Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wenn die Reise vorher komplett bezahlt war m.E. ja, aber das ist meine Meinung und tatsächlich verbindlich kann Dir das keiner sagen.
Wenn Flüge genutzt werden und nur die Anzahlung erfolgt ist, würde ich schon vermuten, dass man zahlen muss ... aber auch da ....@etlaeuft sagte: (zu Ticketnutzung)
Wenn die Reise vorher komplett bezahlt war ...
... wird auch sehr wahrscheinlich keiner wegen abgeflogener Tickets moppern.
Hier gab es allerdings auch einige, die die Flüge trotz "nur" Anzahlung nutzen wollen, bzw. es getan haben.
M.E. verschafft man sich allerdings einen Vorteil - z.B. gegenüber jenen Reisenden, die voll bezahlt hatten und deren Flüge (Linie) dennoch storniert wurden. Aber das ist tatsächlich nur meine Ansicht ...
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@Uta
Wenn dein Vertrag nicht erfüllt werden kann (z.B. Hotel ausgebucht) darf auch keine Zahlung verlangt werden.und bis wir was konkretes von denen haben ist die Frist abgelaufen

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Nein, das passiert nicht.
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@Uta
Wenn dein Vertrag nicht erfüllt werden kann (z.B. Hotel ausgebucht) darf auch keine Zahlung verlangt werden.@vonschmeling sagte:
.... darf auch keine Zahlung verlangt werden. ...So weit die Theorie.
Rein praktisch halte ich es für ausgeschlossen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter vor einer etwaigen Verkündung, die Reisen ab 1.1.2020 würden durchgeführt, für jede einzelne Reise vorab prüft, ob diese tatsächlich realisierbar ist.
Die Restzahlungen würden erstmal fällig und dann ginge es im Fall der Nichtrealisierbarkeit wohl munter hin und her. Grundsätzlich ist freilich die Restzahlungssumme wohl dann nicht unter Insolvenzbeschlag.
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und bis wir was konkretes von denen haben ist die Frist abgelaufen

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... nein, aber er hat deine Reise unmissverständlich abgesagt (insgesamt!) und das hast du gepflegt ignoriert.
Hatte mich aus der Diskussion längst verabschiedet, weil einige hier (Moderatoren mit vermeintlich juristischem Hintergrund) sehr ”nachhaltig” immer wieder dasselbe vortragen... aber das kann ich so nicht stehen lassen
️
Zypern2019 ist am 05.10. hingeflogen mit folgendem Stand- Bestätigung der Fluggesellschaft, dass Flug nutzbar
- Bestätigung des Reisebüros Check, dass Flug nurzbar
- Aussage von TC in der Veröffentlichung von DAMALIGEM Stand, dass Reisen abgesagt sind und ob Flüge nutzbar sind aktuell noch rechtlich bewertet werden kann, also hier (anders als später) keine Aussage dazu getroffen wurde.
Wird auf dieser Basis eine Fluggesellschaft die Flugkosten einfordern? Wird auf der Basis ein Richter den Verbraucher in die Haftung nehmen?
Ich finde das ist zumindest seeeeehr fraglich und schade, dass es hier als völlig klar dargestellt wird.
Es wäre klasse, wenn der Post nicht wieder gelöscht würde, weil es eine Gegenposition ist ....@etlaeuft sagte:
Ich finde das ist zumindest seeeeehr fraglich und schade, dass es hier als völlig klar dargestellt wird.
Irrtum 1 - es wird lediglich auf mögliche Risiken hingewiesen, Information über bestehenden Vorschriften zur Verfügung gestellt und anstatt sich in Bausch und Bogen "verunsichert" zu fühlen ("durch das Forum"!?!) sollte der Betroffene die nutzen um seine jeweilige Situation möglichst akribisch abzusichern.
Es wäre klasse, wenn der Post nicht wieder gelöscht würde, weil es eine Gegenposition ist ....
Mal Klartext:
Es wird hier nichts gelöscht, nur "weil es eine Gegenposition" ist!
Deine Auffassung (hier sachlich vorgetragen) ist im Übrigen keine "Gegenposition" sondern vielmehr eine (sehr willkommene!) Spezifizierung derselben.
Entgegen der hier häufig kolportierten Sichtweise akzeptiere ich dies als deine Ansicht (aka Meinung) und würde es begrüßen, wenn mit meinen Ansichten ebenso verfahren würde.Die Diskussionen zu diesem Thema hier geraten verständlicher Weise zuweilen sehr emotional.
