Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Welchen Veranstalter meinst Du jetzt, Sense: Thomas Cook Touristik-- Neckermann?
Zumindest bei den beiden (Veranstaltern) ist das wohl leider final geklärt- Einstellung des Geschäftbetriebes. Daläuft wenn es so wie geplant kommt-- nichts mehr! Davon muss man auch ausgehen.
Bei Bucher und Öger muss man jetzt die Fakten abwarten,inbesondere der Punkt-- was wird aus den gebuchten Reisen?
Verkauft sind die aber auch noch nicht. -
@ryanairflieger sagte:
Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?
Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?
@fallenwitcher84 sagte:
Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?
Soweit ich informiert bin, durch das offizielle Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluß. Danach kann man sich IV (Anwaltskanzlei) in die Gläubigerliste eintragen lassen.
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Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?
Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.
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Laut PM von hww geht es nur um den RV Bucher und Öger. Neckermann wird gar nicht mehr erwähnt.
https://www.hww.eu/fileadmin/user_upload/PM/2019/2019_11_04_Thomas_Cook.pdf
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Schon, aber es geht wohl nur noch um den Namen Neckermann, für den gibt es Interesse-- weder Thomas Cook Touristik noch Neckermann werden---nach heutiger Info- als Veranstalter weitergeführt. Einstellung des Gechäftsbetriebes wird zum 01.12.2019 -----"vorbereitet. "
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@ryanairflieger sagte:
Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?
Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?
@fallenwitcher84 sagte:
Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ...
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Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Rückzahlungsquotenhöhe durch Kaera/Zurichversicherung ist für alle die interessant, die mit Kreditkarte bezahlt haben.
Ab dann können sie bei ihrer Kartengesellschaft/ -bank einen Antrag auf Chargeback für die noch offene Summe stellen. -
Also verstehe ich das richtig?
1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?
3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.
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Also verstehe ich das richtig?
1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?
3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.
Um sich in die gläubigerliste eintragen zu lassen, braucht man keinen Anwalt. I.d.R. gibt es ein recht einfaches Formular was dort auszufüllen ist. Vielleicht auf der Website des iv, oder bei diesem anfordern.
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Noch ist nicht entschieden über die Eröffnung der Insolvenz, vorher können logischerweise keine Anträge auf Eintragung in die Insolvenzliste gestellt werden.
Völlig richtig, was Sandra HBC sagt, da gibt´s dann ein für jedermann verständliches Formular, gewöhnlich zum Herunterladen. -
@fallenwitcher84 sagte:
Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ...
du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.
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@fallenwitcher84 sagte:
Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ...
@vonschmeling sagte:
Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ...
Richtisch... und selbst wer den Termin verpasst, kann für 20,-- € bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens bis zur Verjährung seiner Forderung, noch eine nachträgliche Forderungsanmeldung vornehmen (Quelle). Also ganz gelassen bleiben. Gibt dann jahrelang Post nach Hause und mit ein bisschen Glück am Ende eine (leider meist verschwindend kleine) Quote.
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Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?
Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.
@olli-nicky sagte:
Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.
Wir wollen es bitte Verbindlichkeiten nennen ...
... und die werden naturgemäß (bedingt durch die Stärke der Marke) bei Neckermann am schwersten wiegen.
Ich interpretiere die PM durchaus so, dass eine Verwirklichung der bei den Marken Öger und Bucher gebuchten Reisen in Betracht gezogen wird. -
du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.
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@erny
Es gibt tatsächlich vorrangige Gläubiger. Die Hoteliers zählen allerdings nicht dazu. Dazu gehören die Mitarbeiter, die Bank die das insolvenzgeld vorstreckt, das Finanzamt....der iv..... -
Womöglich auch die bisherigen Investoren(Fonds) nur um die auch zu erwähnen
Das waren ja nicht nur Banken...
Einer davon wäre dann auch der chinesische Fosun Fonds.... -
@Erny1805
Grundsätzlich ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den gerichtlichen Beschluss wegweisend für die Einordnung einer Gläubigerforderung.
Forderungen, die vor dem Antrag auf Insolvenz begründet wurden (also Reisekunden, Airlines, Hotels etc.) sind i.d.R. Insolvenzforderungen und werden nicht direkt aus der Masse bedient. Vielmehr gibt´s auch wieder eine Insolvenz_quote_, meistens leider im einstelligen Bereich.
Hier ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger zu berücksichtigen - wenn beispielsweise eine Quote von 5% am Ende herauskommt gilt die einheitlich für die Forderungen von LVU, Hoteliers. Dienstleister und Kunden. -
Ich verstehe das alles nicht mehr. Wofür soll ich 20 Euro bezahlen beim IV-Verfahren? Und in welche Gläubigerliste soll ich mich eintragen? Dachte, dass Einreichung Schadensmeldung bei Kaera reicht? Und dann bekomm ich irgendwann richtige Post (nicht solchen wischi waschi Brief, der nicht mal amtlich deklariert ist) mit wieviel Cent ich noch rechnen kann, die mir erstattet werden.
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Musst du ja nicht Magghy, du musst nur den Termin zur Anmeldung nicht versemmeln, dann bleibst du ungeschoren ...

Ferner geht es hier um den Rest deiner Investition - die Versicherung wird dich aller Voraussicht nach nicht in voller Höhe bedienen.
Sagen wir du hast 3000€ eingesetzt und erhältst nach Quote von der Versicherung nur 1000€ dann kannst du die Forderung der fehlenden 2000€ in die Insolvenzliste eintragen lassen.
Da allerdings soweit noch überhaupt nicht klar ist, ob die Masse überhaupt zur Berichtigung der Masseforderungen ausreicht rate ich vor einer weiteren Vertiefung des (leider höchste komplexen) Themas zum Abwarten auf die amtliche Bekanntmachung.
