Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wie auch immer es hier weitergeht, ändern können wir nichts. Das Stück vom Kuchen was die einzelnen Betroffenden bekommen muss wohl reichen. Wer noch Sahne haben will, muss sich dann wohl oder übel an den IV wenden und sich in die Liste eintragen lassen. Und das kann dauern.
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Meine Info, die ich gehört habe kommen von KAERA (intern)...
@ryanairflieger sagte:
Meine Info, die ich gehört habe kommen von KAERA (intern)...
Um so schlimmer ...

Nochmal: Der Schadenseintritt ist die Insolvenzanmeldung (für die Versicherung) und nicht das Buchungs- oder Reisedatum.
Der Schadenseintritt aus Sicht der Verbrauchers (sprich die Berechtigung seinen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen) ist die Absage der Reise.
Wie gesagt, ich hab das schon vor geraumer Zeit haarklein erklärt, wie hübsch, dass ein "bekannter Insolvenzverwalter" das jetzt auch noch freundlicherweise bestätigt (was ein Glück für mich!).
Und selbstverständlich geht es um das Geschäftsjahr im Sinne der Laufzeit der Versicherung, worum denn sonst? -
Richtig Partyknilch.
Aber die Bücher von TC können auf den Cent genau sagen wie viel € es sind für die Reisen ab 1.1. Das ist als Maximalforderung in die Quote schon jetzt einrechenbar.
Es haben übrigens nicht wenige bereits mehr als 20% Anzahlung geleistet für die Reisen nächstes Jahr. So wie wir z. B. (100%). Wir wollten es von der Backe haben. Selbst schuld......

@olli-nicky sagte:
Aber die Bücher von TC können auf den Cent genau sagen wie viel € es sind für die Reisen ab 1.1. Das ist als Maximalforderung in die Quote schon jetzt einrechenbar.
Korrekt, allerdings auf der Basis des (theoretischen) Maximalschadens und damit vermutlich zu einem geringeren Prozentsatz als nach tatsächlicher Erhebung.
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Danke, auch eine Sichtweise. Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt @Towi1802. Du verstehst?
@partyknilch sagte:
Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt ...
Es gibt in der Sache keine "Meinung" da es sich um beinharte Fakten handelt.
Die Diskussion hinsichtlich des "neuen Topfes" wurde schon im ersten Teil dieses Themas erschöpfend abgeschlossen, da kann man Meinung und Sichtweise haben soviel man möchte - es bleibt bei 110 Mio € für diese eine Insolvenz und alle beteiligten Veranstalter. -
Danke, auch eine Sichtweise. Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt @Towi1802. Du verstehst?
@partyknilch sagte:
Danke, auch eine Sichtweise. Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt @Towi1802. Du verstehst?
Es steht Dir völlig frei, Dir die passende Meinung auszusuchen.
Du kannst mir sicherlich auch verraten, wer die Versicherungsprämie für die TC Reisen ab 1.11.2019 bezahlt hat.
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Was mir gerade so durch den Kopf geht.
Warum muss man warten, bis die Betroffenen ihren Anspruch angemeldet haben?
Haben nicht alle Betroffenen einen Anspruch? Zumindest die, die schon irgend etwas gezahlt haben?Warum kann man die nicht alle in den Topf tun, Quote berechnen, aus-/rückzahlen?
Ginge doch schneller und es fielen nicht die durch das Raster, die vllt einfach nicht Internet-affin sind, sich nicht beraten lassen, nicht bewusst sind, dass sie überhaupt einen Anspruch haben. -
Naja...die Versicherung muss schon wissen wohin sie überweisen soll....ohne Bankverbindung wird es schwierig. Die theoretische Quote können sie sicherlich ausrechnen. Das stimmt.
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Was mir gerade so durch den Kopf geht.
Warum muss man warten, bis die Betroffenen ihren Anspruch angemeldet haben?
Haben nicht alle Betroffenen einen Anspruch? Zumindest die, die schon irgend etwas gezahlt haben?Warum kann man die nicht alle in den Topf tun, Quote berechnen, aus-/rückzahlen?
Ginge doch schneller und es fielen nicht die durch das Raster, die vllt einfach nicht Internet-affin sind, sich nicht beraten lassen, nicht bewusst sind, dass sie überhaupt einen Anspruch haben.xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Es gehört zu den Obliegenheiten eines Geschädigten, seinen Schaden bei der Versicherung anzumelden. Darüber hinaus sind auch solche Kleinigkeiten wie aktuelle Bankverbindung, Empfangsvollmachten Mitreisender, tatsächliche Schadenhöhe (Nutzung von Flügen, etwaige Mehrkosten für Rückreise, ...) zu berücksichtigen. Wir leben im Deutschland 2019, da geht nichts ohne Antrag. Sofern man Geld haben möchte. Nicht mal bei der Rente.
