdem ist der Erfahrung keine allgemeine Gültigkeit beizumessen. Je nach Produktionsform der Reise kann das auch auf diese Weise misslingen. -
@David Gabriel: ist in der Tat so, wie vonschmeling schon schrieb: kein Sitzplatz für Babies (Kinder unter 2), aber 10kg Gepäck. Ich kann dir aber nur absolut dazu raten eine Sitzplatz zu buchen und auf diesen eine für Flugzeuge zugelassene Babyschale zu stellen (von Maxi Cosi sind fast alle zugelassen) und so dein Kind sicher anzuschnallen. Auto fahren würde sicher auch niemand mit unangeschnalltem Kind oder Baby auf dem Schoß.....und ja es gibt die Kangaroo- oder Loop-Gurte mit denen das Baby behelfsmäßig angegurtet wird. Aber diese Gurte waren nie für die Anatomie, die Größe und das Gewicht eines kleinen Wesens vorgesehen. Studien der FAA zeigen, dass ein Baby mit Kissen unter dem Sitz (kein Scherz) eine bessere Überlebenschance hätte bei einer Vollbremsung oder einer schweren Landung als mit diesen Spaß-Gurten.
Und nicht vergessen: der Komfort für Kind und Eltern....geht doch nichts über einen schön schlafenden Winzling in seinem MaxiCosi, wenn man junge Eltern ist

Schönen Urlaub! -
Was genau möchtest Du denn? Sitzplatz reservieren?