Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
Weil hier immer wieder angeführt wird, dass ein potentieller Investor ja auch die Anzahlungen dann übernehmen müsste....ja, es gibt tatsächlich Unternehmen die mit allen Verbindlichkeiten verkauft werden. Dann zahlt der Investor halt nicht 20 Mio, sondern nur 5, oder 10 Mio....just my 2 cents
-
@towi1802 sagte:
Dort ist zu finden : "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch besteht.
Ok, vergleichen wir das doch mal mit der Gesetzeslage zur max. Höhe von LKWs (nebenbei bemerkt: ein absolut an den Haaren herbeigezogenes Beispiel):
Die maximale Höhe von LKWs ist auf 4m festgelegt, so dass es bei der Höhe von Autobahnbrücken von 4,50 m, neu sogar 4,70 m Höhe überhaupt keine Probleme gibt, darunter herzufahren.
Nun kommen die Unternehmen TUI-Transport und TC-Spedition mit einem neuen LKW auf den Markt, der 5 m hoch ist. Belegt jetzt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine zu niedrige Brücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch möglich ist, einen problemlosen Weiterbetrieb oder sollte da vielleicht etwas angepasst werden?
Immerhin ist bislang ja niemand mit einem LKW gegen eine zu niedrige Autobahnbrücke gefahren..Da haut sich doch jeder an die Stirn und erklärt dies für unmöglich und undenkbar.
Und bei Konzernen mit einem mehrfachen Milliardenumsatz an Kundengeldern kommt man mit 110 Mio Versicherungssumme hin und eine Überschreitung wäre theoretisch, aber faktisch nicht möglich? Die wahren Fakten haben wir gerade erlebt.
Interessant zu wissen wäre es, wenn man den anonymen "Gesetzgeber" mal auf die entscheidenden Personen herunterbricht, die diese Aussagen getroffen haben.
Immerhin muss ja demnächst wieder gewählt werden und vielleicht möchte jemand nicht unbedingt diejenigen unterstützen, die einem einen großen finanziellen Verlust zugefügt haben - direkt im eigenen Geldbeutel spürbar und nicht wie so vieles anonym im Bundeshaushalt untergehend.
Oder andererseits erklärt sich die aktuelle Regierung für die Rückzahlungen über die 110 Mio-Grenze hinweg als verantwortlich, da sie ja zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Absicherung der Kundengelder verpflichtet ist und heimst damit so einige Wählerstimmen in der Zukunft ein, weil der TC-geschädigte Michel sich sagt: "Wollja, die haben mal direkt was für mich getan. Die wähl ich!"Ob so oder so - es wird interessant werden.
@cliffideo sagte:
Interessant zu wissen wäre es, wenn man den anonymen "Gesetzgeber" mal auf die entscheidenden Personen herunterbricht, die diese Aussagen getroffen haben.
Nun, das ist hier im Fred schon vor vielen Monden erledigt worden.
-
Also erstens Mal mißfällt mir garnix - konstruktive Beiträge und Ideen beleben ja nun ein Forum und das macht es auch lesenswert ...
Den Versicherern schaut niemand explizit "auf die Finger" - schon gar nicht wenn sie wie die Zurich in der Schweiz ihren Sitz haben. Die Unternehmen kommen ihren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nach. Nicht mehr und nicht weniger.
Diskussionsbedarf besteht IMO in der Frage, wieso zum Geier Pauschalreisende einen besonderen Verbraucherschutz genießen, den sonst keiner hat? Ist ja schön wenn dem so ist, aber es gibt eben auch da ein Restrisiko das alle anderen am Wirtschaftsleben Teilhabenden auch tragen müssen.
Und nochmal zu der Beschränkung auf 110 Mio. - die ist weder vom Himmel gefallen noch sonst was. Es war schlicht nicht vorstellbar dass diese Grenze jemals erreicht werden würde. Soooooo viele Insolvenzen gab es in der Branche nun auch wieder nicht, und wenn dann betraf es eher kleinere Fische wie JT etc.
@neckarschwabe sagte:
... Es war schlicht nicht vorstellbar dass diese Grenze jemals erreicht werden würde.
Zweifellos habe ich mir zu dem Thema auch erst im März 2019 erstmalig Gedanken gemacht. Ist nämlich nicht mein Tagesgeschäft. Das hingegen Leute, die ((auch) von mir bezahlt werden, sich intensiv mit der Materie zu beschäftigen, sich außerstande sehen, mal in die Bilanzen der großen RV zu sehen und diese zu verstehen, spricht hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebers Bände.
