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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Sense82S Offline
    Sense82S Offline
    Sense82
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1241

    Auch interessant:

    Wie viele Kunden sind betroffen?
    Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.

    Reicht das Insolvenzgeld?
    Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
    Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

    CccidabbleyuhC hainzaH 2 Antworten Letzte Antwort
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    • mucmuliM mucmuli

      @vonschmeling sagte:

      8 Wochen nach Schadenseintritt lautet die Frist.

      Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

      Sandra HBCS Offline
      Sandra HBCS Offline
      Sandra HBC
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1242

      @mucmuli sagte:

      Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

      Und noch länger...man muss ja auch damit rechnen, daß dort über Weihnachten eventuell Urlaubszeit ist....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • CliffideoC Cliffideo

        @sonnestrand75 sagte:

        Dafür muss es erst eine neue Versicherung ab dem 1.11. überhaupt abgeschlossen sein.

        DIE Vesicherung möchte ich sehen, die einen solch hohen Versicherungsschutz einem insolventen Unternehmen gewährt.
        Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf TC ab dem 1.11. keine Reisen mehr gegen Vorkasse verkaufen, daher sehe ich für eine Fortführung der bereits gebuchten Reisen auch nach dem 1.11. schwarz.
        Wie hoch müsste eine Versicherungsprämie für einen 100% absehbaren Versicherungseintritt denn sein? Mehr als 110 Mio?

        Mein Tipp für die Zukunft(Glaskugel wurde extra nochmal poliert):
        Wenn es möglich ist, eine neue Marke Neckermann (oder auch C&N Touristik 😉 ) mithilfe eines Anschub/Übergang-Kredites des Bundes auf den Markt zu werfen, könnte TC alle Adress- und Kundendaten an diese neue Marke für eine symbolische Summe x überlassen und schlußendlich abgewickelt werden.
        Die neue Marke erwirbt durch Vorkassezahlung bei Hotels, Fluglinien und Dienstleistern im Zielgebiet erstes Vertrauen und kann die übernommenen Reisen entweder wiederherstellen oder bei bereits ausgebuchten Hotels Alternativen für die Kunden anbieten (Ironietag: Letzteres hat bisher ja noch nie ein Reiseveranstalter gemacht .. Ironietag OFF)

        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1243

        @cliffideo sagte:

        DIE Vesicherung möchte ich sehen, die einen solch hohen Versicherungsschutz einem insolventen Unternehmen gewährt.
        Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf TC ab dem 1.11. keine Reisen mehr gegen Vorkasse verkaufen, daher sehe ich für eine Fortführung der bereits gebuchten Reisen auch nach dem 1.11. schwarz.
        Wie hoch müsste eine Versicherungsprämie für einen 100% absehbaren Versicherungseintritt denn sein? Mehr als 110 Mio?

        Deswegen ist die Frage, aus welchem Topf die Reisen ab dem 1.11. bedient werden, sehr spannend.
        Der Sicherungsschein wurde mit der Buchung ausgestellt.. Im alten Geschäftsjahr.

        mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
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        • SonneStrand75S SonneStrand75

          @burton- sagte:

          Der war gut! 😂

          Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

          Sandra HBCS Offline
          Sandra HBCS Offline
          Sandra HBC
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1244

          @sonnestrand75 sagte:

          Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

          Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ersten alles zurückbekommen und die letzten nix, weil die 110 Mio aufgebraucht sind. Kann ich mir also nicht vorstellen....Darum warum die Regelung: Auszahlung im nächsten Geschäftsjahr...

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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          • SonneStrand75S SonneStrand75

            @cliffideo sagte:

            DIE Vesicherung möchte ich sehen, die einen solch hohen Versicherungsschutz einem insolventen Unternehmen gewährt.
            Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf TC ab dem 1.11. keine Reisen mehr gegen Vorkasse verkaufen, daher sehe ich für eine Fortführung der bereits gebuchten Reisen auch nach dem 1.11. schwarz.
            Wie hoch müsste eine Versicherungsprämie für einen 100% absehbaren Versicherungseintritt denn sein? Mehr als 110 Mio?

