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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Sense82S Offline
    Sense82S Offline
    Sense82
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4661

    Da warten wir mal ab. In den nächsten Tagen steht fest was ab 1.1.20 mit den Reisen ist.

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    • Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #4662

      Welchen Veranstalter meinst Du jetzt, Sense: Thomas Cook Touristik-- Neckermann?

      Zumindest bei den beiden (Veranstaltern) ist das wohl leider final geklärt- Einstellung des Geschäftbetriebes. Daläuft wenn es so wie geplant kommt-- nichts mehr! Davon muss man auch ausgehen.
      Bei Bucher und Öger muss man jetzt die Fakten abwarten,inbesondere der Punkt-- was wird aus den gebuchten Reisen?
      Verkauft sind die aber auch noch nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Fallenwitcher84F Fallenwitcher84

        @ryanairflieger sagte:

        Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

        Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

        ryanairfliegerR Offline
        ryanairfliegerR Offline
        ryanairflieger
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4663

        @fallenwitcher84 sagte:

        Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

        Soweit ich informiert bin, durch das offizielle Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluß. Danach kann man sich IV (Anwaltskanzlei) in die Gläubigerliste eintragen lassen.

        Alles wird gut.✌👍

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Olli+NickyO Offline
          Olli+NickyO Offline
          Olli+Nicky
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4664

          Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?

          Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sense82S Offline
            Sense82S Offline
            Sense82
            schrieb am zuletzt editiert von Sense82
            #4665

            Laut PM von hww geht es nur um den RV Bucher und Öger. Neckermann wird gar nicht mehr erwähnt.

            https://www.hww.eu/fileadmin/user_upload/PM/2019/2019_11_04_Thomas_Cook.pdf

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #4666

              Schon, aber es geht wohl nur noch um den Namen Neckermann, für den gibt es Interesse-- weder Thomas Cook Touristik noch Neckermann werden---nach heutiger Info- als Veranstalter weitergeführt. Einstellung des Gechäftsbetriebes wird zum 01.12.2019 -----"vorbereitet. "

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Fallenwitcher84F Fallenwitcher84

                @ryanairflieger sagte:

                Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

                Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #4667

                @fallenwitcher84 sagte:

                Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
                Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                Erny1805E Wülfi71W 2 Antworten Letzte Antwort
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                • CliffideoC Offline
                  CliffideoC Offline
                  Cliffideo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4668

                  Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Rückzahlungsquotenhöhe durch Kaera/Zurichversicherung ist für alle die interessant, die mit Kreditkarte bezahlt haben.
                  Ab dann können sie bei ihrer Kartengesellschaft/ -bank einen Antrag auf Chargeback für die noch offene Summe stellen.

                  Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                  Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Fallenwitcher84F Offline
                    Fallenwitcher84F Offline
                    Fallenwitcher84
                    schrieb am zuletzt editiert von Fallenwitcher84
                    #4669

                    Also verstehe ich das richtig?
                    1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?

                    2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?

                    3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.

                    Sandra HBCS waldbaderW 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Fallenwitcher84F Fallenwitcher84

                      Also verstehe ich das richtig?
                      1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?

                      2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?

                      3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.

                      Sandra HBCS Offline
                      Sandra HBCS Offline
                      Sandra HBC
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4670

                      @fallenwitcher84

                      Um sich in die gläubigerliste eintragen zu lassen, braucht man keinen Anwalt. I.d.R. gibt es ein recht einfaches Formular was dort auszufüllen ist. Vielleicht auf der Website des iv, oder bei diesem anfordern.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #4671

                        Noch ist nicht entschieden über die Eröffnung der Insolvenz, vorher können logischerweise keine Anträge auf Eintragung in die Insolvenzliste gestellt werden.
                        Völlig richtig, was Sandra HBC sagt, da gibt´s dann ein für jedermann verständliches Formular, gewöhnlich zum Herunterladen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @fallenwitcher84 sagte:

                          Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                          Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
                          Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                          Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                          Erny1805E Offline
                          Erny1805E Offline
                          Erny1805
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #4672

                          @vonschmeling

                          du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.