Dazu gehört, dass glückliche Ryanairflieger aushäusigen Dank erfahren für ihre Erfolgsmeldung, ein stornierter Air France Vollzahler quasi keinerlei Mitgefühl für sein Dilemma erwarten darf und jene missliebigen Mahner, die daran erinnern, dass eine Absage nun einmal zunächst eine Absage ist als nölige Miesepetras gescholten werden.
Ich habe dafür maximale Toleranz. -
Wieso bist du der Meinung, dass die Flüge widerrechtlich angetreten wurden???
Ich sehe das nicht so, wobei meine persönliche Meinung nicht ausschlaggebend ist. Aber, vielleicht sollte es manchem User zu denken geben, dass nicht nur Ryanair und Easyjet, sondern auch Lufthansa sowie weitere Airlines, TC-Geschädigte auf ihren Flügen befördert haben. Nun kann man wohl davon ausgehen, dass alle Fluggesellschaften ihre eigenen Juristen haben, die sich in dem Bereich der Fluggastbeförderung bestimmt besser auskennen, als jeder User oder Moderator in diesem Forum. Wenn sich dann die Airline entscheidet, TC-Geschädigte zu befördern, dürfte das seinen Grund haben und bestimmt nicht widerrechtlich sein, wenn man den Flug in Anspruch nimmt. Vielleicht dürfte das mit den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft zu tun haben und, welche Ticketkategorie (stornierbar oder auch nicht) von TC für den Reisenden gebucht wurde. Nur als Beispiel Lufthansa, deren AGB besagen, dass die Tickets, trotz vollständiger Bezahlung, weiterhin im Eigentum von Lufthansa verbleiben. Warum also konnte der IV, im Gegensatz zu anderen Airlines, den Flug nicht stornieren, so dass die Geschädigten ihren Flug überhaupt wahrnehmen konnten bzw. Lufthansa verschiedenen Usern die Beförderung sogar schriftlich bestätigt hat.
Im Übrigen, abgesagt war die Pauschalreise, die aus mindestens zwei Bausteinen, nämlich Flug und Unterkunft, besteht. Während Reisende, die nur einen Linienflug über TC und Tochtergesellschaften gebucht hatten, ihren Flug offiziell antreten durften. Ist doch irgendwie unlogisch, oder?
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@mauseknatschi
Anscheinend hast du nicht mitgekriegt, dass viele LH Flüge von TC storniert wurden. Sowie von den meisten anderen Fluggesellschaften, die vorher schriftlich das Gegenteil behauptet haben. -
Wieso bist du der Meinung, dass die Flüge widerrechtlich angetreten wurden???
Ich sehe das nicht so, wobei meine persönliche Meinung nicht ausschlaggebend ist. Aber, vielleicht sollte es manchem User zu denken geben, dass nicht nur Ryanair und Easyjet, sondern auch Lufthansa sowie weitere Airlines, TC-Geschädigte auf ihren Flügen befördert haben. Nun kann man wohl davon ausgehen, dass alle Fluggesellschaften ihre eigenen Juristen haben, die sich in dem Bereich der Fluggastbeförderung bestimmt besser auskennen, als jeder User oder Moderator in diesem Forum. Wenn sich dann die Airline entscheidet, TC-Geschädigte zu befördern, dürfte das seinen Grund haben und bestimmt nicht widerrechtlich sein, wenn man den Flug in Anspruch nimmt. Vielleicht dürfte das mit den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft zu tun haben und, welche Ticketkategorie (stornierbar oder auch nicht) von TC für den Reisenden gebucht wurde. Nur als Beispiel Lufthansa, deren AGB besagen, dass die Tickets, trotz vollständiger Bezahlung, weiterhin im Eigentum von Lufthansa verbleiben. Warum also konnte der IV, im Gegensatz zu anderen Airlines, den Flug nicht stornieren, so dass die Geschädigten ihren Flug überhaupt wahrnehmen konnten bzw. Lufthansa verschiedenen Usern die Beförderung sogar schriftlich bestätigt hat.
Im Übrigen, abgesagt war die Pauschalreise, die aus mindestens zwei Bausteinen, nämlich Flug und Unterkunft, besteht. Während Reisende, die nur einen Linienflug über TC und Tochtergesellschaften gebucht hatten, ihren Flug offiziell antreten durften. Ist doch irgendwie unlogisch, oder?
@mauseknatschi sagte:
Nun kann man wohl davon ausgehen, dass alle Fluggesellschaften ihre eigenen Juristen haben, die sich in dem Bereich der Fluggastbeförderung bestimmt besser auskennen, als jeder User oder Moderator in diesem Forum.
Jau, und die hatten ja auch reichlich Zeit, die einzelnen Sachverhalte zu prüfen ...
