Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@admins oder @ vs
Meine Schwester ist aktuell mit Neckermann im Urlaub auf Kuba (Reisezeitraum 21.09.2019 bis 03.10.2019) - gebucht über HC.
Nach dem ersten Chaos und vielen Tipps hier im Forum wurde mit dem Hotel zum Glück alles geklärt.
(An dieser Stelle auch ein Dankeschön an alle Mitarbeiter von Holidaycheck für die aktuellen Hinweise auf der Startseite und den Infotread)Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?
Eine Reiseleitung ist nicht mehr vor Ort (wurde gekündigt).
Eine Benachrichtigung, ob oder wann meine Schwester abgeholt wird, gibt es auch nicht.Wohin kann/soll ich mich jetzt eigentlich wenden, um die Zeiten für die Abholung (Transfer zum Flughafen) zu erfahren und ob mit dem Flug alles klappt?
@ih1705 sagte:
Meine Schwester ist aktuell mit Neckermann im Urlaub auf Kuba (Reisezeitraum 21.09.2019 bis 03.10.2019) - gebucht über HC.
Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?Eine Reiseleitung ist nicht mehr vor Ort (wurde gekündigt).
Wenn es keine Reiseleitung mehr gibt, muss der Transfer evt. in Eigenregie gemacht werden. Darauf verlassen, dass die Schwester abgeholt wird, würde ich mich nicht. Wenn da keiner kommt, verpasst man den Flug nach Hause und dann wirds teuer.
Ich habe mal auf die Schnelle bei suntransfers geschaut, die nehmen für einen Taxitransfer 165 EUR, sicherlich geht das noch günstiger, da würde ich mich vor Ort im Hotel an der Rezeption erkundigen.
Der Rückflug sollte wie gebucht stattfinden, alle Rückflüge der aktuell stattfindenden Reisen sind nach Angaben der Insolvenzversicherung gesichert. Auf der Condor-Webseite gibt es einen Livechat, der Fragen dazu beantworten sollte, ansonsten einfach pünktlich wie gebucht (3h vor Abflug) am Airport sein und in Ruhe nach Hause fliegen. -
Und nochmal zum Thema Linienflüge nutzen aus einer Thomas Cook-Buchung(und der angeschlossenen Veranstalter:
Seit letzten Montag ist die Insolvenz aktuell, erst die englische Mutter und 2 Tage später die deutschen Ableger:
Seitdem hat es hier im Forum nicht EINEN Bericht dazu gegeben, dass ausgestellte Linienflugtickets nicht genutzt werden konnten. Auch bei Ryanair und Easyjet konnten die Flugtickets problemlos genutzt werden, wenn man mit den übermittelten Einloggdaten des Veranstalters (eine vorgegebene Emailadresse und ein Kennwort) sich in seinen Account zum Online-Checkin einloggen kann. Laut Ryanair und easyjet können diese Flüge dann nicht mehr storniert werden und problemlos verwendet werden.Linienflüge: Hierzu zählen die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Swiss, Edelweiß, Emirates, Etihad, TAP, Iberia, Singapore Airlines, Quantas, etc. Auch hier gilt: Besitzt man ein ausgestelltes Ticket/E-Ticket, so kann man dieses nutzen, vorher kann gerne nochmals bei der Airline abgecheckt werden, ob dem so ist, um sich zu beruhigen. Auch hier hat der Veranstalter keinen Rückgriff mehr auf diese ausgestellten Linienflugtickets.
Pech haben alle anderen, die mit Charter- oder Bedarfsairlines fliegen sollten. Hierzu gehören Condor, Eurowings, Tuifly, Corendon, Sundair, Sunexpress, Tailwind und einige andere. Tickets bei diesen Fluggesellschaften müssen nicht sofort bei Buchung bezahlt werden und konnten daher storniert werden vom Reiseveranstalter.
Vielleicht hilft dies einigen Urlaubern etwas, die dann zwar sich selbst um Hotel und Transfer kümmern müssen, aber immerhin den Flug sicher haben.
AUFRUF: Bitte hier berichten, auch von oben nicht erwähnten Fluglinien, hat es geklappt oder wurdet Ihr stehengelassen am Airport. damit man einen besseren Überblick bekommt über die verfahrene Lage für die Oktoberreisenden.