                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            @fallenwitcher84 sagte:

                            Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                            Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
                            Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                            Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                            Wülfi71W Offline
                            Wülfi71W Offline
                            Wülfi71
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4673

                            @vonschmeling sagte:

                            Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                            Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                            Richtisch... und selbst wer den Termin verpasst, kann für 20,-- € bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens bis zur Verjährung seiner Forderung, noch eine nachträgliche Forderungsanmeldung vornehmen (Quelle). Also ganz gelassen bleiben. Gibt dann jahrelang Post nach Hause und mit ein bisschen Glück am Ende eine (leider meist verschwindend kleine) Quote.

                            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Olli+NickyO Olli+Nicky

                              Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?

                              Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4674

                              @olli-nicky sagte:

                              Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

                              Wir wollen es bitte Verbindlichkeiten nennen ... 😏 ... und die werden naturgemäß (bedingt durch die Stärke der Marke) bei Neckermann am schwersten wiegen.
                              Ich interpretiere die PM durchaus so, dass eine Verwirklichung der bei den Marken Öger und Bucher gebuchten Reisen in Betracht gezogen wird.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Erny1805E Erny1805

                                @vonschmeling

                                du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.

                                towi1802T Offline
                                towi1802T Offline
                                towi1802
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4675

                                @erny1805 sagte:

                                So ganz einfach ist das nicht. Genaueres findest Du hier😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sandra HBCS Offline
                                  Sandra HBCS Offline
                                  Sandra HBC
                                  schrieb am zuletzt editiert von Sandra HBC
                                  #4676

                                  @erny
                                  Es gibt tatsächlich vorrangige Gläubiger. Die Hoteliers zählen allerdings nicht dazu. Dazu gehören die Mitarbeiter, die Bank die das insolvenzgeld vorstreckt, das Finanzamt....der iv.....

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Günter/HolidayCheckG Online
                                    Günter/HolidayCheckG Online
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #4677

                                    Womöglich auch die bisherigen Investoren(Fonds) nur um die auch zu erwähnen
                                    Das waren ja nicht nur Banken...
                                    Einer davon wäre dann auch der chinesische Fosun Fonds....

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #4678

                                      @Erny1805
                                      Grundsätzlich ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den gerichtlichen Beschluss wegweisend für die Einordnung einer Gläubigerforderung.
                                      Forderungen, die vor dem Antrag auf Insolvenz begründet wurden (also Reisekunden, Airlines, Hotels etc.) sind i.d.R. Insolvenzforderungen und werden nicht direkt aus der Masse bedient. Vielmehr gibt´s auch wieder eine Insolvenz_quote_, meistens leider im einstelligen Bereich.
                                      Hier ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger zu berücksichtigen - wenn beispielsweise eine Quote von 5% am Ende herauskommt gilt die einheitlich für die Forderungen von LVU, Hoteliers. Dienstleister und Kunden.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • MagghyM Offline
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                                        Magghy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4679

                                        Ich verstehe das alles nicht mehr. Wofür soll ich 20 Euro bezahlen beim IV-Verfahren? Und in welche Gläubigerliste soll ich mich eintragen? Dachte, dass Einreichung Schadensmeldung bei Kaera reicht? Und dann bekomm ich irgendwann richtige Post (nicht solchen wischi waschi Brief, der nicht mal amtlich deklariert ist) mit wieviel Cent ich noch rechnen kann, die mir erstattet werden.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #4680

                                          Musst du ja nicht Magghy, du musst nur den Termin zur Anmeldung nicht versemmeln, dann bleibst du ungeschoren ... 😏
                                          Ferner geht es hier um den Rest deiner Investition - die Versicherung wird dich aller Voraussicht nach nicht in voller Höhe bedienen.
                                          Sagen wir du hast 3000€ eingesetzt und erhältst nach Quote von der Versicherung nur 1000€ dann kannst du die Forderung der fehlenden 2000€ in die Insolvenzliste eintragen lassen.
                                          Da allerdings soweit noch überhaupt nicht klar ist, ob die Masse überhaupt zur Berichtigung der Masseforderungen ausreicht rate ich vor einer weiteren Vertiefung des (leider höchste komplexen) Themas zum Abwarten auf die amtliche Bekanntmachung.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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