Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wir haben am Montag per Post unsere Unterlagen für die Beantragung des Charge Backs (Nur Hotel Buchung, Januar 2020) ans ADAC Kreditkartenbanking (LBB) geschickt, heute wurde der Betrag gut geschrieben. Mag sein, dass sich hier die Spreu vom Weizen trennt.
Ja die Leute buchen wieder, wir auch, da der Flug ja steht. Allerdings habe ich bei der Buchung, telefonisch über Holiday Check, explizit gefragt, ob es sich um eine Einzelleistung, sprich ohne Sicherungsschein handelt. Dies erscheint mir im Moment unkomplizierter im Falle einer Insolvenz. Als dann die Rechnung von Schauinsland Reisen kam, habe ich etwas dumm geschaut. Mit Sicherungsschein!
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Klar verlustfrei. Die 110 Mio. sind mit 112 Mio. rückversichert. D. h. sogar die Verwaltungskosten und Aufwände von Karea sind gedeckt. Außer den bereits gezahlten Beitrag beim Rückversicherer hat er keinen Verlust erlitten. Dachte, das wäre bekannt.
@olli-nicky sagte:
Klar verlustfrei. Die 110 Mio. sind mit 112 Mio. rückversichert. D. h. sogar die Verwaltungskosten und Aufwände von Karea sind gedeckt. Außer den bereits gezahlten Beitrag beim Rückversicherer hat er keinen Verlust erlitten. Dachte, das wäre bekannt.
Keine Versicherung kann/wird sich 100% Rückversichern oder wie du meinst, also sogar über 100%. Das widerspricht jeglicher Logik, denn dann bräuchte man die Zurich nicht.
Wenn du sowas in den Raum stellst, dann bitte mit belastbaren Quellen.
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Nein, kein falscher Adressat. Wer hier andere Angreift das kein Mitgefühl gegenüber den Angestellten.. Hotels etc. vorhanden ist sollte
sich einfach mal durch den Kopf gehen lassen wie abgebrüht die Zurich damit umgeht.
Es ist kein Wohlfahrtsverband aber offensichtlich jemand der durchaus recht frech agiert.
Der Normalo kann nicht unterversichern und hier? Wissentlich unterversichert - Subjektiv.
Der Gesetzgeber ist wohl subjektiv mehr auf der Unternehmerseite,die Lobby lässt grüßen.
Egal kann ich nicht ändern aber durchaus daran denken das ich bei der Zurich nicht nochmals versichere.Es ging um die Art und Weise und was der Kunde Wert ist.
@ von schmeling -egal welche Myright Proviteure am Werk sind
In der Vergangenheit gab es Zahlungen vom Bund wenn geklagt wurde.
Es ist eine komfortable Möglichkeit wie bei Flugmängel zumindest einen Teil erstattet zu bekommen und das mit wenig Aufwand.
Alles was mehr wie die vielleicht 20% oder was auch immer sind für mich als Kaufmann ein Gewinn.
Für jemanden der nun länger auf den nächsten Urlaub sparen muss mit Sicherheit eine Möglichkeit auch ohne Rechtsschutzversicherung (für die vielleicht Geld fehlt) den Verlust zu mindern.
Egal wie lange es dauern wird und selbst wenn es am Ende nichts gibt aber immer noch besser wie nichts tun.
Wie sonst soll ich mir Gehör verschaffen? -
@monikasy
Nicht staunen, nur wundern.. Viele Reiseveranstalter haben den Sicherungsschein pauschal (sic!) in ihre Rechnungen eingebaut, egal, was Du gebucht hast. Allerdings steht dann auf dem Sicherungsschein, dass dieser nur für pauschale Reisen, beispielweise Flug mit Hotel, gilt.
Deine Nur-Hotel-Buchung ist davon also nicht erfasst.
Früher(tm) gab es im Reisebüro diese Reisebestätigungen mit mehreren Durchschlägen, die vom Nadeldrucker bedruckt wurden. Auf der Rückseite des Kundenblatts war dann schon ein Sicherungsschein fertig vorhanden. -
@Candecor:
Natürlich geht es alle damit verbundenen Aufwände mitzuversichern. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung auch nicht nur den Blechschaden, sondern auch z. B. das Abschleppen etc...