            Deswegen ist die Frage, aus welchem Topf die Reisen ab dem 1.11. bedient werden, sehr spannend.
            Der Sicherungsschein wurde mit der Buchung ausgestellt.. Im alten Geschäftsjahr.

            mucmuliM Offline
            mucmuliM Offline
            mucmuli
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1245

            @sonnestrand75 sagte:

            Deswegen ist die Frage, aus welchem Topf die Reisen ab dem 1.11. bedient werden, sehr spannend.
            Der Sicherungsschein wurde mit der Buchung ausgestellt.. Im alten Geschäftsjahr.

            Versicherungsschutz für das Versicherungsjahr ab 1.11.19 besteht ja bereits, da ihr ja alle, die eine Buchung ab 1.11. haben, den Sicherungsschein habt. Für ab 1.11.20 würde Zurich sicher keinen neuen ausstellen (unter den momentanen Voraussetzung).

            BattleJackB 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sabsie4517S Offline
              Sabsie4517S Offline
              Sabsie4517
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1246

              Hallo,
              hat irgendwer schon bezüglich Stornierung der Sitzplatzreservierung von Lufthansa Informationen bekommen?
              Da uns die Airline nach Nachfrage keinerlei Infos geben konnte, ob wir die Flüge trotzdem nutzen können, haben wir uns jetzt auch dagegen entschieden, es einfach zu versuchen.
              Ich hätte nun aber gerne die Kosten für die Sitzplatzreservierung zurück. Gibt’s da schon Erfahrungsberichte, ob LH da kulant ist? Edelweiss soll zB sehr kulant sein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erny1805E Erny1805

                @kourion sagte:

                ❓ Wo steht das ? Zitat ?
                Siehst du ? Dann hapert's bei dir mit dem Leseverständnis.
                ❓Siehe oben.
                Mehr als "Ahnung". Du scheinst das nicht einschätzen zu können. Da bei dir zu wenig "Ahnung" vorhanden ?
                Aha... Eine Frage dazu: Warum ein Zwinker-Emoticon am Ende deines Satzes ?

                Ah jetzt mischt sich der nächste ein... obwohl es hieß wir sind fertig... Aber schön das sie schon ausgeschlafen haben:-)

                Zitat mehrere, u.a. Seite 110 ganz unten und es gab auch frühere Beiträge. Ich werde jetzt nicht alle durchforsten da es noch Leute gibt die arbeiten müssen im Gegensatz zu manch anderen...

                Ahnung, ich hab nie Behauptet Ahnung zu haben. Daher bitte erst lesen, das bildet.. ich hab lediglich darauf hin gewiesen das Sie/er nicht alles weiss, das kann auch keiner da immer wieder neue Sachen gefunden im Sinne von Urteilen oder gesetzlichen Vorschriften...

                Zwinker Emotion heisst das es so ist, aber nicht böse gemeint ist. Es gibt halt Leute die das nicht können, das nennt sich Mitgefühl und Verständnis in so einer Situation für die Leute. Davon verstehen Sie aber auch nichts. Also alles gut 🙂 Bitte das Thema als erledigt betrachten, das Forum ist nicht dafür da denk ich...

                KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                #1247

                @erny1805 sagte:

                1. Zitat mehrere, u.a. Seite 110 ganz unten...
                2. Daher bitte erst lesen, das bildet..

                Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
                Zu 2. Siehe 1.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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                • mucmuliM mucmuli

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Deswegen ist die Frage, aus welchem Topf die Reisen ab dem 1.11. bedient werden, sehr spannend.
                  Der Sicherungsschein wurde mit der Buchung ausgestellt.. Im alten Geschäftsjahr.

                  Versicherungsschutz für das Versicherungsjahr ab 1.11.19 besteht ja bereits, da ihr ja alle, die eine Buchung ab 1.11. haben, den Sicherungsschein habt. Für ab 1.11.20 würde Zurich sicher keinen neuen ausstellen (unter den momentanen Voraussetzung).

                  BattleJackB Offline
                  BattleJackB Offline
                  BattleJack
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1248

                  @mucmuli sagte:

                  Versicherungsschutz für das Versicherungsjahr ab 1.11.19 besteht ja bereits, da ihr ja alle, die eine Buchung ab 1.11. haben, den Sicherungsschein habt. Für ab 1.11.20 würde Zurich sicher keinen neuen ausstellen (unter den momentanen Voraussetzung).

                  Hallo,
                  also ist nicht der Tag der Buchung (vor 1.11.) für das Versicherungsjahr relevant, sondern der Tag (nach 1.11.) an dem die Reise losgegangen wäre?
                  Auch wenn die geleistete Anzahlung im alten Versicherungsjahr stattgefunden hat?

