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Insolvenz Thomas Cook

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Nannett 26N Nannett 26

    @hexelev sagte:

    Habe nochmals versucht bei Neckermann eine Antwort zu bekommen ob mein Urlaub noch statt findet zwar erst am 29,10 aber dennoch

    Antwort zurück:
    Rein rechtlich sind wir dazu verpflichtet auf eine sogenannte
    Notgeschäftsführung umzustellen. Bis zur Klärung einer möglichen
    Refinanzierung, an der unsere Geschäftsführung derzeit intensiv für die
    deutsche Thomas Cook GmbH arbeitet, besteht diese Notgeschäftsführung. In
    dieser Zeit dürfen keine Auskünfte erteilt werden.

    Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt. Wir setzen alles daran, dass es
    weitergeht und loten letzte Optionen aus. Sollten diese scheitern, sehen
    wir uns gezwungen für die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und
    Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und möglicherweise auch für weitere
    Gesellschaften einen Insolvenzantrag zu stellen.

    Dies ist eine auch für uns eine Situation, die sehr schwer in Worte zu
    fassen ist und auch jeden Einzelnen von uns schmerzt.

    Zur Thomas Cook GmbH gehören: Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger
    Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature.

    Auf jeden Fall bedanken wir uns bei Ihnen herzlich für Ihre Treue und Ihr
    Vertrauen, egal ob Sie ein neuer Reisegast oder langjähriger Kunde sind
    oder ob Sie zu unseren Reisebüropartnern gehören.

    Sobald wir wissen, wie es für diesen Part der Thomas Cook Group und somit
    für Sie weitergeht, dürfen und werden wir Sie natürlich informieren. Wir
    Mitarbeiter, die wir ja selbst betroffen sind, werden unser Bestes für Sie
    geben und Sie unterstützen – sobald wir es dürfen.

    Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können unsere Gäste der
    Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest
    Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin bis
    einschließlich 26.09.2019 ihre Reise nicht antreten, da sie im Moment
    weder von der Fluggesellschaft noch im Hotel als Gast akzeptiert werden.
    Fluggesellschaften inklusive Condor dürfen Gäste der deutschen Thomas Cook
    Veranstaltermarken aus rechtlichen Gründen bis inklusive 26.09. nicht in
    ihr Urlaubsziel befördern. Für nachfolgende Termine wird eine baldmögliche
    Entscheidung getroffen und wir informieren Sie darüber.

    Da es in der jetzigen rechtlich bedingten Situation überhaupt nicht
    möglich ist, Ihnen Auskünfte zu erteilen, bitten wir Sie, nicht in unseren
    Service Centern anzurufen.

    Wenn es nicht zumutbar ist vielleicht gibt's da eine Lücke zum Rücktritt kostenfrei

    Joergen78J Offline
    Joergen78J Offline
    Joergen78
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2361

    @nannett-26 sagte:

    Wenn es nicht zumutbar ist vielleicht gibt's da eine Lücke zum Rücktritt kostenfrei

    Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

    ZehnEuroZ vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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    • webdesigneW webdesigne

      Wahnsinn. Da werden paar Millionäre durch gewisse Entscheidungen noch reicher und wir "Normalbürger" müssen auf unsere BEZAHLTEN Reisen verzichten. Noch vor paar Monaten kaufte Thomas Cook die LAUDA Airline und jetzt über Nacht Insolvent? Früher gabs die Mafia, jetzt gibts die AG's usw. und keiner übernimmt eine Haftung.

      Wir haben auch ein Hotel in Bangkok über HC -> Thomas Cook für Dezember gebucht. Ist halt kein großer Schaden da wir bis jetzt nur 58 Euro angezahlt haben (ist uns schon im Juli von der Kreditkarte abgebucht worden), aber trotzdem gehts ums Prinzip. Habe auch meine Bank bzgl. Rückbuchung kontaktiert, aber da glaube ich wird nichts rauskommen. Zumindest habe ich denen mitgeteilt das Sie alle eventuellen zukünftigen Abbuchungen v. Thomas Cook blockieren sollen. Denen traue ich alles zu, selbst das die in der Insolvenz weiter Abbuchungen tätigen für Leistungen die nie erbracht werden.

