Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@elke-gerd sagte:
Nur hätte wäre wenn bringt uns auch nicht weiter. Irgendwie hatten wir in diesem Sommer keinen guten Lauf
.Richtig, und bei der ersten Buchung ist ja praktisch alles schiefgegangen was schiefgehen konnte ...

Vermutlich war die Reise kein Schnapp, daher drücke ich euch die Daumen, dass eine gute Lösung für alle Betroffenen gefunden wird - auch für die Zukunft!
Inzwischen dürfte auch auf der Ebene der Bundespolitik die Erkenntnis gereift sein, dass die Versicherung in der bestehenden Form vollkommen unzureichend war im Sinne der EU VO und Handlungsbedarf besteht.Lieben Dank fürs Daumen drücken! Du hast leider Recht, die Reise war kein Schnäppchen. Sprich wir haben 6.000 Euro in den Sand gesetzt
.Dein Wort in Gottes Ohr! Wir sind gespannt, ob die Bundespolitik eingreift. Bisher sieht es leider nicht danach aus
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Wie sieht es eigentlich mit Buchungen anderer Veranstalter aus die über die Zürich versichert sind. So eine richtige Aussage wie das mit den Geschäftsjahren zählt habe ich leider noch nicht gefunden. Es könnte doch theoretisch passieren dass auch noch andere Veranstalter in der nächsten Zeit Pleite gehen und die sich dann ebenfalls aus dem 110 Mio Topf bedienen müssten. Auf eine Unterdeckung wurde ja schon einmal hingewiesen. Aber für welche Buchungen gilt es denn nun? Die die vor dem 31.10. getätigt wurden und z. B. erst nächsten Sommer stattfinden. Oder ist das Datum der Anzahlung ausschlaggebend? Auf jeden Fall würde es noch viele weitere Anspruchsberechtigte geben und eine Quotierung wäre ja erst möglich wenn alle Buchungen in der Vergangenheit sind. Sehe ich das falsch. Hat sich eigentlich die Bundesregierung schonmal geäußert wie die Reisen in Zukunft abgesichert werden sollen?
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Leider sind wir auch betroffen.
Reise f. März 2020.Wir haben nun quasi doppelt gebucht mit kostenloser Stornierung für den Fall, dass Neckermann doch die Reise durchführen wird.
Meine Einschätzung zu dem Zeitpunkt bis die Quote festliegt für die Auszahlung der Versicherung ist im zweiten Quartal nächstes Jahr falls die Reisen nach 31.12. abgesagt werden.
Man wird sicherlich einen Stichtag festlegen müssen bis wann alle Anträge eingehen müssen. Anschließend müssen diejenigen aussortiert werden, die eine Rückerstattung über ihre Kreditkarte am laufen haben. Das wird weitere Zeit benötigen, um doppelte Auszahlungen zu verhindern. Je nach Kreditkartenunternegmen sind da schon mal zwei Monate zur Entscheidungsfindung drin.
Wir machen uns daher keine Hoffnung auf Auszahlung vor Urlaubsantritt und hoffen, dass Neckermann einen Investor findet.
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Das Geschäftsjahr diesbezüglich geht von 01.11.-31.10. des Folgejahres. Entscheidend ist das Schadenseintrittsdatum. Das ist das Datum der Insolvenzanmeldung. Die Reisedaten sind dabei unerheblich. D.h. alle im Zuge der Insolvenz stornierten Reisen fallen ungeachtet des Reisedatums in den Topf vom 01.11.2018- 31.10.2019, das Datum der Insolvenz war ja der 24.09.2019. Aus dem jeweiligen Topf sind alle Schadensfälle des Versicherers zu bedienen die im Geschäftsjahr angefallen sind.
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Danke Armin. Dann hat somit am 1.11. ein neues Geschäftsjahr begonnen und alle neuen Reisen von Reiseveranstaltern xy sind aus dem neuen Topf zu bedienen? Zumindest lt jetziger Rechtslage. Man will ja nicht 2 x den gleichen Fehler machen. Wobei ich bei meiner nächsten Reise keine Überweisung mehr tätigen werde. Und obs eine Pauschalreise wird bin ich mir auch nicht sicher. Man überlegt sich gegenwärtig viele Dinge 2 Mal um nicht an anderer Stelle auch wieder bei einer Insolvenz in die Röhre zu schauen.
