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Insolvenz Thomas Cook

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  • tdwzbT Offline
    tdwzbT Offline
    tdwzb
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3761

    Ich glaube die TC-Pleite wird das gesamte Thema "Pauschalreise" auf den Kopf stellen. Das wird Reiseveranstalter wie auch die örtlichen Hotels samt dem touristischen Umfeld dort (Gastronomie, Shops, Aktivitätenanbieter u.v.m.) noch nachhaltig betreffen.

    Denn Mal ehrlich: auf Basis des aktuellen Kenntnisstands - WER bucht nun wirklich mit einem guten Gefühl in den nächsten Wochen und Monaten bspw eine Pauschalreise bei einem der verbleibenden RV für bspw Sommer 2020?

    Das wird durchaus zu weiteren Pleiten und wirtschaftlichen Konsequenzen in diversen Urlaubsländern führen.

    Über dieses "große Ganze" spricht bisher kaum jemand. Aber ich denke das war nur der erste Dominostein.

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    • zippocatZ zippocat

      Mal eine kurze Verständnisfrage zu den Ansprüchen aus der Versicherungssumme der Zurich:

      Wenn die 110 Mio am Ende nicht reichen - und das dürfte ja sicher sein - bekommen alle nur anteilig etwas im Verhältnis zu ihrem Schaden. Gilt das auch für die Urlauber, die aktuell mit Mitteln aus der Versicherungssumme zurückgeholt werden? Ist es tatsächlich so, dass deren Kosten ganz übernommen werden oder werden diese auch nur anteilig erstattet - wie bei allen anderen, die erst später fliegen?

      Anders formuliert: Wenn auch für die aktuell betroffenen und zurückgeholten Urlauber nur anteilig im Verhältnis zum Schaden erstattet wird, müssten die dann theoretisch zu viel erhaltene Versicherungsleistungen (weil sie ihre Kosten eben auch nur anteilig bekommen wie alle anderen) an die Zurich zurückerstatten? Und wenn ja, wie soll das praktisch vonstatten gehen? Will die Zurich da dem Geld hinterlaufen? Oder bekommen die zurückgeholten Urlauber den ganzen Schaden erstattet und nur für den Rest, der noch nicht unterwegs ist, wird die dann noch übrige Restsumme aufgeteilt?

      sascha72S Offline
      sascha72S Offline
      sascha72
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3762

      @zippocat sagte:

      Mal eine kurze Verständnisfrage zu den Ansprüchen aus der Versicherungssumme der Zurich:

      Wenn die 110 Mio am Ende nicht reichen - und das dürfte ja sicher sein - bekommen alle nur anteilig etwas im Verhältnis zu ihrem Schaden. Gilt das auch für die Urlauber, die aktuell mit Mitteln aus der Versicherungssumme zurückgeholt werden? Ist es tatsächlich so, dass deren Kosten ganz übernommen werden oder werden diese auch nur anteilig erstattet - wie bei allen anderen, die erst später fliegen?

      Anders formuliert: Wenn auch für die aktuell betroffenen und zurückgeholten Urlauber nur anteilig im Verhältnis zum Schaden erstattet wird, müssten die dann theoretisch zu viel erhaltene Versicherungsleistungen (weil sie ihre Kosten eben auch nur anteilig bekommen wie alle anderen) an die Zurich zurückerstatten? Und wenn ja, wie soll das praktisch vonstatten gehen? Will die Zurich da dem Geld hinterlaufen? Oder bekommen die zurückgeholten Urlauber den ganzen Schaden erstattet und nur für den Rest, der noch nicht unterwegs ist, wird die dann noch übrige Restsumme aufgeteilt?

      ich gehe in der Tat davon aus, dass für die Leute vor Ort erst mal alles vorgelegt wird...das böse erwachen am Ende der Rechnung aber noch kommen wird 😞 Mit welcher Begründung sollten die denn den anderen vorgezogen werden? Letztendlich gilt die Versicherung für alle Betroffenen und ist für das Geschäftsjahr auf 110 Mil gedeckelt. Es geht jetzt erst mal nur darum, dass alle heim kommen....aber wie gesagt, abgerechnet wird am Schluss

      Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
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      • süne54S Offline
        süne54S Offline
        süne54
        schrieb am zuletzt editiert von süne54
        #3763

        @sascha72

        Ich wünsche dir auch wunderschöne, unbekümmerte Ferien - und Gratulation zu deiner Hotelwahl, die ich mir vormerken werde!

