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Insolvenz Thomas Cook

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  • Becci333B Offline
    Becci333B Offline
    Becci333
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2841

    Reise direkt bei Neckermann gebucht, Abflug wäre in 3 Tagen Samstag Abend.
    Bisher keinerlei Info oder Absage. Damit wär ich ja mittlerweile schon zufrieden.

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    • Madlen136M Offline
      Madlen136M Offline
      Madlen136
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2842

      Ich habe gegen 12 Uhr bei HC angerufen, da hieß es noch sie können mir noch keine Auskunft geben. Entweder sagt dort jeder was anderes oder da weiß einer vom anderen nichts

      Was ist denn richtig ? Sind die Flüge und Hotels bereits storniert ?
      Ich würde dann langsam Plan B starten aber man hat hier ja keine handfesten Fakten

      SonneStrand75S kri sK 2 Antworten Letzte Antwort
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      • wurstmichelW wurstmichel

        Schadensmeldungen müssen umgehend eingeleitet werden,wer eine Rechtsschutzversicherung hat sollte bei dieser Infos einholen.

        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2843

        @wurstmichel sagte:

        Schadensmeldungen müssen umgehend eingeleitet werden,wer eine Rechtsschutzversicherung hat sollte bei dieser Infos einholen.

        Solange die Reise nicht abgesagt wurde, kann man nichts melden.

        wurstmichelW HacksyH 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Madlen136M Madlen136

          Ich habe gegen 12 Uhr bei HC angerufen, da hieß es noch sie können mir noch keine Auskunft geben. Entweder sagt dort jeder was anderes oder da weiß einer vom anderen nichts

          Was ist denn richtig ? Sind die Flüge und Hotels bereits storniert ?
          Ich würde dann langsam Plan B starten aber man hat hier ja keine handfesten Fakten

          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2844

          @madlen136 sagte:

          Ich habe gegen 12 Uhr bei HC angerufen, da hieß es noch sie können mir noch keine Auskunft geben. Entweder sagt dort jeder was anderes oder da weiß einer vom anderen nichts

          Was ist denn richtig ? Sind die Flüge und Hotels bereits storniert ?
          Ich würde dann langsam Plan B starten aber man hat hier ja keine handfesten Fakten

          Hier sagt jeder was anderes. Ich würde mich auf keine Aussagen hier verlassen, nur auf schriftliche Bestätigungen oder Stornierungen der konkreten Reise.
          Was jemand mal am Telefon gehört hat (stille Post kennt ja jeder), interessiert am Ende niemanden.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SonneStrand75S SonneStrand75

            @wurstmichel sagte:

            Schadensmeldungen müssen umgehend eingeleitet werden,wer eine Rechtsschutzversicherung hat sollte bei dieser Infos einholen.

            Solange die Reise nicht abgesagt wurde, kann man nichts melden.

            wurstmichelW Offline
            wurstmichelW Offline
            wurstmichel
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2845

            Mit dem Nicht antreten der Reise ist unsere Abgesagt worden,jetzt kümmert sich unser Anwalt darum.
            Wir haben die Nase voll,Urlaub ist gelaufen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juergen13J juergen13

              Thomas Cook meldet Insolvenz an
              Die deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September 2019 einen Insolvenzantrag eingereicht. Zunächst werden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt werden. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, wird in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.

              Ich bin mir nicht sicher ob Neckermann-Reisen auch Insolvenz angemeldet haben. Laut meinem Bekannten im Reisebüro ist dies noch nicht der Fall. Ausserdem ist auf der obigen Meldung von der Neckermann Webseite Neckermann explizit nicht erwähnt, aber nur die Marken Bucher Reisen und Öger Tours (und natürlich TC).

              Das ist also alles noch mit Vorsicht zu geniessen.

              slowhexeS Offline
              slowhexeS Offline
              slowhexe
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2846

              @juergen13 sagte:

              Ich bin mir nicht sicher ob Neckermann-Reisen auch Insolvenz angemeldet haben. Laut meinem Bekannten im Reisebüro ist dies noch nicht der Fall. Ausserdem ist auf der obigen Meldung von der Neckermann Webseite Neckermann explizit nicht erwähnt, aber nur die Marken Bucher Reisen und Öger Tours (und natürlich TC).

              Das ist also alles noch mit Vorsicht zu geniessen.

              Was gibts da noch falsch zu verstehen?

              https://www.neckermann-reisen.de/

              Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach -
              und andere, die sind einfach furchtbar!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Banshee350B Offline
                Banshee350B Offline
                Banshee350
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2847

                Was ist denn das Buchungsdatum und Buchungsnummer?

