Insolvenz Thomas Cook
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An alle , die hier ständig die gleichen Fragen stellen . Nehmt euch mal ein wenig Zeit und lest halt auch mal zurück . So viel wurde schon zig - mal beantwortet . Erwartet doch nicht , dass sofort jemand auf eure Fragen reagiert .
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@joergen78 sagte:
Solange Ihr Reiseveranstalter nicht weiß, ob er die Leistung erbringen kann, wird er Ihr Konto auch nicht belasten. Was aber nicht heißt, dass er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nicht doch noch erbringen kann. Dann wäre auch der Reisepreis fällig.
Daher um schnell Klarheit zu bekommen:
Insolvenzverwalter direkt zur Entscheidung fragen --> Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
Er muss unverzüglich Antworten. Was auch immer das in diesem Fall ist. Aber mehr als 5 Werktage würde ich ihm nicht geben.@hainza sagte:
Daher um schnell Klarheit zu bekommen:
Insolvenzverwalter direkt zur Entscheidung fragen --> Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
Er muss unverzüglich Antworten. Was auch immer das in diesem Fall ist. Aber mehr als 5 Werktage würde ich ihm nicht geben.Dazu müsste es den aber erst einmal geben!
LG
Sokrates
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Also ich bin persönlich der Meinung, sollte der Insolvenzverwalter eine Möglichkeit sehen das die Gesellschaft weiter geführt werden kann, könnte ich mir vorstellen das die Buchungen die schon getätigt wurde doch stattfinden zu lassen. Bestimmt nicht für Reisen die diese Woche noch beginnen. Selbst wenn jetzt die Hotels und Flüge storniert sein sollten, kann das der RV wieder buchen. Das Land Hessen hat ja schon zugesagt zu helfen wenn Berlin und es gewährleistet ist das die Kohle die zugesagt wird, nicht in die Insolvenzmasse von Thomas Cook England fließt. Das kann heute oder morgen natürlich nicht entschieden werden. Sollte es so kommen das Thomas Cook GmbH mit neuem Investor und dem Geld vom Staat weiter machen kann, wäre es bestimmt auch gut das schon gebuchte Reisen stattfinden können. Schon alleine damit man der Gruppe wieder vertrauen kann. Weil selbst ich würde jetzt aktuell nicht mehr da buchen sollte es, sagen wir mal ab 1.10 weiter gehen. Nur das muss jetzt der Insolvenzverwalter entscheiden. Also hoffe ich erst mal weiter, auch wenn es schwer fällt dran zu glauben.
Noch eine Info, da Thomas Cook GmbH Insolvenz angemeldet hat, betrifft es auch Neckermann Reisen ! -
@playaamadores sagte:
Da steigt keiner mehr durch selbst mein örtliches Reisebüro weiß null.
Ach sieh an ... das ist genau das, was Ahotep und ich schon seit gefühlten 100 Seiten zu erklären versuchen.
@vonschmeling sagte:
Ach sieh an ... das ist genau das, was Ahotep und ich schon seit gefühlten 100 Seiten zu erklären versuchen.
HALLO ??? es sind 2462 Beiträge auf 297 Seiten hier -woher sollen die Leute wissen wo sie schauen sollen --gehts noch
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Kurz und knapp:
Seit 20.9. bis eigentlich 4.10. JETZT auf Kos.
Nicht in der Zukunft, zur Zeit unmittelbar betroffen!
Versicherungs Dienstleister nicht zu erreichen. Aussitzen und abwarten? Bekommen wir Nachricht von denen wegen evtl. früherer Abreise?Danke an die Admins und alle, die etwas zu sagen haben und nicht die xte Frage wiederholen

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Gerade mal die Nummer der KAERA gewählt.
Bandansagen.....
Ergebnis: Sollte ihre Reise gebucht und gezahlt sein, aber sie haben noch kein Storno erhalten, wenden sie sich bitte an ihren Reiseveranstalter.
Tja, der Reiseveranstalter ist Bucher.....da erreichst du niemanden.
Also an HC wenden.
Ergebnis: Ich soll mich an die KAERA wenden.Tja, das Spiel kann ich jetzt wohl endlos treiben