Hier eine von vielen Quellen:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/hannover-rueck-muss-fuer-thomas-cook-pleite-zahlen-1028663128
Ist schon vor Wochen durch die Presse gegangen.Die Zurich hat ökonomisch soweit alles richtig gemacht. Leider waren wir kleinen Leute nicht so weitsichtig.
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Nein, kein falscher Adressat. Wer hier andere Angreift das kein Mitgefühl gegenüber den Angestellten.. Hotels etc. vorhanden ist sollte
sich einfach mal durch den Kopf gehen lassen wie abgebrüht die Zurich damit umgeht.
Es ist kein Wohlfahrtsverband aber offensichtlich jemand der durchaus recht frech agiert.
Der Normalo kann nicht unterversichern und hier? Wissentlich unterversichert - Subjektiv.
Der Gesetzgeber ist wohl subjektiv mehr auf der Unternehmerseite,die Lobby lässt grüßen.
Egal kann ich nicht ändern aber durchaus daran denken das ich bei der Zurich nicht nochmals versichere.Es ging um die Art und Weise und was der Kunde Wert ist.
@ von schmeling -egal welche Myright Proviteure am Werk sind
In der Vergangenheit gab es Zahlungen vom Bund wenn geklagt wurde.
Es ist eine komfortable Möglichkeit wie bei Flugmängel zumindest einen Teil erstattet zu bekommen und das mit wenig Aufwand.
Alles was mehr wie die vielleicht 20% oder was auch immer sind für mich als Kaufmann ein Gewinn.
Für jemanden der nun länger auf den nächsten Urlaub sparen muss mit Sicherheit eine Möglichkeit auch ohne Rechtsschutzversicherung (für die vielleicht Geld fehlt) den Verlust zu mindern.
Egal wie lange es dauern wird und selbst wenn es am Ende nichts gibt aber immer noch besser wie nichts tun.
Wie sonst soll ich mir Gehör verschaffen?@pedroschka sagte:
Der Normalo kann nicht unterversichern und hier?
Selbstverständlich kann sich auch der „Normalo“ unterversichern.
Es ging um die Art und Weise und was der Kunde Wert ist.
Im Zusammenhang mit der Insolvenz bist du kein Kunde bei Zurich, sondern der RV.
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@monikasy
Nicht staunen, nur wundern.. Viele Reiseveranstalter haben den Sicherungsschein pauschal (sic!) in ihre Rechnungen eingebaut, egal, was Du gebucht hast. Allerdings steht dann auf dem Sicherungsschein, dass dieser nur für pauschale Reisen, beispielweise Flug mit Hotel, gilt.
Deine Nur-Hotel-Buchung ist davon also nicht erfasst.
Früher(tm) gab es im Reisebüro diese Reisebestätigungen mit mehreren Durchschlägen, die vom Nadeldrucker bedruckt wurden. Auf der Rückseite des Kundenblatts war dann schon ein Sicherungsschein fertig vorhanden.Super ... vielen Dank
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Nein, kein falscher Adressat. Wer hier andere Angreift das kein Mitgefühl gegenüber den Angestellten.. Hotels etc. vorhanden ist sollte
sich einfach mal durch den Kopf gehen lassen wie abgebrüht die Zurich damit umgeht.
Es ist kein Wohlfahrtsverband aber offensichtlich jemand der durchaus recht frech agiert.
Der Normalo kann nicht unterversichern und hier? Wissentlich unterversichert - Subjektiv.
Der Gesetzgeber ist wohl subjektiv mehr auf der Unternehmerseite,die Lobby lässt grüßen.
Egal kann ich nicht ändern aber durchaus daran denken das ich bei der Zurich nicht nochmals versichere.Es ging um die Art und Weise und was der Kunde Wert ist.
@ von schmeling -egal welche Myright Proviteure am Werk sind
In der Vergangenheit gab es Zahlungen vom Bund wenn geklagt wurde.
Es ist eine komfortable Möglichkeit wie bei Flugmängel zumindest einen Teil erstattet zu bekommen und das mit wenig Aufwand.
Alles was mehr wie die vielleicht 20% oder was auch immer sind für mich als Kaufmann ein Gewinn.
