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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • HABERLINGH 1
    HABERLINGH 1
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4101

    WISO, ZDF, Thomas Cook-Pleite klick

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #4102

      @towi1802
      Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.

      @all concerned
      Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
      Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).

      Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
      Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @towi1802
        Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.

        @all concerned
        Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
        Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).

        Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
        Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ...

        towi1802T Offline
        towi1802T Offline
        towi1802
        schrieb am zuletzt editiert von towi1802
        #4103

        @vonschmeling

        Das Faß wollte ich hier nicht nochmal aufmachen. Es ging um heute und da hatte @Gitti125 nochmals verlinkt, was zum Chargeback und Fristen längst bekannt und allein von Dir unzählige Male geschrieben wurde.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4104

          Das war keine Unterstellung, towi1802 - es sollte als Beispiel dienen für "Ferien in Absurdistan" (wobei mir inzwischen bei nachgerade jedem Link schon Flammen aus den Augen schlagen und ich mich damit entlaste nicht mehr allen zu folgen. Sorry!).

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • retromopsR Offline
            retromopsR Offline
            retromops
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4105

            hab heute von HC bekommen

            Leider können wir nicht alles wieder gut machen, was Ihnen widerfahren ist. Wir hoffen jedoch, Ihnen etwas unter die Arme greifen zu können, falls Sie immer noch verreisen möchten.

            Deshalb möchten wir Ihnen als kleines Trostpflaster 50 Euro für Ihre neue Buchung schenken

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4106

              Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
              Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
              Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
              Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen.

              sascha72S 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • cady7C Offline
                cady7C Offline
                cady7
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4107

                @ryanairflieger
                danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)

                Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
                Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....

                Danke

                towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
                  Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
                  Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
                  Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen.

                  sascha72S Offline
                  sascha72S Offline
                  sascha72
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #4108

                  @sonnestrand75

                  XXXZitat entfernt, da nicht nötigXXX
                  Ja, so habe ich das auch bekommen. Allerdings bin ich wohl zu dumm um das alles zu verstehen. Da steht "sollte sich der Versicherer nicht innerhalb 8 Wochen melden, reichen sie ihre Forderungen nochmals ein" Soweit, so gut...dummerweise hat er sich ja dann nochmal gemeldet und mitgeteilt, dass wir noch warten müssen... Ich verstehe das mit den Fristen alles nicht mehr und hoffe, da nicht hinten runter zu fallen 😞

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • payP Offline
                    payP Offline
                    pay
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4109

                    Hallo, habe eben mit einem Mitarbeiter von KAERA telefoniert (man kommt problemlos durch) und er hat mir mitgeteilt, dass wir den Flug nutzen sollen am Sonntag mit Ryanair. Ich hatte ihn angeboten, dass wir dann unsere Forderung zurück ziehen würden. Da war er nicht meiner Meinung, da ja immer noch der Hotelpreis zurück gefordert werden kann. Außerdem sagte er, dass wir in ferner Zukunft mal von einem Schadensbearbeiter angeschrieben werden und wir dann angeben sollen, was wir erstattet bekommen haben wollen. Er sagte auch, dass die Inanspruchnahme des Fluges ja die Rückzahlungsumme mindert. Also ab und ins Reisebüro und auf nach Malle. Die Unwetter sind hoffentlich vorüber und wir haben sonnige Tage. Ich melde mich, wenn wir wieder zurück sind.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • MagghyM Offline
                      MagghyM Offline
                      Magghy
                      schrieb am zuletzt editiert von Magghy
                      #4110

                      @pay

                      Hast du das von Kaera schriftlich?

                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • burton_B Offline
                        burton_B Offline
                        burton_
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4111

                        Nachdem die Mitteilung telefonisch war, wohl kaum! 😜

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • cady7C cady7

                          @ryanairflieger
                          danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)

                          Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
                          Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....

                          Danke

                          towi1802T Offline
                          towi1802T Offline
                          towi1802
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4112

                          @cady7

                          Der von Dir Angesprochene hat das Verfahren (was freilich auf bereits erfolgte Schadensmeldungen nicht so ganz passt) hier erst gestern veröffentlicht.
                          @Ballonflieger hat weitere Infos (Mailadressen) dazu auf Seite 392 veröffentlicht. Ein wenig Eigeninitiative bei der Suche nach Informationen wäre durchaus angebracht, die Mailadressen sind üblicherweise im Netz auch ohne HC zu finden.

