Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@neckarschwabe sagte:
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.
Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.
651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).
651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.
Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.
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Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.
651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).
651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.
Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.
Dir scheint entgangen, dass dort auch noch anderes sicherzustellen gewesen wäre.
Dass der Einzug nicht lustig wird ist klar. Ist aber egal.
Wenn den Reisenden nun plötzlich Reisemängel oder entgangene Urlaubsfreuden einfallen ist der IV der zutreffende Ansprechpartner.
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Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?
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Folglich sofort machbar.
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Folglich sofort machbar.
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Wieso bitte nein?
Gilt in diesem Fall nicht, es ist erlaubt was nicht verboten ist?
Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist. -
@Partyknilch
Allem Anschein nach wird der Gesetzgeber darauf künftig achten ...
@NeckarSchwabe
Du schriebst - so habe ich das jedenfalls verstanden!? - von Quotierung im Hinblick auf die Zahlungen an die Leistungserbringer. Dem habe ich widersprochen.Ferner kann ich noch immer keine Schlüssigkeit feststellen im Hinblick auf "Repatriierungskosten unterfallen nicht der limitierten Gesamtsumme" - auch nicht wenn man "Erstattung" brüllt. Zurich "versucht" es auch nicht, die haben dazu glasklar Stellung bezogen.
Klarheit sehe ich jedoch dahingehend, dass eben an die Zurückgebrachten keine sich aus einer Quote ergebenden Forderungen zu richten sind, allerdings an jene, die im Dez 18 Erstattungen von der Versicherung erhielten.
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xxx Ansprache repariert! xxx
@Schlangenfanger ... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
Versuche es die Tage noch mal.@olli-nicky sagte:
Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen.
Die kannst du imho direkt neben der zweiter Topf Aussage in die Schnellablage A-Z expedieren ...
Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte.
Was ist denn das für eine krause Logik? Offen gestanden habe ich immer die besten Auskünfte bekommen, wenn ich präzise nachgefragt habe und nicht dumm.
Meiner Ansicht nach neigst du zu einer eklatanten Überbewertung der Aussagen von Dienstleistern, die erst in dritter Reihe mit dem Sachverhalt befasst sind und mit Sicherheit absolut orthodoxe Vorgaben abarbeiten.
Was bisher hier als "Aussage von Kaera" kolportiert wurde war zu 99% Mumpitz - Sorry! -
@vonschmeling,
Das ist zu vermuten.
Aber offensichtlich gehören die Rvs zu der Kategorie nur das zu tun was sie müssen
Also zwingen wir sie zum Handeln durch unser Buchungsverhalten. -
Wie du das "durch Buchungsverhalten" bewerkstelligen möchtest würde mich interessieren, Partyknilch ... ?!
Zum einen bezweifle ich, dass es auch nur einen einzigen Reiseveranstalter gibt, der sich entgegen der bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben freundlicherweise überobligatorisch absichert, zum anderen lesen Legionen von Pauschalreisebuchern ja noch nicht einmal ihre fundamentalsten Vertragsbedingungen - geschweige tauchen bis in die Geheimnisse der Absicherung ihrer Vorverauslagungen.
Müssen sie auch nicht, es muss eine darstellbare Lösung schleunigst herbeigeführt werden und zwar auf dem Wege einer gesetzlichen Novelle. -
Vermutlich könnten sich die rvs höher versichern. Nutzt aber nix, solange die Versicherung bei 110 mio gedeckelt ist.
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Glaube nicht das es als Hohn verfasst wurde, auch wenn es für Dich so klingen mag

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@SandraHBC
What???
Wobei das so oder so ein müssiges Thema ist - sie werden künftig nicht um eine darstellbare Kundengeldabsicherung herum kommen.
Fragt sich, ob sich die Veranstalter nicht über eine Verzerrung des Wettbewerbs beschweren und gleiche Behandlung auch z.B. für Airlines verlangen?
Ferner werden Verbraucherschützer die Nur-Hotel Buchungen über Veranstalter auf´s Korn nehmen - ebenfalls Vorauszahlungsverlangen. -
Könnte man vermeiden
wir haben sicher anderes zu tun---daher "müssen" wir nicht
Ich habe kurzerhand Deinen Beitrag komplett gelöscht, stelle bitte den Beitrag mit Verlinkung und ohne Zitat wieder ein, Danke
Zudem gibt es bei uns keine Mods, sondern Admins---xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Danke für die aufklärenden Worte.
Hier nun mein 2. Anlauf:Unsere Bundesjustizministerin Ch. L. brachte die Idee eines Auffangfonds für Insolvenzschäden ins Gespräch.
MfG Teili
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xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Danke für die aufklärenden Worte.
Hier nun mein 2. Anlauf:Unsere Bundesjustizministerin Ch. L. brachte die Idee eines Auffangfonds für Insolvenzschäden ins Gespräch.
MfG Teili
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Mindestens ab Seite 497 ist das hier Thema, teili

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Im Übrigen darf man den Namen Christine Lambrecht ausschreiben ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen ...
All das Ankündigungsgeschwafel hilft den aktuell Betroffenen zero. -
xxx Ansprache repariert! xxx
@Schlangenfanger ... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
Versuche es die Tage noch mal.xxx Nickansprache repariert xxx
@olli-nicky sagte:
@Schlangenfanger.... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
Versuche es die Tage noch mal.Die kann dir noch keiner fix bestätigen. Noch immer haben nicht alle Personen, die einen Schaden hatten, die nötige Meldung eingereicht. Zudem kommen jetzt noch die neuen Reiseabsagwn hinzu. Die Zahl ist nicht mehr als eine Hochrechnung, aber nichts, was die Versicherung die jetzt schon zusagen kann.