                  Vielen Dank...

                  SonneStrand75S gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • CliffideoC Offline
                    CliffideoC Offline
                    Cliffideo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1249

                    @Sabsie4517

                    Versuche doch einfach, schriftlich, per Mail die Sitzplatzreservierungen zu stornieren mit dem Grund, da durch die TC-Insolvenz die Flüge nicht angetreten werden können. Bekommst Du eine Rückanwort, dass die Flugtickets ausgestellt und gültig sind und daher ein Platzreservierungsstorno nicht möglich ist: Bingo: Du hast Deine schriftliche Bestätigung für die gültigen Flugtickets und kannst beruhigt in den Urlaub starten.
                    Sollte Dir später der Flug verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Flugausgleichsabgabe, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR beträgt, pro Flug und pro Person. Bei zwei Personen beispielsweise nach Mexiko wären das 2400 EUR..

                    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                    Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • BattleJackB BattleJack

                      @mucmuli sagte:

                      Versicherungsschutz für das Versicherungsjahr ab 1.11.19 besteht ja bereits, da ihr ja alle, die eine Buchung ab 1.11. haben, den Sicherungsschein habt. Für ab 1.11.20 würde Zurich sicher keinen neuen ausstellen (unter den momentanen Voraussetzung).

                      Hallo,
                      also ist nicht der Tag der Buchung (vor 1.11.) für das Versicherungsjahr relevant, sondern der Tag (nach 1.11.) an dem die Reise losgegangen wäre?
                      Auch wenn die geleistete Anzahlung im alten Versicherungsjahr stattgefunden hat?

                      Vielen Dank...

                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1250

                      @battlejack sagte:

                      Hallo,
                      also ist nicht der Tag der Buchung (vor 1.11.) für das Versicherungsjahr relevant, sondern der Tag (nach 1.11.) an dem die Reise losgegangen wäre?
                      Auch wenn die geleistete Anzahlung im alten Versicherungsjahr stattgefunden hat?

                      Vielen Dank...

                      Das weiß hier keiner...

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sandra HBCS Sandra HBC

                        @sonnestrand75 sagte:

                        Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

                        Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ersten alles zurückbekommen und die letzten nix, weil die 110 Mio aufgebraucht sind. Kann ich mir also nicht vorstellen....Darum warum die Regelung: Auszahlung im nächsten Geschäftsjahr...

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1251

                        @sandra-hbc sagte:

                        Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ersten alles zurückbekommen und die letzten nix, weil die 110 Mio aufgebraucht sind. Kann ich mir also nicht vorstellen....Darum warum die Regelung: Auszahlung im nächsten Geschäftsjahr...

                        Dazu wurde schon zitiert, es wird Geld zurückverlangt.

                        Genau so wie von gestrandeten Urlaubern, deren Hotels und Flüge übernommen wurden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sense82S Sense82

                          Auch interessant:

                          Wie viele Kunden sind betroffen?
                          Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.

                          Reicht das Insolvenzgeld?
                          Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
                          Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

                          https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

                          CccidabbleyuhC Offline
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                          Cccidabbleyuh
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1252

                          @sense82 sagte:

                          Auch interessant:

                          Wie viele Kunden sind betroffen?
                          Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.

                          Reicht das Insolvenzgeld?
                          Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
                          Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

                          https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

                          ... würde sich auch gewisserweise decken mit den Aussagen des Herrn Tenhagen im ZDF. Es steht in dem oben verlinkten Artikel/Passus ja auch nicht, vom WEM die Zurich/Kaera später evtl. Minusbeträge zurückfordert (nicht zwangsläufig der Pauschalreisende).

                          mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CccidabbleyuhC Cccidabbleyuh

                            @sense82 sagte:

                            Auch interessant:

                            Wie viele Kunden sind betroffen?
                            Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.

                            Reicht das Insolvenzgeld?
                            Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
                            Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

                            https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

                            ... würde sich auch gewisserweise decken mit den Aussagen des Herrn Tenhagen im ZDF. Es steht in dem oben verlinkten Artikel/Passus ja auch nicht, vom WEM die Zurich/Kaera später evtl. Minusbeträge zurückfordert (nicht zwangsläufig der Pauschalreisende).