      MAFIA 2020

      rosi5862R Offline
      rosi5862R Offline
      rosi5862
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2362

      Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

      ZehnEuroZ vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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      • Joergen78J Joergen78

        @nannett-26 sagte:

        Wenn es nicht zumutbar ist vielleicht gibt's da eine Lücke zum Rücktritt kostenfrei

        Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

        ZehnEuroZ Offline
        ZehnEuroZ Offline
        ZehnEuro
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2363

        heisst Rücktritt nicht auch Ausscheren aus dem Reisevertrag und damit Erlöschen der Gültigkeit des Sicherungsscheines?
        Ich denke, dass dies so ist.
        Dann ist nicht mehr die Versicherung aus dem Sicherungsschein Ansprechpartner für Rückforderungen, sondern ausschliesslich der Insolvenzverwalter.
        Die Zahlungsquote aus dem Sicherungsschein ist zwar sicherlich reduziert, wird aber in Anbetracht des massiven Schuldenberges der Muttergesellschaft deutlich höher sein als die Quote des Insolvenzverwalters, an dem man seine Ansprüche stellen muss.
        Ich habe mir auch ein Storno überlegt, habe aber dann aus dem geschilderten Grund die Finger weggelassen.

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • rosi5862R rosi5862

          Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

          ZehnEuroZ Offline
          ZehnEuroZ Offline
          ZehnEuro
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2364

          @rosi5862 sagte:

          Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

          was nutzt es hinterher, wenn der vierstellige Betrag schon abgebucht ist (wie ich schon schrieb, erfolgte die Abbuchung NACH Bekanntgabe der Insolvenz der Muttergesellschaft).

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sunday21S Offline
            sunday21S Offline
            sunday21
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2365

            Ein Dankesschreiben für eine am Freitag abgebuchte Zahlung habe ich am Montag gegen 20 Uhr von TC erhalten (Absender noreply). Überstunden werden also schon geschoben.

            Ansonsten heißt es wohl abwarten und Tee trinken. Leider hat das kontaktierte Hotel auf Mauritius noch nicht geantwortet.

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Joergen78J Joergen78

              @nannett-26 sagte:

              Wenn es nicht zumutbar ist vielleicht gibt's da eine Lücke zum Rücktritt kostenfrei

              Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

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              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2366

              @joergen78 sagte:

              Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

              Nein, es gibt natürlich keine "Lücke", die eine Kündigung ermöglicht solange die Dinge so sind wie sie sind.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              Joergen78J 1 Antwort Letzte Antwort
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              • ZehnEuroZ ZehnEuro

                heisst Rücktritt nicht auch Ausscheren aus dem Reisevertrag und damit Erlöschen der Gültigkeit des Sicherungsscheines?
                Ich denke, dass dies so ist.
                Dann ist nicht mehr die Versicherung aus dem Sicherungsschein Ansprechpartner für Rückforderungen, sondern ausschliesslich der Insolvenzverwalter.
                Die Zahlungsquote aus dem Sicherungsschein ist zwar sicherlich reduziert, wird aber in Anbetracht des massiven Schuldenberges der Muttergesellschaft deutlich höher sein als die Quote des Insolvenzverwalters, an dem man seine Ansprüche stellen muss.
                Ich habe mir auch ein Storno überlegt, habe aber dann aus dem geschilderten Grund die Finger weggelassen.

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                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2367

                @zehneuro sagte:

                heisst Rücktritt nicht auch Ausscheren aus dem Reisevertrag und damit Erlöschen der Gültigkeit des Sicherungsscheines?
                Ich denke, dass dies so ist.
                Dann ist nicht mehr die Versicherung aus dem Sicherungsschein Ansprechpartner für Rückforderungen, sondern ausschliesslich der Insolvenzverwalter.

                Noch gibt es nichtmal eine Insolvenz ... und welche Art von Rücktritt schwebt dir vor?
                Du kannst von Reisevertrag zurücktreten zu den üblichen Vereinbarungen (namentlich Gebühren). Damit erlischt selbstverständlich ein Anspruch aus einer ggf. eintretenden Insolvenzversicherung.

                Die Zahlungsquote aus dem Sicherungsschein ist zwar sicherlich reduziert, wird aber in Anbetracht des massiven Schuldenberges der Muttergesellschaft deutlich höher sein als die Quote des Insolvenzverwalters, an dem man seine Ansprüche stellen muss.
                Ich habe mir auch ein Storno überlegt, habe aber dann aus dem geschilderten Grund die Finger weggelassen.