                Buchungsdatum wann ich die Reise bei HC gebucht habe oder das datum was in der Bestätigung von TC steht?

                Buchungsnummer ist die Reiseauftragsnummer die ioch von TC bekommen habe? Fängt an mit "01 NEC ..." ?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Stephan SchubothS Offline
                  Stephan SchubothS Offline
                  Stephan Schuboth
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2848

                  Hallo,
                  so ist auch unsere Idee. Unsere Reise soll am 29.09.19 losgehen.
                  Wir haben Kontakt zum Hotel aufgenommen und vermerkt, dass wir gerne unsere Reise trotz der voraussichtlichen Stornierung seitens Neckermann wahrnehmen würden. Das Hotel würde sich freuen, im Rahmen seiner Möglichkeiten bezogen auf die erneuten Kosten zu helfen. Plätze sind auf dem bereits gebuchten / bezahlten Flug auch heute noch verfügbar. Schon alleine der Gedanke, es alles schon bezahlt zu haben und man dafür keine Leistung bekommt ist sehr schwer zu ertragen. Am liebsten würde ich Strafantrag bei der Polizei gegen den Veranstalter stellen.....gut...anderes Blatt. Wenn Neckermann jetzt stornieren würde, dann könnten wir alles neu organisieren, aber man zieht es unnötig in die Länge, verursacht noch mehr Kosten!!!! Unsere 2 Kinder haben sich mega auf den Urlaub gefreut und können überhaupt nicht verstehen was hier abgeht.... Wir haben 1000€ mit KK angezahlt und dann leider nochmal 3830 überwiesen. Würden nach der schriftlichen Stornierung die 1000 € KK zurück buchen. Verlieren wir dann automatisch den Anspruch der Versicherung????? Vielleicht sind ja die 1000 € viel mehr, als die Rückzahlung bezogen auf 4830€ aus der Versicherung.....

                  AnjaPaul80A 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • GiborG Gibor

                    Von der HC-Infopage:
                    "Ich habe nur Hotel gebucht, bin ich abgesichert? 
                    Nein. Nur Hotel Buchungen sind bei Buchungen ab dem 01.09.2018 bei allen Veranstaltern der Thomas Cook Gruppe nicht mehr versichert, nach unserem Kenntnisstand. "
                    Ist dasmit das Buchungsdatum oder das Abreisedatum gemeint?

                    Und was genau soll man bitte machen, wenn man davon betroffen ist? Kaera weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nur für Pauschalreisen verantwortlich sind und auf der HC-Infopage steht nichts dazu, was man in einem solchen unversicherten Zustand tun soll.

                    Und gibt es Infos wer dieser Insolvenzverwalter ist, wo man sich hinwenden soll?

                    gesche.stG Offline
                    gesche.stG Offline
                    gesche.st
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2849

                    @gibor sagte:

                    Von der HC-Infopage:
                    "Ich habe nur Hotel gebucht, bin ich abgesichert? 
                    Nein. Nur Hotel Buchungen sind bei Buchungen ab dem 01.09.2018 bei allen Veranstaltern der Thomas Cook Gruppe nicht mehr versichert, nach unserem Kenntnisstand. "
                    Ist dasmit das Buchungsdatum oder das Abreisedatum gemeint?

                    Und was genau soll man bitte machen, wenn man davon betroffen ist? Kaera weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nur für Pauschalreisen verantwortlich sind und auf der HC-Infopage steht nichts dazu, was man in einem solchen unversicherten Zustand tun soll.

                    Und gibt es Infos wer dieser Insolvenzverwalter ist, wo man sich hinwenden soll?

                    Das Buchungsdatum zählt. Hast du vor dem 01.09.2018 gebucht? Also vor über einem Jahr? Dann zählt deine Buchung dort mit rein, ansonsten nicht.

                    Offiziell ist noch nichts bekannt gegeben, man darf aber auch nicht vergessen, dass der Insolvenzantrag erst heute erfolgt ist. Das wird aber noch passieren.

                    In solch einem unversicherten Fall kannst du nicht wirklich etwas tun. Pro forma kannst du natürlich eine Forderung deines bezahlten Betrages verlangen.

                    Ich weiß ja nicht, wann es los gehen soll bei dir. Ist es noch etwas hin, dann warte einfach ab. Sollte die Insolvenz nun zeigen, dass es nur durch Abzug der Gelder durch die Muttergesellschaft zu dieser Situation gekommen ist und sonst Rentabilität gegeben ist, dann wird man versuchen, das Unternehmen zu sanieren. Sollte dem nicht der Fall sein, dann ist die Frage, ob du etwas aus der Insolvenzmasse erhalten wirst. Aber wie gesagt, dass steht alles noch in den Sternen und kann dir zum jetzigen Zeitpunkt leider keiner sagen.