-
Freundliche Zahlungsaufforderung zu Lasten des Steuerzahlers:
-
Also erstens Mal mißfällt mir garnix - konstruktive Beiträge und Ideen beleben ja nun ein Forum und das macht es auch lesenswert ...
Den Versicherern schaut niemand explizit "auf die Finger" - schon gar nicht wenn sie wie die Zurich in der Schweiz ihren Sitz haben. Die Unternehmen kommen ihren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nach. Nicht mehr und nicht weniger.
Diskussionsbedarf besteht IMO in der Frage, wieso zum Geier Pauschalreisende einen besonderen Verbraucherschutz genießen, den sonst keiner hat? Ist ja schön wenn dem so ist, aber es gibt eben auch da ein Restrisiko das alle anderen am Wirtschaftsleben Teilhabenden auch tragen müssen.
Und nochmal zu der Beschränkung auf 110 Mio. - die ist weder vom Himmel gefallen noch sonst was. Es war schlicht nicht vorstellbar dass diese Grenze jemals erreicht werden würde. Soooooo viele Insolvenzen gab es in der Branche nun auch wieder nicht, und wenn dann betraf es eher kleinere Fische wie JT etc.
@neckarschwabe sagte:
Also erstens Mal mißfällt mir garnix - konstruktive Beiträge und Ideen beleben ja nun ein Forum und das macht es auch lesenswert ...
War auch nicht an dich gerichtet, das Missfallen wurde reichlich bekundet.
Ist aber i.O., ich wirke nicht hier mit um zu gefallen.Ferner bin ich - wie ich auch schon betonte! - mit dir einer Meinung hinsichtlich der zahlreichen Fragezeichen, die für mich hinter einer so überobligatorischen Verbraucherabsicherung beim Luxusgut Pauschalreise stehen, während selbst verwandte Dienstleistungen wie Flugbuchungen trotz Vorauszahlungsverlangen nicht gleichermaßen geschützt sind.
Tatsächlich ist es aber so, dass die EU diesen Bereich nun einmal als besonders schützenswert erachtet und entsprechende Vorschriften dazu erlassen hat. Diese umzusetzen wäre die Aufgabe der Legislative gewesen, sie hat hier kläglich versagt. -
@sense82 sagte:
Nur ob die Reisen so noch durchführbar sind steht auf einem anderen Blatt... und da hat der neue Investor von den Verbindlichkeiten erst recht nix.
Du hast mal geschrieben, dir fehle dafür einfach die Vorstellungskraft - so scheint es zu sein.
Ein ganz erheblicher Teil der hier in Rede stehenden Reisen dürfte sich problemlos durchführen lassen, ein potenzieller Investor könnte damit ad hoc Vertrauen gewinnen und das könnte ihm einiges wert sein. -
@der-talismann sagte:
Keine heiße Luft ... habe eben mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen. Es ist gedeckelt.
Schade, dass nicht dabei steht, welche Versicherung. Eine Versicherung, die Prämiengeldern so verschwendet, würde ich sofort wechseln... . Oder war es die Zurich Gruppe?
Das Thema Vermittlerhaftung wurde hier längst in epischer Breite abgehandelt, da gibt es nicht einmal ein Fünkchen eines Ansatzpunktes.Genau so aussichtslos wie das Hirngespinst einer Staatshaftung, die schon durch die aktuelle EU-Richtlinie, die ausdrücklich bei Großschadenereignissen eine anteilige Entschädigung vorsieht, ausgeschlossen wird.
-
@neckarschwabe sagte:
Also erstens Mal mißfällt mir garnix - konstruktive Beiträge und Ideen beleben ja nun ein Forum und das macht es auch lesenswert ...
War auch nicht an dich gerichtet, das Missfallen wurde reichlich bekundet.
Ist aber i.O., ich wirke nicht hier mit um zu gefallen.Ferner bin ich - wie ich auch schon betonte! - mit dir einer Meinung hinsichtlich der zahlreichen Fragezeichen, die für mich hinter einer so überobligatorischen Verbraucherabsicherung beim Luxusgut Pauschalreise stehen, während selbst verwandte Dienstleistungen wie Flugbuchungen trotz Vorauszahlungsverlangen nicht gleichermaßen geschützt sind.