                Welche Ansprüche möchtest du nach einem Rücktritt denn noch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen?
                Maximal den Abstand zwischen Stornogebühr und Gesamtreisepreis ... je nach dem Zeitpunkt vermutlich nicht nennenswert.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • sunday21S sunday21

                  Ein Dankesschreiben für eine am Freitag abgebuchte Zahlung habe ich am Montag gegen 20 Uhr von TC erhalten (Absender noreply). Überstunden werden also schon geschoben.

                  Ansonsten heißt es wohl abwarten und Tee trinken. Leider hat das kontaktierte Hotel auf Mauritius noch nicht geantwortet.

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                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2368

                  @sunday21 sagte:

                  Ein Dankesschreiben für eine am Freitag abgebuchte Zahlung habe ich am Montag gegen 20 Uhr von TC erhalten (Absender noreply). Überstunden werden also schon geschoben.

                  Ja klar, da sitzt ein Mitarbeiter und verfasst bis 24 Uhr Dankesschreiben ...

                  Ansonsten heißt es wohl abwarten und Tee trinken. Leider hat das kontaktierte Hotel auf Mauritius noch nicht geantwortet.

                  Joh, das ist korrekt.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • rosi5862R rosi5862

                    Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

                    vonschmelingV Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2369

                    @rosi5862 sagte:

                    Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

                    Super Tipp so hinterher ... 😶

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • RinnebachR Rinnebach

                      @geschest sagte:

                      Nein. Es sind jeweils eine Leistung bei drei verschiedenen Anbietern. Eine Pauschalreise ist eine Bündelung von Teilleistungen bei nur einem Anbieter. Du hast ein Hotel bei Veranstalter A, eines bei B und eines bei C gebucht, wenn ich das richtig verstanden habe. Also keine Bündelung von Leistungen. Somit keine Pauschalreise

                      Das ist richtig. Ich war aber der Meinung, dass eine Bündelung auch über einen Vermittler, also HC, erfolgen kann.

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2370

                      @rinnebach sagte:

                      Das ist richtig. Ich war aber der Meinung, dass eine Bündelung auch über einen Vermittler, also HC, erfolgen kann.

                      Ja, ein Hinweis auf sog. verbundene Reiseleistung und die entsprechende Absicherung ist sicherlich auch erfolgt.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @joergen78 sagte:

                        Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

                        Nein, es gibt natürlich keine "Lücke", die eine Kündigung ermöglicht solange die Dinge so sind wie sie sind.

                        Joergen78J Offline
                        Joergen78J Offline
                        Joergen78
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2371

                        @vonschmeling sagte:

                        Nein, es gibt natürlich keine "Lücke", die eine Kündigung ermöglicht solange die Dinge so sind wie sie sind.

                        Das ist in der Absolutheit nicht zutreffend. Nicht umsonst spielen Begriffe wie "Zumutbarkeit" und "Zurechnung zum Risikoumfeld des Veranstalters" bei der Frage der Zulässigkeit und Höhe von Stornogebühren eine große Rolle. Deshalb sollte man sich bei der Abwägung der eigenen Optionen und den damit verbundenen Risiken vernünftig beraten lassen. Kunden haben Rechte, aber auch Pflichten und unüberlegte Handlungen können noch unangenehmere Konsequenzen haben.

                        Das Problem ist derzeit der Schwebezustand. Keiner weiß, wie sich die Situation weiter entwickelt, weshalb die Risiken für Kunden derzeit enorm sind.

                        Glücklicherweise ist das Thema Stornogebühr derzeit ein akademisches Problem, da die Reiseveranstalter die Reisen sukzessive von sich aus absagen. Wer jedoch von sich aus stornieren möchte, sollte sich gut über die Risiken informieren.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2372

                          Du bestätigst dem Grunde nach meine Aussage, die übrigens nicht absolut sondern fallspezifisch war.:
                          Nanette fragte nach einer "Lücke" die ihr die Kündigung ihres Reisevertrages ermöglicht. Auf deren Nichtvorhandensein bezog sich meine Antwort.
                          Ich bemühe mich so gut es geht durchaus um differenzierte Anworten, insbesondere im Bezug auf die Unterscheidung abgesagte / nicht abgesagte Reisen.
                          Das gestaltete sich zuweilen im heillosen Durcheinander recht schwierig - ich hoffe, dass die Info auf der Startseite von HC weiterhin entlastet und man nicht hunderte irrtümlicher Google Ergebnisse moderieren muss ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • benjoshB benjosh

                            Wurde eigentlich bei gebuchten Neckermannreisen der Restbetrag bei jemandem abgebucht?