                    GiborG 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SonneStrand75S SonneStrand75

                      @wurstmichel sagte:

                      Schadensmeldungen müssen umgehend eingeleitet werden,wer eine Rechtsschutzversicherung hat sollte bei dieser Infos einholen.

                      Solange die Reise nicht abgesagt wurde, kann man nichts melden.

                      HacksyH Offline
                      HacksyH Offline
                      Hacksy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2850

                      @sonnestrand75 sagte:

                      Solange die Reise nicht abgesagt wurde, kann man nichts melden.

                      Meine Reise sollte am Samstag Starten und ich habe bei der Versicherung nun alles eingereicht

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • reisejediR Offline
                        reisejediR Offline
                        reisejedi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2851

                        Immer wieder Fehlermeldung nach Abschicken der Schadensmeldung an KAERA.

                        HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KitzelbacherK Kitzelbacher

                          Guten Morgen!
                          In unserer Tageszeitung hat ein kundiger Mensch der Verbraucherzentrale geraten, bei bevorstehenden, noch nicht vollständig bezahlten Reisen die Zahlung auszusetzen. Ich habe Sowohl TC als RV wie auch HC als RB darüber informiert.

                          Sehr geehrte Damen und Herren,
                          in Anbetracht der Unsicherheit der Durchführung unserer unter der Buchungsnummer xxxxxxxx geplanten Reise entziehe ich der Thomas Cook Touristik GmbH bzw. Neckermann Reisen das Mandat zum Einziehen des Reisepreises per Kreditkarte.

                          Ich versichere, dass ich die Restzahlung sofort vornehme, sobald Sie mir schriftlich die Durchführung der Reise wie geplant und ohne Mehrkosten zusichern.
                          Mit bestem Dank für Ihr Verständnis

                          Werde mich im Laufe des Tages auch noch mit Mastercard besprechen, ob im Falle eines Falles das vorrübergehende Sperren der Kreditkarte oder aber eine Rückbuchung besser ist.
                          Reisedatum wäre der 29.10., Zahltag per Mastercard der 29.09.2019

                          schwarzjessiS Offline
                          schwarzjessiS Offline
                          schwarzjessi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2852

                          Hallo,

                          erstmals vielen Dank für den Tipp, aber wohin wende ich mich mit dem Schreiben? An die Bank,oder?
                          Ich habe im August eine Reise bei Bucher Reisen über HC gebucht (Pauschalreise Start am 30.11.19 nach Dom Rep). Als Zahlungsmethode habe ich meine Massterkarte angegeben. Die erste Rate wurde schon im Sept. 2019 von meinem Konto abgebucht. Die zweite Teilzahlung steht im Okt. 19 an. Ich versuche nun händeringend diese zu stoppen bzw. habe ich nach einem Chargeback/ Stornierung angefragt. Meine Bank (Sparkasse) verweist auf den Sicherungsschein, bzw. muss erst eine Ablehnung der Versichrung das sein um eine Stornierung/ Chargeback der Kreditkarte zu rechtfertigen. Was mach ich nun?
                          Ist es sinnvoll die Masterkarte sperren zu lassen? Ich bin um jeden Tipp dankbar.

                          Grüße an alle Betroffene

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KitzelbacherK Kitzelbacher

                            Guten Morgen!
                            In unserer Tageszeitung hat ein kundiger Mensch der Verbraucherzentrale geraten, bei bevorstehenden, noch nicht vollständig bezahlten Reisen die Zahlung auszusetzen. Ich habe Sowohl TC als RV wie auch HC als RB darüber informiert.

                            Sehr geehrte Damen und Herren,
                            in Anbetracht der Unsicherheit der Durchführung unserer unter der Buchungsnummer xxxxxxxx geplanten Reise entziehe ich der Thomas Cook Touristik GmbH bzw. Neckermann Reisen das Mandat zum Einziehen des Reisepreises per Kreditkarte.