@jf110 sagte:
Gerade mal die Nummer der KAERA gewählt.
Bandansagen.....
Ergebnis: Sollte ihre Reise gebucht und gezahlt sein, aber sie haben noch kein Storno erhalten, wenden sie sich bitte an ihren Reiseveranstalter.
Tja, der Reiseveranstalter ist Bucher.....da erreichst du niemanden.
Also an HC wenden.
Ergebnis: Ich soll mich an die KAERA wenden.Tja, das Spiel kann ich jetzt wohl endlos treiben

Leute, da rufen jetzt überall 120000 Menschen an. An alle die nicht in dieser Woche fliegen wollen.....Wartet doch alle mal ein paar Tage ab. Die Mitarbeiter wissen doch wahrscheinlich selbst noch nicht, was das alles nun bedeutet und wie es weitergeht.
Gebuchte Reisen über die betroffenen Veranstalter werden wohl nicht mehr stattfinden.
Wilder Aktionismus nutzt jetzt auch niemandem und die Versicherung anschreiben, um den Schaden zu melden kann man auch noch nächste oder übernächste Woche. -
Weiß jemand, ob man ein Anrecht auf di Rückbuchung von der Kreditkarte hat? Targo verweigert und verweist auf Insolvenzversicherung.
@tanjac sagte:
Weiß jemand, ob man ein Anrecht auf di Rückbuchung von der Kreditkarte hat? Targo verweigert und verweist auf Insolvenzversicherung.
Es kommt auf deine Kreditkarte an.....schau in die AGB.
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@mucmuli sagte:
Ich kann folgende Website empfehlen. Sie ist für Reisebüros gedacht und beantwortet viele Fragen systematisch.
Ebenso werden die Veranstalterinfos, also die Infos die TC zuerst an die Reisebüros versendet, direkt online gestellt. Hier erfährt man alles viel früher.
bedanke mich auch.
Punkt: Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.Lässt mich jetzt überlegen, ob wir nicht den Fall einer Leistungsverzweigerung haben, weil es gibt keine Hotline, keine Kontaktmöglichkeiten und keine Informationen... kann das mal jemand prüfen lassen ;/
@marcotui sagte:
bedanke mich auch.
Punkt: Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.Lässt mich jetzt überlegen, ob wir nicht den Fall einer Leistungsverzweigerung haben, weil es gibt keine Hotline, keine Kontaktmöglichkeiten und keine Informationen... kann das mal jemand prüfen lassen ;/
Eine verbindliche Auskunft wird Ihnen hier keiner geben können, da hier kaum einer das nötige Fachwissen hat und auch Ihr Einzelfall von verschiedenen Parametern abhängt. Diese Parameter ändern sich nahezu stündlich. Die Gesamtsituation ist heute eine gänzlich andere als gestern. In der Tat gab es gestern keine Ansprechpartner und die Situation war im besten Falle unübersichtlich. Heute haben neue Akteure das Spielfeld betreten, die künftig Verantwortung tragen werden und potentiell ansprechbar sind. Jetzt schon von einer Leistungsverweigerung zu sprechen, halte ich für schwierig, da noch nicht klar ist, ob die Leistung nicht doch noch erbracht wird.
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Kann mir bitte einer sagen was ich als Buchungsnummer nehmen soll? Die Nummer von HC oder TC? Wie siehts mit dem Buchungsdatum aus, das was auf der Bestätigung von Neckermann steht oder das Datum wann ich die Buchung bei HC durchgeführt habe?
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Gerade mal die Nummer der KAERA gewählt.
Bandansagen.....
Ergebnis: Sollte ihre Reise gebucht und gezahlt sein, aber sie haben noch kein Storno erhalten, wenden sie sich bitte an ihren Reiseveranstalter.
Tja, der Reiseveranstalter ist Bucher.....da erreichst du niemanden.
Also an HC wenden.
Ergebnis: Ich soll mich an die KAERA wenden.Tja, das Spiel kann ich jetzt wohl endlos treiben