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Thema war Chargeback und die erneute Einreichung nachdem feststeht, in welcher Höhe die Versicherung letztlich für den Schaden aufkommt (siehe Seite 150):
@sonnestrand75 sagte:
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
Ich habe diesbezüglich noch einmal mit der netten Sachbearbeiterin gesprochen und mir wurde gesagt, dass in diesem speziellen Fall die Fristen wohl erst beginnen würden, wenn ich die Mitteilung von der Versicherung erhalten habe, der Schaden also eingetreten ist und konkret feststeht. Inwieweit das dann zum Erfolg führen würde, kann man mir per jetzigem Stand nicht sagen, wohl aber, dass ein sofortiger Chargeback mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl zu einer Ablehnung führt (siehe Seite 150). Daher zunächst der Verweis auf die Versicherung.
Mein Eindruck: Zumindest bei meiner Bank scheinen da die Köpfe zu glühen und man ist sich wohl dessen bewusst, dass man mit der Aussage "Sicherungsschein vorhanden => wenden Sie sich an die Versicherung" wohl nicht so ganz aus der Nummer rauskommen wird, zumal ja ein Chargeback ohne Sicherungsschein anscheinend funktioniert und auch in der Vergangenheit (Germania) funktioniert hat. Auch ist es denen durchaus bewusst, dass dann in irgendeiner Form entschieden werden muss, wie mit der Versicherungsleistung umzugehen ist, sofern Chargeback dann tatsächlich funktioniert. In der Vergangenheit gab es nur ein "entweder oder", aber keinen "Teil-Chargeback".
Reine Mutmaßung: Eventuell lotet man bereits ebenfalls Versicherungsansprüche aus, die im Bereich des Zahlungsverkehrs auch existieren.
Ich bin jedenfalls gespannt, was sich daraus noch ergibt. so ganz habe ich die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben, das Geld wiederzusehen.
@hans-meyer sagte:
Thema war Chargeback und die erneute Einreichung nachdem feststeht, in welcher Höhe die Versicherung letztlich für den Schaden aufkommt (siehe Seite 150):
Ich habe diesbezüglich noch einmal mit der netten Sachbearbeiterin gesprochen und mir wurde gesagt, dass in diesem speziellen Fall die Fristen wohl erst beginnen würden, wenn ich die Mitteilung von der Versicherung erhalten habe, der Schaden also eingetreten ist und konkret feststeht.
Nur für´s Protokoll:
Das hat eine nicht so nette Dame hier gestern auch schon in epischer Breite dargelegt ...
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Du kannst dich schon entspannen wenn du im Flieger sitzt und der abgehoben ist, vielleicht sogar eine A380? Genieße diese Zeit, denn in so einem Flugzeug beginnt der Urlaub! Die Malediven sind traumhaft schön, viel Glück und ganz viel Spaß euch!


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Erstaunlich, wie man die Fakten verdrehen kann. Seit Anfang der Insolvenz gab es nur einen einzigen positiven Bericht, den ich mitgekriegt habe, mit Edelweiß. Außer Ryanair und Easyjet, die eh keine Steuern und Gebühren zurückzahlen.
Es ist erst eine Woche vergangen, anscheinend fliegen die meisten erst.
Zweitens kann man aus der Istlage nicht auf die Zukunft schließen. Der IV kann jederzeit beschließen die Tickets zu stornieren. Und nur darum geht es - ob die Flüge im Oktober sicher sind oder nicht.
TC selbst äußert sich dazu, dass noch nichts entschieden wurde. Aber du weißt natürlich Bescheid...
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@admins oder @ vs
Meine Schwester ist aktuell mit Neckermann im Urlaub auf Kuba (Reisezeitraum 21.09.2019 bis 03.10.2019) - gebucht über HC.
Nach dem ersten Chaos und vielen Tipps hier im Forum wurde mit dem Hotel zum Glück alles geklärt.
(An dieser Stelle auch ein Dankeschön an alle Mitarbeiter von Holidaycheck für die aktuellen Hinweise auf der Startseite und den Infotread)Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?
Eine Reiseleitung ist nicht mehr vor Ort (wurde gekündigt).
Eine Benachrichtigung, ob oder wann meine Schwester abgeholt wird, gibt es auch nicht.Wohin kann/soll ich mich jetzt eigentlich wenden, um die Zeiten für die Abholung (Transfer zum Flughafen) zu erfahren und ob mit dem Flug alles klappt?
