Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. Insolvenz Thomas Cook
  6. Insolvenz Thomas Cook

Insolvenz Thomas Cook

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
3.9k Beiträge 759 Kommentatoren 651.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • GUBA78G GUBA78

    @vonschmeling sagte:

    Bei solchen "Tipps" würde ich mir aber an deiner Stelle Sorgen machen ... 😳
    alex-mo hat einen gültigen Reisevertrag und ist damit Verpflichtungen eingegangen. Selbst in der Insolvenz "können die was holen" - und werden es erfahrungsgemäß auch tun.

    Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.
    Seine Reise ist Ende Oktober das kann er jetzt noch stornieren.
    HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.
    Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?
    HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft
    Die haben das sicher ziemlich genau verfolgt. Aber unbedingt auf biegen und brechen noch Reisen verkauft mit hohem Risikofaktor.

    Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
    Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

    Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
    "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
    Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

    Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2141

    @guba78 sagte:

    Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.

    Ja natürlich kann er, zu den vereinbarten Stornogebühren.

    HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.

    Völliger Quatsch!

    Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?

    Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.

    HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft

    Nochmal - völliger Quatsch!

    Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
    Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

    Ist es nicht, was übrigens im folgenden Zitat ebenfalls bestätigt wird.

    Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
    "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
    Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden.
    Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

    Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

    Sitzt du jetzt auf dem Dreifuß und orakelst den geplagten Lesern hier die Ereignisse vom 20.10.??
    Sportlich ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    hainzaH GUBA78G 2 Antworten Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • GUBA78G GUBA78

      @vonschmeling sagte:

      Bei solchen "Tipps" würde ich mir aber an deiner Stelle Sorgen machen ... 😳
      alex-mo hat einen gültigen Reisevertrag und ist damit Verpflichtungen eingegangen. Selbst in der Insolvenz "können die was holen" - und werden es erfahrungsgemäß auch tun.

      Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.
      Seine Reise ist Ende Oktober das kann er jetzt noch stornieren.
      HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.
      Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?
      HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft
      Die haben das sicher ziemlich genau verfolgt. Aber unbedingt auf biegen und brechen noch Reisen verkauft mit hohem Risikofaktor.

      Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
      Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

      Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
      "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
      Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

      Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

      gesche.stG Offline
      gesche.stG Offline
      gesche.st
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2142

      @guba78 sagte:

      Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.
      Seine Reise ist Ende Oktober das kann er jetzt noch stornieren.
      HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.
      Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?
      HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft
      Die haben das sicher ziemlich genau verfolgt. Aber unbedingt auf biegen und brechen noch Reisen verkauft mit hohem Risikofaktor.

      Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
      Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

      Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
      "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
      Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

      Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

      Ist der springende Punkt hierbei nicht, dass Bucher Reisen eben noch NICHT Insolvenz angemeldet hat?

      GUBA78G 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV vonschmeling

        @pikethebike
        Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass Reisen trotz Insolvenz durchgeführt werden.

        GUBA78G Offline
        GUBA78G Offline
        GUBA78
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2143

        @vonschmeling sagte:

        @pikethebike
        Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass Reisen trotz Insolvenz durchgeführt werden.

        Das mag sein. Aber sollen jetzt alle bis zum letzten Tag warten ob ihre Reise geht oder nicht?
        Das ist nicht zumutbar. Entweder kommt die Info die Reise findet statt. Oder man kann vom Vertrag zurücktreten.
        Genau das wird jetzt auch als Entscheidung kommen. Die Reisen von Neckermann finden statt oder nicht.
        Wenn nicht muss man nicht bezahlen und kann den Vertrag Kündigen. Eine Gegenleistung kommt dann ja nicht mehr.
        Sollte die Info kommen das die Reisen statfinden ist alles wie gehabt bezahlen und dann verreisen

        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV vonschmeling

          @pikethebike
          Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass Reisen trotz Insolvenz durchgeführt werden.

          Manfred099M Offline
          Manfred099M Offline
          Manfred099
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2144

          @vonschmeling sagte:

          @pikethebike
          Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass Reisen trotz Insolvenz durchgeführt werden.