@jf110 sagte:
Gerade mal die Nummer der KAERA gewählt.
Bandansagen.....
Ergebnis: Sollte ihre Reise gebucht und gezahlt sein, aber sie haben noch kein Storno erhalten, wenden sie sich bitte an ihren Reiseveranstalter.
Tja, der Reiseveranstalter ist Bucher.....da erreichst du niemanden.
Also an HC wenden.
Ergebnis: Ich soll mich an die KAERA wenden.Tja, das Spiel kann ich jetzt wohl endlos treiben

Geht uns genauso , die spielen hier mit uns, wirst von einem d.... zu anderen gesickt sehr hilfreich.
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@marcus2801 sagte:
Unsere Flüge mit Emirates sind ebenfalls bezahlt, aber das Hotel nicht. Unser Reisebüro ist mit dem Hotel in Kontakt. Das Hotel meint, wenn sie keine Zahlung erhalten, schicken sie uns die Hotelrechnung. Der Restbetrag wurde bei uns noch nicht abgebucht, damit würden wir die Rechnung begleichen.
Was meint ihr, fliegen oder nicht? Ich sag ganz klar fliegen, wir warten seid 9 Monaten, unsere Kinder sind schon am heulen. Würde am 13.10 los gehen.
Woher weißt du ob Flüge bezahlt sind
@inselusedom sagte:
Woher weißt du ob Flüge bezahlt sind
Auch Flüge könnten theoretisch vom Veranstalter noch storniert werden um da evtl. noch Geld zurück zu holen....da würde ich zumindest dann einen Tag vorher nochmal bei Emirates nachfragen.
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Hallo in die Runde,
Für mich stellt sich die Frage, ab wann kann ich neu buchen ohne eine Doppelbuchung zu haben?@macheri sagte:
Hallo in die Runde,
Für mich stellt sich die Frage, ab wann kann ich neu buchen ohne eine Doppelbuchung zu haben?Sobald du offiziell einen Storno vom Veranstalter erhalten hast.
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@hacksy sagte:
Lieber Herr XXX,
da sich die mediale Berichterstattung zur Insolvenzanmeldung der Thomas Cook Gruppe gerade überschlägt, möchten wir Sie ergänzend zu unserer heute versendeten Mail noch einmal ausführlich informieren. Aktuell gilt:
Für Pauschalreisen
**Abreisen vom 23.09. / 24.09.**Für abgesagte Reisen mit Abreisedatum 23.09. oder 24.09. wird der zuständige Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen entscheiden, ob und wie Ansprüche geltend gemacht werden können. Der Insolvenzverwalter ist aktuell noch nicht bekannt. Wir informieren Sie aktiv, wenn wir dazu einen neuen Kenntnisstand haben.
Abreisen 25.09. / 26.09. und Kunden, die sich gerade im Urlaub befindenBetroffene Kunden können sich zum weiteren Vorgehen an den Dienstleister KAERA der Insolvenzversicherung Zurich Insurance wenden (www.kaera-ag.de oder direkt zur Schadenanzeige, Telefon +49 (0) 6172 – 99 76 11 23)Für reine Nur-Hotelbuchungen oder reine Flugbuchungen
Betroffene Kunden müssen sich direkt an den Insolvenzverwalter wenden. Der Insolvenzverwalter ist aktuell noch nicht bekannt. Wir informieren Sie aktiv, wenn wir dazu einen neuen Kenntnisstand haben.
Alle Reisen ab 27.09.
Für gebuchte Reisen mit Abreise ab dem 27. September wird der zuständige Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen entscheiden, ob und wie die Reisen stattfinden werden.
Wir empfehlen daher, die Entscheidung des Insolvenzverwalters abzuwarten und erstmal keine Änderungen an Ihrer bestehenden Buchung vorzunehmen, da ansonsten mögliche Ansprüche auf Rückerstattung nicht mehr geltend gemacht werden können.
Wir verstehen, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten sehr unglücklich ist und werden Sie weiterhin umgehend über Neuigkeiten und Änderungen informieren.
Wir bedauern die entstandenen Umstände sehr!
Ihre Claudia Haller
Head of Online Travel AgencyNur mal als Information
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Vielleicht für viele interessant und vor allem beruhigend..
Mein Reisebüro rief mich eben an. Wie es oben bereits steht, gibts noch (geringe) Hoffnung, dass Reisen ab dem 27.9 durchgeführt werden.
Die noch bessere Nachricht ist aber, dass den Reisebüros schriftlich mitgeteilt wurde, dass auch über die 110 Mio Euro hinaus vom Versicherer geleistet wird. Die Anzahlung bekommen wir also sicher. Ich hoffe, ich bin nicht die 100. die das hier schreibt.. hab bei den vielen Beiträgen nicht ganz den Überblick.@sabineherr90 sagte:
Vielleicht für viele interessant und vor allem beruhigend..
Mein Reisebüro rief mich eben an. Wie es oben bereits steht, gibts noch (geringe) Hoffnung, dass Reisen ab dem 27.9 durchgeführt werden.
Die noch bessere Nachricht ist aber, dass den Reisebüros schriftlich mitgeteilt wurde, dass auch über die 110 Mio Euro hinaus vom Versicherer geleistet wird. Die Anzahlung bekommen wir also sicher. Ich hoffe, ich bin nicht die 100. die das hier schreibt.. hab bei den vielen Beiträgen nicht ganz den Überblick.Eine Versicherung, die mehr zahlt, als sie muss. Wow. Das kann ich ja gar nicht glauben