                          Zum Thema unterschiedlich Infos: Es ist m. E. Organisationsversagen von Karea, den Punkt "Schadensminderung" nicht von vornherein und auch bis heute nicht offiziell zu kommunizieren und mit geeigneten Eingabemöglichkeiten zu hinterlegen. Wenn Du dennoch die Nutzung der Flüge an "irgendwen" bei Zurich oder Karea so meldest, dass dort eine Zuordnung zu Deiner Reise/Schadensmeldung erfolgen kann hast Du vorerst alles erforderliche getan (Mail auch CC an Dich selber schicken). Irgendwann werden die auch bei Karea drauf kommen, dass da "Schadenminderungen" realisiert worden sind und werden mit weiterem eigenen Aufwand die Geschädigten dazu befragen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MagghyM Magghy

                            @pay

                            Hast du das von Kaera schriftlich?

                            towi1802T Offline
                            towi1802T Offline
                            towi1802
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4113

                            @magghy

                            Ich glaube, Du guckst auch jeden Montag die Lottozahlen der vergangenen Ziehung an, um Dich zu ärgern ...

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Boxer181206B Offline
                              Boxer181206B Offline
                              Boxer181206
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4114

                              @cady7

                              Du kannst für die Schadenskorrektur die Mail service@zurich.de nutzen. Ich habe es so gemacht und heute morgen eine Mail bekommen dass die Nutzung der Flüge unter meiner Schadensnummer bei der KAERA vermerkt wurde. Wichtige ist dass du die natürlich in der Mail mit angibst.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
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                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4115

                                Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                ryanairfliegerR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • cady7C Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4116

                                  @boxer181206
                                  danke dir für die info, dann werde ich es an diese adresse mailen und nicht an info@kaera-ag.de

                                  @towi1802
                                  das hatte ich gesehen, doch da wurde noch keine Schadensmeldung vorab gemacht, deshalb die Frage nach email adresse

                                  Email wird natürlich mit sendebestätigung usw geschickt, man weiss ja nie!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...

                                    ryanairfliegerR Offline
                                    ryanairfliegerR Offline
                                    ryanairflieger
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4117

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...

                                    Steht das Insolvenzrecht über dem BGB? Ich glaube kaum, das es so ist.

                                    Alles wird gut.✌👍

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #4118

                                      Hast du einen Vertrag mit Kaera?
                                      Ich glaube kaum ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      ryanairfliegerR 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • MagghyM Offline
                                        MagghyM Offline
                                        Magghy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4119

                                        @burton

                                        Hätte sein können, dass pay eine E-Mail bekommt, dass sie ihren Flug realisieren darf.
                                        Ich würde nix machen ohne schriftliche Erlaubnis. Aber das kann natürlich jeder so halten, wie er will - auch mit Konsequenzen. Es wurde hier im Forum von den Administratoren immer gesagt, eine abgesagte Reise ist a b g e s a g t .

                                        Und einige hier im Forum schimpften darüber, sich überredet gefühlt zu haben, eine Reise nicht angetreten zu haben. Da kann ich nur sagen, dass jeder die Entscheidung darüber doch selbst gefällt hat. Also wovon ich nicht überzeugt bin, das mache ich doch auch nicht. Sprich: wovon ich überzeugt bin, das mache ich. Also so diskutieren nicht mal meine unmündigen Kinder.
                                        Und ich denke nicht, dass diejenigen einen tollen Urlaub hatten, die es mitten in den Ferien erwischte im Urlaubsland.

                                        @towi1802

                                        Nein ich gucke nicht jeden Montag die Lottozahlen😊 sondern täglich 😉 Lies dir mal meine letzte Urlaubsbewertung durch, dann weißt du, womit ich das große Los gezogen habe.

                                        Und ja natürlich ärgere ich mich immer noch über die abgesagte Reise, aber ich hab auch Mitgefühl für die, die durch diese Pleite den Arbeitsplatz verloren haben und für die, die nicht mal eine Alternative zum erneuten Verreisen hatten. Heute erst wieder von einem alten Ehepaar erfahren, die 10 Jahre auf Kuba gespart haben, noch nie geflogen sind … alles weg. Sie fliegen jetzt auch nicht mehr. Dagegen geht es uns blendend.

                                        Wünsche allen, die im Urlaub sind oder noch hinfliegen von Herzen eine schöne Zeit.

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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Hast du einen Vertrag mit Kaera?
                                          Ich glaube kaum ...

                                          ryanairfliegerR Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4120

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Hast du einen Vertrag mit Kaera?
                                          Ich glaube kaum ...

                                          Ja,habe ich... durch meine Reise habe ich den Sicherungsschein, und der kommt von Kaera.😜.

                                          Alles wird gut.✌👍

                                          ryanairfliegerR vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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