Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
@ Magghy,
spreche dann bitte den User mit @Name an, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
-
Schön geschrieben von Hainza und genau auf den Punkt gebracht. Ich habe gerade mit der KAERA telefoniert um den genutzten Flug anzuzeigen da die Schadensmeldung bereits gemacht wurde. Der Mitarbeiter hat mir zuerst geraten erstmal gar nichts zu unternehmen. Es gibt dort noch keine Anweisungen wie damit verfahren wird. Dann sollte ich eventuell in einer Woche nochmal nachfragen. Zum Schluss hat er mir die E-Mail service@zurich.de gegeben. Dort habe ich zumindest erstmal die Schadensminderung angezeigt.
-
Schön geschrieben von Hainza und genau auf den Punkt gebracht. Ich habe gerade mit der KAERA telefoniert um den genutzten Flug anzuzeigen da die Schadensmeldung bereits gemacht wurde. Der Mitarbeiter hat mir zuerst geraten erstmal gar nichts zu unternehmen. Es gibt dort noch keine Anweisungen wie damit verfahren wird. Dann sollte ich eventuell in einer Woche nochmal nachfragen. Zum Schluss hat er mir die E-Mail service@zurich.de gegeben. Dort habe ich zumindest erstmal die Schadensminderung angezeigt.
@boxer181206
XXXEdit:Zitat---da unnötig--entferntXXX
In diesem Fall können wir noch lange warten, bis wir was hören wa aus unserem Geld wird!!!! -
Schön geschrieben von Hainza und genau auf den Punkt gebracht. Ich habe gerade mit der KAERA telefoniert um den genutzten Flug anzuzeigen da die Schadensmeldung bereits gemacht wurde. Der Mitarbeiter hat mir zuerst geraten erstmal gar nichts zu unternehmen. Es gibt dort noch keine Anweisungen wie damit verfahren wird. Dann sollte ich eventuell in einer Woche nochmal nachfragen. Zum Schluss hat er mir die E-Mail service@zurich.de gegeben. Dort habe ich zumindest erstmal die Schadensminderung angezeigt.
@boxer181206 sagte:
... Es gibt dort noch keine Anweisungen ...
Die Juristen des vorläufigen Insolvenzverwalters hatten wohl gehofft, sich mit den hier schon vielzitierten Reiseabsagen aus "insolvenzrechtlichen Gründen" davon stehlen zu können.
-
Schön geschrieben von Hainza und genau auf den Punkt gebracht. Ich habe gerade mit der KAERA telefoniert um den genutzten Flug anzuzeigen da die Schadensmeldung bereits gemacht wurde. Der Mitarbeiter hat mir zuerst geraten erstmal gar nichts zu unternehmen. Es gibt dort noch keine Anweisungen wie damit verfahren wird. Dann sollte ich eventuell in einer Woche nochmal nachfragen. Zum Schluss hat er mir die E-Mail service@zurich.de gegeben. Dort habe ich zumindest erstmal die Schadensminderung angezeigt.
@Boxer @hainza @kik @zypern2019
Ich danke dir für diese wertvolle Info...…….. Sind am Wochenende von unserer Reise zurückgekommen... und wollte mich nun über den Stand der Dinge informieren wie ich mit den Flügen und Kaera um gehen soll informieren...
Ja wir haben die Flüge von EASYJET genutzt nach all den Dilemma und sind froh darüber, denn es hat alles Problemlos geklappt
und wir hatten tolle Ferien, obwohl wir Hotel und Transfert doppelt bezahlt haben...@boxer
kannst du mir bitte eine PN machen, wie deine Meldung an Kaera aussieht...…… DANKE -
... weil b klammer zu den lustigen Sonnenbrilli auslöst ...
Was soll ich zu deinem Vortrag sagen, zypern2019 was ich nicht schon x mal gesagt hätte?Du hast gegen die Vorschriften der InsO verstoßen und dir mit der Nutzung des Fluges einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft. Soweit zu "den Glücklichen" bzw. den weniger Glücklichen, denen du hier jetzt dein Mitgefühl übermittelst ... (ich verzichte auf ein Emoji!).