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Gewöhnlich bei den Reiseunterlagen deiner Pauschalreisebuchung.
Du brauchst ihn aber nicht zwingend physisch, Absage, Vorgangsnummer und Zahlungsnachweis reichen aus.
(Ich habe das glaub ich jetzt 47x geschrieben ... )@vonschmeling sagte:
Gewöhnlich bei den Reiseunterlagen deiner Pauschalreisebuchung.
Du brauchst ihn aber nicht zwingend physisch, Absage, Vorgangsnummer und Zahlungsnachweis reichen aus.
(Ich habe das glaub ich jetzt 47x geschrieben ... )

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Alle Reisen ab 27.09.
Für gebuchte Reisen mit Abreise ab dem 27. September wird der zuständige Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen entscheiden, ob und wie die Reisen stattfinden werden.
Wir empfehlen daher, die Entscheidung des Insolvenzverwalters abzuwarten und erstmal keine Änderungen an Ihrer bestehenden Buchung vorzunehmen, da ansonsten mögliche Ansprüche auf Rückerstattung nicht mehr geltend gemacht werden können.
Wir verstehen, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten sehr unglücklich ist und werden Sie weiterhin umgehend über Neuigkeiten und Änderungen informieren.
Wir bedauern die entstandenen Umstände sehr!
Ihre Claudia Haller
Head of Online Travel AgencyGerade von HC bekommen
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Habe am Sonntag eine Reise und immer noch keine Info was nun Phase ist. Das geht mir sowas von auf den ****. Ich will verdammt nochmal wissen was los ist. Kann auch mit einer Absage leben. Nur diese Hinhaltetaktik ist das Allerletzte.
@schtiev sagte:
Habe am Sonntag eine Reise und immer noch keine Info was nun Phase ist. Das geht mir sowas von auf den ****. Ich will verdammt nochmal wissen was los ist. Kann auch mit einer Absage leben. Nur diese Hinhaltetaktik ist das Allerletzte.
Komm mal wieder runter - hier kann niemand was dafür ... schon gar nicht die Admins!
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Ich hab mal eine vielleicht für einige doofe Frage?
Will man eine Rückbuchung von der Kreditkarte um das Geld zurückzuholen, wer haftet denn dafür, weil bei Thomas Cook ist ja nichts mehr zu holen, haftet dann die Bank. So sehe ich es auch wenn ich eine Abbuchung zurückgebe, wenn doch nichts mehr zu holen ist, von wo soll das Geld denn kommen?