                            mucmuliM Offline
                            mucmuliM Offline
                            mucmuli
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1253

                            @cccidabbleyuh sagte:

                            ... würde sich auch gewisserweise decken mit den Aussagen des Herrn Tenhagen im ZDF. Es steht in dem oben verlinkten Artikel/Passus ja auch nicht, vom WEM die Zurich/Kaera später evtl. Minusbeträge zurückfordert (nicht zwangsläufig der Pauschalreisende).

                            Na dann hoffen wir mal auf eine unverzügliche Auszahlung 😂

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Kourion

                              @erny1805 sagte:

                              1. Zitat mehrere, u.a. Seite 110 ganz unten...
                              2. Daher bitte erst lesen, das bildet..

                              Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
                              Zu 2. Siehe 1.

                              Erny1805E Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1254

                              @kourion sagte:

                              Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
                              Zu 2. Siehe 1.

                              Seite 82. Das steht nicht wort wörtlich da, aber man kann es auf jeden Fall rein interpretieren (ic bin da nicht der einzigste)... und das ist ja nur ein Beispiel. Ich kann jetzt nicht alles durchforsten, da haben sie mehr Zeit denk ich auf der Couch zu Hause... warum interessieren sie sich so brennend dafür, haben Sie ein Verhältnis? Zudem sie das eigentlich auch gar nichts an geht, wenn kläre ich das mit ihr/ihm selber, wenn Sie/er mit mir darüber reden möchte... weiterhin sollten sie die Seiten nochmal betrachten, das es mehrere Leute gibt die sich angegriffen fühlen... wie gesagt, der Ton macht die Musik.

                              KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Ahotep2A Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                #1255

                                Letztmalig der Hinweis, solche Nebenschauplätze hier zu unterlassen. Interessiert niemanden!!
                                Und pampig wirst Du gerade gegenüber Kourion, Erny1805. Halte Dich an die eigene Forderung von wegen der Ton macht die Musik. Weiteres wird hier kommentarlos entfernt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • hainzaH hainza

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen

                                  Ja, das steht da. Und was bedeutet "unverzüglich" im Fall von Gesetzen ? --> Selbst der einfachste Weg, nämlich mal Wikipadia zu fragen, würde dir helfen zu erkennen dass deine Aussage:

                                  und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

                                  allein deine subjektive Interpretation ist.

                                  Wenn man das als solche aus deinen Antworten herauslesen könnte, wäre es ja noch ok, Aber das ist leider nicht erkennbar.
                                  Daher kann ich viele der Forumsteilnehmer verstehen, die deine Aussagen in Zweifel ziehen und ich kann den Forenbetreiber/Admins nicht verstehen, dass sie dich so unreflektiert vor aller Kritik in Schutz nehmen.

                                  Das Obige war wieder mal so eine Aussage, wo man deine "Unwissenheit" in diesem Fall sehr schön nachweisen kann.

                                  Wer selber lesen möchte : https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit

                                  "Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt."

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1256

                                  @hainza sagte:

                                  Ja, das steht da. Und was bedeutet "unverzüglich" im Fall von Gesetzen ?

                                  ohne schuldhaftes Zögern.

                                  Das Obige war wieder mal so eine Aussage, wo man deine "Unwissenheit" in diesem Fall sehr schön nachweisen kann.

                                  Ich denke mal, dein "Beweis" geht ins Leere.
                                  Ferner steht es selbstverständlich jedem Leser frei die Richtigkeit meiner Aussagen zu bezweifeln, zu korrigieren oder zu bestreiten.
                                  Am besten fundiert ... 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • Sense82S Sense82

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                                    Wie viele Kunden sind betroffen?
                                    Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.

                                    Reicht das Insolvenzgeld?
                                    Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
                                    Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

                                    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1257

                                    @sense82 sagte:

                                    Auch interessant:

                                    Reicht das Insolvenzgeld?
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                                    Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

                                    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

                                    Das ist zuerst einmal auch nur eine Aussage einer "Zeitschrift/Touristikportal/was auch immer". Da dort keine belastbare Quelle genannt wird, kann es sein dass die Aussage stimmt, muss sie aber nicht.
                                    Ich würde mich hier ausschließlich auf schriftliche Aussagen/Publikationen des leistenden Versicherungsunternehmens verlassen. Alles Andere ist Spekulation.