        Allergrössten Respekt vor den Hotels, welche diese traurige Situation nicht noch ausnützen, und sich an den geprellten Gästen bereichern! 30% Preisnachlass ist wirklich ein super Angebot! Von mir wurde ein 50%iger Aufpreis zum ursprünglich gebuchten Betrag verlangt!

        Und ja @vonschmeling, ich werde auch sagen, um welches Hotel es sich handelt, wenn HC eine schwarze Liste der Abzocker in diesem Insolvenzfall erstellt!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
          #3764

          Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

          Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

          SonneStrand75S vonschmelingV Rudi385R 3 Antworten Letzte Antwort
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          • sascha72S sascha72

            @zippocat sagte:

            Mal eine kurze Verständnisfrage zu den Ansprüchen aus der Versicherungssumme der Zurich:

            Wenn die 110 Mio am Ende nicht reichen - und das dürfte ja sicher sein - bekommen alle nur anteilig etwas im Verhältnis zu ihrem Schaden. Gilt das auch für die Urlauber, die aktuell mit Mitteln aus der Versicherungssumme zurückgeholt werden? Ist es tatsächlich so, dass deren Kosten ganz übernommen werden oder werden diese auch nur anteilig erstattet - wie bei allen anderen, die erst später fliegen?

            Anders formuliert: Wenn auch für die aktuell betroffenen und zurückgeholten Urlauber nur anteilig im Verhältnis zum Schaden erstattet wird, müssten die dann theoretisch zu viel erhaltene Versicherungsleistungen (weil sie ihre Kosten eben auch nur anteilig bekommen wie alle anderen) an die Zurich zurückerstatten? Und wenn ja, wie soll das praktisch vonstatten gehen? Will die Zurich da dem Geld hinterlaufen? Oder bekommen die zurückgeholten Urlauber den ganzen Schaden erstattet und nur für den Rest, der noch nicht unterwegs ist, wird die dann noch übrige Restsumme aufgeteilt?

            ich gehe in der Tat davon aus, dass für die Leute vor Ort erst mal alles vorgelegt wird...das böse erwachen am Ende der Rechnung aber noch kommen wird 😞 Mit welcher Begründung sollten die denn den anderen vorgezogen werden? Letztendlich gilt die Versicherung für alle Betroffenen und ist für das Geschäftsjahr auf 110 Mil gedeckelt. Es geht jetzt erst mal nur darum, dass alle heim kommen....aber wie gesagt, abgerechnet wird am Schluss

            Sabsie4517S Offline
            Sabsie4517S Offline
            Sabsie4517
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3765

            @sascha72 sagte:

            ich gehe in der Tat davon aus, dass für die Leute vor Ort erst mal alles vorgelegt wird...das böse erwachen am Ende der Rechnung aber noch kommen wird 😞 Mit welcher Begründung sollten die denn den anderen vorgezogen werden? Letztendlich gilt die Versicherung für alle Betroffenen und ist für das Geschäftsjahr auf 110 Mil gedeckelt. Es geht jetzt erst mal nur darum, dass alle heim kommen....aber wie gesagt, abgerechnet wird am Schluss

            Gilt für Reisende ab November dann ein neuer Sicherungsschein, also wieder 110 Mio? Stelle ich mir auch schwierig vor, den Betroffenen, denen jetzt mittels Versicherung die Rückreise finanziert wird, dann wieder zu Kasse zu bitten...

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            • katjuscha2K Offline
              katjuscha2K Offline
              katjuscha2
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3766

              Hallo, habe ich einen denkfehler? Der Insolvensverwalter ist doch nicht die Zurich Versicherung. Das muss man alles trennen. Die Zurich haftet doch nicht für rückfällige Beträge die noch nicht an die Hotels gezahlt wurden. Dafür ist nur der Insolvensveralter zuständig.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3767

                Mal eine Frage zur Deckelung. Sie ist ja für ein Geschäftsjahr gedeckelt, also vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2019.
                Ab dem 01.11.2019 beginnt ein neues Geschäftsjahr und die neuen 110 Millionen Euro.

                Die Preisfrage ist: zu welchem Geschäftsjahr gelten Buchungen vor dem 31.10.2019, wenn deren Schäden (Nicht-Erfüllung der Reise) erst nach dem 01.11.2019 liegen?