Eine Meldung an die Versicherung hast du bereits gemacht, es gibt keine Erfahrung dazu, wie diese reagiert wenn du jetzt auf einen Teil deiner Forderungen verzichtest. Jedenfalls sind deine bisherigen Forderungen in der Höhe unberechtigt, was die weniger Glücklichen also von der Maßnahme halten überlasse ich ebenfalls deren Einschätzung.Ganz perfide wird es meiner Ansicht nach an der Stelle, an der du dich darauf berufst, der vorl. Insoverwalter habe "die Flüge ja bis gestern nicht storniert" ... nein, aber er hat deine Reise unmissverständlich abgesagt (insgesamt!) und das hast du gepflegt ignoriert.
Also von mir viel Erfolg bei der ach so aufrichtigen Korrektur deiner Ansprüche!
@vonschmeling sagte:
Du hast gegen die Vorschriften der InsO verstoßen und dir mit der Nutzung des Fluges einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft.
ich vermute, du meinst einen materiellen Vorteil , oder ?
Aus welchem(n) Paragraphen des Insolventrechtes leitest du diese Aussage ab ?In jedem Fall haben sie sich vermutlich eine Spaß-Vorteil gegenüber ggf. falsch informierten Betroffenen verschafft. Aber das hat ja nichts mit Insolvenzrecht zu tun.
-
... weil b klammer zu den lustigen Sonnenbrilli auslöst ...
Was soll ich zu deinem Vortrag sagen, zypern2019 was ich nicht schon x mal gesagt hätte?Du hast gegen die Vorschriften der InsO verstoßen und dir mit der Nutzung des Fluges einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft. Soweit zu "den Glücklichen" bzw. den weniger Glücklichen, denen du hier jetzt dein Mitgefühl übermittelst ... (ich verzichte auf ein Emoji!).
Eine Meldung an die Versicherung hast du bereits gemacht, es gibt keine Erfahrung dazu, wie diese reagiert wenn du jetzt auf einen Teil deiner Forderungen verzichtest. Jedenfalls sind deine bisherigen Forderungen in der Höhe unberechtigt, was die weniger Glücklichen also von der Maßnahme halten überlasse ich ebenfalls deren Einschätzung.Ganz perfide wird es meiner Ansicht nach an der Stelle, an der du dich darauf berufst, der vorl. Insoverwalter habe "die Flüge ja bis gestern nicht storniert" ... nein, aber er hat deine Reise unmissverständlich abgesagt (insgesamt!) und das hast du gepflegt ignoriert.
Also von mir viel Erfolg bei der ach so aufrichtigen Korrektur deiner Ansprüche!
... nein, aber er hat deine Reise unmissverständlich abgesagt (insgesamt!) und das hast du gepflegt ignoriert.
Hatte mich aus der Diskussion längst verabschiedet, weil einige hier (Moderatoren mit vermeintlich juristischem Hintergrund) sehr ”nachhaltig” immer wieder dasselbe vortragen... aber das kann ich so nicht stehen lassen
️
Zypern2019 ist am 05.10. hingeflogen mit folgendem Stand- Bestätigung der Fluggesellschaft, dass Flug nutzbar
- Bestätigung des Reisebüros Check, dass Flug nurzbar
- Aussage von TC in der Veröffentlichung von DAMALIGEM Stand, dass Reisen abgesagt sind und ob Flüge nutzbar sind aktuell noch rechtlich bewertet werden kann, also hier (anders als später) keine Aussage dazu getroffen wurde.
Wird auf dieser Basis eine Fluggesellschaft die Flugkosten einfordern? Wird auf der Basis ein Richter den Verbraucher in die Haftung nehmen?
Ich finde das ist zumindest seeeeehr fraglich und schade, dass es hier als völlig klar dargestellt wird.
Es wäre klasse, wenn der Post nicht wieder gelöscht würde, weil es eine Gegenposition ist .... -
... nein, aber er hat deine Reise unmissverständlich abgesagt (insgesamt!) und das hast du gepflegt ignoriert.
Hatte mich aus der Diskussion längst verabschiedet, weil einige hier (Moderatoren mit vermeintlich juristischem Hintergrund) sehr ”nachhaltig” immer wieder dasselbe vortragen... aber das kann ich so nicht stehen lassen
️
Zypern2019 ist am 05.10. hingeflogen mit folgendem Stand- Bestätigung der Fluggesellschaft, dass Flug nutzbar
- Bestätigung des Reisebüros Check, dass Flug nurzbar
- Aussage von TC in der Veröffentlichung von DAMALIGEM Stand, dass Reisen abgesagt sind und ob Flüge nutzbar sind aktuell noch rechtlich bewertet werden kann, also hier (anders als später) keine Aussage dazu getroffen wurde.
