Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@towi1802
Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.@all concerned
Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ... -
@towi1802
Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.@all concerned
Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ...Das Faß wollte ich hier nicht nochmal aufmachen. Es ging um heute und da hatte @Gitti125 nochmals verlinkt, was zum Chargeback und Fristen längst bekannt und allein von Dir unzählige Male geschrieben wurde.
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Das war keine Unterstellung, towi1802 - es sollte als Beispiel dienen für "Ferien in Absurdistan" (wobei mir inzwischen bei nachgerade jedem Link schon Flammen aus den Augen schlagen und ich mich damit entlaste nicht mehr allen zu folgen. Sorry!).
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hab heute von HC bekommen
Leider können wir nicht alles wieder gut machen, was Ihnen widerfahren ist. Wir hoffen jedoch, Ihnen etwas unter die Arme greifen zu können, falls Sie immer noch verreisen möchten.
Deshalb möchten wir Ihnen als kleines Trostpflaster 50 Euro für Ihre neue Buchung schenken
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Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen. -
@ryanairflieger
danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....Danke
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Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen.XXXZitat entfernt, da nicht nötigXXX
Ja, so habe ich das auch bekommen. Allerdings bin ich wohl zu dumm um das alles zu verstehen. Da steht "sollte sich der Versicherer nicht innerhalb 8 Wochen melden, reichen sie ihre Forderungen nochmals ein" Soweit, so gut...dummerweise hat er sich ja dann nochmal gemeldet und mitgeteilt, dass wir noch warten müssen... Ich verstehe das mit den Fristen alles nicht mehr und hoffe, da nicht hinten runter zu fallen
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Hallo, habe eben mit einem Mitarbeiter von KAERA telefoniert (man kommt problemlos durch) und er hat mir mitgeteilt, dass wir den Flug nutzen sollen am Sonntag mit Ryanair. Ich hatte ihn angeboten, dass wir dann unsere Forderung zurück ziehen würden. Da war er nicht meiner Meinung, da ja immer noch der Hotelpreis zurück gefordert werden kann. Außerdem sagte er, dass wir in ferner Zukunft mal von einem Schadensbearbeiter angeschrieben werden und wir dann angeben sollen, was wir erstattet bekommen haben wollen. Er sagte auch, dass die Inanspruchnahme des Fluges ja die Rückzahlungsumme mindert. Also ab und ins Reisebüro und auf nach Malle. Die Unwetter sind hoffentlich vorüber und wir haben sonnige Tage. Ich melde mich, wenn wir wieder zurück sind.
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@ryanairflieger
danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....Danke
Der von Dir Angesprochene hat das Verfahren (was freilich auf bereits erfolgte Schadensmeldungen nicht so ganz passt) hier erst gestern veröffentlicht.
@Ballonflieger hat weitere Infos (Mailadressen) dazu auf Seite 392 veröffentlicht. Ein wenig Eigeninitiative bei der Suche nach Informationen wäre durchaus angebracht, die Mailadressen sind üblicherweise im Netz auch ohne HC zu finden.Zum Thema unterschiedlich Infos: Es ist m. E. Organisationsversagen von Karea, den Punkt "Schadensminderung" nicht von vornherein und auch bis heute nicht offiziell zu kommunizieren und mit geeigneten Eingabemöglichkeiten zu hinterlegen. Wenn Du dennoch die Nutzung der Flüge an "irgendwen" bei Zurich oder Karea so meldest, dass dort eine Zuordnung zu Deiner Reise/Schadensmeldung erfolgen kann hast Du vorerst alles erforderliche getan (Mail auch CC an Dich selber schicken). Irgendwann werden die auch bei Karea drauf kommen, dass da "Schadenminderungen" realisiert worden sind und werden mit weiterem eigenen Aufwand die Geschädigten dazu befragen.
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Du kannst für die Schadenskorrektur die Mail service@zurich.de nutzen. Ich habe es so gemacht und heute morgen eine Mail bekommen dass die Nutzung der Flüge unter meiner Schadensnummer bei der KAERA vermerkt wurde. Wichtige ist dass du die natürlich in der Mail mit angibst.
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Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...
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@boxer181206
danke dir für die info, dann werde ich es an diese adresse mailen und nicht an info@kaera-ag.de@towi1802
das hatte ich gesehen, doch da wurde noch keine Schadensmeldung vorab gemacht, deshalb die Frage nach email adresseEmail wird natürlich mit sendebestätigung usw geschickt, man weiss ja nie!
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Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...
@vonschmeling sagte:
Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...
Steht das Insolvenzrecht über dem BGB? Ich glaube kaum, das es so ist.
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Hast du einen Vertrag mit Kaera?
Ich glaube kaum ... -
Hätte sein können, dass pay eine E-Mail bekommt, dass sie ihren Flug realisieren darf.
Ich würde nix machen ohne schriftliche Erlaubnis. Aber das kann natürlich jeder so halten, wie er will - auch mit Konsequenzen. Es wurde hier im Forum von den Administratoren immer gesagt, eine abgesagte Reise ist a b g e s a g t .Und einige hier im Forum schimpften darüber, sich überredet gefühlt zu haben, eine Reise nicht angetreten zu haben. Da kann ich nur sagen, dass jeder die Entscheidung darüber doch selbst gefällt hat. Also wovon ich nicht überzeugt bin, das mache ich doch auch nicht. Sprich: wovon ich überzeugt bin, das mache ich. Also so diskutieren nicht mal meine unmündigen Kinder.
Und ich denke nicht, dass diejenigen einen tollen Urlaub hatten, die es mitten in den Ferien erwischte im Urlaubsland.Nein ich gucke nicht jeden Montag die Lottozahlen
sondern täglich
Lies dir mal meine letzte Urlaubsbewertung durch, dann weißt du, womit ich das große Los gezogen habe.Und ja natürlich ärgere ich mich immer noch über die abgesagte Reise, aber ich hab auch Mitgefühl für die, die durch diese Pleite den Arbeitsplatz verloren haben und für die, die nicht mal eine Alternative zum erneuten Verreisen hatten. Heute erst wieder von einem alten Ehepaar erfahren, die 10 Jahre auf Kuba gespart haben, noch nie geflogen sind … alles weg. Sie fliegen jetzt auch nicht mehr. Dagegen geht es uns blendend.
Wünsche allen, die im Urlaub sind oder noch hinfliegen von Herzen eine schöne Zeit.
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Hast du einen Vertrag mit Kaera?
Ich glaube kaum ...@vonschmeling sagte:
Hast du einen Vertrag mit Kaera?
Ich glaube kaum ...Ja,habe ich... durch meine Reise habe ich den Sicherungsschein, und der kommt von Kaera.
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