Für jemanden der nun länger auf den nächsten Urlaub sparen muss mit Sicherheit eine Möglichkeit auch ohne Rechtsschutzversicherung (für die vielleicht Geld fehlt) den Verlust zu mindern.
Egal wie lange es dauern wird und selbst wenn es am Ende nichts gibt aber immer noch besser wie nichts tun.
Wie sonst soll ich mir Gehör verschaffen?@pedroschka sagte:
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Der Normalo kann nicht unterversichern und hier?Selbstverständlich ist das möglich.
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Egal kann ich nicht ändern aber durchaus daran denken das ich bei der Zurich nicht nochmals versichere.Die Zurich hat rechtskonform dem Kunden TC eine Police verkauft, die dieser rechtskonform zugunsten seiner Kunden abgeschlossen hatte. Soweit ersichtlich, ich hatte hier schon mehrfach und zwar ergebnislos um gegenteilige Belege gebeten, erfüllt Zurich die sich für sie ergebenden Verpflichtungen vollumfänglich. Das kann man nicht von jeder Versicherung sagen.
Es steht Dir frei, Dich nicht bei Zurich zu versichern. Es gibt bei den Reiseversicherungen ja große Auswahl. Unter anderem gibt's welche, die 110 Mio versichern, aber nur 3,5 Mio auf dem Konto haben. Wurde alles hier schon vor Wochen ausführlich besprochen. -
Wer nicht betroffen ist, beschäftigt sich nicht damit und wenn es monatelang durch die Presse geht. Wer nicht grad verreist oder dies vorhat, für den sind andere Dinge interessanter, wichtiger oder was weiß ich … Als damals Germania und Air Berlin pleite gingen nahmen wir es auch nur nebenbei zur Kenntnis, da wir nicht betroffen waren. Erst wenn jemand betroffen ist, dann wird jeder für sich selbst die nächsten Reisevorbereitungen anders treffen. Nix anderes wollte ich damit sagen. Oder hast du vor deiner geplanten Reise den Wirtschaftsteil von der Thomas Cook Gruppe gelesen?
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Nun ja, Magghy - es soll tatsächlich Leute geben, für die das Lesen des Wirtschaftsteils der Zeitung obligatorisch ist, auch außerhalb von Reiseplänen.

Ich bitte ausdrücklich darum, hier keine vogelwilden Hypothesen durchzunudeln wie z.B. "der Normalo" könne sich "nicht unterversichern".
Natürlich steht den Betroffenen der Klageweg offen, wobei die einzige bisher erfolgreich durchgefochtene Causa deutlich abweichende rechtliche Parameter aufwies.
Mir ist die Haltung geläufig, dass man sich an einer Entscheidung orientiert und gerne glauben möchte, es ließe sich so ein Prozess gar nicht verlieren. Das trifft aber nur einigermaßen zuverlässig auf Grundsatzurteile zu - ein solches liegt hier (noch) nicht vor. -
@Malini: Doch. Denn du bist nicht betroffen.
Und ich entscheide für mich abzuwarten, wann der Bescheid kommt, ob ich etwas von unserem Geld wieder bekomme oder nicht. Denn das ist für mich relevant. Ich verlasse mich auf die Hinweise der Administratoren sowie User, die - im Gegensatz zu mir und vielen anderen Usern - Ahnung haben und nicht auf durchgespielte Szenarien, die dann sowieso nicht eintreten und auch nicht auf Links, die mir auch nichts Neues offerieren als das, was schon bekannt ist.
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Wer nicht betroffen ist, beschäftigt sich nicht damit und wenn es monatelang durch die Presse geht. Wer nicht grad verreist oder dies vorhat, für den sind andere Dinge interessanter, wichtiger oder was weiß ich … Als damals Germania und Air Berlin pleite gingen nahmen wir es auch nur nebenbei zur Kenntnis, da wir nicht betroffen waren. Erst wenn jemand betroffen ist, dann wird jeder für sich selbst die nächsten Reisevorbereitungen anders treffen. Nix anderes wollte ich damit sagen. Oder hast du vor deiner geplanten Reise den Wirtschaftsteil von der Thomas Cook Gruppe gelesen?