          Falls du auf meine Frage geantwortet hast, ich würde am 26.09. abfliegen und die Info per Email von HC sagt aus das die Reise nicht stattfindet.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • PikethebikeP Pikethebike

            Mich beschäftigt gerade folgende Frage: Sollte es zur Insolvenz der deutschen Gesellschaften der Thomas Cook Gruppe kommen und ich für eine zukünftige Reise per Lastschrift gezahlt habe, dann kann ich innerhalb einer Frist von 8 Wochen die Rückabwicklung der Lastschrift vornehmen. Dies sollte doch rechtlich ok sein, wenn man berücksichtigt, dass der Reiseveranstalter seine Leistung nicht mehr erbringen kann. Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass die Rücknahme der Lastschrift möglich sei, auch in Fällen von insolventen Firmen.

            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2145

            @pikethebike sagte:

            Mich beschäftigt gerade folgende Frage: Sollte es zur Insolvenz der deutschen Gesellschaften der Thomas Cook Gruppe kommen und ich für eine zukünftige Reise per Lastschrift gezahlt habe, dann kann ich innerhalb einer Frist von 8 Wochen die Rückabwicklung der Lastschrift vornehmen. Dies sollte doch rechtlich ok sein, wenn man berücksichtigt, dass der Reiseveranstalter seine Leistung nicht mehr erbringen kann. Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass die Rücknahme der Lastschrift möglich sei, auch in Fällen von insolventen Firmen.

            Nein, du kannst die Rückbelastung erst vornehmen wenn eine Leistung nachweislich nicht erbracht wurde.
            ob er die Leistung erbringen kann oder nicht entscheidet im ungünstigsten Fall ein Insolvenzverwalter.

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mucmuliM mucmuli

              @hexelev sagte:

              Ich habe letzte Woche selber überwiesen -lasse nie abbuchen

              Es werden laut Aussage von TC seit 23.9. keine Lastschriften / Abbuchungen von der KK seitens TC durchgeführt. Optionsbuchungen / Requestbuchungen werden systemseitig storniert.

              hexelevH Offline
              hexelevH Offline
              hexelev
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2146

              @mucmuli sagte:

              Es werden laut Aussage von TC seit 23.9. keine Lastschriften / Abbuchungen von der KK seitens TC durchgeführt. Optionsbuchungen / Requestbuchungen werden systemseitig storniert.

              Verstehe deine Info nicht-Ich habe noch nie meinen Urlaub abbuchen lassen -immer selbst überwiesen

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • DaVinci17D Offline
                DaVinci17D Offline
                DaVinci17
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2147

                Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.

                steelydan1S CliffideoC 2 Antworten Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • gesche.stG gesche.st

                  @guba78 sagte:

                  Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.
                  Seine Reise ist Ende Oktober das kann er jetzt noch stornieren.
                  HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.
                  Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?
                  HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft
                  Die haben das sicher ziemlich genau verfolgt. Aber unbedingt auf biegen und brechen noch Reisen verkauft mit hohem Risikofaktor.

                  Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
                  Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

                  Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
                  "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
                  Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

                  Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

                  Ist der springende Punkt hierbei nicht, dass Bucher Reisen eben noch NICHT Insolvenz angemeldet hat?

                  GUBA78G Offline
                  GUBA78G Offline
                  GUBA78
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2148

                  @geschest sagte:

                  Ist der springende Punkt hierbei nicht, dass Bucher Reisen eben noch NICHT Insolvenz angemeldet hat?

                  Aber die Reise ist Ende Oktober. Da ist eine Kündigung möglich unter den aktuellen Voraussetzungen.
                  Bucher kann dem widersprechen. Aber nur wenn sie im Gegenzug die Reise garantieren können. Können Sie aber nicht....

                  vonschmelingV gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2149

                    @Manfred099
                    Nein, ich habe nicht auf deine Frage geantwortet.
                    @GUBA78
                    Was zumutbar ist oder nicht ist gesetzlich geregelt.
                    Sofern die Reisen nicht definitv abgesagt sind sind die Verträge valid.
                    Wird die Reise abgesagt besteht auch keine Anspruch seitens des Veranstalters.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • GUBA78G GUBA78

                      @geschest sagte:

                      Ist der springende Punkt hierbei nicht, dass Bucher Reisen eben noch NICHT Insolvenz angemeldet hat?

                      Aber die Reise ist Ende Oktober. Da ist eine Kündigung möglich unter den aktuellen Voraussetzungen.
                      Bucher kann dem widersprechen. Aber nur wenn sie im Gegenzug die Reise garantieren können. Können Sie aber nicht....