                                    Meine Erfahrung sagt mir: Versicherungsunternehmen gehen nur ganz, ganz selten in Vorleistung an Jemanden , wenn sie annehmen müssen, dass sie sich das Geld von genau dem selben "Jemanden" später wieder anteilig zurückholen müssten/wollten/sollten.
                                    Aber auch das kann natürlich in diesem Fall anders sein. Das weiß nur die Versicherung selber.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #1258

                                      Die "belastbare Quelle" wurde hier mehrfach genannt.
                                      Unter anderem findet man den Hinweis auch im Schrifttum von Prof.Dr. Ernst Führich, aber der weiß vermutlich auch nicht so richtig Bescheid ...
                                      Ganz schlimm wie hier manche ein persönliches Fass aufmachen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Erny1805E Erny1805

                                        @kourion sagte:

                                        Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
                                        Zu 2. Siehe 1.

                                        Seite 82. Das steht nicht wort wörtlich da, aber man kann es auf jeden Fall rein interpretieren (ic bin da nicht der einzigste)... und das ist ja nur ein Beispiel. Ich kann jetzt nicht alles durchforsten, da haben sie mehr Zeit denk ich auf der Couch zu Hause... warum interessieren sie sich so brennend dafür, haben Sie ein Verhältnis? Zudem sie das eigentlich auch gar nichts an geht, wenn kläre ich das mit ihr/ihm selber, wenn Sie/er mit mir darüber reden möchte... weiterhin sollten sie die Seiten nochmal betrachten, das es mehrere Leute gibt die sich angegriffen fühlen... wie gesagt, der Ton macht die Musik.

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                                        #1259

                                        @erny1805 sagte:

                                        Seite 82. Das steht nicht wort wörtlich da, aber man kann es auf jeden Fall rein interpretieren...

                                        Ja, und irgendeinen Tinnef, der dir gerade in den Kram passt, interpretierst du dann dort rein.
                                        Außerdem war der andere Punkt - "hat keine Ahnung". Das ist das Gravierende. vs hat nicht nur Ahnung sondern auch Wissen. Das zu bestreiten , ist für mich in der derzeitige Situation für all die hier Ratsuchenden gravierend.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • CliffideoC Cliffideo

                                          @Sabsie4517

                                          Versuche doch einfach, schriftlich, per Mail die Sitzplatzreservierungen zu stornieren mit dem Grund, da durch die TC-Insolvenz die Flüge nicht angetreten werden können. Bekommst Du eine Rückanwort, dass die Flugtickets ausgestellt und gültig sind und daher ein Platzreservierungsstorno nicht möglich ist: Bingo: Du hast Deine schriftliche Bestätigung für die gültigen Flugtickets und kannst beruhigt in den Urlaub starten.
                                          Sollte Dir später der Flug verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Flugausgleichsabgabe, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR beträgt, pro Flug und pro Person. Bei zwei Personen beispielsweise nach Mexiko wären das 2400 EUR..

                                          Sabsie4517S Offline
                                          Sabsie4517S Offline
                                          Sabsie4517
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1260

                                          @cliffideo sagte:

                                          @Sabsie4517

                                          Versuche doch einfach, schriftlich, per Mail die Sitzplatzreservierungen zu stornieren mit dem Grund, da durch die TC-Insolvenz die Flüge nicht angetreten werden können. Bekommst Du eine Rückanwort, dass die Flugtickets ausgestellt und gültig sind und daher ein Platzreservierungsstorno nicht möglich ist: Bingo: Du hast Deine schriftliche Bestätigung für die gültigen Flugtickets und kannst beruhigt in den Urlaub starten.
                                          Sollte Dir später der Flug verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Flugausgleichsabgabe, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR beträgt, pro Flug und pro Person. Bei zwei Personen beispielsweise nach Mexiko wären das 2400 EUR..

                                          Die Info habe ich von Edelweiss erhalten:

                                          Behalten diese Flüge Ihre Gültigkeit gilt dies auch für die Sitzplatzreservation. Sollten aber die Flüge Ihre Gültigkeit verlieren , also nicht bezahlt sein werden die Sitze nicht erstattet und müssten dann über die Annullations Versicherung zurück gefirdert werden.

                                          Leider äußern sich die Fluggesellschaften (LH und Swiss) nicht zu der Gültigkeit, sondern verweisen nur auf den RV 😕

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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