                            Chrisanne2C Offline
                            Chrisanne2C Offline
                            Chrisanne2
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2373

                            @benjosh sagte:

                            Wurde eigentlich bei gebuchten Neckermannreisen der Restbetrag bei jemandem abgebucht?

                            Ja

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @imandra80 sagte:

                              Liebe vonschmeling da ich keine Ahnung habe; wie kann ich nachvollziehen ob unsere Flüge Linienflüge sind/wären?

                              Ich habe versucht das über Suchmaschinen zu finden, aber ich bin wohl zu blond...
                              ...vielleicht auch einfach übermüdet,

                              Es wäre nett wenn Du uns da helfen könntest

                              Vielen Dank

                              Nenne doch einfach das Luftverkehrsunternehmen das euch befördern soll und möglichst noch ob du direkt dort gebucht hast oder im Rahmen einer Pauschalreise.

                              Imandra80I Offline
                              Imandra80I Offline
                              Imandra80
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2374

                              @vonschmeling sagte:

                              Nenne doch einfach das Luftverkehrsunternehmen das euch befördern soll und möglichst noch ob du direkt dort gebucht hast oder im Rahmen einer Pauschalreise.

                              Guten Morgen,
                              Es ist eine Pauschalreise von Neckermann. Sunexpress ist die Airline für hin- und Rückflug.

                              LG Ima

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • steffy-rS Offline
                                steffy-rS Offline
                                steffy-r
                                schrieb am zuletzt editiert von steffy-r
                                #2375

                                Was haltet Ihr von dem Passus mit der vorzeitigen kostenfreien Kündigung des Vertrages?

                                https://www.hamburg-reiserecht.de/pauschalreise/kuendigung-ruecktritt-vor-reisebeginn/rechte

                                Unser Hotel durfte uns aus rechtlichen Gründen nicht schriftlich mitteilen, dass unser Zimmer storniert ist........

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Susanne_EllaS Offline
                                  Susanne_EllaS Offline
                                  Susanne_Ella
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2376

                                  Hallo zusammen!

                                  Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                                  Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                                  1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                                  2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                                  3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                                  Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                                  MfG Susanne

                                  andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Susanne_EllaS Susanne_Ella

                                    Hallo zusammen!

                                    Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                                    Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                                    1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                                    2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                                    3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                                    Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                                    MfG Susanne

                                    andi2601A Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2377

                                    @susanne-ella sagte:

                                    Hallo zusammen!

                                    Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                                    Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                                    1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                                    Wird sehr schwer

                                    2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                                    Ja Neckermann ist nicht insolvent. Nur reisen bis 26 sind bis jetzt nich antretbar.

                                    3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                                    Das wäre ja eigentlich versicherungsbrtrug! Du möchtest also krank werden damit du Geld bekommst... sei vorsichtig

                                    Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                                    MfG Susanne

                                    Susanne_EllaS 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • andi2601A andi2601

                                      @susanne-ella sagte:

                                      Hallo zusammen!

                                      Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                                      Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                                      1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                                      Wird sehr schwer

                                      2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                                      Ja Neckermann ist nicht insolvent. Nur reisen bis 26 sind bis jetzt nich antretbar.

                                      3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                                      Das wäre ja eigentlich versicherungsbrtrug! Du möchtest also krank werden damit du Geld bekommst... sei vorsichtig

                                      Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                                      MfG Susanne

                                      Susanne_EllaS Offline
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                                      Susanne_Ella
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2378

                                      Hallo Andi,

                                      danke für deine Antwort. Bitte unterstelle mir keinen Versicherungsbetrug. Es war eine prinzipielle Frage, ob im Krankheitsfall eine solche Reiserücktrittsversicherung überhaupt greifen würde.

                                      MfG Susanne

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • TanjaCT Offline
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                                        TanjaC
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2379

                                        Weiß jemand auf welche rechtliche Grundlage sich TC beruft, wenn Sie den Fluggesellschaften die Beförderung der Gäste untersagt?
                                        Ich kann mir im Moment keine vorstellen.
                                        Wer ist da rechtlich drin und weiß das?

                                        andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • TanjaCT TanjaC

                                          Weiß jemand auf welche rechtliche Grundlage sich TC beruft, wenn Sie den Fluggesellschaften die Beförderung der Gäste untersagt?
                                          Ich kann mir im Moment keine vorstellen.
                                          Wer ist da rechtlich drin und weiß das?

                                          andi2601A Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2380

                                          Recht einfach. Der nichtbezahlung.

                                          TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
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