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #2150

                      @guba78 sagte:

                      Aber die Reise ist Ende Oktober. Da ist eine Kündigung möglich unter den aktuellen Voraussetzungen.
                      Bucher kann dem widersprechen. Aber nur wenn sie im Gegenzug die Reise garantieren können. Können Sie aber nicht....

                      Vollkommen falsche Aussage.
                      Gilt vielleicht in Takatukaland - wobei es dort noch nie eine Veranstalterinsolvenz gab ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Lillifee31L Offline
                        Lillifee31L Offline
                        Lillifee31
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2151

                        Meinem Vater geht es genauso. 1600 Euro sollte er gestern spätabends im iberostar Hotel auf Teneriffa zahlen. Er hat dann 300 Euro gezahlt, damit sie an ihre Sachen kamen und noch 2 Nächte bleiben dürfen. Er hat jetzt auf eigene Faust einen Heimflug für morgen gebucht.
                        Reisebüro sowie Reiseleitung können nichts machen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Babsie333B Babsie333

                          Ich hab das Hotel direkt angefragt wie es mit der Buchung aussieht, sie mussten es auch stornieren und von Thomas Cook habe ich noch keine Infos bekommen. Jetzt hab ich vom Hotel ein günstiges Angebot bekommen um direkt über das Hotel zu buchen. Geht das bei euch nicht vielleicht auch? Und bei der Fluggesellschaft die sozusagen freigewordenen Plätze auf euch umbuchen? Die Flüge wurden sicher schon bezahlt...

                          Champagner CharlieC Offline
                          Champagner CharlieC Offline
                          Champagner Charlie
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2152

                          @babsie333 sagte:

                          Ich hab das Hotel direkt angefragt wie es mit der Buchung aussieht, sie mussten es auch stornieren und von Thomas Cook habe ich noch keine Infos bekommen. Jetzt hab ich vom Hotel ein günstiges Angebot bekommen um direkt über das Hotel zu buchen. Geht das bei euch nicht vielleicht auch? Und bei der Fluggesellschaft die sozusagen freigewordenen Plätze auf euch umbuchen? Die Flüge wurden sicher schon bezahlt...

                          Normalerweise verlangen Linienflug-Airlines die sofortige Bezahlung, bevor sie eine Tiketnummer rausgeben. Wenn Du die Ticketnummer hast, gehört das Ticket Dir. Wenn Du dann nicht fliegst, ist es Dein Problem, auch wenn Du die Nachricht bekommen hast, daß die Reise nicht stattfindet. So steht es im Vertrag von Thomas Cook Reisen Gmbh, den Du mit ihnen abgeschlossen hast. Also immer checken, ob das Flug ticket in Ordnung geht, dann das Hotel überprüfen und ggfs. auf ein Ersatzangebot hoffen, sonst halt über booking.com oder ähnliche neu buchen.
                          Wichtig: das Angebot vom Hotel muß schriftlich sein und darauf hinweisen, daß der Aufenthalt von Thomas Cook storniert wurde. Damit kannst Du dann Regress fordern, auch wenn sie keine Insolvenz anmelden.

                          Nochmals kurz zusammengefaßt:

                          • Thomas Cook und Töchter müssen Deine Reise wegen Insolvenz stornieren, erst dann zahlt deren Versicherung!

                          Ansonsten machen sie sich regresspflichtig, also müssen die Reise und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zahlen.
                          Sie können die Reise nicht einfach stornieren!

                          Was nun zu tun ist:

                          • Flug überprüfen, ob Ticket gültig.
                          • Falls ja: Hotel überprüfen, schriftliche Bestätigung bei Storno anfordern.
                          • Ggfs. mit Hotel einigen oder anderes Hotel im Ziel buchen.
                          • Transfer mit Hotel oder Agentur am Flughafen aushandeln.
                          • Abreisen und Urlaub genießen
                          • Parallel (vor der Reise oder nach der Rückkkehr) Anwalt mit Regressforderung auf Thomas Cook loshetzen (oder erstmal selbst schreiben, aber ich sehe da wenig Erfolg).

                          Wir haben bislang den Flug sicher (Abflug übermorgen) und mehrere Hotels in Aussicht, warten noch auf Nachricht vom Originalhotel, aber es wird bestimmt ein Klasse Urlaub.
                          Wünsche allen anderen Betroffenen alles Guite!

                          TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • GUBA78G GUBA78

                            @vonschmeling sagte:

                            @pikethebike
                            Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass Reisen trotz Insolvenz durchgeführt werden.

