Insolvenz Thomas Cook
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Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
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Wir können jetzt bei Bucher unsere Reisedaten wieder einsehen. Wir fliegen am 30. 09. wir hoffen das dass ein gutes Zeichen ist.
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Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
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https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook
Dieser Hinweis wurde zwar schon geschrieben aber hier übersieht man schnell einen Beitrag.
Da bemüht sich der Vermittler um Information.Und seien wir ehrlich, alles was über die offiziellen Informationen der Reisebüros, Reiseveranstalter hinaus geht ist reine Vermutung, Meinung oder gar Spekulation durch Privatpersonen und rechtlich nicht relevant.
Aus Rücksicht auf die betroffenen Kunden die bereits auf ihrer Reise sind oder die nächsten Tage starten wollen sollten wir möglichst wenige Anfragen an Reisebüros etc. stellen. Denn jede Anfrage erschwert die Verarbeitung der wirklich dringenden Fälle.
Vielleicht wäre es gut wenn das Forum geteilt wird in Fragen und Antworten für Reisen die erst ab einer Woche starten und Reisen die jetzt oder in den nächsten Tagen stattfinden sollen.
@cheeerio sagte:
Vielleicht wäre es gut wenn das Forum geteilt wird in Fragen und Antworten für Reisen die erst ab einer Woche starten und Reisen die jetzt oder in den nächsten Tagen stattfinden sollen.
Ja, wenn es denn funktionieren würde wäre das in der Tat gut ... nur tut es das nicht (Erfahrung aus den letzten Insolvenzen) weil die Betroffenen hochemotional (verständlich!!) alles grad mal so raushauen - sei es die schon zigmal gestellte / beantwortete Frage oder ihre lang verspätete Erkenntnis, dass bestimmte websites wieder erreichbar sind
Derweil bibbern hochnotpeinlich Betroffene an Flughäfen und Hotelrezen - nee, ohne Selbstreflexion kannst du sowas nicht in den Griff kriegen.
Und das gegenwärtige Ausmaß in jeder Hinsicht "historisch"! ... -
@vonschmeling sagte:
Ja, das geht auch nach dem Antrag auf Insolvenz. Maßgeblich ist die Nichterfüllung der bezahlten Leistung.
Maßgeblich ist der Auftrag des Kunden! Wenn die 8 Wochen noch nicht rum sind, geht das, sobald der Kunde der Bank es wünscht.
Das habe ich gestern Abend bereits mehrfach geschrieben und inzwischen wäre wohl genug Zeit gewesen, die gesetzlichen Regelungen zu lesen anstelle hier weiterhin Halbwahrheiten zu verbreiten.@waldbader sagte:
Maßgeblich ist der Auftrag des Kunden! Wenn die 8 Wochen noch nicht rum sind, geht das, sobald der Kunde der Bank es wünscht.
Aber nur bei SEPA Lastschrift, nicht bei Kreditkarte.
@edmo96 sagte:
Wir sollten am Samstag nach Ägypten fliegen mit Öger Tours und Condor. Noch ist ungewiss, was ab Freitag geschieht.
Wie sollte man sich in Falle einer Insolvenz / eines Ausfalls verhalten? Forderungen über die Versicherung stellen oder ChargeBack Verfahren der Visa nutzen? Leider bin ich etwas hilflos bzw. weiß nicht so recht, welcher Weg der schnellere und bessere wäre. Ich wäre für jeden Tipp dankbar.Einen schnellen Weg gibt es nicht. Wenn die Leistung nicht erbracht wurde und Öger Tours eine Erstattung des Reisepreises verweigert oder wegen Insolvenz nicht mehr vornehmen kann, kannst Du bei Deiner Bank einen Chargeback Antrag stellen. Ich habe übrigens noch keine Bank gesehen, bei der das im Onlinebanking geht, steile Behauptung weiter oben, wäre mal interessant, wenn dazu das Institut benannt würde, da Chargeback einige Voraussetzungen erfordert, die von einem Mitarbeiter überprüft werden müssen. Dabei nimmt es der ein oder andere vielleicht auch mal weniger genau, weshalb sich weiter oben schon einer gefreut hat, ein Chargeback zugesagt bekommen zu haben (Geld hat er sicher noch nicht auf dem Konto, schon gar nicht ohne Vorbehalt...), obgleich er noch gar keinen Anspruch darauf hatte..
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt das mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.
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Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
@mj32 sagte:
Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
Anforderungen an nicht erbrachte Leistungen gehen derzeit für Neckermann nur über Neckermann direkt! Wenn möglich Geld zurück buchen oder direkt anschreiben. Versicherung greift erst bei Insolvenz.