                Ist das Datum vom konkreten Schaden oder von der Buchung maßgeblich?

                katjuscha2K 1 Antwort Letzte Antwort
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                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  Mal eine Frage zur Deckelung. Sie ist ja für ein Geschäftsjahr gedeckelt, also vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2019.
                  Ab dem 01.11.2019 beginnt ein neues Geschäftsjahr und die neuen 110 Millionen Euro.

                  Die Preisfrage ist: zu welchem Geschäftsjahr gelten Buchungen vor dem 31.10.2019, wenn deren Schäden (Nicht-Erfüllung der Reise) erst nach dem 01.11.2019 liegen?

                  Ist das Datum vom konkreten Schaden oder von der Buchung maßgeblich?

                  katjuscha2K Offline
                  katjuscha2K Offline
                  katjuscha2
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3768

                  Das frage ich mich auch

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                  • Wülfi71W Wülfi71

                    Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                    Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3769

                    @wuelfi71 sagte:

                    Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                    Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                    Ich denke, es ist häufig so, dass die Anzahlung weniger als die Flugtickets ist, da sie ja meistens nur 20% ist. Die Tickets aber häufig an die Hälfte ausmachen, gerade bei 7 Tage Reisen weiter weg.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3770

                      Endlich steht es auf allen Internetseiten der Veranstaltermarken der TC:

                      "Hotelaufenthalte, Transfers und Rückflüge sind gesichert".

                      ....ich denke darsauf haben alle Gestrandeten sehnsüchtig gewartet....

                      tdwzbT 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ArminA Armin

                        Endlich steht es auf allen Internetseiten der Veranstaltermarken der TC:

                        "Hotelaufenthalte, Transfers und Rückflüge sind gesichert".

                        ....ich denke darsauf haben alle Gestrandeten sehnsüchtig gewartet....

                        tdwzbT Offline
                        tdwzbT Offline
                        tdwzb
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3771

                        @armin sagte:

                        Endlich steht es auf allen Internetseiten der Veranstaltermarken der TC:

                        "Hotelaufenthalte, Transfers und Rückflüge sind gesichert".

                        ....ich denke darsauf haben alle Gestrandeten sehnsüchtig gewartet....

                        Weil das dann ein Hotel vor Ort akzeptiert? Was ein insolventes Unternehmen auf den Homepages der einzelnen Marken der TC Gruppe zusagt?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Tian81T Offline
                          Tian81T Offline
                          Tian81
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3772

                          Hallo zusammen,

                          ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                          Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                          Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                          Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                          tdwzbT erik e.E vonschmelingV birmatigerB 4 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Tian81T Tian81

                            Hallo zusammen,

                            ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                            Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                            Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                            Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                            tdwzbT Offline
                            tdwzbT Offline
                            tdwzb
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3773

                            @tian81 sagte:

                            Hallo zusammen,

                            ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                            Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                            Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                            Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                            Ich denke der Ansprechpartner deines Hotels ist und bleibt Neckermann. Mit dem RV hat das Hotel einen Vertrag. Du könntest ja so oder so im Urlaub offline sein und bis zu deiner Abreise Nichts von der Insolvenz wissen. Ich würde das Hotel also an Neckermann / TC verweisen..

                            katjuscha2K birmatigerB 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Tian81T Tian81

                              Hallo zusammen,

                              ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                              Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                              Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                              Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                              erik e.E Offline
                              erik e.E Offline
                              erik e.
                              schrieb am zuletzt editiert von erik e.
                              #3774

                              @tian81 sagte:

                              Hallo zusammen,

                              ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                              Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                              Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                              Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                              Ist korrekt - ... Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Nur Flug- oder Nur Hotelbuchungen. ... - Link zur Quelle - Bitte dann "Welche Reiseart ist versichert?" anklicken.

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                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Wülfi71W Wülfi71

                                Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                                Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3775

                                @wuelfi71 sagte:

                                Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                                Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                                Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
                                Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
                                Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
                                Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
                                Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
                                Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
                                Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                tdwzbT gesche.stG SonneStrand75S 3 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Wülfi71W Wülfi71

                                  Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                                  Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                                  Rudi385R Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3776

                                  Ich sehe das unproblematisch. Wenn die Anzahlung geringer als die Flugkosten sind zahlt man eben die Differenz und ist geflogen. Den Restbetrag zur Pauschalreise kann der Insolvenzverwalter doch nicht geltend machen, da Transfer und Hotel nicht wahrgenommen werden konnten.
                                  Und einen Schaden hat man auch nicht, somit kein Versicherungsafall.