                            Das mag sein. Aber sollen jetzt alle bis zum letzten Tag warten ob ihre Reise geht oder nicht?
                            Das ist nicht zumutbar. Entweder kommt die Info die Reise findet statt. Oder man kann vom Vertrag zurücktreten.
                            Genau das wird jetzt auch als Entscheidung kommen. Die Reisen von Neckermann finden statt oder nicht.
                            Wenn nicht muss man nicht bezahlen und kann den Vertrag Kündigen. Eine Gegenleistung kommt dann ja nicht mehr.
                            Sollte die Info kommen das die Reisen statfinden ist alles wie gehabt bezahlen und dann verreisen

                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2153

                            @guba78 sagte:

                            Das mag sein. Aber sollen jetzt alle bis zum letzten Tag warten ob ihre Reise geht oder nicht?

                            Ja.
                            oder eben kostenpflichtig stornieren. Diesen Vertrag ist man eben eingegangen.

                            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • DaVinci17D DaVinci17

                              Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.

                              steelydan1S Offline
                              steelydan1S Offline
                              steelydan1
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2154

                              @davinci17 sagte:

                              Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
                              Warum das? Mit Rückflügen gibt es doch bisher für deutsche Kunden keine Probleme.

                              DaVinci17D 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • GUBA78G GUBA78

                                @geschest sagte:

                                Ist der springende Punkt hierbei nicht, dass Bucher Reisen eben noch NICHT Insolvenz angemeldet hat?

                                Aber die Reise ist Ende Oktober. Da ist eine Kündigung möglich unter den aktuellen Voraussetzungen.
                                Bucher kann dem widersprechen. Aber nur wenn sie im Gegenzug die Reise garantieren können. Können Sie aber nicht....

                                gesche.stG Offline
                                gesche.stG Offline
                                gesche.st
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2155

                                @guba78 sagte:

                                Aber die Reise ist Ende Oktober. Da ist eine Kündigung möglich unter den aktuellen Voraussetzungen.
                                Bucher kann dem widersprechen. Aber nur wenn sie im Gegenzug die Reise garantieren können. Können Sie aber nicht....

                                Klar, ist eine Stornierung möglich. Aber eben nicht kostenfrei. Dafür gibt es momentan noch keine Grundlage. Da die Leistungen im Oktober ja eventuell erbracht werden, ist keine Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung gegeben. Keiner weiß, wie es im Oktober aussieht, da heißt es momentan leidet abwarten, was Bucher als nächstes bekanntgibt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @guba78 sagte:

                                  Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.

                                  Ja natürlich kann er, zu den vereinbarten Stornogebühren.

                                  HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.

                                  Völliger Quatsch!

                                  Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?

                                  Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.

                                  HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft

                                  Nochmal - völliger Quatsch!

                                  Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
                                  Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

                                  Ist es nicht, was übrigens im folgenden Zitat ebenfalls bestätigt wird.

                                  Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
                                  "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
                                  Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden.
                                  Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

                                  Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

                                  Sitzt du jetzt auf dem Dreifuß und orakelst den geplagten Lesern hier die Ereignisse vom 20.10.??
                                  Sportlich ...

                                  hainzaH Offline
                                  hainzaH Offline
                                  hainza
                                  schrieb am zuletzt editiert von hainza
                                  #2156

                                  @vonschmeling sagte:

                                  >> Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?
                                  Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.

                                  Grundsätzlich richtig, so lange er noch die Leistung erbringen kann.
                                  Wenn er das nicht mehr kann, dann will ich den Prozess sehen bei dem es der Insolvenzverwalter schafft, von einem normalen Kunden (nicht Geschäftskunden) eine vertraglich vereinbarte Zahlung zu bekommen (den Reisepreis), bei dem er, die dann von ihm geschuldete Leistung (Reise) nicht mehr erbringen kann und für die er nicht bereits an einen dritten Erfüller (das Hotel, die Fluggesellschaft) geleistet hat.

                                  Das will ich sehen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @guba78 sagte:

                                    Natürlich kann er seine Reise Stornieren. Und das die Reise nicht mehr bezahlt werden muss ist ja wohl logisch.

                                    Ja natürlich kann er, zu den vereinbarten Stornogebühren.

                                    HC hätte hier wie schon gesagt von sich aus ein Storno machen können nachdem die Insolvenz bekannt geworden ist.