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Genauso ist es was das Geschäftsjahr anbelangt. Allerdings muß ich sagen daß ich nach 36-jähriger Pauschalreisegeschichte das erste Mal von der Sache bezüglich einer Anzahlung von 124€ gebissen werde..insofern muß ich sagen daß auch durch diese Geschichte mein Vertrauen in das Geschäftsmodell Pauschalreise nicht im Geringsten erschüttert ist. Wenn ich zusammenzähle ist das bei meiner inzwischen schon 3-stelligen Anzahl von Pauschalreisen das erste Mal daß ich voraussichtlich Geld verlieren werde.
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Neuste Meldung. Eine Firma aus China hat Th.Cook aufgekauft, es liest sich aber so als seien es nur die Namensrechte ?!
Nun frage ich mich aber dennoch ob evtl. die Reisen 2020 doch noch stattfinden? -
Ich denke, das Dilemma für viele ist einfach nicht planen zu können. Wüsste man, die Reisen können nicht durchgeführt werden, gibt es eben Plan B. Auch wenn Anfang Januar, bei uns der 05.01. noch weit weg erscheint, will man doch die Familien- und Weihnachtstage planen. Bei uns ist die Neckermann Buchung, das letzte Segment einer längeren Reise mit Familienmitgliedern aus Kanada und Thailand, die halt auch gerne wissen möchten, was Sache ist. Ich bin mir aber ganz sicher, dass diese Situation eben nicht nur für die Reisenden, sondern für alle Betroffenen, sprich Thomas Cook Deutschland, die Hoteliers und die Reisebüros eine riesige Herausforderung ist. Manchmal muss man sich eben in die Situation anderer versetzen.
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@playaamadores
Es wurden doch nur die Rechte am Namen gekauft und sonst nichts. Bereits gebuchte Reisen vom insolventen RV werden diese sicherlich nicht durchführen. -
Ok Danke .
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Und wie du auf den, dass sie es nicht müssten?
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Wer über Chargeback sein Geld wieder bekommen hat, hat gegenüber TC keinen Anspruch mehr. Derjenige würde sonst einen Gewinn aus der Insolvenz ziehen, zum Nachteil der anderen Geschädigten und rechtlich auch nicht korrekt.
Habe selber bei Germania und TC mein Geld über Chargeback wieder bekommen. Bei Germania den Antrag beim Insolvenzverwalter zurückgenommen und bei TC gar nicht erst gestellt. -
Auch für Reisen vor dem 13.10. verweigert AMEX aktuell das Chargeback. Werde wohl nun täglich dort anrufen müssen, oder?
Jemand bereits erfolgreich eingereicht, ggf. auch Visa oder Mastercard?Ich hatte meine Ansprüche, die ich gegenüber Neckermann habe (Anzahlung für eine Reise im Sept. 2020) bei der Barclay-Bank (Visa) im Rahmen des Chargeback schriftlich per Formular eingereicht.
Heute die Antwort erhalten, dass ich meine Ansprüche (in dem aufwändigen Verfahren) zunächst mit allen Unterlagen beim Insolvenzverwalter einreichen muss. Erst wenn ich von denen Bescheid bekomme, dass eine Gesamterstattung nicht möglich ist, erst dann kann ich per Chargeback meine Forderungen bei der Kreditkartenfirma geltend machen.
Was jetzt speziell mit Neckermann ist (Übernahme?) steht wohl in den Sternen. Man hört ja auch nichts konkretes vom Insolvenzverwalter.
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Da deine Reise erst im September 2020 stattfinden soll und noch nicht abgesagt ist besteht auch kein Anspruch auf Erstattung deiner Zahlung - ganz gleich wo und wie geleistet.
Es fehlt dem Antrag ggf. jegliche Grundlage, genau genommen hast du soweit einen validen Reisevertrag und kannst ihn höchstens eigenmächtig kündigen. -
Hallo zusammen,
aufmerksam verfolge ich die letzten xy Seiten - angefangen vom Vorgänger-Thread. Ich wollte nur kurz Bescheid geben, dass es im Zurich Newsroom aktuelle Infos zum Thema Quote, eingegangene Schadensmeldungen und eine avisierten Auszahlungsbeginn Anfang Dez. gibt. Update 01.11.2019
LG
http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555
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Gibt es dazu einen Link? Ah, ist jetzt da.
Ansonsten gibt es von Chargeback nur die Differenz zurück, nach Auszahlung durch Zurich. Deswegen wird natürlich nichts aussortiert.

