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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Erny1805E Offline
    Erny1805E Offline
    Erny1805
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3961

    In diesem Artikel steht, das laut Gesetz die 120 Tage beginnen ab der die Reise gecancelt wurde. Wenn Kaera nun tatsächlich ein halbes Jahr braucht, wie sollen dann die KK ihr Chargeback anwenden oder hatten wir das Thema schon, dann Sorry.

    https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/insolvenz-so-holen-kreditkartenkunden-nach-der-thomas-cook-pleite-ihr-geld-zurueck/25131444.html

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #3962

      Ja, das Thema hatten wir schon ... 😏
      Du vermischst den Beginn von Fristen.
      Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
      Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
      Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Ja, das Thema hatten wir schon ... 😏
        Du vermischst den Beginn von Fristen.
        Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
        Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
        Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.

        altlöwin63A Offline
        altlöwin63A Offline
        altlöwin63
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3963

        Guten Morgen, liebe vonschmeling. 😄
        Ich hätte da eine Frage.
        Es ist doch gerade hier im Forum sehr oft zu lesen, der Kunde hätte immer auch eine Schadensminderungspflicht.
        Ist ja auch richtig so. Ich täte ja den zu erstattenden Schaden (für die Zürich) mindern, wenn ich meine bereits bei der Fluglinie gebuchten und bezahlten Flüge im Rahmen meiner Pauschalreise nutzen würde.
        Ergo: Ich habe weniger finanziellen Schaden = höhere Erstattung (Quote) für die anderen Geschädigten.
        Klar, alle Reisen sind vom VA abgesagt. Ich werde aber vom VA daran gehindert, den entstandenen Schaden zu mindern.
        Kann ich nicht verstehen. Gut, wundert mich aber nicht wirklich habe ich doch einen beschränkten Horizont.
        Behaupten zumindest zwei allwissende schreibende Forums-Damen.😡
        Erkläre mir bitte meinen Denkfehler. Danke !

        "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
        (Zitat Horst Seehofer-2015)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3964

          Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
          Bist Du auch betroffen von der Insolvenz?

          altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Ahotep2A Ahotep2

            Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
            Bist Du auch betroffen von der Insolvenz?

            altlöwin63A Offline
            altlöwin63A Offline
            altlöwin63
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3965

            Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
            Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
            Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?

            "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
            (Zitat Horst Seehofer-2015)

            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • altlöwin63A altlöwin63

              Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
              Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
              Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?

              towi1802T Offline
              towi1802T Offline
              towi1802
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #3966

              @altloewin63 s

              XXX Bitte mal unsere deutlichen Hinweise zu der überflüssigen Zitiererei lesen--hier steht der Beitrag sogar direkt darüber Zitat entfernt XXXX
              Derzeit kann das, angesichts der erstmalig eingetretenen Situation, dass es wegen der Unterdeckung wohl in der Tat das Thema Schadensminderungspflicht in Verbindung mit den Besonderheiten des Insolvenzrechts gibt, wohl nur von einer Glaskugel hinzureichend seriös beantwortet werden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #3967

                Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
                Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
                Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
                Edit @towi1802
                ... oder so. 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
                  Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
                  Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
                  Edit @towi1802
                  ... oder so. 😉

                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3968

                  Dank da recht schee, vs 😄.

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                  towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • altlöwin63A altlöwin63

                    Dank da recht schee, vs 😄.

                    towi1802T Offline
                    towi1802T Offline
                    towi1802
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3969

                    In den Fällen, wo sich hier spitzfindig auf die Schadensminderungspflicht berufen wird, könnte es auf ein Schadensminderungsrecht hinauslaufen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3970

                      Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
                      Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • teiliT Offline
                        teiliT Offline
                        teili
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3971

                        Hallo,

                        hier wird informiert was man als Geschädigter tun kann

                        https://www.test.de/Pleite-von-Thomas-Cook-Was-Reisende-jetzt-wissen-muessen-5521892-0/

                        MfG Teili

                        https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
                          Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.

                          towi1802T Offline
                          towi1802T Offline
                          towi1802
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3972

                          @vonschmeling sagte: ...
                          Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
                          Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren.

                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • towi1802T towi1802

                            @vonschmeling sagte: ...
                            Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
                            Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren.

                            towi1802T Offline
                            towi1802T Offline
                            towi1802
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3973

                            @Teili
                            Stand alles auch schon hier. Aber gut, vielleicht glauben es ein paar mehr, wenn es dort steht.

                            Ich persönlich finde den Artikel schon mal nicht hinreichend aktualisiert. Und "möglicherweise" ist auch keine klare Ansage.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3974

                              @towi1802
                              Sehe ich genauso und werde ja auch nicht müde, diese Bedenken wieder und wieder zu kommunizieren.