                                  SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • tdwzbT tdwzb

                                    @tian81 sagte:

                                    Hallo zusammen,

                                    ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                                    Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                                    Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                                    Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                                    Ich denke der Ansprechpartner deines Hotels ist und bleibt Neckermann. Mit dem RV hat das Hotel einen Vertrag. Du könntest ja so oder so im Urlaub offline sein und bis zu deiner Abreise Nichts von der Insolvenz wissen. Ich würde das Hotel also an Neckermann / TC verweisen..

                                    katjuscha2K Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3777

                                    Hat jemand Informationen bezuglich Flügen mit Nouvelair?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • birmatigerB birmatiger

                                      @zehneuro sagte:

                                      @sandraHBC:
                                      schön, wenn der Insolvenzverwalter haftet, aber welches Hotel verlässt sich nach den mehr als leidvollen Erfahrungen jetzt noch auf solche Zusagen?
                                      Der Hotelier, der dies tut, müsste verrückt sein.
                                      Vorkasse ist die einzige Möglichekit und wenn Geld dann dort eintrifft, wird es sicherlich erst einmal mit den noch ausstehenden Beträgen verrechnet.
                                      Ihr tut gerade so, als sei dies alles ein schlechter Witz und durch einen Handstreich reparierbar. Nein, der Schaden ist immens, nicht nur vom Betrag her, sondern auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit von allem, was irgendwie mit TC zusammenhängt.
                                      Regulär läuft das erst wieder, wenn die offenen Beträge alle beglichen sind, vorher wird der anreisende Gast immer irgendwie in die Haftung genommen - was übel ist, aber auf der Hand liegt.
                                      TC hat doch durch seine jahrelange Misswirtschaft und die jetzt vereinnahmten und nicht an die Leistungsempfänger gezahlten Gelder jedwedes Vertrauen verloren.

                                      Bevor Du solchen unsinn schreibst, lasse doch ganz einfach mal den gesunden Menschenverstand walten -sofern vorhanden und gaukle nicht Anfragenden vor, dass in einem solchen Falle alles in Ordnung sei.
                                      Wie soll den ein den Leistungsträgern bis dato völlig unbekannter Insolvenzverwalter dort Vertrauen geniessen?

                                      Wer tut gerade so ? Ich würde vorsichtig sein hier alle in einen Topf zu schmeissen.

                                      So wie Du schreibst hast nur Du den Durchblick, oder ?

                                      Glückwunsch !!!

                                      Hans MeyerH Offline
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                                      Hans Meyer
                                      schrieb am zuletzt editiert von Hans Meyer
                                      #3778

                                      Bezüglich der Frage: „Wer glaubt noch dem Insolvenzverwalter... “

                                      Der Insolvenzverwalter haftet für alle seine Aussagen und das notfalls sogar mit seinem Privatvermögen!
                                      Diesen Fall hatte ich bereits in der eigenen Firma im Zusammenhang mit einer Forderung gegen eine insolvente Firma.
                                      Wir bekamen dann tatsächlich das Geld (mangels Masse) direkt vom Insolvenzverwalter.

                                      Kleiner Haken: Keine Ahnung ob ein Insolvenzverwalter selbst insolvent werden kann -😀

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @wuelfi71 sagte:

                                        Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                                        Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                                        Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
                                        Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
                                        Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
                                        Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
                                        Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
                                        Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
                                        Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

                                        tdwzbT Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3779

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
                                        Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
                                        Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
                                        Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
                                        Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
                                        Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
                                        Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

                                        Sehe ich exakt genauso. Das geltende Vertragsrecht wurde ja hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Ich verfolge bspw beruflich die Insolvenz von P&R - es soll ja sehr zielstrebige IV geben.. da werden sich noch einige umsehen.. leider..

                                        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Tian81T Tian81

                                          Hallo zusammen,

                                          ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                                          Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                                          Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                                          Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #3780

                                          @tian81 sagte:

                                          Hallo zusammen,

                                          ...
                                          Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                                          Vermutlich wird der volle Betrag von dir gefordert, da der Hotelier ja keinerlei Zahlung erhalten hat / erhalten wird.
                                          Das wird aber scheinbar unterschiedlich gehandhabt - von meiner Schwester verlangte man den vollen Preis für die 14 Tage, Anreise war am 20.9. Andere wiederum berichten, man habe "nur" ab dem 25.9. ein direktes Inkasso verlangt.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          tdwzbT 1 Antwort Letzte Antwort
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