@magghy sagte:
@Malini
1. Wer nicht betroffen ist, beschäftigt sich nicht damit und wenn es monatelang durch die Presse geht....
2. Erst wenn jemand betroffen ist, dann wird jeder für sich selbst die nächsten Reisevorbereitungen anders treffen.Zu 1.: Um diesen Satz geht es und da urteilst du doch sehr (!) allgemein.
Zu 2.: Was deine zweite Aussage betrifft, so kannst du ja mal in diesem Thread nachlesen (dort geht's um genau diesen Punkt): Fazit einer künftigen Reisebuchung wegen TC-Insolvenz -
darum geht es doch gar nicht, sondern um geforderte „Warnhinweise“ und deine Behauptung, dass sich nur Betroffene mit dem Thema beschäftigen und alle anderen mehr oder weniger ahnungslos sind. Dem habe ich widersprochen – nicht mehr, nicht weniger.
Dass die Betroffenen nur abwarten und Tee trinken können, dürfte mittlerweile auch klar sein.
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Nein ich bin nicht Kunde bei der Zurich aber die ist der Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Karea die für mich tätig ist,
oder?
Und nein ob es etwas zu gewinnen gibt ist durchaus nicht klar, alleine die Tatsache das man sich etwas wehren kann reicht aus dies zu machen und ein Zeichen zu setzen.
Nichts tun, in die Glaskugel schauen und sehen wer alles an einer Klage verdient und auch nicht Zielführend.Ob eine Klage gut oder schlecht ist ist Kaffesatzlesen,Grundsatzurteile hin oder her,einfach nur es gibt die Möglichkeit.
Alleine das man es machen kann sollte für sich im Raum stehen.Und ja man kann, aber wenn der Versicherer korrekt aufklärt wird man sich nicht unterversichern.
Warum nur mag der Gesetzgeber eine Dokumentaton dazu beim Normalo als erforderlich ansehen?
Die natürlich gegengezeichnet das die Risiken genau erfasst werden.Oder die Banken, Basel 2/3 grüßt?
Nicht zu Ende gedacht? Oder noch nie einen Vertrag mit einem der beiden gemacht?Alles in allem hier viel Hilfreiches allerdings auch einige die immer wieder über die Stränge schlagen.
Jeder wie er kann will oder möchte ,subjektive Meinungen sollten nicht immer ausgeschlachtet werden.
Man kann auch mal was so stehen lassen ,da tun sich aber einige schwer mit.Und wenn ich Subjektiv das Bedürfnis habe die Zurich zu meiden ,ist das vergleichbar mit vielen die ...Nokia gemieden haben,
oder keinen Diesel mehr wollen.
Ich habe einen Großteil mitgelesen,es stört ungemein nicht einfach das ein oder andere im Raum stehen zu lassen.
Denkanstöße müssen nicht für jeden geeignet sein aber pauschal immer wieder ...Daumen runter.. nein das ist nicht korrekt.
Rhetorische Gewandheit steht nicht mit allem in Einklang.
Aber wie geschrieben viel Nützliches wenn nicht ...Schade. -
...abwarten und Tee trinken
ja richtig. Mehr kann man im Moment nicht machen. Und es wird sich noch eine ganze Weile hinziehen.nun, ich selbst war/bin mehrfach betroffen und mir hat sich ein erschreckendes Bild offenbart.
Erst heute führte ich ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der Kaera-AG Versicherung. Dieser hatte mir unmissverständlich klar gemacht das alle Betroffenen noch lange auf ihr Geld (wenn es überhaupt was gibt) warten müssen.
Der Versicherer legt alle Buchungen der Thomas-Cook Gruppe zusammen. Dabei wird nicht unterschieden ob ein Schaden vor- oder nach dem Insolvenzantrag statt fand.
Reisende mit Reisebeginn im Jahr 2020 werden also nicht im neuen Geschäftsjahr des Versicherer (01.11.2019-31.10.2020) abgewickelt, sondern sie werden dem alten Geschäftsjahr zugeordnet.
Somit spart sich der Versicherer mal eben bis zu 110 Millionen Euro an Schadenersatzleistung.
