Insolvenz Thomas Cook
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Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?
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Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, wenden sich bitte an die KAERA AG über nachfolgenden Link.http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htmKunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
Der Link zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird in kürze freigeschaltet -
Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .
@schlangenfanger sagte:
Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .
Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern
- und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 
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Mein örtliches Reisebüro teilt mit , alle Reisen sind hinfällig , es könnte neu gebucht werden. ( Neckermann weiß ich nicht),
wir sind Bucher & Öger Kunden.Reisebeginn wäre 01.10. gewesen nach Kreta.
Das Auto ist bei FTI gebucht, das Geld was ich dafür schon gezahlt habe zahlt FTI aus Kulanz zurück.Sie suchen mir was Neues zum 01.10. raus aber ich glaub wir bleiben zuhause, da wird doch nun überall Chaos und gedrückte Stimmung sein an den Urlaubsorten. Um die Reisebranche in den europäischen Ländern tuts mir leid, wenn die nun das Geld der vergangenen Monate nicht erhalten, es sind ja auch kleine private Unterkünfte betroffen.
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Moin,
Ich würde mir nur wünschen, endlich eine Info von Bucher oder HC zu bekommen, was mit anstehenden Buchungen passiert.
Abflug 10.10.
Alles bezahlt....
Ich könnte ja neu buchen, wenn ich endlich wüsste ob abgesagt/storniert ist, wg. Insolvenz.
Erstattungen usw. kann ich ja auch später noch klären... -
Eine kurze Frage:
Könnt ihr mir sagen, ob als Zahlungsnachweis die Zahlungsempfangsbestätigungs-Emails vom Reiseveranstalter ausreichend sind?
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Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?
Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.
Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?
Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???
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Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, wenden sich bitte an die KAERA AG über nachfolgenden Link.http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htmKunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
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Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
Gruss
Simone -
Insolvenz TC Deutschland.
Tuifly hat schon das Geld für die Sitzplatzresevierung angewiesen.
Eurowings sträubt sich die Sonderleistung zu erstatten.
Das müsste noch entschieden werden.
Neue Reise gebucht einen Tag früher und Rückreise einen Tag später ,Expedia Leihwagen gecancelt und neu gebucht,Parkplatzreservierung umgebucht auf den nächsten Urrlaub.
Versicherer Webseite erreicht man nicht wie TC ... -
Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?
@nsc08 sagte:
Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?
ja - das eilt nicht, das wird dann eh erst über die nächsten Wochen gesammelt
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@schlangenfanger sagte:
Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .
Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern
- und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 
@bienekind sagte:
Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern
- und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 
Dann solltest du mal deine Reiseunterlagen oder Alternativ das Impressum von der Neckermann Website lesen.
Dort steht nämlich: "Neckermann Reisen - Eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH" das Ergebnis dürfte dann Bekannt sein. -
Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?
Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.
Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?
Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???
@hainza sagte:
Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?
Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.
Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?
Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???
ja das wird Monate dauern, und es wird eine Frist geben, bis wann jeder sein Zeug einzureichen hat
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@schlangenfanger sagte:
Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .
Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern
- und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 
@bienekind sagte:
Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern
- und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 
Bienekind da bist du nicht auf dem laufendem
TC Deutschland zu dem Neckermann gehört hat Insolvenz angemeldet -
Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?
Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.
Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?
Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???
@hainza sagte:
Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?
Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.
Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?
Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???
Rechne mit 1 Jahr Bearbeitungszeit!
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Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
Gruss
Simone@simone25 sagte:
Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
Gruss
SimoneSo wie ich das Insolvenzrecht lese, darf er das nicht und wird es auch nicht machen, ausser er ist sich sicher, die Leistung (also die Reise) wie vereinbart erbringen zu können.
Ich würde in jedem Fall jede jetzt noch abgehende Zahlung sofort zurückbuchen lassen und ausserdem versuchen alle bereits erfolgten Zahlungen ebenfalls (auch wenn das in vielen Fällen nicht klappen wird). Und dann, wenn nicht bereits eine Stornierungsmeldung des Reiseveranstalters vorliegt, von diesem eine schriftliche Entscheidung verlangen, ob er noch Leistet oder nicht.Insolvenzrecht sagt zu Verträgen bei denen noch keine Seite geleistet hat (also du nicht bezahlt und der Reiseveranstalter noch nicht die Leistung erbracht hat), dass der Insolvenzverwalter entscheiden kann, ob er die Verträge noch ausführt --> Dann Leistung gegen Leistung, oder nicht. Er hat das Entscheidungsrecht. Aber er darf nicht deine Leistung entgegennehmen und seine Leistung nicht mehr erbringen. Das wäre Betrug.
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@bienekind sagte:
Ja, aber du hast doch auch sicher einen Bankbeleg.
Schon, hab aber jetzt gerade keinen Zugriff und könnte es mit den Bestätigungsmails direkt fertig machen.
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Was mit Buchungen, Abreise ab 27 September geschieht, entscheiden gerade die Insolvenzverwalter und die Insolvenzversicherung.
Jetzt geht es in erster Linie um die Rückführung aller "gestrandeten" Urlauber klickAlso ich habe über Neckermann gebucht.Am 28.9 soll es losgehen von Tegel. Ich habe gerade im Hotel in Griechenland angerufen.Mein Zimmer ist nicht bezahlt.Der Flieger Eurowings wahrscheinlich auch nicht.Was mach ich jetzt???
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Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?
@nsc08 sagte:
Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?
Noch ist doch gar kein Schaden eingetroffen.
Wunschdenken wäre, alle Reisen ab dem 28.9 finden wieder wie gewohnt statt, die ausgestellten Tickets und Reiseunterlagen behalten ihre Gültigkeit...
Dann wärst Du mit Deiner heutigen Schadensmeldung für eine Reise ab dem 29.9. aber sowas von daneben.