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@waldbader sagte:
Maßgeblich ist der Auftrag des Kunden! Wenn die 8 Wochen noch nicht rum sind, geht das, sobald der Kunde der Bank es wünscht.
Aber nur bei SEPA Lastschrift, nicht bei Kreditkarte.
@edmo96 sagte:
Wir sollten am Samstag nach Ägypten fliegen mit Öger Tours und Condor. Noch ist ungewiss, was ab Freitag geschieht.
Wie sollte man sich in Falle einer Insolvenz / eines Ausfalls verhalten? Forderungen über die Versicherung stellen oder ChargeBack Verfahren der Visa nutzen? Leider bin ich etwas hilflos bzw. weiß nicht so recht, welcher Weg der schnellere und bessere wäre. Ich wäre für jeden Tipp dankbar.Einen schnellen Weg gibt es nicht. Wenn die Leistung nicht erbracht wurde und Öger Tours eine Erstattung des Reisepreises verweigert oder wegen Insolvenz nicht mehr vornehmen kann, kannst Du bei Deiner Bank einen Chargeback Antrag stellen. Ich habe übrigens noch keine Bank gesehen, bei der das im Onlinebanking geht, steile Behauptung weiter oben, wäre mal interessant, wenn dazu das Institut benannt würde, da Chargeback einige Voraussetzungen erfordert, die von einem Mitarbeiter überprüft werden müssen. Dabei nimmt es der ein oder andere vielleicht auch mal weniger genau, weshalb sich weiter oben schon einer gefreut hat, ein Chargeback zugesagt bekommen zu haben (Geld hat er sicher noch nicht auf dem Konto, schon gar nicht ohne Vorbehalt...), obgleich er noch gar keinen Anspruch darauf hatte..
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt das mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.
@wuelfi71 sagte:
Aber nur bei SEPA Lastschrift, nicht bei Kreditkarte.
Einen schnellen Weg gibt es nicht. Wenn die Leistung nicht erbracht wurde und Öger Tours eine Erstattung des Reisepreises verweigert oder wegen Insolvenz nicht mehr vornehmen kann, kannst Du bei Deiner Bank einen Chargeback Antrag stellen. Ich habe übrigens noch keine Bank gesehen, bei der das im Onlinebanking geht, steile Behauptung weiter oben, wäre mal interessant, wenn dazu das Institut benannt würde, da Chargeback einige Voraussetzungen erfordert, die von einem Mitarbeiter überprüft werden müssen. Dabei nimmt es der ein oder andere vielleicht auch mal weniger genau, weshalb sich weiter oben schon einer gefreut hat, ein Chargeback zugesagt bekommen zu haben (Geld hat er sicher noch nicht auf dem Konto, schon gar nicht ohne Vorbehalt...), obgleich er noch gar keinen Anspruch darauf hatte..
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt dass mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.
Chargeback geht bei mir im Online-Banking. Ich kann dir gerne einen Screenshot senden.
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Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
@mj32 sagte:
Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
Habt ihr euch an den Reiseveranstalter gewandt? Das wäre der nächste Schritt. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist dafür da, falls ihr die Reise aus versicherten Gründen nicht antreten könntet. Das liegt ja nicht vor. Und die Züricher braucht einen Insolvenzantrag des Veranstalters, der liegt ja auch nicht vor. Daher ein Schreiben an den Veranstalter aufsetzen, in welchem ihr die Rückzahlung des Reisepreises fordert.
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Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
@mj32 sagte:
Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
Kurz und schmerzlos (wobei ich eure Situation aufrichtig bedaure!):
Verlangt die Erstattung der Reisekosten umgehend von Neckermann. -
Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
Hallo! Wir wollen eigentlich am Samstag nach Mexico fliegen, machen uns aber zur Zeit keine großen Hoffnungen.... Was mich aber interessieren würde: Hattet ihr schon ein gültiges Flugticket?! (online vorher vielleicht eingecheckt und boardkarte ausgedruckt?) oder zumindest schon eine Ticketnummer in den Reiseunterlagen? Uns wurde nämlich sowohl von British airways als auch von american airlines gesagt wir könnten fliegen, da unsere Tickets gebucht und gezahlt wären! Liebe Grüße
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@waldbader sagte:
Maßgeblich ist der Auftrag des Kunden! Wenn die 8 Wochen noch nicht rum sind, geht das, sobald der Kunde der Bank es wünscht.
Aber nur bei SEPA Lastschrift, nicht bei Kreditkarte.