Tatsächlich ist es aber so, dass die EU diesen Bereich nun einmal als besonders schützenswert erachtet und entsprechende Vorschriften dazu erlassen hat. Diese umzusetzen wäre die Aufgabe der Legislative gewesen, sie hat hier kläglich versagt.@vonschmeling sagte:
.... die für mich hinter einer so überobligatorischen Verbraucherabsicherung beim Luxusgut Pauschalreise stehen, ...
Dir ist aber schon bewusst, auch wenn du vielleicht etwas jünger bist, das es vor 1994 so einige Pleiten bei Reiseveranstalter vorgekommen sind? Hatte damals schon seine Begründung so eine Reisesicherung umzusetzen, dass zumindest die Urlauber eine Chance hatten nach Hause zu kommen.
So eine Pleite in den Schulferien, alle Flüge sind ausgebucht, wollte ich nicht miterlebt haben. Das Mobiltelefon war damals, zumindest im Ausland, nicht nutzbar bzw. es könnte sich kein "normal Sterblicher" im Ausland leisten. Internet, ... sage ich mal nichts zu. Also musste man in die Telefonzelle und versuchen etwas zu unternehmen, im Hotel ist man auch damals womöglich rausgeflogen. Dann die Sprachprobleme, oder spricht jeder die Landessprache des Aufenthaltslandes. Und das alles noch mit Kleinkindern und Schulkindern. Die älteren hier können sich vielleicht noch daran erinnern, es war manchmal nicht so einfach wie heute zu Reisen.
Deshalb, für mich persönlich macht diese Regelung auch heute noch Sinn und für viele Millionen mit Sicherheit auch!Aber hier wird ja alles "klein geredet" und andere Meinungen selten akzeptiert. Dies hier ist ein Forum und keine Rechtsberatungshotline. Ein Meinungsaustausch, auch mit Meinungen und Thesen die einem nicht gefallen und fremdlich sind, sollten hingenommen werden und nicht manchmal beleidigend abgetan werden.
Gruß
-
Übrigens hier mal ein Ausriss aus der EU Reiserichtlinie zur Übernahme von Beherbergungskosten:
Kapitel V Art. 17 Abs. 4
"Wird die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen durch die Insolvenz des Veranstalters beeinträchtigt, so steht die Sicherheit kostenlos zur Verfügung, um Rückbeförderungen und, falls erforderlich, die Finanzierung von Unterkünften vor der Rückbeförderung sicherzustellen."
Man wird sich hinsichtlich der "Erfordernis" erklären müssen - klar, die Kunden hatten ihre Reisen voll bezahlt, ich fand es dennoch eher erstaunlich, trotz der Insolvenz am Tag 3 nach Reisebeginn vollkommen unbehelligt zuende urlauben zu können!?Imho auch eine Ungleichbehandlung, z.B. im Hinblick auf jene Vollzahler, deren Reise trotz kompletter Bezahlung einfach ausfiel ...
-
Welche Bank eldko?
-
Welche Bank eldko?
Expertin Lambrecht hat auch eine Idee
-
@vonschmeling sagte:
.... die für mich hinter einer so überobligatorischen Verbraucherabsicherung beim Luxusgut Pauschalreise stehen, ...
Dir ist aber schon bewusst, auch wenn du vielleicht etwas jünger bist, das es vor 1994 so einige Pleiten bei Reiseveranstalter vorgekommen sind? Hatte damals schon seine Begründung so eine Reisesicherung umzusetzen, dass zumindest die Urlauber eine Chance hatten nach Hause zu kommen.
So eine Pleite in den Schulferien, alle Flüge sind ausgebucht, wollte ich nicht miterlebt haben. Das Mobiltelefon war damals, zumindest im Ausland, nicht nutzbar bzw. es könnte sich kein "normal Sterblicher" im Ausland leisten. Internet, ... sage ich mal nichts zu. Also musste man in die Telefonzelle und versuchen etwas zu unternehmen, im Hotel ist man auch damals womöglich rausgeflogen. Dann die Sprachprobleme, oder spricht jeder die Landessprache des Aufenthaltslandes. Und das alles noch mit Kleinkindern und Schulkindern. Die älteren hier können sich vielleicht noch daran erinnern, es war manchmal nicht so einfach wie heute zu Reisen.
Deshalb, für mich persönlich macht diese Regelung auch heute noch Sinn und für viele Millionen mit Sicherheit auch!Aber hier wird ja alles "klein geredet" und andere Meinungen selten akzeptiert. Dies hier ist ein Forum und keine Rechtsberatungshotline. Ein Meinungsaustausch, auch mit Meinungen und Thesen die einem nicht gefallen und fremdlich sind, sollten hingenommen werden und nicht manchmal beleidigend abgetan werden.