Wird auf dieser Basis eine Fluggesellschaft die Flugkosten einfordern? Wird auf der Basis ein Richter den Verbraucher in die Haftung nehmen?
Ich finde das ist zumindest seeeeehr fraglich und schade, dass es hier als völlig klar dargestellt wird.
Es wäre klasse, wenn der Post nicht wieder gelöscht würde, weil es eine Gegenposition ist ....ja, kann man so sehen und auch wieder darüber streiten, was eine "unmißverständliche" Absage ist und welcher Form diese Bedarf.
Aber unabhängig davon, ist der entstandene Schaden für die Insolvenzmasse vermutlich sehr klein. Und den tatsächlich entstandenen Schaden kann der IV höchstens geltend machen. Also ..... geringes Risiko, oder ?
-
ja, kann man so sehen und auch wieder darüber streiten, was eine "unmißverständliche" Absage ist und welcher Form diese Bedarf.
Aber unabhängig davon, ist der entstandene Schaden für die Insolvenzmasse vermutlich sehr klein. Und den tatsächlich entstandenen Schaden kann der IV höchstens geltend machen. Also ..... geringes Risiko, oder ?
Wenn die Reise vorher komplett bezahlt war m.E. ja, aber das ist meine Meinung und tatsächlich verbindlich kann Dir das keiner sagen.
Wenn Flüge genutzt werden und nur die Anzahlung erfolgt ist, würde ich schon vermuten, dass man zahlen muss ... aber auch da .... -
Habe heute eine Frage, wir haben eine Nur Hotelbuchung für Januar laufen - bisher nicht abgesagt.
@von schmeling, Du hast gesagt - wenn die weiter machen bin ich verpflichtet, da es egal ist wer den Vertrag erfüllt.
Nun hab ich folgendes Problem: ich kenne das Managment unseres Hotels ziemlich gut.
Nach der Insolvenz wurde das gesamte Kontingent gelöscht und unser Hotel hat gut über andere Veranstalter, Bettenbank und Homepage verkauft.
Selbst wenn es weiter ginge wären die ersten 3 Tage meiner Buchung ausgebucht.
Mit Sicherheit versucht man doch mir als Vertragspartner die Restzahlung zu entlocken und Vorort schau ich dann doch in die Röhre.
Was meint ihr ?
Ich müsste doch auch meine bestehende Buchung bis 06. Dez. bei TC storniert haben, um die Kosten für mich im Rahmen zu halten.
Wann gibt es endlich Klarheit, für Reisen im Januar.. -
Moinmoin
Wir sind auch wieder da. Mit den Ryanair Flügen hat es super geklappt.@ alle die hier immer nur negativ über nutzbare Flüge reden, ich höre nur miemiemie... Wer seine Flüge nutzt und den vollen Reisepreis bezahlt hat soll es tun. Man verschafft sich kein Vorteil und es ist nicht unfair den anderen gegenüber.
Durch das ganze negative hier wurde meine Frau sehr verunsichert.
Es war schwer sie zu beruhigen.
Um die ganze zu entschärfen habe ich einen anderen Flug zum späteren Zeitpunkt mit kostenloser Stornierung gebucht.
Wir sind aber ganz normal zurück geflogen mit Ryanair. Nach der Landung habe ich den anderen Flug sofort ohne Probleme Storniert.Die ganze Diskusion hier im Chat lässt viel Raum für Spekulation. Viel Halbwissen gibt's hier auch. Der IV weiß noch nichts zu 100%, die Versicherung auch nicht, usw...
Einfach mal abwarten was noch passiert. Ändern können wir nichts. -
Moinmoin
Wir sind auch wieder da. Mit den Ryanair Flügen hat es super geklappt.@ alle die hier immer nur negativ über nutzbare Flüge reden, ich höre nur miemiemie... Wer seine Flüge nutzt und den vollen Reisepreis bezahlt hat soll es tun. Man verschafft sich kein Vorteil und es ist nicht unfair den anderen gegenüber.
Durch das ganze negative hier wurde meine Frau sehr verunsichert.
Es war schwer sie zu beruhigen.
Um die ganze zu entschärfen habe ich einen anderen Flug zum späteren Zeitpunkt mit kostenloser Stornierung gebucht.
Wir sind aber ganz normal zurück geflogen mit Ryanair. Nach der Landung habe ich den anderen Flug sofort ohne Probleme Storniert.Die ganze Diskusion hier im Chat lässt viel Raum für Spekulation. Viel Halbwissen gibt's hier auch. Der IV weiß noch nichts zu 100%, die Versicherung auch nicht, usw...