@edmo96 sagte:
Wir sollten am Samstag nach Ägypten fliegen mit Öger Tours und Condor. Noch ist ungewiss, was ab Freitag geschieht.
Wie sollte man sich in Falle einer Insolvenz / eines Ausfalls verhalten? Forderungen über die Versicherung stellen oder ChargeBack Verfahren der Visa nutzen? Leider bin ich etwas hilflos bzw. weiß nicht so recht, welcher Weg der schnellere und bessere wäre. Ich wäre für jeden Tipp dankbar.Einen schnellen Weg gibt es nicht. Wenn die Leistung nicht erbracht wurde und Öger Tours eine Erstattung des Reisepreises verweigert oder wegen Insolvenz nicht mehr vornehmen kann, kannst Du bei Deiner Bank einen Chargeback Antrag stellen. Ich habe übrigens noch keine Bank gesehen, bei der das im Onlinebanking geht, steile Behauptung weiter oben, wäre mal interessant, wenn dazu das Institut benannt würde, da Chargeback einige Voraussetzungen erfordert, die von einem Mitarbeiter überprüft werden müssen. Dabei nimmt es der ein oder andere vielleicht auch mal weniger genau, weshalb sich weiter oben schon einer gefreut hat, ein Chargeback zugesagt bekommen zu haben (Geld hat er sicher noch nicht auf dem Konto, schon gar nicht ohne Vorbehalt...), obgleich er noch gar keinen Anspruch darauf hatte..
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt das mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.
@wuelfi71 sagte:
...
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt dass mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.Blödsinniges Neiddebattengewäsch. Es geht nicht um Wählerstimmen, sondern um geltendes EU-Recht.
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@wuelfi71 sagte:
Aber nur bei SEPA Lastschrift, nicht bei Kreditkarte.
Einen schnellen Weg gibt es nicht. Wenn die Leistung nicht erbracht wurde und Öger Tours eine Erstattung des Reisepreises verweigert oder wegen Insolvenz nicht mehr vornehmen kann, kannst Du bei Deiner Bank einen Chargeback Antrag stellen. Ich habe übrigens noch keine Bank gesehen, bei der das im Onlinebanking geht, steile Behauptung weiter oben, wäre mal interessant, wenn dazu das Institut benannt würde, da Chargeback einige Voraussetzungen erfordert, die von einem Mitarbeiter überprüft werden müssen. Dabei nimmt es der ein oder andere vielleicht auch mal weniger genau, weshalb sich weiter oben schon einer gefreut hat, ein Chargeback zugesagt bekommen zu haben (Geld hat er sicher noch nicht auf dem Konto, schon gar nicht ohne Vorbehalt...), obgleich er noch gar keinen Anspruch darauf hatte..
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt dass mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.
Chargeback geht bei mir im Online-Banking. Ich kann dir gerne einen Screenshot senden.
@mucmuli sagte:
Chargeback geht bei mir im Online-Banking. Ich kann dir gerne einen Screenshot senden.
Wozu? Es geht um die Nachhaltigkeit - ist das so schwer zu verstehen?
Natürlich kann man ggf. relativ unschwer Beträge erst einmal zurückholen, das ändert jedoch nichts an den gesetzlich geregelten Ansprüchen, die einem dann womöglich einen höchst missliebigen Boomerang um die Ohren hauen.
Verliert euch nicht in Allmachtsfantasien nur weil ihr mal vorläufig (schwebend) eine Betrag wieder als Guthaben auf dem Konto seht.
Derartige "Ratschläge" entbehren so ziemlich jeder Seriosität. -
Eben eine Reiserechtprofessor bei Marktcheck (SWR). Der hat gemeint, sollten noch Abbuchungen vorgenommen werden, Geld auf jeden Fall zurück buchen lassen. Kann man auch auf der SWR Marktcheck Homepage nachlesen.
@rinnebach sagte:
Eben eine Reiserechtprofessor bei Marktcheck (SWR). Der hat gemeint, sollten noch Abbuchungen vorgenommen werden, Geld auf jeden Fall zurück buchen lassen. Kann man auch auf der SWR Marktcheck Homepage nachlesen.
Stimmt doch nur zur Hälfte. Es hieß wenn sie bei tc gebucht haben. Also nicht passend bei allen noch nicht insolventen. Also Vorsicht
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Habe heute mit Condor gesprochen, ( 15 Minuten Warteschleife) wollte wissen wenn der Flug bezahlt wäre, ob wir den in Anspruch nehmen könnten, wenn wir das Hotel vor Ort selbst bezahlen würden, aber der Herr am Telefon sagte, das würde nicht gehen und so wie ich es durch die Blume verstanden habe, gibt es wohl keine Hoffnung mehr, dass sich daran noch was ändert. Er hat mir dann freiwillig angeboten unsere Zahlungen für die Sitzplatzreservierungen zurückzubezahlen, das sagt ja schon einiges und hat sie gleich storniert.