@ih1705 sagte:
Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?
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Wohin kann/soll ich mich jetzt eigentlich wenden, um die Zeiten für die Abholung (Transfer zum Flughafen) zu erfahren und ob mit dem Flug alles klappt?Die Leistungen zur Rückführung wurden an DER Touristik delegiert, ich schau gleich mal ob ich was betreffend Kontakt finde.
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@Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.Tu Dir einen Gefallen, mach ein eintägiges Praktikum in einem IATA-Reisebüro, das Linienflugtickets selbst ausstellen darf und dann kennst Du Dich auch aus in den wichtigsten Dingen. Mit heißer Luft herumdiskutieren ohne Kenntnisse in der Touristik bringt hier keinen weiter und noch weniger Betroffene in den Urlaub.
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@ih1705 sagte:
Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?
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Wohin kann/soll ich mich jetzt eigentlich wenden, um die Zeiten für die Abholung (Transfer zum Flughafen) zu erfahren und ob mit dem Flug alles klappt?Die Leistungen zur Rückführung wurden an DER Touristik delegiert, ich schau gleich mal ob ich was betreffend Kontakt finde.
@vonschmeling sagte:
Die Leistungen zur Rückführung wurden an DER Touristik delegiert, ich schau gleich mal ob ich was betreffend Kontakt finde.
Und auch hier schon mal Danke im Voraus (bin jetzt bis 22.00 Uhr offline und werde daher nicht gleich reagieren)
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Das ist doch nur Augenwischerei. Wer zieht denn wegen 1000 Euro gegen den Staat vor Gericht, das macht doch Keiner. Es ist ja leider nicht so, dass du ein Formular ausfüllst und der Staat dir dann das Geld aufs Konto überweist.
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@Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.Tu Dir einen Gefallen, mach ein eintägiges Praktikum in einem IATA-Reisebüro, das Linienflugtickets selbst ausstellen darf und dann kennst Du Dich auch aus in den wichtigsten Dingen. Mit heißer Luft herumdiskutieren ohne Kenntnisse in der Touristik bringt hier keinen weiter und noch weniger Betroffene in den Urlaub.
@cliffideo sagte:
@Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.Tu Dir einen Gefallen, mach ein eintägiges Praktikum in einem IATA-Reisebüro, das Linienflugtickets selbst ausstellen darf und dann kennst Du Dich auch aus in den wichtigsten Dingen. Mit heißer Luft herumdiskutieren ohne Kenntnisse in der Touristik bringt hier keinen weiter und noch weniger Betroffene in den Urlaub.
Die Aussage von TAP, dass der RV der Besitzer des Tickets ist, hast du elegant überlesen?
Oder ist es auch keine Linienfluggesellschaft für dich?
Ich sehe von dir Beleidigungen am laufenden Band und Behauptungen, die den Aussagen von TC und LH, TAP widersprechen.
Damit vermittelst du betroffenen User eine Scheinsicherheit, die gefährlich werden kann.
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Hallo erstmal zusammen.
Ich habe auch noch einige Fragen:
Wir wollen auch die Flugtickets nutzen!
Die Preise für z.B. Flug, Transver und Hotel sind bei uns in der Rechnung/Buchungsbestätigung nicht einzeln Aufgeführt.
1. Wie soll ich den Schaden des Transvers und des Hotels bei der Schadensregulierung Angeben?
Im Online Formular von Karea muss man die Summe Angeben in Höhe des eingetretenen Schadens.
und es gibt keine Möglichkeiten laut Formular irgendwelche Hinweise an Karea zu schicken.
Habe versucht Karea per E-Mail zu erreichen unter: thomascook@kaera-ag.de mit denselben Fragen.
Als Antwort bekam ich eine Automatische E-Mail zurück, dass Momentan keine Nachrichten empfangen werden können, man solle
sich auf der Internetseite informieren.
Ich würde gerne etwas Schriftliches haben, um nicht Gefahr zu laufen, dass mein Antrag nicht bearbeitet wird oder schlimmer noch, dass ich von Karea beschuldigt werde versucht habe zu täuschen. Weil ich meine Kompletten Kosten angegeben habe, die nun mal auf der Rechnung/Buchungsbestätigung stehen.2. Woher weiß ich wieviel ich dann noch erstattet bekommen würde?
3. Wie werdet Ihr die Anträge stellen?
Diejenigen, die bereits Unterwegs sind oder in den nächsten Tagen die Flüge in Anspruch nehmen?Danke für Eure Infos.
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@admins oder @ vs
Meine Schwester ist aktuell mit Neckermann im Urlaub auf Kuba (Reisezeitraum 21.09.2019 bis 03.10.2019) - gebucht über HC.
Nach dem ersten Chaos und vielen Tipps hier im Forum wurde mit dem Hotel zum Glück alles geklärt.
(An dieser Stelle auch ein Dankeschön an alle Mitarbeiter von Holidaycheck für die aktuellen Hinweise auf der Startseite und den Infotread)Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?
Eine Reiseleitung ist nicht mehr vor Ort (wurde gekündigt).
Eine Benachrichtigung, ob oder wann meine Schwester abgeholt wird, gibt es auch nicht.Wohin kann/soll ich mich jetzt eigentlich wenden, um die Zeiten für die Abholung (Transfer zum Flughafen) zu erfahren und ob mit dem Flug alles klappt?
@ih1705 sagte:
@admins oder @ vs
Wie sieht es nun aber mit dem Transfer von Varadero nach Havanna und dem Rückflug (Condor / 03.10.2019 / 20.55 Uhr) aus?
Wohin kann/soll ich mich jetzt eigentlich wenden, um die Zeiten für die Abholung (Transfer zum Flughafen) zu erfahren und ob mit dem Flug alles klappt?
Tel.: +49 2203 42-0
Fax: +49 2203 42-247
E-Mail: communications@dertouristik.com
Internet: www.dertouristik.com -
Freu dich doch drüber, da steht es doch schwarz auf weiß!
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Hallo erstmal zusammen.
Ich habe auch noch einige Fragen:
Wir wollen auch die Flugtickets nutzen!
Die Preise für z.B. Flug, Transver und Hotel sind bei uns in der Rechnung/Buchungsbestätigung nicht einzeln Aufgeführt.
1. Wie soll ich den Schaden des Transvers und des Hotels bei der Schadensregulierung Angeben?
Im Online Formular von Karea muss man die Summe Angeben in Höhe des eingetretenen Schadens.
und es gibt keine Möglichkeiten laut Formular irgendwelche Hinweise an Karea zu schicken.
Habe versucht Karea per E-Mail zu erreichen unter: thomascook@kaera-ag.de mit denselben Fragen.
Als Antwort bekam ich eine Automatische E-Mail zurück, dass Momentan keine Nachrichten empfangen werden können, man solle
sich auf der Internetseite informieren.
Ich würde gerne etwas Schriftliches haben, um nicht Gefahr zu laufen, dass mein Antrag nicht bearbeitet wird oder schlimmer noch, dass ich von Karea beschuldigt werde versucht habe zu täuschen. Weil ich meine Kompletten Kosten angegeben habe, die nun mal auf der Rechnung/Buchungsbestätigung stehen.2. Woher weiß ich wieviel ich dann noch erstattet bekommen würde?
3. Wie werdet Ihr die Anträge stellen?
Diejenigen, die bereits Unterwegs sind oder in den nächsten Tagen die Flüge in Anspruch nehmen?Danke für Eure Infos.
@hollday2015 sagte:
Hallo erstmal zusammen.
Ich habe auch noch einige Fragen:
Wir wollen auch die Flugtickets nutzen!
Die Preise für z.B. Flug, Transver und Hotel sind bei uns in der Rechnung/Buchungsbestätigung nicht einzeln Aufgeführt.
1. Wie soll ich den Schaden des Transvers und des Hotels bei der Schadensregulierung Angeben?
Im Online Formular von Karea muss man die Summe Angeben in Höhe des eingetretenen Schadens.
und es gibt keine Möglichkeiten laut Formular irgendwelche Hinweise an Karea zu schicken.
Habe versucht Karea per E-Mail zu erreichen unter: thomascook@kaera-ag.de mit denselben Fragen.
Als Antwort bekam ich eine Automatische E-Mail zurück, dass Momentan keine Nachrichten empfangen werden können, man solle
sich auf der Internetseite informieren.
Ich würde gerne etwas Schriftliches haben, um nicht Gefahr zu laufen, dass mein Antrag nicht bearbeitet wird oder schlimmer noch, dass ich von Karea beschuldigt werde versucht habe zu täuschen. Weil ich meine Kompletten Kosten angegeben habe, die nun mal auf der Rechnung/Buchungsbestätigung stehen.2. Woher weiß ich wieviel ich dann noch erstattet bekommen würde?
3. Wie werdet Ihr die Anträge stellen?
Diejenigen, die bereits Unterwegs sind oder in den nächsten Tagen die Flüge in Anspruch nehmen?Danke für Eure Infos.
Hallo, das Problem sehe ich auch. Dennoch ist es ja auch keine Option den Flug desshalb nicht anzutreten, denn wahrscheinlich wird die Erstattungsquote ja eher gering. Vielleicht kannst Du das Thema exakt aufschreiben und diese Info unter "Zusatzkosten" hochladen. Das Dokument müssten Sie sich doch ansehen. Wenn die dann Teilanrechnungen ablehen, müsste wiederum Chargeback gehen, falls Du mit Kreditkarte bezahlt hast. Vermutlich hat sich das aber alles noch keiner überlegt und zeigt jeweils auf den anderen, der dann zahlen soll. M.E. macht es dennoch Sinn die Flüge anzutreten... aber was besser ist weiß man eben erst nachher....
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ZehnEuro
Ne, kann mir nicht vorstellen, überhaupt für Geld arbeiten zu müssen. Auch mein Mitleid mit dir hält sich in Grenzen. Die defizitäre Lage war über Jahre bekannt. Irgendwann kommt halt mal das Ende und du warst betroffen. Irgendeiner ist immer betroffen, egal, wann die Insolvenz eintritt. Du bist halt der xx editiert! xx
@candecor sagte:
Ne, kann mir nicht vorstellen, überhaupt für Geld arbeiten zu müssen. Auch mein Mitleid mit dir hält sich in Grenzen. Die defizitäre Lage war über Jahre bekannt. Irgendwann kommt halt mal das Ende und du warst betroffen. Irgendeiner ist immer betroffen, egal, wann die Insolvenz eintritt. Du bist halt der Looser
Wo ham'se Dich denn ausgegraben?
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Nein, diesbezüglich ist gar nichts eindeutig. Bezahlte Linienflug Tickets gehören nicht TC, sondern dem, auf den sie ausgestellt sind. Deshalb fliege ich am 15.10.19 mit Emirates nach Sansibar.
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@candecor sagte:
Ne, kann mir nicht vorstellen, überhaupt für Geld arbeiten zu müssen. Auch mein Mitleid mit dir hält sich in Grenzen. Die defizitäre Lage war über Jahre bekannt. Irgendwann kommt halt mal das Ende und du warst betroffen. Irgendeiner ist immer betroffen, egal, wann die Insolvenz eintritt. Du bist halt der Looser
Wo ham'se Dich denn ausgegraben?
@ballonflieger
Direkt neben dir!
Aber mal was Ernstes:
Thema Flüge nutzen
Soweit besteht bei den Linien, die gewöhnlich Steuern und Gebühren erstatten, ein Restrisiko - namentlich die Stornierung durch den IV (auch wenn ich das Risiko als eher gering betrachte, sollte man für seinen Eintritt noch einige 1000 € in der Schatulle haben für den eigenmächtig zu bestreitenden Rückflug)
Ferner sollte das Gesamtbudget nicht so auf Naht geklöppelt sein, dass man nur mit den hier vorgestellten (teils recht abenteuerlichen!) Methoden oder einer bislang ungewissen Übernahme der Zurich von Teilleistungen ungeschoren davonkommt.
Es gibt zu den beiden Aspekten bisher keine schussfesten Aussagen der ggf. Beteiligten! -
@Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.Tu Dir einen Gefallen, mach ein eintägiges Praktikum in einem IATA-Reisebüro, das Linienflugtickets selbst ausstellen darf und dann kennst Du Dich auch aus in den wichtigsten Dingen. Mit heißer Luft herumdiskutieren ohne Kenntnisse in der Touristik bringt hier keinen weiter und noch weniger Betroffene in den Urlaub.
@cliffideo sagte:
@Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.Das stimmt so nicht. In meinem Fall (Emirates-Flug als Teil einer Neckermann-Pauschalreise) wurde seitens Emirates explizit gesagt, dass der Veranstalter weiter Zugriff auf die Buchung hat und diese stornieren kann (man unterscheide Buchung und Ticket, habe ich früher in diesem Thread erklärt). Das deckt sich mit meinen Kenntnissen in diesem Bereich: Zugriff hat der Buchende (in diesem Fall NEC/TC). Unabhängig davon sind die Bedingungen einer Stornierung. Es ist nicht garantiert (wie auch TC schreibt), dass die ausgestellten Flugtickets bestehen bleiben. Befördert wird aber nur die Person die auf dem Ticket steht, aber das ist eben unabhängig von der buchenden Person bzw. dem Veranstalter/Reisebüro/was auch immer.
Aus den Informationen meiner Neckermannbuchungsunterlagen (Flugänderung = komplette Neubuchung) heraus vermute ich, dass bei mir ein restriktives Ticket vorliegt bei dem maximal Steuern und Gebühren erstattet werden. Dennoch ist nicht ausgeschlossen - solange sich TC da nicht positioniert hat - dass der IV im Sinne einer Vermeidung der Insolvenzmassenschmälerung versuchen wird, jedes Geld aus angelegten Buchungen zurück zu bekommen, und seien es nur Steuern und Gebühren. Abgesagt sind ja schon einige Reisen (wie sicher das rechtlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen und wird sicher noch viele Anwälte und Gerichte beschäftigen).
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@cliffideo sagte:
@Sonnestrand: Nochmals, ein ausgestelltes IATA-Flugticket ist ein Dokument mit einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Beförderung, das kann kein Veranstalter mehr stornieren, nur noch der Reisende selbst. Dies wurde in diesem laaaangen Thread auch von Lufthansa und Emirates den Kunden gegenüber bestätigt.
Solch ein IATA-Ticket ist nicht so ein Wischiwaschischein wie der sattsam bekannte Reisesicherungsschein, der seinen Wert irgendwo zwischen 100% und 1% Rückerstattung des Reisepreises ansiedelt.
Mit der Ausstellung und Bezahlung ist das Eigentum des IATA-Tickets auf den Reisenden, der auf dem Ticket eingetragen ist, übergegangen. Da kann ein IV oder sonstwer Sambatanzen auf dem Counter der Fluggesellschaft, er hat da keinen Zugriff mehr drauf.Das stimmt so nicht. In meinem Fall (Emirates-Flug als Teil einer Neckermann-Pauschalreise) wurde seitens Emirates explizit gesagt, dass der Veranstalter weiter Zugriff auf die Buchung hat und diese stornieren kann (man unterscheide Buchung und Ticket, habe ich früher in diesem Thread erklärt). Das deckt sich mit meinen Kenntnissen in diesem Bereich: Zugriff hat der Buchende (in diesem Fall NEC/TC). Unabhängig davon sind die Bedingungen einer Stornierung. Es ist nicht garantiert (wie auch TC schreibt), dass die ausgestellten Flugtickets bestehen bleiben. Befördert wird aber nur die Person die auf dem Ticket steht, aber das ist eben unabhängig von der buchenden Person bzw. dem Veranstalter/Reisebüro/was auch immer.
Aus den Informationen meiner Neckermannbuchungsunterlagen (Flugänderung = komplette Neubuchung) heraus vermute ich, dass bei mir ein restriktives Ticket vorliegt bei dem maximal Steuern und Gebühren erstattet werden. Dennoch ist nicht ausgeschlossen - solange sich TC da nicht positioniert hat - dass der IV im Sinne einer Vermeidung der Insolvenzmassenschmälerung versuchen wird, jedes Geld aus angelegten Buchungen zurück zu bekommen, und seien es nur Steuern und Gebühren. Abgesagt sind ja schon einige Reisen (wie sicher das rechtlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen und wird sicher noch viele Anwälte und Gerichte beschäftigen).
Auch das mag so stimmen, die Frage ist nur .... und jetzt? Flug mit einem Wert von z.B. 1000 € nicht antreten und dann nachher dafür vielleicht 1/10 erstattet bekommen? Zumindest dürfte doch eine Stornierung nach erfolgtem Hinflug durch TC nicht mehr gehen, oder?