                            Ich versichere, dass ich die Restzahlung sofort vornehme, sobald Sie mir schriftlich die Durchführung der Reise wie geplant und ohne Mehrkosten zusichern.
                            Mit bestem Dank für Ihr Verständnis

                            Werde mich im Laufe des Tages auch noch mit Mastercard besprechen, ob im Falle eines Falles das vorrübergehende Sperren der Kreditkarte oder aber eine Rückbuchung besser ist.
                            Reisedatum wäre der 29.10., Zahltag per Mastercard der 29.09.2019

                            schwarzjessiS Offline
                            schwarzjessiS Offline
                            schwarzjessi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2853

                            Hallo,
                            erstmals vielen Dank für den Tipp, aber wohin wende ich mich mit dem Schreiben? An die Bank,oder?
                            Ich habe im August eine Reise bei Bucher Reisen über HC gebucht (Pauschalreise Start am 30.11.19 nach Dom Rep). Als Zahlungsmethode habe ich meine Massterkarte angegeben. Die erste Rate wurde schon im Sept. 2019 von meinem Konto abgebucht. Die zweite Teilzahlung steht im Okt. 19 an. Ich versuche nun händeringend diese zu stoppen bzw. habe ich nach einem Chargeback/ Stornierung angefragt. Meine Bank (Sparkasse) verweist auf den Sicherungsschein, bzw. muss erst eine Ablehnung der Versichrung das sein um eine Stornierung/ Chargeback der Kreditkarte zu rechtfertigen. Was mach ich nun?
                            Ist es sinnvoll die Masterkarte sperren zu lassen? Ich bin um jeden Tipp dankbar.
                            Grüße an alle Betroffene

                            SchlangenfangerS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • reisejediR reisejedi

                              Immer wieder Fehlermeldung nach Abschicken der Schadensmeldung an KAERA.

                              HacksyH Offline
                              HacksyH Offline
                              Hacksy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2854

                              @reisejedi sagte:

                              Immer wieder Fehlermeldung nach Abschicken der Schadensmeldung an KAERA.

                              Leider überlastet immer wieder versuchen(Nervt ich weiß) aber irgendwann geht's durch

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • schwarzjessiS schwarzjessi

                                Hallo,
                                erstmals vielen Dank für den Tipp, aber wohin wende ich mich mit dem Schreiben? An die Bank,oder?
                                Ich habe im August eine Reise bei Bucher Reisen über HC gebucht (Pauschalreise Start am 30.11.19 nach Dom Rep). Als Zahlungsmethode habe ich meine Massterkarte angegeben. Die erste Rate wurde schon im Sept. 2019 von meinem Konto abgebucht. Die zweite Teilzahlung steht im Okt. 19 an. Ich versuche nun händeringend diese zu stoppen bzw. habe ich nach einem Chargeback/ Stornierung angefragt. Meine Bank (Sparkasse) verweist auf den Sicherungsschein, bzw. muss erst eine Ablehnung der Versichrung das sein um eine Stornierung/ Chargeback der Kreditkarte zu rechtfertigen. Was mach ich nun?
                                Ist es sinnvoll die Masterkarte sperren zu lassen? Ich bin um jeden Tipp dankbar.
                                Grüße an alle Betroffene

                                SchlangenfangerS Offline
                                SchlangenfangerS Offline
                                Schlangenfanger
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2855

                                @schwarzjessi sagte:

                                Hallo,
                                erstmals vielen Dank für den Tipp, aber wohin wende ich mich mit dem Schreiben? An die Bank,oder?
                                Ich habe im August eine Reise bei Bucher Reisen über HC gebucht (Pauschalreise Start am 30.11.19 nach Dom Rep). Als Zahlungsmethode habe ich meine Massterkarte angegeben. Die erste Rate wurde schon im Sept. 2019 von meinem Konto abgebucht. Die zweite Teilzahlung steht im Okt. 19 an. Ich versuche nun händeringend diese zu stoppen bzw. habe ich nach einem Chargeback/ Stornierung angefragt. Meine Bank (Sparkasse) verweist auf den Sicherungsschein, bzw. muss erst eine Ablehnung der Versichrung das sein um eine Stornierung/ Chargeback der Kreditkarte zu rechtfertigen. Was mach ich nun?
                                Ist es sinnvoll die Masterkarte sperren zu lassen? Ich bin um jeden Tipp dankbar.
                                Grüße an alle Betroffene

                                Warte doch einfach , bis deine Reise abgesagt wird .

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • C00kieC Offline
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                                  C00kie
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2856

                                  Hier sind auch einige Leute eindeutig viel zu nervös. Es spielt absolut keine Rolle ob euer Antrag heute oder morgen bei der Versicherung eingeht. Jeder bekommt den gleichen Anteil wenn es denn einen gibt. Wenn es jetzt nicht klappt weil es zu viele versuchen, versuch es später oder morgen nochmal.

                                  BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • C00kieC C00kie

                                    Hier sind auch einige Leute eindeutig viel zu nervös. Es spielt absolut keine Rolle ob euer Antrag heute oder morgen bei der Versicherung eingeht. Jeder bekommt den gleichen Anteil wenn es denn einen gibt. Wenn es jetzt nicht klappt weil es zu viele versuchen, versuch es später oder morgen nochmal.