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Eben eine Reiserechtprofessor bei Marktcheck (SWR). Der hat gemeint, sollten noch Abbuchungen vorgenommen werden, Geld auf jeden Fall zurück buchen lassen. Kann man auch auf der SWR Marktcheck Homepage nachlesen.
@rinnebach sagte:
Eben eine Reiserechtprofessor bei Marktcheck (SWR). Der hat gemeint, sollten noch Abbuchungen vorgenommen werden, Geld auf jeden Fall zurück buchen lassen. Kann man auch auf der SWR Marktcheck Homepage nachlesen.
Dort wird mit Sicherheit spezifiziert (ich habe grade keine Muße selbst nachzusehen!) - und nachdem Abbuchungen bereits seit dem 23.9. eigentlich kein Thema mehr sind ist das imho ziemlich irrelevant ...
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@wuelfi71 sagte:
...
Bei dem Gedanken, dass manche hier schon wieder versuchen, Urlauber zu priviligieren und eine Staatshaftung, sprich Solidarisierung des Schadens zu Lasten aller Steuerzahler, konstruieren, nur weil es Wählerstimmen bringt, bekomme ich Brechreiz. Erzählt dass mal all den fleißigen Handwerken und Kleinunternehmer, deren Existenz tagtäglich durch die Insolvenz ihrer Großabnehmer bedroht ist.Blödsinniges Neiddebattengewäsch. Es geht nicht um Wählerstimmen, sondern um geltendes EU-Recht.
@werner-ewes sagte:
Blödsinniges Neiddebattengewäsch. Es geht nicht um Wählerstimmen, sondern um geltendes EU-Recht.
Und welches Recht benennst du hier, das besagt, das mit Steuergeldern subventioniert werden soll ?
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@rinnebach sagte:
Eben eine Reiserechtprofessor bei Marktcheck (SWR). Der hat gemeint, sollten noch Abbuchungen vorgenommen werden, Geld auf jeden Fall zurück buchen lassen. Kann man auch auf der SWR Marktcheck Homepage nachlesen.
Stimmt doch nur zur Hälfte. Es hieß wenn sie bei tc gebucht haben. Also nicht passend bei allen noch nicht insolventen. Also Vorsicht
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@werner-ewes sagte:
Blödsinniges Neiddebattengewäsch. Es geht nicht um Wählerstimmen, sondern um geltendes EU-Recht.
Und welches Recht benennst du hier, das besagt, das mit Steuergeldern subventioniert werden soll ?
@jlechtenboehmer sagte:
Und welches Recht benennst du hier, das besagt, das mit Steuergeldern subventioniert werden soll ?
Hmmmm....nun ja, da wäre in unserem Staat ja wirklich nichts neues, oder?
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@mj32 sagte:
Hallo , wir haben gestern den Albtraum am Flughafen Hannover erlebt. Unser Urlaub sollte nach Antalia gehen. Kein Ansprechpartner vor Ort. Neckermann und Thomas Cook Schalter geschlossen. Am Condor check in Schalter teilte man uns mit das wir nicht Fliegen dürfen. da wir bei Neckermann gebucht haben . Was für ein Schlag ins Gesicht. Als wir wieder zu Hause waren ging das große Telefonieren los. Die Züricher Versicherung haben wir dann nach einer Stunde Warteschleife erreicht. Diese teilte uns dann mit, solang Thomas Cook und Co in Deutschland kein Insolvenz Antrag stellt. Gibt es nichts von der Versicherung. Dann haben wir die Reiserücktrittsversicherung angerufen die verwies uns wieder an die Züricher Versicherung. Keiner kann ein Weiterhelfen. Es ist einfach nur noch traurig. Wir denken das keiner sein Geld wieder sieht.
Habt ihr euch an den Reiseveranstalter gewandt? Das wäre der nächste Schritt. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist dafür da, falls ihr die Reise aus versicherten Gründen nicht antreten könntet. Das liegt ja nicht vor. Und die Züricher braucht einen Insolvenzantrag des Veranstalters, der liegt ja auch nicht vor. Daher ein Schreiben an den Veranstalter aufsetzen, in welchem ihr die Rückzahlung des Reisepreises fordert.