Corendon Airlines
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Na dann bin ich mal gespannt.
Habe gerade meine Sitzplätze bei Corendon gebucht.
Wie verhält man sich denn, wenn man mit dem Beleg der bezahlten Buchung wedelt? Ignorant?Nach der Sitzplatzbuchung kam ich auch nicht ins System, dachte aber, das sei evtl. noch zu frisch, muss ich nochmal schauen.
Ansonsten - ich würde dagegen vorgehen, wenn es mir auch so passiert, laut Aussage hier ust das ja durchaus möglich, evtl. auch über die KK-Bank.
Ich hoffe aber erstmal, dass es bei uns doch klappt. -
Also ich bin quasi der Antichrist der Sitzplatzreservierung, gefühlte 4 von 10 wurden bei mir versemmelt - ganz vorne Condor und auch die LH war schon dabei.
Das ist also sicher kein typisches Corendon Phänomen ...
@michi137
Wenn du wedelst, wird die Mitwirkungsaffinität deines Gegenübers am Desk eher abnehmen, denn wie man in den Wald reinruft (oder -wedelt) - eh klar.
Sind die Plätze weg wird man versuchen, dir andere anzubieten mit ähnlichen Eigenschaften, viel mehr kannst du nicht erwarten.
Und "dagegen vorgehen" kannst du dann hinterher, indem du die Erstattung der Gebühr begehrst.
Ignorant kann auch passieren. Bekanntlich sitzen da ja nicht die Loiz von der Corendon pay roll sondern zumeist Dienstleister des jeweiligen ground service des Airports. Je nach Tagesform der Beteiligten kann eine Debatte auch mal ziemlich unergiebig geraten, selbst wenn du den Nachweis deines Anspruchs präsentieren kannst.
Versetze dich einfach in die Lage des Check-In Agents (m/w/d):
Im System bist du bzw. ist deine Reservierung nicht hinterlegt, womöglich gingen pechhaft deine Sitze bereits an andere Popos raus. Die Liste der Lösungsoptionen ist nicht sonderlich lang, also hab Verständnis und versuche Lösungs orientiert zu agieren. -
Ich bin die Letzte, die laut in den Wald rein ruft. Ich kann es nicht haben, wenn man große Wellen macht, noch dazu mit Personen, die in der Regel eh nichts dafür können.
Aber natürlich würde ich meinen Reservierungsbeleg präsentieren.
Und traurig darauf hinweisen, dass ich wegen meiner Beine nunmal wenn irgend möglich mehr Platz brauche.
Hat mich schonmal kostenlos in die Business gebracht (ohne, dass das meine Intention gewesen wäre).Ich kann halt nicht verstehen, wie Plätze, die belegt sind, nochmal belegt werden können, zumindest bei bezahlten.
Dass Flüge oft überbucht sind, weiß ich ja.Es gibt mir schon zu denken, wenn ich meine PNR und Namen eingebe, dass es heisst, es liegt keine Reservierung vor....
Aber ich habe noch 8 Monate Zeit, werde abwarten und sehen, was passiert.Bisher hat bei mir eine Reservierung nur einmal bei einer vietnamesischen Billiairline nicht geklappt, was aber angesicht des kurzen Fluges (und sehr geringen Aufschlags) damals kein Drama war
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Eine Bussi gibt es nicht, bei entsprechendem Auftreten wird man dir im worst case sicher so gut wie möglich zu helfen versuchen.
Wenn die Plätze - weshalb auch immer!? - beim Check-In nicht als reserviert erscheinen gibt der Agent sie halt raus. Da gibt´s an sich nicht so viel nicht dran zu verstehen ...
S´wird scho wern!
Jedenfalls ist das bei Coredon genauso selten ein Problem wie bei allen anderen Airlines - ausgenommen ich reserviere ...
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Ich habe eine über TUI gebuchte Pauschalreise und der Flug geht mit Corendon. Bis gestern konnte ich mich noch online über die "Extras" einloggen und hatte die Option, einen Sitzplatz zu reservieren. Seit heute ist das Feld jedoch ausgegraut, lässt sich nicht anklicken und bei "Sitzplatzauswahl" steht nur noch "Nicht verfügbar".
Ich habe bei der Hotline angerufen und die Dame meinte, sie hatte sowas noch nie erlebt und dass sie einen Trick anwenden müssen, um das irgendwie wieder freizuschalten.
Hatte jemand schon mal dieses Problem? Wurde es dann durch Corendon gelöst? -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Vo!

Leider ist ein Web Check-In am Airport HRG nicht möglich.
Die Liste der Verfügbarkeit findest du auf der Website von Corendon. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Vo!