Einfach mal abwarten was noch passiert. Ändern können wir nichts.@ryanairflieger sagte:
Die ganze Diskusion hier im Chat lässt viel Raum für Spekulation.
Das hier ist kein Chat, sondern ein Forum. Google einfach mal nach Unterschied+Forum+Chat.
-
Vielen Dank für die Rückmeldung und super das alles mit den Flügen geklappt hat.Ich habe mich zwar nicht verunsichern lassen ,aber es war nicht immer einfach.Super freue mich für euch
-
Hallo an alle,
kam heute Nachmittag im MDR. Der IV kann durchaus zurückgebuchte Lastschriften und Chargeback einfordern. Aber bevor ich Fehlmitteilungen gebe hier der Audio-Link.
https://www.mdr.de/sachsenradio/audio-1199078.html
Aus dem Grund, weil ich nicht weiß, auch wenn Airline bestätigt, dass ich fliegen darf hab ich's gelassen.
-
@ryanairflieger sagte:
Die ganze Diskusion hier im Chat lässt viel Raum für Spekulation.
Das hier ist kein Chat, sondern ein Forum. Google einfach mal nach Unterschied+Forum+Chat.
@nate1 sagte:
Das hier ist kein Chat, sondern ein Forum. Google einfach mal nach Unterschied+Forum+Chat.
Genau das meine ich, an kleinigkeiten wird sich hochgezogen...
-
Das sind kleine Kleinigkeiten sondern Fakten, mein Lieber!--Ist schon ein gravierender Unterschied zwischen Forum und Chat.
-
An Gitti125: wg. Chargeback
Ich verfolge diesen Chat auch von Anfang an.
Wir gehören zu den Geschädigten mit voller Reisepreiszahlung: Anzahlung 11/18, Restzahlung am 28.9.19 per Kreditkarte und das für 4 Personen in den Herbstferien (Flug am 29.9.19 mit Sun Express). Hotel wurde seitens TC storniert und Flüge auch ( habe telefonisch geklärt).
Schadensmeldung an Kaera am 25.9.19.
Habe am 17.10.19 die Schadensmeldung an Mastercard ausgefüllt und das Schreiben von Kaera angehängt.
Da zuständiger Sachbearbeiter in der Bank sagte mir, dass es sinnlos wäre und ich sowieso eine Ablehnung erhalte. Ich habe es selber trotzdem gemacht, da ich Mitarbeiter der Bank bin und damit „die sinnlose Arbeit“ selbst erledigt habe. Ich wollte die Fristen für Chargeback einhalten und eine Ablehnung der Erstattung schriftlich haben für alle Fälle, da ich nicht von einer schnellen Antwort der Kaera ausgehe.
Im Notfall werde ich mich der Klage bei myright anschließen.
Möchte nichts unversucht lassen!
Wir sind in den Herbstferien Zuhause geblieben, da das Urlaubsgeld bereits ausgegeben wurde.
.
Ich denke, dass es sehr lange dauert wird bis da eine Klärung statt findet. Ich freue mich für alle die ihre Flüge nutzen konnten, bin aber der Meinung, von vonschmeling, dass sie nicht rechtmäßig angetreten wurden, aber ob das im Einzelfall überprüft wird bei der Masse an Geschädigten??? -
Genau es sind eine Masse an Geschädigten und sollte es in Ordnung sein das man die Flüge genutzt hat ,die man ja auch bezahlt hat ,bleibt ja Prozentual für die anderen Geschädigten mehr übrig.Aber es sind alles wieder nur Spekulation,wir müssen abwarten und trotzdem freue ich mich für die Reisenden die es nutzen konnten
-
Gerade erneut mit AMEX telefoniert:
Seit heute neue Regelung für Pauschalreisen -> es können Anträge auf Rückbuchung eingereicht werden in Höhe der Differenz zwischen Zahlung und Leistung der Versicherung.
Damit schwenkt AMEX auf den Kurs der DKB etc. ein und hat die komplette Verweigerung zumindest vordergründig aufgegeben. Inwieweit dann die Rückbuchungsanfrage Erfolg hat, wird sich zeigen.
Leider liegen ja noch keinerlei konkrete Infos von Zurich/KAERA vor außer dem nutzlosen Standard-Brief, der AMEX aktuell aber nicht ausreicht.