                              Mein Kommentar bezog sich auf die beliebte Behauptung, man bemühe sich seiner Schadensminderungspflicht mit dem Abfliegen der Tickets nachzukommen, die meiner unmaßgeblichen Meinung nach völlig daneben geht.
                              Zum einen ist keiner "verpflichtet", den Schaden der Versicherung zu mindern (was die womöglich selbst macht, weil sie sich bei teilweiser Nutzung ganz von einer Erstattungsverpflichtung entbindet), zum andern steht dem eben das Insolvenzrecht entgegen.

                              Last not least hat der vorl. InsoV unmissverständlich alle Reisen bis einschl. 31.12.19 abgesagt.
                              Man kann sich weigern das so zu verstehen ("kann/darf Debatte" 😶) und sich seine eigene Gerechtigkeit zusammenreimen.
                              Ob das dann schließlich einer richterlichen Prüfung Stand hält wird sich weisen ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • teiliT Offline
                                teiliT Offline
                                teili
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3975

                                @ towi,

                                das Thema Schadenminderung betraf eher die Gäste, die sich auf Reise befanden.
                                Ersatzhotel zum angemessenen Preis wählen oder mit Taxi für 50,- zum Airport und nicht mit der Stretchlimo für 500,-
                                Für abgesagte Trips ist alles gesagt u. geklärt.

                                MfG Teili

                                https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • AvG76A Offline
                                  AvG76A Offline
                                  AvG76
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3976

                                  Guten Morgen!
                                  zum Thema doppelt im Flieger gebucht gibt es Neuigkeiten, ca 48 Stunden vor Abflug war unsere alte Buchung bei Condor endlich verschwunden und die Sitzplätze sind auch wieder freigegeben. Eine Reservierung für den Hinflug kann ich nicht mehr machen, zu kurz vor Abflug. Also verzichten wir auf diese Ausgaben und schauen, welche Plätze wir zugewiesen bekommen.

                                  Wir freuen uns auf den Urlaub! Und werden beide Geburtstage genießen und feiern! Auch wenn er dieses Mal dank zweimal gebucht und doppelt gezahlt teurer als geplant wird...
                                  LG 😘

                                  Ich stehe zu meinen Ecken und Kanten, Diamanten sind ja schließlich auch nicht rund und Glatt...💎

                                  Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • AvG76A AvG76

                                    Guten Morgen!
                                    zum Thema doppelt im Flieger gebucht gibt es Neuigkeiten, ca 48 Stunden vor Abflug war unsere alte Buchung bei Condor endlich verschwunden und die Sitzplätze sind auch wieder freigegeben. Eine Reservierung für den Hinflug kann ich nicht mehr machen, zu kurz vor Abflug. Also verzichten wir auf diese Ausgaben und schauen, welche Plätze wir zugewiesen bekommen.

                                    Wir freuen uns auf den Urlaub! Und werden beide Geburtstage genießen und feiern! Auch wenn er dieses Mal dank zweimal gebucht und doppelt gezahlt teurer als geplant wird...
                                    LG 😘

                                    Nannett 26N Offline
                                    Nannett 26N Offline
                                    Nannett 26
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3977

                                    , @Avg 76
                                    Die Kosten fuer die Reservierung gibt's zurück v Condor, hatten wir am Tag der Stornierung durch TC wieder auf dem KK

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • AvG76A Offline
                                      AvG76A Offline
                                      AvG76
                                      schrieb am zuletzt editiert von AvG76
                                      #3978

                                      @Nannett 26
                                      Nein in unserem Fall leider nicht!!! Wir haben die Sitzplätze über den Bucher Travelguide gebucht und mit der Anzahlung/Restzahlung an Bucher Reisen geleistet. Condor hat davon keinen Cent gesehen und kann uns daher auch nichts zurück erstatten, auch eine Umbuchung auf die neue Buchung war nicht möglich! Somit ist die Zürich Versicherung zuständig! Leider!

                                      Ich stehe zu meinen Ecken und Kanten, Diamanten sind ja schließlich auch nicht rund und Glatt...💎

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                                      • SonneStrand75S Offline
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                                        SonneStrand75
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3979

                                        Schönen Urlaub euch trotz allem! Wo geht es hin?

                                        AvG76A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                                          Schönen Urlaub euch trotz allem! Wo geht es hin?

                                          AvG76A Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von AvG76
                                          #3980

                                          @SonneStrand75
                                          Danke! Wir freuen uns richtig auf den Urlaub! Es geht nach Fuerteventura, Playa de Jandia. 😍
                                          Wir haben mit dem Chef der Rezeption gesprochen, er hat uns erzählt, dass Ihnen 30% der Buchungen verloren gingen durch die Insolvenz, aber innerhalb von nicht ganz 10 Tagen waren sie wieder ausgebucht!

                                          Ich stehe zu meinen Ecken und Kanten, Diamanten sind ja schließlich auch nicht rund und Glatt...💎

                                          andy200A 1 Antwort Letzte Antwort
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