                                    BienekindB Offline
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                                    Bienekind
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2857

                                    Hier gibts einige Infos : Klick

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Marcus30071974M Marcus30071974

                                      Hallo,
                                      bei uns ist der Fall so, das wir am 06.10. nach Kreta fliegen sollten.
                                      Flüge sind lt. Ryanair gebucht, bezahlt und kann keiner mehr stornieren....
                                      Hotel hat kein Geld erhalten, macht uns aber Sonderpreis.

                                      Wie ist so die generelle Meinung, was mach machen sollen.....Fliegen und die Kosten auf sich nehmen?
                                      Und wie verhält es sich dann mit der Schadensmeldung? Weil die Flüge sind ja gegangen, aber sind nicht separat auf der Rechnung aufgeführt?

                                      Danke an alle die diese Sche... abarbeiten.

                                      Gruß
                                      Marcus

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2858

                                      @marcus30071974 sagte:

                                      Hallo,
                                      bei uns ist der Fall so, das wir am 06.10. nach Kreta fliegen sollten.
                                      Flüge sind lt. Ryanair gebucht, bezahlt und kann keiner mehr stornieren....
                                      Hotel hat kein Geld erhalten, macht uns aber Sonderpreis.

                                      Wie ist so die generelle Meinung, was mach machen sollen.....Fliegen und die Kosten auf sich nehmen?

                                      Achtung - das ist kein Rat: Ich würde das so machen

                                      Und wie verhält es sich dann mit der Schadensmeldung? Weil die Flüge sind ja gegangen, aber sind nicht separat auf der Rechnung aufgeführt?

                                      Deine Reise ist noch nicht abgesagt, folglich kannst du auch noch keinen Schaden melden.
                                      Die Mehrkosten für die erneute Hotelzahlung kannst du bei der Zuerich geltend machen, Formular gibt´s über Karea.

                                      Danke an alle die diese Sche... abarbeiten.

                                      Bitte.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      50Dagmar5 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                                        Hallo,
                                        so ist auch unsere Idee. Unsere Reise soll am 29.09.19 losgehen.
                                        Wir haben Kontakt zum Hotel aufgenommen und vermerkt, dass wir gerne unsere Reise trotz der voraussichtlichen Stornierung seitens Neckermann wahrnehmen würden. Das Hotel würde sich freuen, im Rahmen seiner Möglichkeiten bezogen auf die erneuten Kosten zu helfen. Plätze sind auf dem bereits gebuchten / bezahlten Flug auch heute noch verfügbar. Schon alleine der Gedanke, es alles schon bezahlt zu haben und man dafür keine Leistung bekommt ist sehr schwer zu ertragen. Am liebsten würde ich Strafantrag bei der Polizei gegen den Veranstalter stellen.....gut...anderes Blatt. Wenn Neckermann jetzt stornieren würde, dann könnten wir alles neu organisieren, aber man zieht es unnötig in die Länge, verursacht noch mehr Kosten!!!! Unsere 2 Kinder haben sich mega auf den Urlaub gefreut und können überhaupt nicht verstehen was hier abgeht.... Wir haben 1000€ mit KK angezahlt und dann leider nochmal 3830 überwiesen. Würden nach der schriftlichen Stornierung die 1000 € KK zurück buchen. Verlieren wir dann automatisch den Anspruch der Versicherung????? Vielleicht sind ja die 1000 € viel mehr, als die Rückzahlung bezogen auf 4830€ aus der Versicherung.....

                                        AnjaPaul80A Offline
                                        AnjaPaul80A Offline
                                        AnjaPaul80
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2859

                                        Wir haben unsere Reise die schon bezahlt war nun auch nochmal gebucht zwar 200euro mehr jetzt drauf gelegt aber wenigstens müssen wir unseren 2 Kleinkindern nicht sagen das der Urlaub futsch ist. Jetzt haben wir andere Flugzeiten aber der Tag bleibt gleich, müssen aber so nicht noch den Parkplatz in München stornieren.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • susitachyonS Offline
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                                          susitachyon
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2860

                                          Erstattung bereits geleisteter Zahlungen 

                                          Für Pauschalreisen, die vom Veranstalter abgesagt wurden, greift ab sofort der Sicherungsschein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den von der Zurich Insurance PLC Versicherung beauftragten Dienstleister: 

                                          • KAERA
                                          • Telefonnummer: +49 6172 99761123 
                                          • Direkte Website: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook/ 

                                          Für alle anderen Reisen besteht nach wie vor ein gültiger Vertrag mit dem Veranstalter, sodass zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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