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Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.
Wie dem auch ist, wenn im Dezember eine Auszahlung erfolgt, kann dies nur eine Abschlagszahlung sein auf den ungünstigsten Bedingungen der 100%-Rückerstattungsquote.
Die Restzahlung erfolgt dann wenn die entgültige Quote errechnet ist.
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@vonschmeling,
wie Du sicherlich gelesen hast, gibt es eben doch verschiedene Meinungen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
@Towi1802,
Vorschlag, stelle die Frage doch die Züricher, ich habe keine interne Kenntnisse -
Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.
Wie dem auch ist, wenn im Dezember eine Auszahlung erfolgt, kann dies nur eine Abschlagszahlung sein auf den ungünstigsten Bedingungen der 100%-Rückerstattungsquote.
Die Restzahlung erfolgt dann wenn die entgültige Quote errechnet ist.
@olli-nicky sagte:
Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
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@vonschmeling,
wie Du sicherlich gelesen hast, gibt es eben doch verschiedene Meinungen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
@Towi1802,
Vorschlag, stelle die Frage doch die Züricher, ich habe keine interne Kenntnisse@partyknilch sagte:
wie Du sicherlich gelesen hast, gibt es eben doch verschiedene Meinungen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Die große Frage ist, ob diese "Meinungen" auch einen richtigen Hintergrund haben, oder vielleicht nur Wunschdenken sind
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Bankverbindungen sollten das kleinste Problem sein. Man sieht ja auf der Zahlungseingangsbuchung, wohin das Geld muss bzw wo es herkam.
Geht bei jeder Warenrücksendung ja auch mehr oder weniger automatisch.
Ansonsten sollte das leicht in Erfahrung zu bringen sein.Der Punkt mit evtl genutzten Flügen wäre natürlich ein Haken, wobei auch das feststell- und kalkulierbar sein sollte.
Ist auch nur ne Überlegung, ich bin nicht betroffen, aber mir als Laie mit immerhin ein paar Buchhaltungskenntnissen erscheint das komplette Prozedere einfach so umständlich.
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@Michi137
Dank Datenschutz kann der IV (Hüter der DATEN) nicht einfach die Bankverbindung/Kreditkarten Verbindung weiter geben an Zurich. -
@olli-nicky sagte:
Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
@detlef-m sagte:
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
Stand auf einer Anwalsseite, dass es eine Möglichkeit wäre wenn man krank geschrieben wird für den Reisetermin.
Aber es gibt sicherlich auch noch andere Gründe warum man seinen Anspruch verlieren könnte. Sollte nur ein Beispiel sein.
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@detlef-m sagte:
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
Stand auf einer Anwalsseite, dass es eine Möglichkeit wäre wenn man krank geschrieben wird für den Reisetermin.
Aber es gibt sicherlich auch noch andere Gründe warum man seinen Anspruch verlieren könnte. Sollte nur ein Beispiel sein.
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Um die RRV zu "ziehen" bedarf man einer Stornorechnung die es bekanntermaßen nicht gibt für TC Kunden.
Insofern sind auch Inhalte auf "Anwaltsseiten" zuweilen kritisch zu betrachten.
@Partyknilch
Wie gesagt, man kann gerne "der Meinung" sein, dass Ansprüche für Reisen nach dem 1.11.2019 aus irgendeinem "neuen Topf" bedient werden, es widerspricht nur schlichterdings den Fakten. -
@partyknilch sagte:
wie Du sicherlich gelesen hast, gibt es eben doch verschiedene Meinungen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Die große Frage ist, ob diese "Meinungen" auch einen richtigen Hintergrund haben, oder vielleicht nur Wunschdenken sind
@Detlef M
was glaubst Du wohl wieviel unterschiedliche Meinung auf Wunschdenken beruhen?
Der Thread wäre sicherlich um einiges kürzer.
@vonschmelig,
daq ich keine Kenntnisse diesbezüglich habe kann ich Deiner "Meinung" weder zustiummen noch widersprechen.
Du hattest nur widersprochen, daß es Meinungen gibt. -
Lassen wir das jetzt bitte.
Ich halte es für unverantwortlich, mit falschen Angaben (aka "Meinungen") Hoffnungen zu wecken, die zu 100% enttäuscht werden. -
Lassen wir das jetzt bitte.
Ich halte es für unverantwortlich, mit falschen Angaben (aka "Meinungen") Hoffnungen zu wecken, die zu 100% enttäuscht werden.