Um so argumentieren zu können wurde kurzer Hand das Buchungsdatum zu Grunde gelegt und nicht, wie bei Versicherungen üblich, der Zeitpunkt des Schadeneintritt.Einer meiner Urlaube fiel genau in den Zeitraum (20.9. - 29-09-) des Insolventsantrages.
Ich wurde aufgefordert das Hotel noch einmal zu bezahlen oder ich müsse es verlassen. Die Zimmerkarte wurde unterdessen gesperrt.Im Gespräch mit der Gästebetreuung stellte sich heraus das dieses Hotel nicht einmal einen Vertrag mit "BUCHER" hatte. Bucher-Reisen hat ein anderes Unternehmen beauftragt die Unterkunft (das Hotel) abzuwickeln.
Leider ist es mir nicht gelungen herauszufinden, um welches Unternehmen es sich handelt.Dennoch wusste ich nicht (wie auch bestimmt viele andere) das in dieser Branche so eine "subunternehmerische Vergabe" überhaupt statt findet.
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Und eigentlich wird im Gesetz immer noch vor geschrieben das die Versicherung sofort die ganze Summe zu überweisen hat und Rückforderungen gegebenfalls in Machgang zurück fordert... Ich finde den ganzen Ablauf daher schon etwas gruselig gemütlich bis Dezember zu warten und vielleicht aus zu zahlen.. vielleicht wartet man auch so lange bis die Leute mit Weihnachten beschäftigt sind inneren Weihnachtsfrieden haben bevor der Schock kommt
Man weiss ja das auch keine 30 Millionen übrig sind da Tour Vital Insolvenz und letzten Dezember schon eine Insolvenz war... Vielleicht müssen wir ja auch was an Zurich zahlen

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Und eigentlich wird im Gesetz immer noch vor geschrieben das die Versicherung sofort die ganze Summe zu überweisen hat und Rückforderungen gegebenfalls in Machgang zurück fordert... Ich finde den ganzen Ablauf daher schon etwas gruselig gemütlich bis Dezember zu warten und vielleicht aus zu zahlen.. vielleicht wartet man auch so lange bis die Leute mit Weihnachten beschäftigt sind inneren Weihnachtsfrieden haben bevor der Schock kommt
Man weiss ja das auch keine 30 Millionen übrig sind da Tour Vital Insolvenz und letzten Dezember schon eine Insolvenz war... Vielleicht müssen wir ja auch was an Zurich zahlen

Bis Weihnachten wird bestimmt nichts ausgezahlt. Es ist ja erst seit 9 Tagen offiziel, das auch die Reisen für 2020 ausfallen. Man muß doch wenigstens einige Monate Zeit haben den Schadenersatzantrag zu stellen. Dieser muss dann auch noch bearbeitet werden.
Solange es keine offizielle Frist zur Antragstellung gibt, bleibt eine Auszahlung eben offen
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@bin nicht der Neue
Man hat aber keine Monate Zeit den Schaden einzureichen. Die FAQ bei Kaera wurden jetzt noch geändert und zwar steht da jetzt geschrieben, "In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Schadenmeldung einschließlich zugehöriger Unterlagen möglichst unverzüglich und vollständig über das Webformular einzureichen"
Als ich meine Meldung gemacht habe, hat da noch etwas anderes gestanden. Wurde hier auf einer Seite auch schon geschrieben. Da war noch die Rede von sobald der Schaden eingetreten ist und es kommt nicht auf ein oder zwei Tage an, sondern gründlichkeit geht vor schnelligkeit. So in dieser Art waren die Worte. Aber Monate darf man sich bestimmt keine Zeit mehr lassen. Nur es ändert ja eh nichts an der tatsache, es liegt nicht an uns wann und ob wir was bekommen. -
Man hat nicht "kurzerhand" einen "willkürlichen" Schadeneintritt definiert, der Schaden ist vertragsgemäß mit der Einreichung des Antrags auf das Insolvenzverfahren eingetreten.
Hat man hier aber schon episch erläutert ... gib mal Topf in die Suchfunktion ein.
@Erny1805
Und immernoch steht im §651r BGB "unverzüglich", die sofortige Auszahlung mit späterer Rückforderung war die Erfindung eines nicht sachkundigen Journalisten ...