Leider ist ein Web Check-In am Airport HRG nicht möglich.
Die Liste der Verfügbarkeit findest du auf der Website von Corendon.@vonschmeling sagte:
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Vo!

Leider ist ein Web Check-In am Airport HRG nicht möglich.
Die Liste der Verfügbarkeit findest du auf der Website von Corendon.Vielen Dank für die schnelle Antwort
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Hallo, ich kann diese Airline auf keinen Fall empfehlen:
Unser Flug konnte um 14:00 nicht starten, weil die Maschine wegen Nebel nicht landen konnte - so wurde uns gesagt.
Wir wurden dann mit Bussen zu einem anderen 200 km entfernten Flughafen gebracht und sollten dort am nächsten Morgen abfliegen. Gegen 22:00 Uhr waren wir dann endlich im (ordentlichen) Hotel eingecheckt incl. eines Abendessen-Vouchers über 20,00 €/Person. Es gab 3 Gerichte zur Auswahl, eines tatsächlich unter 20,00 €. Getränke waren recht teuer, aber OK.Frühstück gab es im Hotel am nächsten Morgen nicht.
Ich hätte - auch von einer Billig-Airline - zumindest ein kostenloses Getränk an Bord erwartet.
Das meiste von den zahlungspflichtigen Speisen und Getränken gab es nicht. Die Crew war leider auch nicht so motiviert ....Eine Entschädigung gab es nicht, auf Schreiben des BfJ wird gar nicht geantwortet, der SÖP ist Corendon nicht beigetreten.
Fazit: andere (Billig-) Airlines sind deutlich besser und kulanter.
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Hallo, ich kann diese Airline auf keinen Fall empfehlen:
Unser Flug konnte um 14:00 nicht starten, weil die Maschine wegen Nebel nicht landen konnte - so wurde uns gesagt.
Wir wurden dann mit Bussen zu einem anderen 200 km entfernten Flughafen gebracht und sollten dort am nächsten Morgen abfliegen. Gegen 22:00 Uhr waren wir dann endlich im (ordentlichen) Hotel eingecheckt incl. eines Abendessen-Vouchers über 20,00 €/Person. Es gab 3 Gerichte zur Auswahl, eines tatsächlich unter 20,00 €. Getränke waren recht teuer, aber OK.Frühstück gab es im Hotel am nächsten Morgen nicht.
Ich hätte - auch von einer Billig-Airline - zumindest ein kostenloses Getränk an Bord erwartet.
Das meiste von den zahlungspflichtigen Speisen und Getränken gab es nicht. Die Crew war leider auch nicht so motiviert ....Eine Entschädigung gab es nicht, auf Schreiben des BfJ wird gar nicht geantwortet, der SÖP ist Corendon nicht beigetreten.
Fazit: andere (Billig-) Airlines sind deutlich besser und kulanter.
@ m+h.
Wenn deine Erwartungen sind, etwas kostenlos zu bekommen gehst du einfach mit der falschen Einstellung ran. Warum. Sollten sie dir etwas kostenlos anbieten? Ich möchte bei meinen nächsten Einkauf auch etwas um sonst habe ...
Was bitte möchtest du für eine Entschädigung haben? Wegen Nebel wofür die Fluggesellschaft absolut nichts kann. Naja ein Urlaub refinanzieren ist nicht ganz nach meinen Geschmack. Ihr habt Essen bekommen und das Hotelzimmer kostenlos. Was begehrt du denn noch? -
Selbstverständlich gab es eine Entschädigung - nämlich in Form von Versorgungsleistungen.
Man muss nur mal den Wortsinn reflektieren, dann kommt man gewöhnlich auch von selbst drauf. Den nicht vom LFU verursachten Schaden hat es für die Fluggäste so gut es ging abgemildert.
Ferner hat das Lamento über "kostenlose" Getränke einen kilometerlangen Bart, da bin ich ganz und gar bei andi2601 Empfehlung:
Ewartungen justieren!Mich würde allerdings brennend interessieren, was das "BfJ" (ich nehme an gemeint ist das BMJ???) denn an das LFU geschrieben hat?
So oder so ist der Sachverhalt in diesem Fall rechtschaffen unstreitig: Nebel ist ein außergwöhnliches Ereignis und exkulpiert das LFU von pauschalen Forderungen gem. der VO(EG)261/2004.Fazit: So mancher Verriss ist eher schädlich als dienlich - zumal dies hier ein Forum mit Meinungsaustausch ist ...

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@m&h
Ich würde dir dringend raten, dich vor der nächsten Buchung (und egal bei welcher Airline) zu erkundigen, ab sie eine Wettergarantie anbieten,
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreibern an. Wurde alles gesagt.
Doch... ich hab noch was: Ist ein recht alberner Verriss. -
Gab es da nicht einmal ein Urteil wo die Kläger Geld bekommen haben weil eine Billigairline bei Ihren Maschinen auf bestimmte Systeme verzichtet hatte die es anderen Airlines ermöglicht haben problemlos zu landen?
Gruß
Karl -
@wukovits
Man muss zuerst einmal verstehen, dass die Aussage "konnte wegen Nebels nicht landen" unvollständig ist.
Dank ILS (über diese Ausstattung verfügt auch die billigste Billigairline, die hier verkehren darf!) sind Landungen auch bei dichtem Nebel möglich. Dennoch bedarf es enormer Sicherheitsvorkehrungen, und die Slots müssen weit auseinander gezogen werden. Begreiflicher Weise entsteht dadurch eine rasch anwachsende Verspätung für den gesamten traffic, und bei bestimmten Parametern muss ein Teil auf andere Airports umgeleitet werden.
Die VO(EG)261/2004 anerkennt diese Situation als "außergewöhnliches Ereignis" (eines der wenigen verbliebenen). Dadurch werden die LFU von Kompensationsforderungen entbunden.
Da das im BMJ sattsam bekannt sein dürfte würde mich eben auch brennend interessieren, was die an Corendon geschrieben haben sollen???
Gewöhnlich ergeht der Hinweis, dass bei Nebel und daraus resultierender Verspätung kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung besteht, jedoch unverändert der auf sog. Versorgungsleistungen.
Diese wurden erbracht. Der Umstand, dass m&h das Essen und die Getränke als zu teuer empfanden ist subjektiv und spielt rechtlich betrachtet keine Rolle.
Im Übrigen ist mir ein Urteil wie von dir erwähnt zumindest aus den letzten 10 Jahren nicht bekannt.
Für einen auch bei schlechten Wetterbedingungen gegebenen Anspruch auf Kompensation sind vielfältige Erwägungen im Einzelfall erforderlich. Dazu gehören diverse Prognosen betreffend die Auswirkung auf den gesamten Umlauf / weitere mögliche betroffene Passagiere, wobei hier tatsächlich die Zumutbarkeit für das LFU noch einigermaßen evaluiert wird. -
m&h haben sich hier mit einem ersten Beitrag hinterlassen - die übliche Begrüßung hab ich irgendwie versäumt ... Asche auf mein Haupt ...

Mich beruhigt die Gewissheit, dass regelmäßige Mitleser derartige "Kritik" tadellos zu bewerten in der Lage sein werden.
Aufmerksame Beobachter werden vermutlich eine breite Streuung dieses unsubstantiierten Vortrags verorten - mal schön den Hals geleert und nicht großartig nachgedacht.
Eine der wunderbarsten Errungenschaften dieses Forum ist die Möglichkeit zur Widerrede / Relativierung. Damit kann man hoffentlich verhindern, dass sich die hier häufig vorgetragene Unsicherheit einstellt durch "zahlreiche schlimme Bewertungen". -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Mein Wort zum Sonntag:
Für Nebel kann weder Corendon etwas noch jedes andere Luftfahrtunternehmen - soweit jedenfalls beurteit das die überaus gestrenge Kommission der EU.
Wir können Eintagsfliegenschissen beherzt entgegentreten - das möchte ich hiermit einfach mal ordentlich feiern! -
Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Ich hoffe, Ihr könnt helfen und/oder habt Erfahrungen zum Thema 3G-Kontrolle bei Corendon.
Wir fliegen Mitte Mai (2 E + 2 K unter 6) mit Corendon nach Kreta. Da Griechenland nun die Nachweispflicht bei Einreise aufhebt, ist die Frage, wie es Corendon an Bord handhabt. Die Infos auf der Internetseite finde ich nicht eindeutig. Unter Nachrichten/Meldungen heißt es, alle Fluggäste benötigen einen Nachweis, unter den Coronainfos selbst steht gar nichts und dann wieder gibt es eine Maskenpflicht ab 6 Jahren. Was gilt denn nun? Vlt hat da jemand Erfahrungen, auch beim Fliegen in andere Länder. Letztes Jahr ging es für die Kinder problemlos nach Kos mit der Airline.
Eine Kontaktaufnahme mit Corendon selbst ist bisher gescheitert (Kontaktformular sagt, wende dich an die Hotline, die wiederum ist nicht zu erreichen).Vielen Dank schonmal vorab!