                                    Völliger Quatsch!

                                    Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?

                                    Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.

                                    HC hätte die Reise meiner Meinung nach nicht buchen dürfen während TC ums überleben kämpft

                                    Nochmal - völliger Quatsch!

                                    Wenn ich es gekonnt hätte, hätte ich mir mein Geld wieder zurück geholt. Meine Zahlung war leider zu lange her.
                                    Ich habe nicht den Luxus mein Geld zurück zu halten. Also gib bitte nicht so Ratschläge an Leute die noch nicht an die Insolvenz FIrma bezahlt haben. Das ist nämlich falsch

                                    Ist es nicht, was übrigens im folgenden Zitat ebenfalls bestätigt wird.

                                    Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale.
                                    "Auf Vorkasse sollten Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall einlassen, da Sie das Risiko tragen, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.
                                    Allerdings sind auch Kunden, die nichts angezahlt haben, bei Insolvenz des Händlers weiter an ihren Vertrag gebunden. Tritt man vom Vertrag mit dem in Insolvenz befindlichen Händler zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden.
                                    Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Erklärung aufzufordern, ob er liefern – also den Vertrag erfüllen - kann."

                                    Bucher kann nicht liefern (die Reise) also alles klar!

                                    Sitzt du jetzt auf dem Dreifuß und orakelst den geplagten Lesern hier die Ereignisse vom 20.10.??
                                    Sportlich ...

                                    GUBA78G Offline
                                    GUBA78G Offline
                                    GUBA78
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2157

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Ja natürlich kann er, zu den vereinbarten Stornogebühren.
                                    Völliger Quatsch!
                                    Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.
                                    Nochmal - völliger Quatsch!
                                    Ist es nicht, was übrigens im folgenden Zitat ebenfalls bestätigt wird.

                                    Sitzt du jetzt auf dem Dreifuß und orakelst den geplagten Lesern hier die Ereignisse vom 20.10.??
                                    Sportlich ...

                                    Wie schon gesagt kann er stornieren. Und der Insolvenz Verwalter kann nur Geld für erbrachte Leistungen eintreiben. Nicht für eine Reise die nicht mehr stattfindet. Ausser der Insolvenzverwalter garantiert das die Reise statfindet.
                                    Ich glaube kaum das Bucher ein Storno nicht annehmen würde. Ein Problem weniger um das man sich kümmern muss
                                    Also ich finde es eher fahrlässig jemanden zu raten an eine Insolvente Firma Geld zu bezahlen.
                                    Kannst Du garantieren das er dann sein Geld zurück bekommt wenn er sich auf deine Ratschläge beruft?
                                    Wohl kaum....
                                    Sollte die Info kommen das die Reisen von Bucher wieder stattfinden kann er ja immer noch bezahlen.

                                    gesche.stG 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Vali01V Offline
                                      Vali01V Offline
                                      Vali01
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2158

                                      Hallo, wir sollten nach México am 02.10 ... mit Bucher ... nun die Flüge sind schon bezahlt da uns Swissair schon die e-Tickets geschickt hat...
                                      Meine Bedenken ist jetzt ob Hotel bezahlt ist ?!
                                      Oder ist so wie viele hier schon berichten dass Hotels nach der Reise von Veranstalter bezahlt werden .... Vorfreude ist nun was anderes ... wenn man einem Jahr auf Urlaub wartet...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • mnmlM Offline
                                        mnmlM Offline
                                        mnml
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2159

                                        Wir haben für Ende Oktober gebucht. Gerade von dem Hotel schriftlich bekommen das nicht mal eine Reservierung vorliegt. Danke HC und Neckermann für nichts.

                                        Vali01V 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • steelydan1S steelydan1

                                          @davinci17 sagte:

                                          Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
                                          Warum das? Mit Rückflügen gibt es doch bisher für deutsche Kunden keine Probleme.

                                          DaVinci17D Offline
                                          DaVinci17D Offline
                                          DaVinci17
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2160

                                          @steelydan1 sagte:

                                          Unser Flug geht über Corendon und die waren bislang nicht in der Lage uns etwas mitzuteilen, außer einer Standard Nachricht.
                                          Also meinst du, wir sollten es am Montag riskieren?

                                          Madlen136M steelydan1S 2 Antworten Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 106
                                          • 107
                                          • 108
                                          • 109
                                          • 110
                                          • 195
                                          • 196
                                          • 108 von 196
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag