Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@erny
Es gibt tatsächlich vorrangige Gläubiger. Die Hoteliers zählen allerdings nicht dazu. Dazu gehören die Mitarbeiter, die Bank die das insolvenzgeld vorstreckt, das Finanzamt....der iv..... -
Womöglich auch die bisherigen Investoren(Fonds) nur um die auch zu erwähnen
Das waren ja nicht nur Banken...
Einer davon wäre dann auch der chinesische Fosun Fonds.... -
@Erny1805
Grundsätzlich ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den gerichtlichen Beschluss wegweisend für die Einordnung einer Gläubigerforderung.
Forderungen, die vor dem Antrag auf Insolvenz begründet wurden (also Reisekunden, Airlines, Hotels etc.) sind i.d.R. Insolvenzforderungen und werden nicht direkt aus der Masse bedient. Vielmehr gibt´s auch wieder eine Insolvenz_quote_, meistens leider im einstelligen Bereich.
Hier ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger zu berücksichtigen - wenn beispielsweise eine Quote von 5% am Ende herauskommt gilt die einheitlich für die Forderungen von LVU, Hoteliers. Dienstleister und Kunden. -
Ich verstehe das alles nicht mehr. Wofür soll ich 20 Euro bezahlen beim IV-Verfahren? Und in welche Gläubigerliste soll ich mich eintragen? Dachte, dass Einreichung Schadensmeldung bei Kaera reicht? Und dann bekomm ich irgendwann richtige Post (nicht solchen wischi waschi Brief, der nicht mal amtlich deklariert ist) mit wieviel Cent ich noch rechnen kann, die mir erstattet werden.
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Musst du ja nicht Magghy, du musst nur den Termin zur Anmeldung nicht versemmeln, dann bleibst du ungeschoren ...

Ferner geht es hier um den Rest deiner Investition - die Versicherung wird dich aller Voraussicht nach nicht in voller Höhe bedienen.
Sagen wir du hast 3000€ eingesetzt und erhältst nach Quote von der Versicherung nur 1000€ dann kannst du die Forderung der fehlenden 2000€ in die Insolvenzliste eintragen lassen.
Da allerdings soweit noch überhaupt nicht klar ist, ob die Masse überhaupt zur Berichtigung der Masseforderungen ausreicht rate ich vor einer weiteren Vertiefung des (leider höchste komplexen) Themas zum Abwarten auf die amtliche Bekanntmachung. -
Musst du ja nicht Magghy, du musst nur den Termin zur Anmeldung nicht versemmeln, dann bleibst du ungeschoren ...

Ferner geht es hier um den Rest deiner Investition - die Versicherung wird dich aller Voraussicht nach nicht in voller Höhe bedienen.
Sagen wir du hast 3000€ eingesetzt und erhältst nach Quote von der Versicherung nur 1000€ dann kannst du die Forderung der fehlenden 2000€ in die Insolvenzliste eintragen lassen.
Da allerdings soweit noch überhaupt nicht klar ist, ob die Masse überhaupt zur Berichtigung der Masseforderungen ausreicht rate ich vor einer weiteren Vertiefung des (leider höchste komplexen) Themas zum Abwarten auf die amtliche Bekanntmachung. -
Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Man wird ja völlig irre gemacht von den vielen unterschiedlichen Meinungen. Wär schön, die kompetenten Fragen durch die Administratoren beantworten zu lassen. Danke!
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Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Man wird ja völlig irre gemacht von den vielen unterschiedlichen Meinungen. Wär schön, die kompetenten Fragen durch die Administratoren beantworten zu lassen. Danke!
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Ich find´s toll, wenn hier kompetente User ihre Expertise zur Verfügung stellen ... wobei sie glaub ich nicht immer so ganz leicht zu erkennen ist (bzw. verkannt wird - aus welchen Gründen auch immer?!).
Die Admins jedenfalls haben - wie sie selbst auch immer wieder bekunden! - sehr unterschiedliche Themenschwerpunkte, die u.U. nicht besonders zuträglich sind für das gegenständliche Sujet.
Ferner bleibt hier soviel Neuland, dass man selbst mit einer gewissen Expertise zu diversen Aspekten nur Mutmaßungen anstellen kann.
Zusätzlich erschweren beherzte Nebelkerzenwerfer mit offenbar sehr orthodoxer Haltung eine einigermaßen sachliche Linie in der Diskussion - schade eigentlich ... -
Also verstehe ich das richtig?
1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?
3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.
XXXEditiert,Zitat entfernt ein @...reicht völlig aus xx
Bleibt abzuwarten, was für Kreditkartenzahler wirklich zurückgebucht werden wird. Heute erneut mit AMEX telefoniert, klang wieder deutlich schlechter als beim letzten Anruf. Diesmal wieder "allenfalls Kulanz", keine große Hoffnungen machen etc. erzählt bekommen. Bleibt spannend.
Vermutlich ist die Klage auf Staatshaftung das wahrscheinlichste Szenario Geld zurückzuerhalten. -
Womöglich ... und damit wird man sich des Wortes "Wahrscheinlichkeit" grad mal so richtig bewusst.
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XXXEditiert,Zitat entfernt ein @...reicht völlig aus xx
Bleibt abzuwarten, was für Kreditkartenzahler wirklich zurückgebucht werden wird. Heute erneut mit AMEX telefoniert, klang wieder deutlich schlechter als beim letzten Anruf. Diesmal wieder "allenfalls Kulanz", keine große Hoffnungen machen etc. erzählt bekommen. Bleibt spannend.
Vermutlich ist die Klage auf Staatshaftung das wahrscheinlichste Szenario Geld zurückzuerhalten.@waldbader sagte:
Vermutlich ist die Klage auf Staatshaftung das wahrscheinlichste Szenario Geld zurückzuerhalten.
Sollte es tatsächlich eine Klage auf Staatshaftung geben dann wird aber Auszahlungstermin an die, geschädigten Kunden, nach hinten verschoben.
Also hofft jetzt die kaera darauf daß der Teil des entstandenen Schadens, den die 110 Millionen nicht abdecken, vom Staat übernommen wird? War da nicht was mit den 80 Millionen die von Kaera für die Rückholung ausgegeben wurden? Sollten diese Kosten nicht auf die 110 Millionen oben drauf kommen?
Wie groß ist denn die Chance das, dass wirklich eintritt und welche weiteren Schritte wären dann von den Geschädigten Kunden einzuleiten? Oder reicht in diesem Fall die Schadensanzeige bei der kaera?
Ist langsam echt lästig, das der Informationsfluss zu mies ist und man sich nur an Gerüchte klammern kann
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@waldbader sagte:
Vermutlich ist die Klage auf Staatshaftung das wahrscheinlichste Szenario Geld zurückzuerhalten.
Sollte es tatsächlich eine Klage auf Staatshaftung geben dann wird aber Auszahlungstermin an die, geschädigten Kunden, nach hinten verschoben.
Also hofft jetzt die kaera darauf daß der Teil des entstandenen Schadens, den die 110 Millionen nicht abdecken, vom Staat übernommen wird? War da nicht was mit den 80 Millionen die von Kaera für die Rückholung ausgegeben wurden? Sollten diese Kosten nicht auf die 110 Millionen oben drauf kommen?
Wie groß ist denn die Chance das, dass wirklich eintritt und welche weiteren Schritte wären dann von den Geschädigten Kunden einzuleiten? Oder reicht in diesem Fall die Schadensanzeige bei der kaera?
Ist langsam echt lästig, das der Informationsfluss zu mies ist und man sich nur an Gerüchte klammern kann
@fallenwitcher84 sagte:
Sollte es tatsächlich eine Klage auf Staatshaftung geben dann wird aber Auszahlungstermin an die, geschädigten Kunden, nach hinten verschoben.
Wie kommst Du drauf?
Also hofft jetzt die kaera darauf ....
Wie kommst Du drauf?
Dass Du den spärlichen Informationsfluss beklagst, kann ich nachvollziehen. Freilich scheint mir, dass Du die bereits vorhandenen Informationen auch nicht gerade vollumfänglich zur Kenntnis genommen hast.
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Die Staatshaftung ist ein langer Prozess und unabhängig vom Versicherer. Daher auch nicht terminrelevant für die Auszahlung.
Wenn es dazu kommen sollte, träte der Staat led. für die Unterdeckung der Versicherungssumme ein.
Anschließend könnte der Staat dann als einziger Gläubiger an den IV herantreten.
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Bei über 400 Seiten gehen schnell Infos unter. Da wäre ein extra Thread mit handfesten Infos nötig damit den Überblick nicht verliert. Oder es wird der Startpost immer aktualisiert
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Bei über 400 Seiten gehen schnell Infos unter. Da wäre ein extra Thread mit handfesten Infos nötig damit den Überblick nicht verliert. Oder es wird der Startpost immer aktualisiert
Hast Du schon das Suchfeld oben rechts entdeckt?
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@Fallenwitcher84
Die Kaera ist lediglich der Abwickungsdienstleister der Zurich Versicherung und demgemäß die Partei im Ablauf, der die sog. Staatshaftung am weitesten an der Stirn vorbeigeht.
Die Zurich wiederum stellt 110Mio zur Verfügung für die Pauschalreisekunden der insolventen Veranstalter, der Rest ist ihr ebenfalls ein Tun.
Auf die (prognostizierte) Lücke schließlich zwischen der Auszahlungsquote und den tatsächlich erbrachten Zahlungen glauben einige Juristen den Staat in Anspruch nehmen zu können, wegen unzureichender Umsetzung der EU Richtlinien.
Soweit die Ist-Situation ... -
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@fallenwitcher84 sagte:
Da wäre ein extra Thread mit handfesten Infos nötig damit den Überblick nicht verliert.
Einen solchen gibt es bereits, du findest ihn auf der Startseite des Unterforums Reiseveranstalter.
Natürlich werden da aber eben immer nur die aktuellen (und erhärteten!) Informationen wiedergegeben.
Wenn dir die Zuständigkeiten oder Abläufe unklar sind, findest du die meisten Hinweise auf diesen 400 Seiten - ggf. (wie von towi1802 empfohlen) mittels der Schlagwortsuche. -
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@fallenwitcher84 sagte:
Bei über 400 Seiten gehen schnell Infos unter. Da wäre ein extra Thread mit handfesten Infos nötig damit den Überblick nicht verliert. Oder es wird der Startpost immer aktualisiert
Du hast bis zum 21.10.2019 als "Fallenwitcher" geschrieben - KLICK!
Da Doppelaccounts hier untersagt sind, werde ich einen löschen. Bitte suche Dir einen aus.LG
Sokrates