Wenn sich dann die Airline entscheidet, TC-Geschädigte zu befördern, dürfte das seinen Grund haben und bestimmt nicht widerrechtlich sein, wenn man den Flug in Anspruch nimmt.
... wünschst du dir.
Vielleicht dürfte das mit den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft zu tun haben und, welche Ticketkategorie (stornierbar oder auch nicht) von TC für den Reisenden gebucht wurde.
Bitte nicht wieder diese Leier, dass jedes Ticket stornierbar ist sollte inzwischen selbst dir in all deiner Verve aufgegangen sein ... ?!
Nur als Beispiel Lufthansa, deren AGB besagen, dass die Tickets, trotz vollständiger Bezahlung, weiterhin im Eigentum von Lufthansa verbleiben.
... denk da mal drüber nach ...
Warum also konnte der IV, im Gegensatz zu anderen Airlines, den Flug nicht stornieren, so dass die Geschädigten ihren Flug überhaupt wahrnehmen konnten bzw. Lufthansa verschiedenen Usern die Beförderung sogar schriftlich bestätigt hat.
Weil er nicht schnell genug war und in der Folge dann eben sehr wohl die "nicht stornierbaren Tickets" storniert hat.
Im Übrigen, abgesagt war die Pauschalreise, die aus mindestens zwei Bausteinen, nämlich Flug und Unterkunft, besteht. Während Reisende, die nur einen Linienflug über TC und Tochtergesellschaften gebucht hatten, ihren Flug offiziell antreten durften. Ist doch irgendwie unlogisch, oder?
Überhaupt nicht, denn im Gegensatz zu den Nur-Flügen sind Pauschalreisen (wenn auch unzureichend, wie wir jetzt alle wissen!) versichert.
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@mauseknatschi
Anscheinend hast du nicht mitgekriegt, dass viele LH Flüge von TC storniert wurden. Sowie von den meisten anderen Fluggesellschaften, die vorher schriftlich das Gegenteil behauptet haben.Doch, das habe ich mitbekommen. Nur scheinst du zu vergessen, dass es darauf ankommt, welche Ticketkategorie und aus welchem Bestand für jeden einzelnen Fluggast gebucht wurde.
Ein User/-in hatte es super erklärt, dass es darauf ankommt, ob z.B. der Lufthansaflug aus dem Portfolio von TC gebucht wurde oder, ob TC direkt den Flug bei Lufthansa eingebucht hatte. Das macht nämlich den Unterschied.
Man kann nicht alle Flüge über einen Kamm scheren, da es wohl darauf ankommt, was für jeden Reisegast von TC bei der Airline gebucht wurde.
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@mauseknatschi sagte:
Nun kann man wohl davon ausgehen, dass alle Fluggesellschaften ihre eigenen Juristen haben, die sich in dem Bereich der Fluggastbeförderung bestimmt besser auskennen, als jeder User oder Moderator in diesem Forum.
Jau, und die hatten ja auch reichlich Zeit, die einzelnen Sachverhalte zu prüfen ...
Wenn sich dann die Airline entscheidet, TC-Geschädigte zu befördern, dürfte das seinen Grund haben und bestimmt nicht widerrechtlich sein, wenn man den Flug in Anspruch nimmt.
... wünschst du dir.
Vielleicht dürfte das mit den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft zu tun haben und, welche Ticketkategorie (stornierbar oder auch nicht) von TC für den Reisenden gebucht wurde.
Bitte nicht wieder diese Leier, dass jedes Ticket stornierbar ist sollte inzwischen selbst dir in all deiner Verve aufgegangen sein ... ?!
Nur als Beispiel Lufthansa, deren AGB besagen, dass die Tickets, trotz vollständiger Bezahlung, weiterhin im Eigentum von Lufthansa verbleiben.
... denk da mal drüber nach ...
Warum also konnte der IV, im Gegensatz zu anderen Airlines, den Flug nicht stornieren, so dass die Geschädigten ihren Flug überhaupt wahrnehmen konnten bzw. Lufthansa verschiedenen Usern die Beförderung sogar schriftlich bestätigt hat.
Weil er nicht schnell genug war und in der Folge dann eben sehr wohl die "nicht stornierbaren Tickets" storniert hat.
Im Übrigen, abgesagt war die Pauschalreise, die aus mindestens zwei Bausteinen, nämlich Flug und Unterkunft, besteht. Während Reisende, die nur einen Linienflug über TC und Tochtergesellschaften gebucht hatten, ihren Flug offiziell antreten durften. Ist doch irgendwie unlogisch, oder?
Überhaupt nicht, denn im Gegensatz zu den Nur-Flügen sind Pauschalreisen (wenn auch unzureichend, wie wir jetzt alle wissen!) versichert.
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