Gruß
@sunny18051 sagte:
...
Aber hier wird ja alles "klein geredet" und andere Meinungen selten akzeptiert.Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Fakten negiert und durch irreführende Thesen substituiert werden verlangt das Motto des Forum einen entschiedenen Widerspruch!
Dies hier ist ein Forum und keine Rechtsberatungshotline.
Wahrlich nicht ... das wurde allerdings schon längst klargestellt!
Ein Meinungsaustausch, auch mit Meinungen und Thesen die einem nicht gefallen und fremdlich sind, sollten hingenommen werden und nicht manchmal beleidigend abgetan werden.
Die Verbreitung irreführender "Thesen" hat nichts - aber wirklich auch gar nichts!! - mit einem "Meinungsaustausch" zu tun.
Ansonsten zieh dir den Schuh zum Thema Nichtgefallen mal bitte selber an! Nur weil dir meine Darstellung der Faktenlage missfällt musst du dich weder beleidigt noch in der Entfaltung deiner persönlichen Meinung (z.B. zu mir!) eingeschränkt fühlen.So, und jetzt bitte wieder zurück zur sachlichen Ebene!
-
@sense82 sagte:
Nur ob die Reisen so noch durchführbar sind steht auf einem anderen Blatt... und da hat der neue Investor von den Verbindlichkeiten erst recht nix.
Du hast mal geschrieben, dir fehle dafür einfach die Vorstellungskraft - so scheint es zu sein.
Ein ganz erheblicher Teil der hier in Rede stehenden Reisen dürfte sich problemlos durchführen lassen, ein potenzieller Investor könnte damit ad hoc Vertrauen gewinnen und das könnte ihm einiges wert sein.@vonschmeling sagte:
Du hast mal geschrieben, dir fehle dafür einfach die Vorstellungskraft - so scheint es zu sein.
Ein ganz erheblicher Teil der hier in Rede stehenden Reisen dürfte sich problemlos durchführen lassen, ein potenzieller Investor könnte damit ad hoc Vertrauen gewinnen und das könnte ihm einiges wert sein.Na dann lasse ich mich überraschen wie es dann im Januar schon alles klappen soll

-
@vonschmeling sagte:
Du hast mal geschrieben, dir fehle dafür einfach die Vorstellungskraft - so scheint es zu sein.
Ein ganz erheblicher Teil der hier in Rede stehenden Reisen dürfte sich problemlos durchführen lassen, ein potenzieller Investor könnte damit ad hoc Vertrauen gewinnen und das könnte ihm einiges wert sein.Na dann lasse ich mich überraschen wie es dann im Januar schon alles klappen soll

-
Es ist traurig wie holidaycheck wegen gewissen Menschen hier Kunden verliert und nichts dagegen tut. Wenn es nicht gelöscht wurde könnt ihr alle nachlesen wie ich behandelt wurde als ich wegen dem Chargeback Verfahren gefragt habe. Von wegen ich kann das nicht einleiten weil ich einen Sicherungsschein habe usw. Ich habe es trotzdem gemacht und siehe da. Auch wenn ich den Betrag nur provisorisch zurückerhalten habe. Ich nehme an dass ich die Quote, die ich von der Zurich erhalte zurückzahlen muss.
Also liebe Leute hört nicht auf alles was hier von den möchtegern Besserwisser erzählt wird!!!
-
Es ist traurig wie holidaycheck wegen gewissen Menschen hier Kunden verliert und nichts dagegen tut. Wenn es nicht gelöscht wurde könnt ihr alle nachlesen wie ich behandelt wurde als ich wegen dem Chargeback Verfahren gefragt habe. Von wegen ich kann das nicht einleiten weil ich einen Sicherungsschein habe usw. Ich habe es trotzdem gemacht und siehe da. Auch wenn ich den Betrag nur provisorisch zurückerhalten habe. Ich nehme an dass ich die Quote, die ich von der Zurich erhalte zurückzahlen muss.
Also liebe Leute hört nicht auf alles was hier von den möchtegern Besserwisser erzählt wird!!!
xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Da hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen, da werde sehr viele Konsequenzen ziehen!
Danke für die Info zum Chargeback, AMEX weigert sich leider weiterhin, nachdem kurzfristig mal ein kleiner Hoffnungsschimmer an der Hotline verlautbar wurde, nun aber wieder nicht...